Cali_Myth Geschrieben 5. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2020 @Kini Laut HUK24 ist alles, was fest mit dem Fahrzeug verbunden und gesetzlich zulässig ist, über die Vollkasko abgedeckt. Das betrifft aber wohl keinen Verschleiß. @Cali-Neuling PKW-Zulassung = Ja, WoMo-Zulassung = Nein. Ist aber nur Theorie, ob das Ordnungsamt eine Fahrzeugabfrage durchführt oder nach Sicht beurteilt ist anscheinend von Fall zu Fall unterschiedlich (laut Vorrednern). Link zu diesem Kommentar
Stoni Geschrieben 5. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Mit einem Wohnmobil darf man auch auf einem PKW Parkplatz parken, sofern dieser nicht explizit nur für PKW ausgewiesen ist, oder durch ein Zusatzschild für Wohnmobile gesperrt ist. Das Wohnmobil darf aber nicht größer als die Parklplatzbgerenzung sein, und Parkplätze auf einem Gehweg sind nur bis 2,8t erlaubt. Link zu diesem Kommentar
Cali_Myth Geschrieben 5. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2020 @Stoni Du hast absolut recht. Für mich ist ein "PKW-Parkplatz", wie von Cali-Neuling beschrieben, ein Parkplatz nur für PKW (also mit entsprechendem Schild). Deshalb mein Hinweis. Link zu diesem Kommentar
CampVan Geschrieben 7. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, lt. Vermittler von der RMV ( hat in der Zentrale nachgefragt) ist bei Eigenimporten entweder der deutsche äquivalente Listenpreis anzugeben. Wenn dieser sich nicht ermitteln lässt ( z.B. Austattungskombination, die in D nicht verfügbar wäre), kann/soll bei einschlägigen Organisationen ein Wertgutachten in Auftrag gegeben werden. VG, Matthias Link zu diesem Kommentar
Semmi Geschrieben 7. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 7. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Auch meine Info vom Vermittler in Augsburg gruss Semmi Link zu diesem Kommentar
dicketrude Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Jörg, da mittlerweile aufgrund der EU-Vorschrift und EU-Übereinstimmungserklärung bei. T 6.1 KEINE Umverschlüsselung zum PKW/Kombilimusine mehr möglich ist (Auskunft vom TÜV Fachmann), möchten wir nun auch zur RMV wechseln. Gibt es hier im Rheinland eine gute Vertretung oder hast du das Online gemacht? danke für eine Rückmeldung VG Andrea 1 Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hat dieser „Fachmann“ näher erläutert, worin das Problem besteht? Welche Anforderung an PKW/Kombi erfüllt der Cali denn nicht?? Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 Kann es sein, dass der Cali als PKW die Abgasvorschriften nicht einhalten kann? Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 (bearbeitet) Der Flottenverbrauch ist hier sicher der ausschlaggebende Grund. Eine Zeit lanng wurde ja für die PKW-Zulassung ein saftiger Aufpreis von ca. 1.000.- Euro verlangt. Diese Option ist (mit dem T6.1) stillschweigend ganz gestorben. Wenn ein bereits ausgeliefertes Fahrzeug jedoch nachträglich bei einer Prüforganisation zum " PKW Mehrzweckfahrzeug " umgeschrieben wird, so hat das auf den Flottenverbrauch des Hersteller meines Wissens keinen Einfluss mehr. VWN sollte hier nicht kategorisch die Auskunft geben, dass es nicht möglich wäre, sondern vielmehr auf die dann zuständigen Prüforganisationen verweisen. Gruß T2-Fahrer Bearbeitet 23. Oktober 2020 von T2-Fahrer 1 Link zu diesem Kommentar
