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Preise für Reimport California 6.1


monta

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Sorry, daß ich zu dusselig war, auf meine Frage, ob eine im Ausland erworbene Garantieverlängerung auch in deutschen Werkstätten in Anspruch genommen werden kann, in den Tiefen dieses Forums die eindeutige Antwort zu finden, und ich dich solchermaßen zu einer so langen Antwort auf meinen Beitrag genötigt habe.

 

Ich gelobe Besserung und danke untertänigst für die verdiente Zurechtweisung.

Bearbeitet von Gast
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Ich finde nicht daß das eine Zurechtweisung ist. Ich bin immer wieder froh wenn man mir sagt daß es zu einem Thema Infos gibt und oft erkennt man so welches die Schlagwörter anhand derer die Suche zum Erfolg führt. Zumindest ist das für mich so da das Deutsche nicht meine Sprache ist.

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...tja schade, dass Du es als Zurechtweisung empfindest und nicht die Infos darin siehst. Die Infos und die Zitation

richten sich auch nicht nur an Dich, sondern auch an die Allgemeinheit. Z. B. mit Deiner These/Vermutung, dass

Reimporte immer deutlich längere Lieferzeiten haben,... etc.  Ich werde Dich in Zukunft sicherlich nicht mehr

mit Infos belästigen...🤭

Bearbeitet von Norbert aus W
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Und ich bin immer froh, wenn man mir einen handfesten Link nennt, anstatt mir durch die Blume zu sagen, daß ich zu dumm zum suchen bin.

(habe übrigens nochmal gesucht und noch immer keinen Beleg dafür gefunden, daß VW eine Garantieverlängerung überall in Europa, konkret in D, einlösen muß)

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Mir ist der Begriff Garantieverlängerung  somit bekannt geworden in der Verbindung mit Reimport, ich habe beide Begriffe nun in Google eingetippt und siehe da, eins der ersten Resultate schreibt dies:

“Laut EU-Recht sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an Fahrzeugen zu erbringen, die in einem anderen Land der EU gekauft wurden. Lassen Sie sich im Garantiefall vom Hersteller eine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe benennen. „

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Was es nun aber mit dem Begriff „Sachmängelhaftung“ auf sich hat weiß ich nicht und ich werde es auch nicht für dich nachsuchen, 1. da du ja vielleicht sowieso weißt was das ist 2. da ich meinen Cali zwar nicht in D gekauft habe es aber trotzdem kein Re-Import ist und das Ganze mich nicht betrifft.

 

Ich empfinde es auch als sehr angenehm wenn ich zu Gast bin und man mir das Frühstück ans Bett bringt, jedoch finde ich mich nicht als zurechtgewiesen wenn man mir bloss sagt dass die Brötchen im Schrank und die Butter im Kühlfach liegen, ich dürfe mich gerne bedienen.

 

Aber vielleicht liegt das auch in einer Fehlinterpretation meinerseits da Deutsch für mich eine Fremdsprache ist und die Gepflogenheiten in D anders sind.

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Da du ja alles sowieso besser weißt 🙄

sag ich dazu mal nichts 🤭

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Zurück zum Thema, ich wurde auch vom Reimporteur darauf hingewiesen, dass Leistungen aus der Garantieverlängerung über den Vertragspartner im Ausland (bei mir AT) abzuwickeln sind. Das heißt aber nicht, dass die Reparaturen im Ausland ausgeführt werden müssen, sondern dass dort eine Reparaturfreigabe eingeholt werden muss.

Ich bin zwar kein Jurist, für mich ist aber klar, dass die Garantieverlängerung nichts mit der gesetzlichen EU-weiten Gewährleistung zu tun hat. Die GV ist eben keine Garantie in diesem Sinne, sondern eigentlich eine Reparaturkostenversicherung oder wie immer die Juristen das nennen mögen.

Korrigiert mich falls ich völlig falsch liege.

 

VG Hendrik

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Stimmt. Das gilt aber auch für die ersten 2 Jahre Herstellergarantie.

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Die Herstellergarantie ist eine freie Vereinbarung zwischen Hersteller und Käufer. Die Händlergewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Die österreichische Garantieerweiterung ist genauso wie die ersten 2 Jahre Herstellergarantie eine solche freie Vereinbarung. Dabei erwähnt Porsche Austria ausdrücklich, dass die Erweiterung den vollen Umfang wie die ersten 2 Jahre hat.

 

In den Bedingungen steht, dass die Reparatur bei allen Vertragspartnern in allen Ländern des EWR erfolgen kann. Die Freigabe muss durch Porsche Austria erfolgen.

 

Bei meiner VW Werkstatt ist es so, dass die östereichische Garantieerweitung nicht bei den "Garantieversicherungen" im Verwaltungssystem geführt wird (so wie z.B. die Garantieverlängerung vom VVD), sondern dass einfach im Feld "Ablauf der Herstellergarantie" das Datum 5 statt 2 Jahre nach EZ steht. 

Bearbeitet von Knox16
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Haben die das selbst eingetragen oder wie hast du das hinbekommen?

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Das haben die selbst gemacht. Keine Ahnung wie und warum. Als ich (mit meinem ersten Cali, EZ 2017) kurz nach Ablauf der 2 Jahre in der Werkstatt war (entklappern Innenverkleidung) hatte ich wegen der Garantieverlängerung nachgefragt. Mein Werkstattmensch hatte dann bei Garantieversicherungen nachgeschaut und nichts gefunden. Dann hat er bei Herstellergarantie geschaut und dort stand dann ein Ablaufdatum im Jahre 2022...

Bearbeitet von Knox16
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Jo, und es scheint nicht so schlimm zu sein, wie ich befürchtet habe. Vielmehr kann man wohl zu jeder Vertragswerkstatt in Europa gehen, die bereit ist, die Garantiearbeiten bei VW direkt abzurechnen:

https://www.volkswagen.de/de/angebote-und-produkte/garantien/garantien-fuer-neuwagen.html

 

"Leistungsabwicklung

Für die Abwicklung der Ansprüche aus dieser Anschlussgarantie gilt:

a. Ansprüche aus dieser Anschlussgarantie können ausschließlich bei autorisierten Volkswagen Servicepartnern in dem Gebiet des EWR sowie in der Schweiz geltend gemacht werden."

 

Wenn ich das richtig sehe, wäre damit ein weiteres Argument für meine Skepsis gegenüber Re-Importen entfallen.

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Das sind die Versicherungsbedingungen für eine in D abgeschlossene GV.

Je nachdem wer dein Vertragspartner ist, kann das gerade bei Reimportfahrzeugen, bei denen die GV „mitgekauft“ wird, anders sein.

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ist das auch so wenn es die von VW angebotene GV ist?

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Ich gehe davon aus, dass man einen Versicherungsschein und dazu als Anlage die AVB erhält. Dort steht dann was versichert ist und wie Schäden reguliert werden. Ich bin leider derzeit nicht im Besitz eines Versicherungsscheines.

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... man kann in D, dt. oder Reimport Fahrzeug, vor/ bei EZ abschließen und bis 6 Mte. nach EZ abschließen, alles zu gleichen

Konditionen lt. VVD. Aber Du kannst auch bis 24 Mte. nach EZ exakt die gleiche Versicherung in Umfang und Leistung

abschließen oder verlängern/erhöhen, dann wird es aber teurer als bis 6 Mte. nach EZ. 

 

VG

 

Norbert

Bearbeitet von Norbert aus W
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