rso4x4 Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Der Versicherer läßt sich immer -wie bereits erwähnt- den Schein (Zulbesch 1) in Kopie geben. Das bedeutet nicht, dass den der Sachbearbeiter (falls vorhanden) liest. Im HP-Schadenfall wird natürlich gezahlt werden (müssen sie gegenüber Dritten ja immer), inwieweit man dann auf Vorsatz argumentiert und zumindest die rechnerischen Differenzbeiträge zurückholt ist ein anderes Thema. Im Kaskofall könnte das etwas anders aussehn. Link zu diesem Kommentar
derkuurt Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Und Du bist sicher, dass die das sorgfältig gelesen und auch realisiert haben, dass das Fahrzeug eine Wohnmobilzulassung hat? Es ist sicher kein Problem, einen Cali als „normalen T6“ bei einer Versicherung als PKW zu versichern, denn der zuständige Sachbearbeiter wird sehr wahrscheinlich den Fahrzeugschein nicht so genau prüfen. Aber wenn, wäre das wohl „arglistiges Verschweigen“ oder „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ oder sowas.. glaube kaum, dass ein Jurist da keinen Weg finden würde, im Schadensfall die Haftung zu beschränken. Bearbeitet 16. Februar 2020 von derkuurt Link zu diesem Kommentar
Stoni Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 Keine Ahnung, das ist aber auch egal. Wenn ich ein Wohnmobil als PKW angebe, dann habe ich falsche Angaben gemacht, wenn es die Versicherung nicht prüft ok dann hat man Glück gehabt. Aber die Diskussionen in einem Schadensfall möchte ich nicht haben. Link zu diesem Kommentar
derkuurt Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Eben. Wenn man nach einem Totalschaden die 100.000 Euro Listenpreis nicht oder nur mit erheblichen Abschlägen und/oder erst nach jahrelangen Gerichtsprozessen bekommt, weil man 200 Euro im Jahr sparen wollte, ärgert man sich doch schwarz. Zumal jeder weiß, dass Versicherungen doch eine ganze Armada an Leuten beschäftigen, deren Job vor allem darin besteht, Gründe zu finden, warum sie nicht zahlen müssen. So leicht muss man es denen ja nicht machen. Und auch wenn bei Vertragsabschluss vielleicht nicht genau hingeschaut wird: Wenn es um 100 Kilo-Euro geht, werden sie genau hinschauen. Da kann man Gift drauf nehmen. Bearbeitet 16. Februar 2020 von derkuurt Link zu diesem Kommentar
Andre Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Die Zulassungsstelle meldet automatisch die Fahrzeugkategorie ( also PKW oder WOMO ) an die Versicherung auf die zugelassen wurde. Da gibt es keine Möglichkeit etwas zu verschweigen oder falsche Angaben zu machen. Abgesehen davon das es auch keine gute Idee wäre weil dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen würde. Früher war das anders - da konnte man noch als PKW zulassen und als WOMO versteuern. Bearbeitet 16. Februar 2020 von Andre 1 Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 Es ist andersherum. Die Zulassungsstelle prüft was auf der Versicherungsbescheinigung EVB steht. Die Fahrzeugklassen müssen übereinstimmen sonst erfolgt keine Zulassung. Link zu diesem Kommentar
derkuurt Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Dann frage ich mich allerdings, wie Dieselschnüffler es geschafft hat, seinen Cali als Wohnmobil anzumelden und als PKW zu versichern. Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 Das kann nur funktionieren wenn die Versicherung auf der EVB keine Klasse angibt. Eher selten der Fall. Link zu diesem Kommentar
