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T6.1 Meine Mängelliste


Tom50354

Empfohlene Beiträge

Da aber der Hersteller die Garantie ab Tag 1 gibt kann man diese auch direkt einfordern. Entweder über einen Vertragshändler oder direkt beim Hersteller. 

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kannst du machen wenn du auf Gutwill von VW hoffen möchtest... der Hersteller kann die Garantie starten/beenden wann er möchte, da komplett freiwillig...

Gutwill seitens VW ist in den ersten 6 Monaten aber nicht notwendig... 

 

Grundsätzlich hat man außer der Garantie gegenüber VW gar keine Ansprüche... nur gegenüber dem Händler... 

 

in diesem Fall argumentiert ein Händler innerhalb den ersten 6 Monaten: das wird erst behoben, wenn VW zustimmt... und das ist ja völliger Mist... denn er muss es beheben, der Kunde muss auf gar nix seitens VW hoffen...

Bearbeitet von gentleman4ever
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Wenn der Hersteller die Garantie beim Kauf versprochen hat, muss er sich aber natürlich auch seine eigenen Versprechen halten. Im Fall der VW Gewährleistung zählt dazu die Behebung sämtlicher Mängel innerhalb der ersten 24 Monate, unabhängig davon ob die Mängel schon zum Zeitpunkt des Kaufes oder danach entstanden sind. Bei optional mitgekauften Garantieverlängerungen gilt natürlich ein längerer Zeitraum.

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richtig... solange die Garantiebedingungen (welche der Hersteller frei bestimmen kann) erfüllt werden... 

Wenn der Hersteller dann bspw. Falschbenutzung o.ä. in einem Schadensfall diagnostiziert (zurecht oder nicht), ist man dennoch machtlos, da man halt eben selbst in der Beweispflicht steht...

Zudem ist man immer von der Reaktion seitens VW abhängig... gegen einen Händler lässt sich im Zweifel dann doch leichter vorgehen (soweit kommt es hoffentlich nie)...

Alles nach dem Garantiezeitraum nennt man dann übrigens Kulanz... hier ist es eine komplett freiwillige Leistung über den Garantiezeitraum hinaus... 

 

Deswegen würde ich immer dafür sorgen (lassen), dass grobe Mängel innerhalb der ersten 6 Monate gelöst werden...

 

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Und wenn der Händler oder VW mir dann irgendwie nachweisen das ich den Boden „falsch genutzt“ habe, weil ich nicht der Norm von 75kg entspreche oder sonstiges ? —> „Falschbenutzung mit 95kg“ 😂

Keine Ahnung was da an kreativen Vorschlägen kommt...

Dann bleib ich auf den Ausbaukosten sitzen ?

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nein weil du innerhalb der ersten Monate liegst und die Gewährleistung beanspruchst und weil demnach der Händler nachweisen muss, dass der Mangel bei Auslieferung NICHT bestanden hat... wenn er das nicht kann muss er es richten, wie auch immer... du musst gar nix nachweisen...

 

wenn man nach 6 Monaten die Garantie benutzt ist es wie von dir beschrieben...

Bearbeitet von gentleman4ever
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Wenn der Händler das Auto vor der Übergabe fotografisch oder mit Video dokumentiert hat ist der Beweis ja einfach. So wie ich das verstehe war der Schaden ja eben nicht schon bei Übergabe sondern ist erst im Verlauf entstanden. 

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wie will er fotografisch dokumentieren ob tragende Bauteile unter dem Boden nicht bereits vorbeschädigt waren... er muss nachweisen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe absolut unbeschädigt war und der Schaden kein Folgeschaden ist... das kann er nicht und die Gewährleistung gibt es genau aus diesem Grund... sonst wäre das Handeln mit Gegenständen in diesen Preisregionen zu einfach... das Risiko liegt ganz klar beim Händler... und das aus gutem Grund....

Bearbeitet von gentleman4ever
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Ob der Schaden schon bei Übergabe war kann ich nicht sagen, da ich den Boden nicht abgedrückt habe und mir das erst später aufgefallen ist. 
Spielt ja auch keine Rolle, da der Händler in den ersten 6 Monaten in der Pflicht ist. Man kann bei der Übergabe nicht jeden Millimeter überprüfen und Mängel tauchen nunmal mit der Zeit auf.

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Das geht jetzt nicht gegen Dich, aber prinzipiell ist der Händler ja nicht ein halbes Jahr für ALLE Schäden verantwortlich,  auch solche die der Nutzer verschuldet hat. Irgendwie muss man das abgrenzen, auch bei Gewährleistungspflicht.

Was sagen denn dazu unsere Experten?

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der Händler ist in den ersten 6 Monaten für ALLE Schäden und Folgeschäden verantwortlich die NICHT durch Eigenverschulden des Käufers, Fremdverschulden einer dritten Partei oder durch höhere Gewalt entstanden sind.

Zudem ist er in der Beweislast und MUSS nachweisen, dass entweder der Schaden bei Übergabe NICHT vorlag oder durch Eigenverschulden des Käufers, Fremdverschulden einer dritten Partei oder durch höhere Gewalt entstanden ist.

--> der Händler MUSS es beweisen; niemand anderer... nach den ersten 6 Monaten ist der Käufer in der Beweislast, das ist der entscheidende Unterschied...

