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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


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500 € mehr wäre ja eine Verdoppelung, dass muss ich mal prüfen. Ich guck morgen falls ich Zeit dazu habe) in die Bedingungen und werde meiner Versicherung ein klärendes Schreiben schicken. Den 28 schadenfreie Jahre können nicht plötzlich verschwinden, wenn ich wieder zu einem PKW wechsle.

 

Über SF10 mache ich mir keine Sorgen, denn wenn ich SF 28 hatte war ich wohl ziemlich schadenfrei gefahren. Mit dem neuen Cali soll sich das nicht ändern.

 

Gruß Rudel

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Hallo,

 

gibt's irgendeine Info, ob VWN mit dem MJ 2011 für den Cali

Comfortline 132KW 4-Motion 7DSG eine Typzulassung als PKW

bekommen hat ?

 

Kann mir jemand die TSN für den o.g. Cali nennen ???

(PKW und/oder WoMo) ?

 

Hintergrund:

 

Der Sachverhalt den KiteLoop beschrieben hat wurde von meinem

Versicherungsmakler bestätigt ... ein (abgerechneter) Schaden und

zurück Marsch Marsch auf SF1 ... von SF23 ist das echt hart.

 

Zumal mit jedem Unfallfreien Jahr (und dem zunehmenden Alter) die

Wahrscheinlichkeit einen Schaden zu haben wohl eher zunimmt und

ich nicht von der Vergangenheit in die Zukunft schließen kann, sonst

könnte ich das Neufahrzeug ja gleich nur Haftpflichtversichern und

im Gott- und Schutzengelvertrauen das Risiko aus dem TK/VK Be-

reich auf mich nehmen ... bei mehr als 80K€ sicher eine schmerz-

liche Erfahrung, wenn's mit der Fortrechnung in die Zukunft nicht ...

nicht ganz so toll klappen sollte ...

 

Was mir auch noch auffällt ... bei Elementarschäden (Blitz, Hagel,

Überschwemmung, etc.) zahlen viele WoMo Versicherer weder den

Wiederbeschaffungs- noch den vollen Zeitwert, sondern nur bis zu

50% des versicherten Fahrzeugswertes (abzügl. SB).

 

Bei Totalschaden, oder Diebstahl zahlen Sie ebenfalls (weder für 12,

noch für 24 Monate, noch überhaupt) den Wiederbeschaffungswert,

sondern maximal den Zeitwert (natürlich unter Berücksichtigung des

besonders hohen Wertverlustes gerade in diesen ersten 1-2 Jahren).

 

Und so geht es weiter ... Kleingedrucktes läßt grüßen ... z.B. beim

Mietwagen, etc., etc., etc.

 

VVD Anfrage (über meinen Freundlichen) - insbesondere vor dem

Hintergrund des Careport Plus Pakets mit Versicherungsrabbatierung -

läuft noch ... ich bin echt gespannt, ob und zu welchen Konditionen

und zu welchen Regelungen im Detail die Jungs und Mädels vom VVD

mir meine Kaufentscheidung zu "erleichtern" gedenken ...

 

ich überlege gerade doch lieber auf Godot, oder das MJ2012 zu

warten und meinen harten Entzug noch ein Jahr zu verlängern ...

 

VWN macht es einem wirklich nicht leicht ... ich mache es mir

leider auch nur schwer ... so ein Mist.

 

Übrigens:

 

Der Text: "Spezielles Typschild für EG für M1-PKW (1EX)" kommt

weiterhin beim Druck der Serienausstattung ... was nu ?

 

 

Gypsy

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Ich hatte es ja schon einige Seiten vorher geschrieben, dass alle T5 zur Personenbeförderung M1-Pkw mit besonderen sozialen Bedürfnissen sind.

 

Das gilt, wenn das Fahrzeug mehr als 2.000kg Leermasse und entweder 7 Sitzplätze hat oder als Wohnmobil zugelassen ist.

 

Damit sind meines Erachtens beide Fragen beantwortet.

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Hallo Ben,

 

heißt das übersetzt ... eine Zulassung als PKW für den Cali scheidet

endgültig - egal ob MJ2011, oder MJ2012 - aus ?

 

Hat jemand (schon) die TSN für den California Comfortline 132KW

4-Motion DSG ?

