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Der Transport am Heck - die echte Alternative zum Dach


macsteven

Empfohlene Beiträge

Nach meinem Kenntnisstand steht in der StVZO nichts von einer 3. Bremsleuchte.

  • Mag ich 1
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Ist relativ egal, was zu Licht in der StVZO steht. Ich vermute mal, dass dein T6.1 eine Zulassung nach Verordnung (EU) 2018/858 hat. Also musst du u.a. in die ECE R48 schauen...

Bearbeitet von Knox16
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Indirekt.

Die 3. BL ist in der ABE des Fahrzeugs aufgrund der europäischen Typ-Zulassung.

Und die müssen sichtbar bleiben. 

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Also, nur fürs Protokoll, in der STVZO steht nichts von einer 3. Bremsleuchte. Im Gegenteil 53/2 spricht nur von 2 Leuchten.

 

In der ECE R48 wird beschrieben, wie die 3. BL eingebaut sein muss und in welche Richtungen sie Licht abzugeben hat. Das hat also mal gar nichts mit der teilweisen Abdeckung durch Fahrräder auf dem Heckträger zu tun (… imho) und einer möglichen Sanktionierung.

 

… nach wie vor meine Frage, wo es steht. In der Homologation des Fahrzeugs sicher nicht.

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Habe ich doch gesagt: in der ECE R48!

Stimmt! Aber dein Fahrzeug hat eine EU-Zulassung und muss daher alle Vorschriften nach 2018/858 erfüllen, wozu auch die ECE R48 gehört. Guckst du StVZO §19 (1) 2.

Und nach StVO §17 (1) dürfen die Beleuchtungseinrichtungen nicht verdeckt sein.

 

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In der R48 steht nichts von teilweise Abdeckung durch Fahrräder auf dem Heckträger … und darum geht’s ja hier.

 

StVO … ja, vielleicht …

Da steht aber nur, dass das bei Dämmerung und Dunkelheit gilt.

 

Also, bitte nicht falsch verstehen. Ich habe an meine Heckbox eine 3. BL montiert.

Es ist für mich ein Sicherheitsaspekt!

… und ich habe keine Lust den Sachverhalt, evt. noch in einer Sprache, der ich nicht mächtig bin, mit einem Polizisten zu diskutieren.

Bearbeitet von Bo209
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Nochmals mein Verweis auf § 49a Abs. 9a StVZO 

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:

 

(9a) Zusätzliche Rückfahrscheinwerfer (§ 52a Absatz 2), Schlussleuchten (§ 53 Absatz 1), Bremsleuchten (§ 53 Absatz 2), Rückstrahler (§ 53 Absatz 4), Nebelschlussleuchten (§ 53d Absatz 2) und Fahrtrichtungsanzeiger (§ 54 Absatz 1) sind an Fahrzeugen oder Ladungsträgern nach Anzahl und Art wie die entsprechenden vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen fest anzubringen, wenn Ladungsträger oder mitgeführte Ladung auch nur teilweise in die in Absatz 1 Satz 4 geforderten Winkel der vorhandenen vorgeschriebenen Leuchten am Kraftfahrzeug oder Anhänger hineinragen. Die elektrische Schaltung der Nebelschlussleuchten ist so auszuführen, dass am Fahrzeug vorhandene Nebelschlussleuchten abgeschaltet werden. Die jeweilige Ab- und Wiedereinschaltung der Nebelschlussleuchten muss selbsttätig durch Aufstecken oder Abziehen des Steckers für die zusätzlichen Nebelschlussleuchten erfolgen.

 

 

  • Mag ich 1
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… und das steht in dem entsprechenden Absatz: 

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei (Hervorhebung durch mich) ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, …

 

Da ist die 3. BL nicht erwähnt! Imho fehlt in deiner Argumentation der Bezug.

 

Keine Ahnung was der Staatsanwalt oder ein Gericht daraus machen würde.

Ich könnte aber argumentieren, dass, wenn der Gesetzgeber für die 3. BL die gleichen Forderungen, wie für die 2 beschriebenen Leuchten hat, dann hätte die 3. BL mit aufgenommen.

 

Hast du vielleicht eine Idee, was der Adapter letztlich macht?

