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Zulassung California T6.1 Ocean/Coast als PKW?


Slivomir

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Natürlich schreibt VW das. Würden sie ihn dir als PKW verkaufen, würde er in die CO2-Bilanz eingehen und eine vierstellige Strafgebühr kosten.

 

Nachträglich (nachdem du ihn gekauft hast, auch vor Erstzulassung) ist wie bisher möglich. Infos zur Umschlüsselung findest du hier (unter Nutzung der Suchfunktion) ohne Ende...

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Hat denn jemand hier aus dem Forum  in 2023 eine Anmeldung eines T 6.1 Ocean als PKW erfolgreich gemacht?

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Hallo elperoe !

 

Ich habe eben einen T6.1 California Beach umgemeldet zum PKW.

(Die Erstzulassung 2 Wochen vorher war nur als Wohnmobil möglich gewesen, wie ja hier auch schon mehrfach berichtet wurde)

Vorgehen erfolgte analog Mitglied vonDunkelwald/23.12.2020 :

Dekra-Gutachten 58,70€, Zulassungsstelle 15,80€.

 

Ob das beim Ocean anders ist ?

 

Mir wurde dieser Dekra-Mann von einem Wohnmobilumbauer vermittelt. Der ist dort alle 2, 3 Wochen auf dem Hof, ist also im Thema.

Bei meiner Anfrage vorher in der Dekra-Geschäftsstelle hatten die sich eher merkwürdig angestellt.....

 

 

 

Fiel mir eben auf:

In meiner Zulassung steht jetzt zwar "Mehrzweckfahrzeug", aber nach wie vor "7HMA"

Weiss Jemand, ob das fehlerhaft ist, oder mir später irgendwie zum Nachteil gereichen könnte?

Danke,

Robert

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Bei meinem Serien PKW- Beach steht "Kombilimousine" und "7HC"

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Spielt keine Rolle, dieser Schlüssel wird nicht geändert es muß nur M1AF für PKW bei der Fahrzeugart stehen.

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Warum kann denn California nicht schon bei der Erstzulassung als PKW zugelassen werden?
Da bei meinem Autohändler sowieso ständig der TÜV im Hause ist, war meine Vorstellung, dass der Händler mit dem TÜV vor Ort einen Besichtigungstermin des neuen Autos macht und die Bescheinigung für die Erstzulassung als PKW bekommt, dann das Auto sofort als PKW zugelassen werden kann. Ist das aus irgendeinem Grund nicht möglich?

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Das hammer auch schon durch. Für PKW fällt wegen CO2-Werten für VW eine Strafzahlung an. Das soll für den Hersteller vermieden werden.

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D.h. bei Erstzulassung als PKW würde die Zulassungsstelle an eine Behörde (Finanzamt? Umweltministerium? ...?) eine Meldung machen, dass VW einen Calli-WOMO als PKW zugelassen hat und dann würde diese Behörde an VW einen CO2-Strafzettel schicken? Das Ganze würde aber nicht erfolgen, wenn die Zulassung als PKW erst in einem 2. Schritt erfolgt???


 

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So ungefähr. Es wird der gesamte Flottenverbrauch berechnet und entsprechend abgestraft.

In Frankreich wird es ab nächstem Jahr für PKW deutlich teuerer... Ab 172g CO2/km kommen 10000€ auf den Kaufpreis, zusätzlich für Gewichte über 1600 kg für jedes Kilo 10€. Ab 193gCO2/km sind es 60000 € on top.

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Na ja, da sind die Behörden scheinbar ja doch noch gnädig, wenn sie VW nur bestrafen, wenn die PKW-Zulassung schon bei der Erstzulassung erfolgt, aber bei einer Ummeldung nach 2 Wochen nicht mehr 🙂

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Möchte meinen 5.2 auch auf PKW umschlüsseln, von

 

HSN  TSN

0603 AQZ00021    auf

0603 AQY

 

die Versicherung will nur diese Schlüsselnummern akzeptieren.

 

Habe noch niemanden bei der Dekra gefunden der sich damit auskennt, bzw, es machen will.

 

VG rameda

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Also tatsächlich für jedes einzelne  Fahrzeug................?????

Bearbeitet von FreeDriver
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Na mitunter fällt es mir tatsächlich schwer, zu erkennen, wann eine Info hier im Forum ein abgesichertes Faktum ist und wann eine Spekulation und Mutmaßung. Z.B. die Info, dass VW bestraft wird, wenn eine Erstzulassung als PKW erfolgt, aber keine Bestrafung erfolgt, wenn das Auto kurze Zeit später als PKW umgemeldet wird. kommt mir doch ziemlich merkwürdig vor.
Unser Auto kommt jetzt in den nächsten Tagen und dann werd' ich mal sehen, was möglich und was nicht möglich ist als Erstzulassung:

 

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Dann beschäftige dich doch bitte mit dem Thema "Flotten-CO2-Ausstoss" und welche Fahrzeuge dort mit rein gerechnet werden.

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Ja, und sogar für die Gebrauchtimporte wenn Du umziehen möchtest. Ganz ordentlich.

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