 

 

Gypsy

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Hallo zusammen,

 

prinzipiell glaube ich nicht, dass eine Einstufung am Typenschild hängt ... ;)

Die Frage ist vielmehr die, ob VW im Rahmen einer neuen Typprüfung die Grenzwerte für M1-PKW mit dem T5.2 einhalten kann (z.B. durch geänderte Applikation der Motorsteuerung), oder ob das beim T5.2 tatsächlich nur mit technischen Zusatzmaßnahmen gehen würde.

 

Wenn ich mir aber die ganzen "Dickschiffe" von VW Touareg, Mercedes ML /GL, BMW X5 und die Luxusklasse (A8, S-Klasse, 7er) ansehe, so bekommen die min. Euro 5 ohne AdBlue und NOx-Kat, wenn ich das richtig im Kopf habe.

Erst die Euro 6 erfordert dann entsprechende Maßnahmen.

 

Da zumindestens die SUVs aber auch die Luxusliner vom Prinzip her in einer ähnlichen Gewichtsklasse >2to spielen, ist es aus meiner Sicht technisch auf jeden Fall möglich die Grenzwerte einzuhalten.

 

Ob uns VWN diesen Gefallen aber tut ist eine andere Frage. Ein Muss wird's erst zum MJ2012, damit im Januar 2012 die notwendigen Abgasrichtlinien eingehalten werden.

 

Da sich vermutlich nur ein paar Calistas aufregen, ist der Druck für VWN wohl leider nicht hoch genug X(

Ich kann mich auf jeden Fall noch gut an das Vorgehen bei Opel (1.0l im Corsa) erinnern, da konnte man aufgrund eines Schreibens des Herstellers ohne Update des MSG von Euro 3 auf Euro 4 umschlüsseln, da Opel freiwillig die neuen Grenzwerte eingehalten hat.

Bei VWN wär' ich ja sogar bereit das MSG-Update zu zahlen, wenn Sie's denn nur anbieten würden ...

 

So ein Mist das ganze, das verdirbt meinereiner so ein bisserl die Lust auf den Cali.

 

Viele Grüße

 

CaliMUC

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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

der Cali Comfortline (nicht Beach) mit 132KW und 4-Motion

hat die TSN: AQR. Dies gilt für das 6SG und das 7DSG.

 

Mit dieser TSN ist der ComfortLiner nur als Wohnmobil/Camping-

fahrzeug zu versichern, so zumindest mein Rundruf bei 10 Ver-

sicheren, von denen übrigen genau 5 mit der TSN noch nichts

anfangen konnten, wovon wieder 2 dann immerhin irgendwann

mal zurückgerufen haben ...

 

Die jährlichen Kosten für Haftpflicht und Vollkasko sind bei allen

angerufenen Anbietern deutlich niedriger, als die vergleichbare

Versicherung als PKW (am Beispiel eines Multivan Highline), aber

damit einher geht auch ein deutliches Minus an Leistungen.

 

Beispiele (nicht versichert sind bzw. es wird nicht geleistet, für):

 

Radio- Audio-, Navigationssysteme

Zulässige Veränderungen am Fahrzeug (Fahrwerk, Motor, Karosserie, Innenraum)

Sonder -Lackierungen, -Beschriftungen, und sonst. Oberflächenbehandlungen

Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen (nur Haarwild)

Marderbißschäden

Neupreiserstattung bei Totalschaden innerhalb der ersten 12/18/24 Monate

Neupreiserstattung bei Diebstahl innerhalb der ersten 6/12/18 Monate

Auf den Abzug Neu- für Alt wird nicht verzichtet (Tauschteile bei Reperatur)

Die Kosten für einen Mietwagen

Nutzungsausfallentschädigung

Wertminderung nach Unfallschaden

 

Allein der Entfall der Neupreisentschädigung kann ... beim Wertverlustver-

lauf in den ersten 12-24 Monaten mal so 15-22K€ ausmachen ...

 

Navi, Dynaudio, Luftfahrwerk, Sattlerarbeiten, Lackierung von Dekorsblenden

sind auch nicht gerade billig. Das ist getrennt zu versichern, das geht aber

nicht bei allen Versicherern und ... das ist entscheidend ... ist NICHT über

den versicherten Fahrzeugwert gedeckt. Angebote zu den Mehrkosten habe

ich leider noch keine, aber solange es dann nicht deutlich teurer wird wie

beim PKW ... dann soll's - für mich - ok sein.