Benno_R Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 Hallo ich habe (LVM) meinen Wunschpreis versichert. Das knapp der Reimport Preis mit MWST. Mehr brauche ich nicht gemäß der Denke: Wenn er geklaut ist, kaufe ich einen neuen zum selben Tarif. Nun muss man bedenken, dass der Neupreis lebenslang die Ausgangsbasis ist. Im Schadensfall wird aber normalerweise der reale Martkwert / Wiederbeschaffungswert angezogen. > Somit tut man sich meiner Meinung nach nur im 1. Jahr etwas Gutes mit hohem Basispreis. Und wie immer :Reden mit der Agentur (so richtig verbal per Telefon) hat auch bei mir diese Option eröffnet :) Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Für Womos gelten die Abgasvorschriften des Basisfahrzeugs. Im Falle des Cali ist das der T6.1 mit M1-Zulassung. Also kein Unterschied. Beim GC, der auf dem N1-Crafter basiert, gelten die N1-Vorschriften. So sehe ich das auch. Und der TÜV-Prüfer sollte einfach in die Typgenehmigung schauen und an Hand dessen entscheiden, ob ein Fahrzeug (auch) die Anforderungen an M1 AC (Kombi-PKW) erfüllt. Mir sind keine Anforderungen an M1 AC bekannt, die über die Anforderungen an M1 SA (Womo) hinausgehen. Nur andersherum. Daher würde mich interessieren, worauf die Aussage des o.g. "TÜV Fachmanns" basiert. Bearbeitet 23. Oktober 2020 von Knox16 Link zu diesem Kommentar
CampVan Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, ich komme zwar nicht aus dem Rheinland. Ich habe das aber hier in der Region mit dem Vertreter der RMV telefonisch abgewickelt und dann die Daten per EMail geschickt. War ein super netter Kontakt. Vorteil: man kann erkennen, ob die sich wirklich schnell kümmern und obendrein noch 5% mehr Nachlass. Wenn ich beim ersten kein gutes Gefühl gehabt hätte, hätte ich halt den nächsten kontaktiert. VG, Matthias Link zu diesem Kommentar
Kaasaa Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Auf der RMV Homepage sind Vermittler gelistet. Such da bei Bedarf einfach ein paar in der Nähe raus. Wie hier schon das ein oder andere Mal beschrieben, kriegt man über diese Vermittler/Makler in der Regel zusätzlich zu den 20 % Kastenwagenrabatt (ja, trotz Aludach) und 10 % Neukundenrabatt nochmal 5 % on top. Schreibe einfach ein paar an und schau, ob sie den Rabatt tatsächlich weitergeben. Bei mir war das bei zwei von drei der Fall. Alles weitere lässt sich auch per Mail abwickeln, was in Coronazeiten nicht schlecht ist und Wege spart. Ach ja, schriftlich dokumentierte Sondereinstufungen vom Vorversicherer (auch PKW, wenn das die vorige Busversicherung war oder ein anderer PKW nicht mehr genutzt wird natürlich) werden übernommen. Wenn keine SF-Klasse vorliegt, wird (glaube ab einem gewissen Alter des Versicherungsnehmers, was aber machbar sein sollte) bei 8 begonnen. Keine km-Begrenzung, keine Fahrerkreisbegrenzung, kein Abzug für Straßenparker, 24 Monate Neupreisentschädigung... Kein Rabattretter und es geht bei Womos nur bis SF 20, bei den Preisen für viele aber verschmerzbar. Die tatsächliche SF ohne Sondereinstufung wird im Hintergrund normal mitgezählt und kann bei einem Wechsel entsprechend in der Regel wieder mitgenommen werden. VG Bearbeitet 23. Oktober 2020 von Kaasaa Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 Das ist schon in die Zukunft gedacht. Ab 2021 müssen die Hersteller den realen Verbrauch ihrer Fahrzeuge überwachen und der EU-Kommision melden. Link zu diesem Kommentar
Cuprakalle Geschrieben 23. Oktober 2020 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Stimmt so nicht, beim Händler kann man ihn als PKW bestellen. Haben wir im August so gemacht und steht so in der Ausstattung. Weiter unten auch 5-Sitzer obwohl es nur 4 gibt. You do not have the required permissions to view the image content in this post. Link zu diesem Kommentar
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