 

Kann er das nicht, MUSS er sämtliche Mängel in einer angemessenen Frist beheben...

 

Hintergrund:

meine Eltern hatten sich vor Jahren ein Wohnmobil (teilintegriert) gekauft; Neu ab Werk von einem namhaften Hersteller, bei einem Händler in Bayern...

nach 5 Monaten hatten sie Wassereinbruch in der Außenhaut und habe den Händler kontaktiert... der verwies auf Garantie und würde sich zeitnah darum kümmern...

Dann kamen Betriebsurlaub dazwischen und das Ganze verzögerte sich... 2 Monate später meldete sich der Hersteller, dass der Schaden nicht über die Garantiebedingungen abgedeckt wäre... 

Der Händler war inzwischen fein raus, da meine Eltern nun in der Beweislast standen.. was dann folgte wünsche ich wirklich niemanden...

Meine Eltern waren gutgläubig und haben sich auf das Wort des Händlers verlassen... und waren am Ende von allen Parteien verlassen...

 

 

 

Bearbeitet von gentleman4ever
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Es wird doch normalerweise ein Übergabeprotokoll von beiden Parteien unterschrieben.  

Das mit der Undichtigkeit verstehe ich auch nicht, da gibt es doch Dichtigkeitsgarantien vom Hersteller. Der Händler kann ja nichts für Mängel in der Herstellung wenn er mit Neuwaren handelt.

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Das der Händler hier in der Verantwortung ist halte ich auch für nicht richtig, lieber sollte der Händler eine Vermittlungsverantwortung haben und der Hersteller die volle Verantwortung über alle Mängel.

 

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klar gibt es Dichtigkeitsgarantien... aber eben mit entsprechenden Bedingungen... meine Eltern hatten sich damals vom gleichen Händler eine Satschüssel und Solarzellen montieren lassen... der Wassereintritt war jedoch an einer ganz anderen Stelle...

Der Hersteller schloss die Garantie auf jeden Fall aus, da gegen die Bedingungen durch Montage von Zubehör anderer Dritthersteller eben verstoßen wurde...

Er verwies sogar darauf, dass alle Ansprüche gegenüber dem Händler durchzusetzen sind... und hatte damit auch Recht wie man uns erklärte...

Bei Schäden von einer gewissen Höhe will eben keiner mehr für den Kunden kämpfen... 

Sobald man selbst in der Beweislast steht, muss man selbst alles beweisen... per Gutachten usw... bei Wohnmobilen gar nicht so einfach; der Händler macht dann ein Gegengutachten usw.... man hat eben richtig Ärger und gar keine Freude mehr am eigentlichen Kaufobjekt...

 

Wie gesagt, bei kleinen Mängeln gibt es oft gar kein Problem... die gibt es erst wenn es richtig teuer wird...

 

 

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das ist völlig egal ob er was dafür kann oder nicht... er haftet in erster Linie gegenüber dem Käufer... das sieht das Gesetz vor um den Verbraucher zu schützen...

Der Händler kann dann wiederum gegen den Hersteller vorgehen...

wichtig ist, dass der Endkunde dies auf jeden Fall nicht tun muss... für ihn ist der Händler derjenige der haftet und kein anderer...

 

das gilt ja nicht nur bei Autos... bei anderen Produkten hat man eine elend lange Handelskette und am Ende wills keiner gewesen sein...

Bei Lebensmittel müssen z.B. auch die Händler (Märkte) fehlerhafte Produkte zurücknehmen... und nicht der Hersteller...

oder Spielsachen/Laptops/TVs... stell dir vor du müsstest gegen einen Hersteller in China/Asien/USA vorgehen... viel Spaß...

 

Verglichen mit Autos sind das natürlich andere Beträge, die rechtliche Grundlage ist jedoch die gleiche...

 

Hier mehr dazu:

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Bearbeitet von gentleman4ever
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habe ich noch nie bei einem Neuwagenkauf unterschrieben... zumindest keins in dem ich die Mängelfreiheit bestätige, nur dass ich das Farzeug erhalten habe... das wär ja noch schöner :D

die gesetzliche Grundlage ist sicherlich auch einer der Gründe warum Automobilhersteller keinen Direktvertrieb anstreben...

 

wir hatten ja bei Abholung in Hannover den DSG Fehler festgestellt... wir haben uns dann telefonisch ans Kundecenter gewandt, da wir das Werksgelände wir schon verlassen hatten und wir keine Durchwahl zum Auslieferzentrum hatten...

erste Reaktion: sobald Sie das Werksgelände verlassen haben ist der Händler zuständig... erst als ich erklärte, dass es sich um einen WA-Kauf handelt und es für uns keinen Händler gibt, wurde uns direkt geholfen...

 

bei Wohnmobilen gibt es ja sogar oft mehrere Hersteller... den Hersteller des Fahrgestells und den Herstellers des Aufbaus... es ist nicht selten, dass der eine dann auf den anderen verweist... auch hier ist der Händler, der gegenüber dem Kunden haftet...

ein Grund für den California.. Ausbauer und Fahgestellbauer sind der gleiche...

Bearbeitet von gentleman4ever
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