 

Stoße ich mit einem Pferd, Rind, oder einem Schaf zusammen, dann wird

überhaupt Nichts bezahlt ... ich müßte also den Eigentümer der Viecher

ermitteln, ihm Vorsatz, oder (grobe) Fahrlässigkeit nachweisen und wenn er

denn versichert wäre, oder über genug Geldmittel verfügen sollte, ja nur

dann ... bekäme ich meinen Schaden ersetzt ...

 

Statt eines Ersatzes für die Wertminderung des Fahrzeugs nach einem

Unfallschaden wird mir der Mehrwert neu verbauter Teile gegenüber den

"Altteilen" sogar noch abgezogen ... in welcher Höhe sich solche Abzüge

bewegen ... ich weiß es nicht ... aber weniger ist weniger und nicht mehr.

 

Ich warte noch auf Angebote der Versicherer, inwiefern sie bereit sind und

zu welchen Prämien sie bereit sind die Lücken zu schließen ... sollte ich diese

Risiken - auch gegen Einwurf von Prämien Münzen - nicht versichern können,

dann heißt es für mich ...

 

Nix mehr mit Cali ... zumindest nicht bis er irgendwann mal wieder als

PKW versicherbar wird.

 

Die Versicherungsmitarbeiter/Makler im Board können mir gerne eine PN

senden, sollten Sie diese Risiken abdecken ... denn ihr wißt ja, dass ich

unbedingt einen neuen Cali will, aber nicht um jeden Preis ...

 

Und die Jungs und Mädels die sooo froh darüber sind Ihren Cali als

Womo versichern zu können ... die bitte ich mal einen Blick in Ihre

Versicherungsbedingungen zu werfen ... um die Nennung von Versicher-

ungen ohne diese Einschränkungen würde ich mich sehr freuen ...

 

 

Gypsy

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Hallo,

 

und noch ein kleines Update von meiner Seite - auch wenn es nichts wirklich Neues oder Erhellendes bringt.

Die letzte Antwort von meinem Händler letzte Woche nach andauernder, regelmäßiger Kommunikation mit dem TÜV:

" Zum Thema Umschreibung California: Habe das Gefühl, dass der TüV den Ball gerne nach Hannover spielen würde, da ich wöchentlich eine andere Aussage bekomme."

Soviel zum Thema "kein Problem, mal eben zum TÜV und umschreiben...".

Ich sehe da noch kein Licht am Ende des Tunnels.

Aber ich bleibe dran...

 

Gruß

 

Gunther

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Hallo CaliGypsy,

 

das läßt sich so nicht verallgemeinern, hängt von der Regionalklasse und sehr stark von der Anzahl schadenfreier Jahre ab.

 

Ich würde bei Pkw deutlich weniger zahlen, allerdings gibt es bei WoMo keine Kilometerbegrenzung, was mir allerdings wenig hilft, weil ich nicht so viel fahre.

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Hallo,

 

bei den angerufenen Versicherern ist es so ... also nicht verallgemeinert.

 

Eine abschließende Stellungnahme des VVD, ob, oder wie sie den Comfortline

überhaupt versichern würden steht noch aus. Im Händlersystem wird die

TSN des California Beach - eben als PKW - gezogen, wenn er ein vorläufiges

Angebot für den VVD erstellt. Die VVD Versicherungsbedingungen (soweit sie

mir vorliegen) kennen aber nur die Versicherung als PKW und nicht als

Campingfahrzeug/Wohnmobil.

 

Sollte der VVD das Womo Cali Comfortline nicht versichern, so müßte

wohl auch noch das Careport Paket neu geschnürt, oder neu formuliert

werden, denn 15% Nachlass auf Nix ist zwar sachlich eben Nix, aber

man sollte dann die Werbung (Konfigurator, Katalog, etc.) doch an die

Kunden Wahrnehmung anpassen ... obwohl ... seit wann haben Wahrheit,

Wahrnehmung und Werbung schon mehr als das "W" gemeinsam ...

 

Bezüglich der SF Klasse habe ich nicht meine Verträge mit den hohen SF's

genommen, da eine Umschreibung von SF25 bzw. SF23 auf SF10 eben keinen

Sinn macht, sondern einen alten ruhenden Vertrag mit SF5.

