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Zulassung California T6.1 Ocean/Coast als PKW?


Slivomir

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Der Versicherer läßt sich immer -wie bereits erwähnt- den Schein (Zulbesch 1) in Kopie geben. Das bedeutet nicht, dass den der Sachbearbeiter (falls vorhanden) liest.

Im HP-Schadenfall wird natürlich gezahlt werden (müssen sie gegenüber Dritten ja immer), inwieweit man dann auf Vorsatz argumentiert und zumindest die rechnerischen Differenzbeiträge zurückholt ist ein anderes Thema. Im Kaskofall könnte das etwas anders aussehn.

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Und Du bist sicher, dass die das sorgfältig gelesen und auch realisiert haben, dass das Fahrzeug eine Wohnmobilzulassung hat?

 

Es ist sicher kein Problem, einen Cali als „normalen T6“ bei einer Versicherung als PKW zu versichern, denn der zuständige Sachbearbeiter wird sehr wahrscheinlich den Fahrzeugschein nicht so genau prüfen. Aber wenn, wäre das wohl „arglistiges Verschweigen“ oder „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ oder sowas.. glaube kaum, dass ein Jurist da keinen Weg finden würde, im Schadensfall die Haftung zu beschränken.

Bearbeitet von derkuurt
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Keine Ahnung, das ist aber auch egal.

Wenn ich ein Wohnmobil als PKW angebe, dann habe ich falsche Angaben gemacht, wenn es die Versicherung nicht prüft ok dann hat man Glück gehabt.

Aber die Diskussionen in einem Schadensfall möchte ich nicht haben.

 

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Eben. Wenn man nach einem Totalschaden die 100.000 Euro Listenpreis nicht oder nur mit erheblichen Abschlägen und/oder erst nach jahrelangen Gerichtsprozessen bekommt, weil man 200 Euro im Jahr sparen wollte, ärgert man sich doch schwarz. Zumal jeder weiß, dass Versicherungen doch eine ganze Armada an Leuten beschäftigen, deren Job vor allem darin besteht, Gründe zu finden, warum sie nicht zahlen müssen. So leicht muss man es denen ja nicht machen.

 

Und auch wenn bei Vertragsabschluss vielleicht nicht genau hingeschaut wird: Wenn es um 100 Kilo-Euro geht, werden sie genau hinschauen. Da kann man Gift drauf nehmen.

Bearbeitet von derkuurt
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 Die Zulassungsstelle meldet automatisch die Fahrzeugkategorie ( also PKW oder WOMO ) an die Versicherung auf die zugelassen wurde. Da gibt es keine Möglichkeit etwas zu verschweigen oder falsche Angaben zu machen. 

Abgesehen davon das es auch keine gute Idee wäre weil dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen würde.

 

Früher war das anders - da konnte man noch als PKW zulassen und als WOMO versteuern.

 

Bearbeitet von Andre
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Es ist andersherum. Die Zulassungsstelle prüft was auf der Versicherungsbescheinigung EVB steht. Die Fahrzeugklassen müssen übereinstimmen sonst erfolgt keine Zulassung.

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Dann frage ich mich allerdings, wie Dieselschnüffler es geschafft hat, seinen Cali als Wohnmobil anzumelden und als PKW zu versichern.

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Das kann nur funktionieren wenn die Versicherung auf der EVB keine Klasse angibt. Eher selten der Fall.

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Die EVB ist ja eine Buchstaben-/Zahlenkombination. Von der Versicherung wird u.a. auch hinterlegt, ob der Versicherungsschutz für eine Ganzjahreszulassung oder Saisonzulassung erteilt wird. Ich musste deshalb bei der Zulassung meines Cabrios die Versicherung nochmals kontaktieren und eine andere EVB beantragen. Deshalb vermute ich, dass auch die Klasse (Wohnmobil oder PKW) bei der EVB hinterlegt ist und die unterschiedliche Behandlung als PKW oder Wohnmobil auf menschliches Versagen zurückzuführen ist. Letzteres ohne Bewertung, nobody is perfect.

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Hallo Zusammen,

 

Gibt es aus euer Sicht einen Vorteil für eine PKW oder WoMo Zulassung bei dem Wiederverkauf?

 

Ich stelle die Frage, weil einige in Deutschland neu zugelassene Californias in einem anderen EU-Land ihr Leben weiterverfolgen könnten. Als Beispiel kann ich euch von den Regeln in Frankreich kurz berichten: seit 01.01.2020 wurden dort die Steuern für CO2-Ausstoß bei den PKWs noch weiter verschärft; nun muss man bei der Neuzulassung von einem PKW mit über 184g CO2-Ausstoß (nach NEDC umgerechnet) 20.000€ (ja, zwanzig tausend!) Steuern zahlen! Sogar bei einem California Beach mit ca. 171g CO2-Ausstoß müsste man ca. 11.500€ in die Hand nehmen.

Deshalb gibt es dort nur die Beach-Camper mit der zusätzlichen Küche, die eine Zulassung als WoMo ermöglicht, wie Coast oder Ocean.

Bei dem Import von einem PKW-California aus Deutschland ist diese Steuer auch fällig, es werden allerdings 10% pro Jahr abgezogen.

Noch sind die WoMo geschont: bei Neuzulassung muss man 0€ (ja, Null) zahlen, egal wie viel CO2 ausgestoßen wird.

Auf einem Nachbarforum in Frankreich gibt immer wieder Import-Erfahrungen von Deutschland nach Frankreich, wenn das Auto vor dem Verkauf nicht als WoMo umgeschlüsselt wurde kann es eine Teure Sache werden.

 

Die Grenzwerte werden im Laufe des Jahres auf CO2-Ausstoßwerte nach WLTP angepasst.

 

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Manches war früher halt doch besser 😉...

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Also nochmal: mein T5 Cali wurde 2008 als PKW Konfiguriert und auch so ausgeliefert. Damals gab es diese Wahlmöglichkeit, Mehrkosten 0,nix. Dann natürlich erstmal als PKW zugelassen, versichert und auch besteuert. Monate danach habe ich erfahren, dass man beim Finanzamt den Cali als WoMo umdeklarieren und dann auch als WoMo versteuern kann. Dafür einen Antrag gestellt der auf der Stelle genehmigt wurde. Eine Bedingung war, dass der Bus Stehhöhe aufweisen muss. Den Leuten beim FA war bewusst, dass der Cali ein Hubdach hat und somit war der Kuchen gegessen und ich zahle auch heute 310€ Steuer für den 2,5l/174PS. Und NEIN, es war keine Klüngelei oder irgend was krummes gelaufen!

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Wie gesagt: damals ging das noch. Melde ihn mal ab und versuche ihn neu zu den damaligen Konditionen wieder anzumelden. Du wirst dann schon sehen.

Damals gab es möglicherweise keine Kontrollmtteilung der Zulassungsstelle an die Versicherung nach Änderung der Fahrzeugart. Bzw. es musste keine neue EVB (das ist nicht die Nummer sondern die darunter abzurufende Versicherungsbescheinigung) vorgelegt werden.

Trotzdem hättest Du der Versicherung die Änderung mitteilen müssen.

Bearbeitet von MarBo
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Vermutlich wird die Besteuerung dann beim  Halterwechsel auf die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Ggf. auch schon früher, wenn jemand drüber fällt.😉

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