Für den Kupplungsträger habe ich einfach 2 zusätzliche Kabel an den Stecker desselben geklemmt. 3. BL funktioniert prima.

Wenn ich aber nur 2 Kabel direkt, also ohne Stecker, in die Dose führe, dann geht die 3. BL nicht.

Bearbeitet von Bo209
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So, habe mich jetzt mal durch die entsprechenden Regularien gekämpft und gebe Dir recht.

ECE R48 gibt nur vor, daß und wie die Beleuchtungen (inkl. der 3. Bremsleuchte) am Fahrzeug verbaut werden müssen, damit es die Typgenehmigung in Europa erhält.

Die EU-Verordnungen regeln das Typgenehmigungsverfahren.

Die StVZO fordert - wie von Dir geschrieben - tatsächlich nur die Wiederholung der 2 äußeren Bremsleuchten, wenn Ladung oder Ladungsträger die Leuchten des Fahrzeugs verdecken. Dies gilt aber nur in D, wie es in den anderen Ländern aussieht, weiß ich nicht; ich vermute aber mal stark, daß die Regelungen in anderen Ländern ähnlich/identisch ist, ansonsten hätten wir hiervon schon wesentlich mehr gehört/gelesen. Und es gäbe ein wesentlich größeres Angebot an zusätzlichen, einfach zu befestigenden 3. Bremsleuchten.

 

Eine Regelung, daß die 3. Bremsleuchte wiederholt werden muß, habe ich nicht gefunden (Schaden tut es sicherlich nicht.)

 

Die Dose (bzw. der Strom) wird wohl erst freigeschaltet, wenn ein entsprechender Kontakt/Schalter in der Dose geschaltet wird, i.d.R. durch Einstecken (und Drehen) des Steckers.

Ansonsten sind die Leitungen stromlos.

Irgendwoher müssen die Steuergeräte ja wissen, daß da hinten was dranhängt, um dann Nebelschlussleuchte des Zugfahrzeugs auszuschalten, Blinkerkontrollleuchte des Zugfahrzeugs auch für den Anhänger zu nutzen, Parksensoren auszuschalten etc.

  • Mag ich 2
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Guten Morgen

ich habe nur den Schluss gelesen: In der Dose sitzt je nach Dose ein Kontakt. Hat die Dose keinen weil billig kann man sie tauschen gegen Dose mit Kontakt.

zur Anhängererkennung und Abschaltung NSL wurde und wird bei mir der Komtakt verwendet.

Moderne Autos können auch über die Lichtleitung messen ob der Anhänger dran ist und tun dies fuer alle Lichter ohnehin beim Start, Serie ab T6 ggf schon T5

Die Leitungen sind also tendenziell wher immer bestromt, wenn nicht über Can deaktiviert.

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Moin, 

Anmerkung zur Abschaltung von StartStopp wenn Ahk Kupplungsstecker eingesteckt ist. 

T5 wird abgeschaltet, ab T6 bleibt aktiviert - was ja auch sinnvoll ist.

Hatte ich beim T5.2 nie begriffen warum das so geschaltet war, per VCDS gesucht und auch da keine Möglichkeit gefunden es zu aktivieren. 


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Ja genau. Die Frage ist jetzt „wie“.

Ich habe von einem alten Adapter 13- auf 9-Pol den Stecker angeschnitten und an die Klemmen 3 und 6 die Kabel für die 3. BL angeschlossen.
… tut sich aber leider nichts.

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Schau mal bei Wikipedia, 

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, da sind einige Lösungen beschrieben:

 

Eine davon (ich vermute mal die CAN-Bus-Lösung) wird auch beim Cali (mit werkseitiger AHK(-Vorbereitung))  verbaut sein.

  • Mag ich 1
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Vielen Dank

Ich denke (fürchte), es ist die CAN-Bus-Variante. Jetzt werde ich mir ein paar Widerstände besorgen und diese im Stecker, oder steckernah verlöten.

... jemand eine Idee, wie groß die Widerstände sein sollten?

 

PS: Probeweise eine 5Watt-Lampe zwischen die Kontakte 3 und 6 ... funktioniert nicht.

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Hast Du einen 13 auf 7 poligen Adapter? Falls ja, steck den mal drauf und messe dann.

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