 

Auch der Vergleich PKW (Multivan) zu WoMo war einheitlich auf der

Basis von SF5, berücksichtigt also nicht evtl. Vorteile durch eine

Umschreibung der hohen SF's auf den neuen Dicken ...

 

Regionalklassen habe ich nur meine geprüft.

 

Die Kilometerbegrenzung und Themen wie Garagenfahrzeug, Eigentums-

wohnung, Hauseigentum, kein Fahrer unter xx Jahren, etc. machen bei

keinem der 10 Versicherer (bei Versicherung als Womo) einen Unterschied.

 

Eine Umschreibung des California Comfortline auf eine andere TSN - und

allein die interessiert IMO den Versicherer - ist nach Aussage von TÜV und

Dekra - NICHT möglich.

 

Das KBA hat keine abweichende TSN für den Cali Comfortline vergeben.

 

Ob seitens der VWN ein Antragsverfahren für die Zulassung als PKW

lief, oder läuft, das durfte/konnte man mir telefonisch nicht sagen.

 

Ein Audi Q7 mit 3.0l CR TDI Clean Diesel erfüllt übrigens bereits die EU6

bei einem ZGG von 3.060kg und einer Anhängelast gebremst von 3.5t

bei einem Norm Co2 Ausstoß von 219g/km (Vergleich 132KW 4-Motion DSG

232g/km). Ob die 20kg mehr ZGG (Cali), oder das zusätzliche CO2 (13g zu-

lasten des Calis), oder die Sonderstellung des Q7 als M1/G (Geländefahrzeug),

oder die beim Q7 als Option erhältlichen 7 Sitzplätze, hier den Unterschied

ausmachen ... das habe ich im Dikicht der EU Verordnungen, etc. noch nicht

verstanden ... aber zugelassen und versichert wird er als PKW ... was ja klar

ist ... so ganz ohne Schlafstätte, Kochgelegenheit, etc.

 

 

 

Gypsy

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Huhu,

 

nach intensiver Verfolgung dieses Themas, da es auch für meinen neuen (ersten) California von Bedeutung ist, möchte ich nun die Gerüchteküche nochmals trotz der vielen Abklärungen ein wenig zum brodeln bringen:

 

Ich werde den Comfortline vorraussichtlich mitte Juli in Hannover abholen können. Mein Ziel: Zulassung und Versicherung in Einklang zu bringen, sowie den Wagen steuerlich als Geschäftswagen anekannt zu bekommen (da überwiegend geschäftlich genutzt)

 

1. Telefonat mit Hannover: Aussage ganz klar, er wird wegen zu hohem "Schadstoffausstoss" als Sonderkfz Wohnmobil eingestuft und daher so zur Abholung zugelassen.

 

2. Mehrfache Telefonate mit meinem :D, welcher mir nochmals versichert, mit dem TÜV abgeklärt zu haben, dass dieser Cali vorort auf Wunsch als PkW umgeschlüsselt werden kann.

Fazit zu 1. und 2.: Für die ersten Fahrten von Hannover -> 3 Wochen Urlaub -> nach Hause -> :D, benötige ich nun die Versicherung als Wohnmobil, danach könnte ich auf Wunsch, den Wagen zum pkW machen, und ihn entsprechend als PkW versichern.

 

3. Für diejenigen welche lieber aufgrund des Themas "California als Geschäftswagen" eine Zulassung zum PkW haben wollen als ein WoMo (so wie ich) habe ich mit dem Steuerberater telefoniert, welcher mir versichert, dass die Zulassung zum WoMo keine Auswirkungen auf die steuerlichen Themen "Geschäftswagen" hat, da es hier keinen Zusammenhang zur Zulassung gibt. Diese steuerliche Bewertung (Einkommenssteuer / Umsatzsteuer) wird ausschliesslich aufgrund der tatsächlichen Nutzung und nicht nach Zulassung vorgenommen...

 

Schriftlich habe ich nichts. Ich bin nach wie vor verunsichert, vertraue nun aber auf die vielen Fachkräfte die hier Ihre Einschätzung gegeben haben. Dabei bin ich mir nun nicht sicher ob ich Ihn lieber als PkW oder WoMo versichern wollen würde. Ab Mitte Juli kann ich Euch berichten, ob's und wie's in die Hose gegangen ist, oder nicht.

