danshred Geschrieben 3. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ein PKW darf auch nicht überall über Nacht stehen Wenn das Übernachten explizit an diesem Ort verboten ist spielt die Zulassung keine Rolle. Auf den Campingplätzen gibt es meistens eine Unterteilung der Stellplatzgrößen, kleine Plätze für unter 5-6m und dann die großen für die Schiffe von Team Morelo. Die Zulassung ist den Betreibern egal 😂 Gerade auch beim Cali vermutet niemand eine WoMo Zulassung und in der Praxis sehe ich die Chance von meinem reinen PKW Parkplatz vertrieben zu werden sehr gering. Meistens gibt es bei solchen Parkplätzen eine Höhenkontrolle und da zählen nur die 2m oder 2,2m. Deine „Spezialregeln“ beziehen sich wahrscheinlich auf die über 3,5t WoMo‘s, hier gilt tatsächlich ein Überholverbot (Zusatzzeichen) und nur noch 100km/h bzw. je nach Land mehr oder weniger. Das trifft aber nicht auf den Cali zu. Bearbeitet 3. Dezember 2020 von danshred Korrektur Link zu diesem Kommentar
Scoty81 Geschrieben 3. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2020 Bei einem >3,5t WoMo gilt auch kein pauschales Überholverbot. Es gilt aber das LKW Überholverbot sofern nicht mit dem Zusatzzeichen erlaubt. 1 Link zu diesem Kommentar
Jspi Geschrieben 3. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja, ein generelles Überholverbot gibt es nicht. Aber ist es nicht so, dass das LKW-Überholverbot (also LKW in dem Schild dargestellt) erst ab "LKW", d.h. >=7.5t, gilt? Und dann kann dieses LKW-Überholverbot durch Zusatzzeichen auch auf WoMo, mit Anhänger, BUS, ... erweitert werden. Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 3. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2020 (bearbeitet) Nein, LKW ist ab 3501 kg. Und die Zusatzzeichen kann es bei allen Überholverbotsschildern geben. Bearbeitet 3. Dezember 2020 von MarBo Link zu diesem Kommentar
Jspi Geschrieben 3. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das mit den Zusatzzeichen ist klar. Und ansonsten wieder was gelernt ... Link zu diesem Kommentar
Scoty81 Geschrieben 3. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2020 Grenau, gilt ab >3,49t Hab gerade erst meinen LKW Führerschein für mein 4,25t WoMo gemacht Link zu diesem Kommentar
12o2 Geschrieben 3. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Richtig wieder was gerlernt, vielen Dank euch allen! Ich werde nochmal drüber nachdenken! Bearbeitet 3. Dezember 2020 von 1202 1 Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 3. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the link content in this post. Über 3,5 t, sonst wäre es ja für WoMos mit 3,5 t. auch gültig. Und das sind ja fast alle... Link zu diesem Kommentar
hbilke Geschrieben 4. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2020 Moin, und es gilt auch für "Züge" aka Gespanne und deren Gesamtmasse. Da kann dann auch eine dicke Kombi drunter fallen. hRy Link zu diesem Kommentar
vonDunkelwald Geschrieben 15. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2020 Hilfe, der TÜV verweigerte mit Hinweis auf die Kochgelegenheit das Gutachten für PKW beim Coast. Was kann ich noch tun? Link zu diesem Kommentar
12o2 Geschrieben 15. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Und weshalb möchtest du das unbedingt noch, nach allem, was oben gesagt wurde? (Ich bin eigentlich fast überzeugt, dass die WoMo Zulassung besser ist?) Link zu diesem Kommentar
vonDunkelwald Geschrieben 15. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2020 Finanzamt Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 15. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2020 Vor denen braucht man keine Angst haben, man muss es ihnen nur erklären. 1 Link zu diesem Kommentar
vonDunkelwald Geschrieben 15. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Menschlich ist eine Erklärung möglich - rechtlich und nach dem Bescheid nicht mehr. Die Aussagen waren eindeutig. Ich habe nun beim VW-Konzern das hier im Chat beschriebene Dokument angefordert, dass die Wohnmobil-Variante baugleich mit der PKW-Variante ist. Die Zulassungsstelle hat den Coast importiert aus Österreich ganz klar als Wohnmobil aufgrund der Nutzbeschreibung SA in den EG Papieren klassifiziert. Da war nichts zu machen. Dem Behördenleiter war gänzlich unbekannt, dass ein Coast oder Ocean überhaupt eine andere Zulassung als WOMO haben kann. Im Aufbau stand übrigens AF. Ich werde danach direkt ohne TÜV bei der Zulassungsstelle die Umschreibung auf PKW probieren. Bearbeitet 15. Dezember 2020 von vonDunkelwald Rechtschreibung Korrektur Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 15. Dezember 2020 Teilen Geschrieben 15. Dezember 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das kannst du dir wahrscheinlich sparen. Die dürfen nur ändern, was in einem Änderungsgutachten steht. Die Kochgelegenheit ist doch nicht das einzige Kriterium für ein Womo! Du hattest doch sicherlich die Bettverlängerung/Multiflexboard und die Dachmatratze zu Hause gelassen, oder? Demnach hast du kein Bett und somit kein Womo! Also, noch mal hin zum Tüv... Link zu diesem Kommentar
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