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Preise für Reimport California 6.1


monta

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Stimmt im Moment noch für Echtzeitüberweisungen, allerdings mW nicht pro Tag, sondern pro Überweisung. Das Tageslimit liegt eher an Deiner Vereinbarung mit der Bank. 
Das Limit für Echtzeitüberweisungen soll aber ab Juli 2020 auf 100.000€ erhöht werden.

Aber Achtung: Nicht jede Bank macht bisher mit. Hatte gerade zweimal das Problem, dass Empfängerbanken diese nicht akzeptierten!

 

Gruß
Stefan

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Das Thema treibt mich auch gerade um. In Hamburg sind vor einiger Zeit zwei große Händler insolvent geworden (Auto Wichert und Willy Tiedtke), daher bin ich sehr sensibel.  Normalerweise habe ich Autos immer bei Abholung bezahlt, hole dieses Mal aber (für mich das erste Mal) direkt in Hannover im Werk ab. Laut meinem Händler ist der Ablauf so: 

- ich bekomme den Brief und kann dann das Fahrzeug zulassen

- anschließend stellt der Händler die Rechnung (Anzahlung. Rest kommt von der VW-Bank) aus und ich überweise das Geld

-dann bekomme ich den Abholschein für die Werksabholung.

 

In Corona-Zeiten habe ich kein gutes Gefühl damit, denn der Händler Insolvenz anmelden muss, während ich das Fahrzeug noch nicht habe, geht mein Geld in die Insolvenzmaße, oder?

Habt ihr einen Tipp wie man hier am besten vorgehen kann?

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... wenn ich das richtig verstanden habe, dann besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit direkt an VW zu bezahlen/überweisen. 
 

Das wird dir aber dein Verkäufer im Detail erläutern können (wenn er denn diesen Weg gehen will).

 

Gruß Nietnagel 

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Bei mir lief das so ab:

 

Auto da -> Papiere per Post zur mir (Fahrzeug Brief) -> Anmeldung -> Mit Kennzeichen und Bestätigten Bankscheck nach Luxemburg -> Auto geprüft -> Scheck übergeben -> Done.

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Hier kurz meine Erfahrungen zum Thema Bezahlen.

 

Zur Echtzeitüberweisung:

- im Moment 15.000 Euro Limit pro Überweisung, gebührenfrei, auch ins EU-Ausland. Ich hatte einen Tag vorher überwiesen. Man könnte aber vor Ort folgendes tun: Zugriff auf das Bankkonto per Webbrowser mit EC-Karte und TAN-Gerät beim Autohändler; mit dem Mobil Phone vor Ort überweisen oder eigenes Notebook (mit Surfstick o.ä,) mitnehmen. Vorher noch dran denken, dass das Überweisungslimit auf dem Girokonto entsprechend hochgesetzt wird 

- ich hatte eine Testüberweisung getätigt. Falls die Empfängerbank keinen Zugang zu Echtzeitüberweisungen hat, bekommt man das Geld in einer Sekunde zurückgebucht

- man kann mehrere 15.000 Euro hintereinander echtzeitüberweisen

 

Zum mulmigen Gefühl:

- das hatte ich auch. Es ging bei mir aber nicht anders: Vorab hatte ich nur das originale COC-Papier bekommen. Im Konkursfall wäre das Auto in der Masse gelandet ...

- wenn man den originalen Brief vorab bekommt, dann fällt im Fall der Fälle das Auto nicht in die Konkursmasse (so meine Info von meiner Bank)

- bei mir hat alles wunderbar - aber mit gehörigem Zeitdruck - geklappt

 

Zum Barscheck:

- den wollte ich nicht: Ich dachte an Südamerika oder Russland :-))

- ein Barscheck ist wie BARGELD. Diese Art Scheck könnte jederzeit im Ausland bei einer Bank eingereicht werden. Info meiner Bank: Nicht mehr rückvollziehbar, muss ausbezahlt werden 

 

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Es gibt ja vor der Erstzulassung nur das CoC, der "Brief" ZB1+2 wird ja erst bei der Zulassung ausgestellt. Also müßte derjenige der Eigentümer sein der das CoC hat.

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Wir hatten bei unserem Reimport ( ohne Tageszulassung ) den deutschen Fahrzeugbrief Teil 2 vorher erhalten und konnten den California dann ohne Probleme zulassen.

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Das hat dann der Reimporteur in D geregelt?

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Das stimmt allerdings, Brief und Schein werden erst bei der Zulassung ausgestellt.

Für die Zulassung braucht man ein originales COC und muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle oder einem deutschen TÜV vorfahren, damit die Fahrgestellnummer verglichen werden kann.

Ein COC nützt nichts, solange das Auto auf dem Hof des Händlers steht: Das war die Info meiner Bank.

 

Wie kann ich mir das vorstellen? 

Ist der Händler mit einem Hänger über die Grenze gefahren (oder bis zur Grenze mit dem EU-Werkstattkennzeichen) und ist dann mit einem roten Kennzeichen und dem originalen COC zur Zulassungsbehörde gefahren. Fahrgestellnummer wurde verglichen, dann hat die Behörde einen Brief auf einen kopierten Personalausweis ausgestellt?

 

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In der Realität will die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht unbedingt sehen.
Ich hatte alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt, damit ich den Cali trotz des (wegen Feiertag und Wochenende) am Vortag abgelaufene Überführungskennzeichens "legal" dort vorführen konnte. Und dann wollten die es nicht mal sehen...

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Bei meiner Zulassungsbehörde mit drei Filialen in Baden-Württemberg muss man ohne Wenn-Und-Aber das Auto vorfahren. Es genügt allerdings auch eine Bescheinigung eines Sachverständigen eines TÜVs mit Sitz in Deutschland.

Wie kann man ein Auto "legal" mit abgelaufenen Kennzeichen vorfahren ... :;-):

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Bin auch in BaWü. Vielleicht ist es ja das Baden-Schwaben-Gefälle? Hier in Südbaden ist offenbar Bequemlichkeit > Gründlichkeit.

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Ja, unser Händler hatte das Fahrzeug bei seiner Zulassungsstelle vorgeführt und danach einen Blankobrief erhalten. Dieser wurde uns dann mit den COC Papieren zugeschickt. Dies war uns sehr wichtig, denn so hatten wir einfach ein besseres Gefühl und mussten den California nicht mehr bei unserer Zulassungsstelle vorführen.

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Hat unser Reimporteur auch so gemacht und macht er wohl immer so - mussten nicht extra danach fragen.

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:;-): komm auch aus Südbaden ...

Ein BLANKO-Brief ?

Dann steht da kein Name drin ?

Wem gehört das Auto dann ?

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