 

Ich hoffe, ich konnte ein wenig zur Verwirrung beitragen

Weichei

 

P.S. Eine Frage:

- Ich bin auf der Suche nach der korrekten Typschlüsselnummer für den Comfortline 132kW, DSG (kein 4-Mo), Hannover konnte sie mir nicht nennen, die sind dort angeblich auf grund des Modelljahrswechsels noch nicht im System...

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Hallo,

 

der T5.2 Cali Comforline 2.0l 132KW Fronttriebler hat die TSN "AQQ",

der 4. Motion hat die TSN "AQR" (gilt für 6SG und 7DSG)*

 

Die TSN's "AQN" (2-Motion) und "AQO" (4-Motion) sind für den

T5.2 California Beach mit 132 KW Machine.*

 

Für die Versicherung ist allein die TSN entscheidend, also AQQ und AQR

sind WoMo und AQN und AQO sind PKW.

 

Die TSN wird vom KBA vergeben.

 

TÜV und Dekra können - soweit mein Auskunftsstand - keine Umschlüsselung

der TSN vornehmen.

 

Den Aussagen Deines Steuerberaters ist nichts hinzuzufügen.

 

 

 

Gypsy

 

 

*) Ohne Gewähr

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Hallo,

 

frag Deinen Freundlichen bitte, ob es sich definitiv um einen

T5.2 California Comfortline gehandelt hat und nicht um einen

California Beach.

 

Laß Dir von Deinem Freundlichen Bitte sagen, was nach Eintragung

der Änderungen in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht:

 

Feld 2.2 Neue TSN ? (wichtig für Versicherung als PKW/Womo)

Feld 4: Steht da SA, oder AC ?

Feld D2: 7HMA ?

Feld D3: California

Feld 14: ??

Feld 14.1 ??

Feld 5: Zeile 1 und Zeile 2 ? (zusammen mit Feld 4/14/14.1 wichtig wegen Kfz.-Steuer)

 

 

zur Bedeutung der Felder:

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zur Bedeutung der Fahrzeug- und Aufbauklassen:

 

Bitte ihn doch einfach um eine Kopie mit abgedecktem Namen, Kennzeichen

und den letzten 3 Ziffern der FIN.

 

Du würdest uns allen damit sehr, sehr helfen ...

 

 

Gypsy

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Hallohalli,

 

da die Aussagen meines :D zum Thema "Umschlüsselung" doch sehr der Meinung des Boards hier entgegenstehen, sehe ich diesem Thema auch eher skeptisch entgegen.

 

@Ben: Ich bin ebenso sehr gespannt :)

@Gypsy: Es handelt sich definitiv um einen (unseren) neuen California Comfortline, 132kW, Fronttriebler, DSG, den habe ich ja so bestellt. Ich werde hierzu nachfragen. Natürlich versuche ich diese Infos baldmöglichst zu bekommen, vielleicht hilft es hier wirklich dem ein oder anderen weiter. Aus diesen doch sehr unterschiedlichen Informationen (von diesem Board und meinem :D) bin ich mir selbst sehr unsicher.

 

Ich meld mich, sobald ich neues weiss, und hoffe, dass es mir keiner übel nimmt, falls sich dieses Thema als Ente herausstellt... Die Unicherheit wächst :)

 

Grüsse

Weichei

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Hallo,

Dem kann ich mich nur anschließen...

Ich verfolge das Ziel nun seit Februar - ohne Erfolg.

Nach dem was wir inzwischen an Informationen zusammen haben glaube ich auch kaum, dass das noch was wird bevor VWN nicht selber eine Lösung hat. Die funktioniert dann mit etwas Glück auch für die bereits ausgelieferten Calis - solange es sie nicht mit einer Änderung des Schadstoffausstosses aktualisierter Calis einhergeht.

 

Dank Gypsi wissen wir nun was alles im Kleingedruckten der WOMO-Versicherung steht. Das reicht als Grund für eine Änderung völlig aus...

Rabattverlust und eingeschränkte Leistungen sind beeindruckend.

 

Das Thema hingegen Firmenfahrzeug ist keines. Das hat mir auch mein Steuerberater inzwischen bestätigt. Da müssen wir wir bei entsprechender geschäftlicher Nutzung nicht mit Schwierigkeiten rechnen.

 

Gruß

 

Gunther

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