Ocean_2019 Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 Die EVB ist ja eine Buchstaben-/Zahlenkombination. Von der Versicherung wird u.a. auch hinterlegt, ob der Versicherungsschutz für eine Ganzjahreszulassung oder Saisonzulassung erteilt wird. Ich musste deshalb bei der Zulassung meines Cabrios die Versicherung nochmals kontaktieren und eine andere EVB beantragen. Deshalb vermute ich, dass auch die Klasse (Wohnmobil oder PKW) bei der EVB hinterlegt ist und die unterschiedliche Behandlung als PKW oder Wohnmobil auf menschliches Versagen zurückzuführen ist. Letzteres ohne Bewertung, nobody is perfect. Link zu diesem Kommentar
Speeder Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 Hallo Zusammen, Gibt es aus euer Sicht einen Vorteil für eine PKW oder WoMo Zulassung bei dem Wiederverkauf? Ich stelle die Frage, weil einige in Deutschland neu zugelassene Californias in einem anderen EU-Land ihr Leben weiterverfolgen könnten. Als Beispiel kann ich euch von den Regeln in Frankreich kurz berichten: seit 01.01.2020 wurden dort die Steuern für CO2-Ausstoß bei den PKWs noch weiter verschärft; nun muss man bei der Neuzulassung von einem PKW mit über 184g CO2-Ausstoß (nach NEDC umgerechnet) 20.000€ (ja, zwanzig tausend!) Steuern zahlen! Sogar bei einem California Beach mit ca. 171g CO2-Ausstoß müsste man ca. 11.500€ in die Hand nehmen. Deshalb gibt es dort nur die Beach-Camper mit der zusätzlichen Küche, die eine Zulassung als WoMo ermöglicht, wie Coast oder Ocean. Bei dem Import von einem PKW-California aus Deutschland ist diese Steuer auch fällig, es werden allerdings 10% pro Jahr abgezogen. Noch sind die WoMo geschont: bei Neuzulassung muss man 0€ (ja, Null) zahlen, egal wie viel CO2 ausgestoßen wird. Auf einem Nachbarforum in Frankreich gibt immer wieder Import-Erfahrungen von Deutschland nach Frankreich, wenn das Auto vor dem Verkauf nicht als WoMo umgeschlüsselt wurde kann es eine Teure Sache werden. Die Grenzwerte werden im Laufe des Jahres auf CO2-Ausstoßwerte nach WLTP angepasst. Link zu diesem Kommentar
Kaasaa Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Manches war früher halt doch besser 😉... Link zu diesem Kommentar
Dieselschnüffler Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 Also nochmal: mein T5 Cali wurde 2008 als PKW Konfiguriert und auch so ausgeliefert. Damals gab es diese Wahlmöglichkeit, Mehrkosten 0,nix. Dann natürlich erstmal als PKW zugelassen, versichert und auch besteuert. Monate danach habe ich erfahren, dass man beim Finanzamt den Cali als WoMo umdeklarieren und dann auch als WoMo versteuern kann. Dafür einen Antrag gestellt der auf der Stelle genehmigt wurde. Eine Bedingung war, dass der Bus Stehhöhe aufweisen muss. Den Leuten beim FA war bewusst, dass der Cali ein Hubdach hat und somit war der Kuchen gegessen und ich zahle auch heute 310€ Steuer für den 2,5l/174PS. Und NEIN, es war keine Klüngelei oder irgend was krummes gelaufen! Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 (bearbeitet) Wie gesagt: damals ging das noch. Melde ihn mal ab und versuche ihn neu zu den damaligen Konditionen wieder anzumelden. Du wirst dann schon sehen. Damals gab es möglicherweise keine Kontrollmtteilung der Zulassungsstelle an die Versicherung nach Änderung der Fahrzeugart. Bzw. es musste keine neue EVB (das ist nicht die Nummer sondern die darunter abzurufende Versicherungsbescheinigung) vorgelegt werden. Trotzdem hättest Du der Versicherung die Änderung mitteilen müssen. Bearbeitet 16. Februar 2020 von MarBo Link zu diesem Kommentar
Ocean_2019 Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Vermutlich wird die Besteuerung dann beim Halterwechsel auf die aktuelle Gesetzeslage angepasst. Ggf. auch schon früher, wenn jemand drüber fällt.😉 Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 16. Februar 2020 Teilen Geschrieben 16. Februar 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das gilt aber nur für die Erstzulassung bei Neukauf, nicht bei Wiederverkauf. Link zu diesem Kommentar
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