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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


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Hallo,

 

zum Thema Steuer ...

 

Gem. §2, Absatz 2b KraftStG gelten als Wohnmobile Fahrzeuge der Klasse M

mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II

Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, die jetzt ja schon ein "alter

Bekannter" ist (vgl. oben).

 

Gem §8, Absatz 1b berechnet sich die Kfz.-Steuer nach dem verkehrsrechtlich

zulässigen Gesamtgewicht und zusätzlich nach den Schadstoffemissionen.

 

Die konkrete Höhe bestimmt sich dann nach § 9, Absatz 1 Nr. 2a KraftStG.

Die Schadstoffklasse bestimmt sich nach StVZO §48 Anlage XIV.

 

Wäre alles ganz einfach, wenn in der Zulassungsbescheinigung von Tom

einfach Euro5 stehen würde, aber da gibt es bei ihm ja noch einige Zusätze.

 

Lassen wir die Zusätze weg, dann gilt:

 

Gem $9, Absatz 1, Nr. 2a KraftStG ist die höchste zu berücksichtigende Schad-

stoffklasse für Wohnmobile die S4. Gem. StVZO §48 Anlage XIV umfaßt die

Schadstoffklasse S5 (Euro5) auch die S4. Der Cali wäre demnach wie S4 zu

behandeln (bezügl. der WoMo Besteuerung) und die Steuer beträgt somit

€210,00 p.a.

 

Erst bei S1 bis S3 steigt die Steuer auf €290,00 p.a.

 

Aber was bedeuten die Zusätze ? B; CI; M1SOZE; OHNEM1G ?

 

Folgt man dem KBA, so ergibt B;CI;M1SOZE; OHNEM1G den Schadstoffschlüssel-

code 35BO. Gem. Fußnote 3) ist B;CI;M1SOZE; OHNEM1G Nichts anderes als die

"Nationale Abkürzung für die Begriffsbestimmung „Fahrzeuge für besondere

soziale Erfordernisse“ (s. Kap. I, Artikel 3 Nr. 2 VO (EG) 715/2007)".

 

Also € 210,00 p.A. Kfz.-Steuer

 

Quelle:

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Steuer-Berechnung und weitere Details:

 

und ich benötige trotzdem die Zulassung als PKW, obwohl die Versicherung (für die

meißten) und die Steuer (für alle) dann teurer ist.

 

Im Anhang meine schon seit 04.12.09 nicht mehr weitergepflegte Steuer-

Tabelle, die also aktuelle Änderungen in den technischen Angaben nicht

mehr berücksichtigt und noch von der Wahlmöglichkeit bezügl. der Zu-

lassung als PKW, oder WoMo ausging. Natürlich stets und immer vollkom-

men unverbindlich ...

 

 

Gypsy

Co2 T5.2_V12.pdf

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Und genau hier gebe ich dir nicht mehr recht. Denn unter diese Bezeichnung fällt auch ein Multivan.

 

Rechne doch mal mit Emissionsschlüssel B0, wie sie der Cali hat:

 

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Ich wette, Tom bekommt einen Steuerbescheid über 378,-€, so wie Onk einen über 356,-€ bekommen hat.

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Hallo Ben,

 

Dein Link (BFM) führt zur Steuerberechnung für PKW NICHT zur

Berechnung für Wohnmobile. Leicht daran zu erkennen, dass

hier der Hubraum und der CO2 Ausstoß einzugeben ist, der aber

bei der Berechnung der Wohnmobilbesteuerung unerheblich ist,

hier kommt es allein auf das ZGG und die Emissionsklasse an.

 

Hat jemand mal eine T5.2 MV Zulassungsbescheinigung Teil 1

zur Hand? Was steht denn da unter Ziffer 2.2/5/14/14.1 ???

 

Onk sollte gegen seinen Steuerbescheid IMHO gem. §2, Absatz 2b

iVm. §8, Absatz 1b und § 9, Absatz 1 Nr. 2a KraftStG. Einspruch

einlegen, da sein Cali als PKW versteuert wurde.

 

Da ich definitv kein Fachmann bin und die Schlüsse zu denen ich

hier komme auch voll danaben sein könnten bin ich echt gespannt

auf das Ergebnis.

 

 

Gypsy

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Hmmm... irgendwie reden wir hier alle aneinander vorbei.

 

Unter 14.1 in der Zulassungsbescheinigung von Tom's Cali steht 35B0 Die letzten beiden Stellen, also B0, sind der Emissionsschlüssel und für die Berechnung der Kfz-Steuer relevant.

 

B0 gibt es aber nicht bei der Einstufung von Wohnmobilien in Schadstoffklassen:

 

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B0 ist eine reiner Pkw-Emissionsschlüssel (s. Seite 8):

 

 

 

Das Finanzamt berechnet aber nun mal die Steuer nur mit dem Emissionsschlüssel!

 

Für eine Einstufung des Cali in die Wohnmobilemissionsklasse S5 bräuchte er aber z.B. die 83 oder 84 und nicht B0

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Hallo,

 

 

Die Emissionsschlüsselnummer (KBA, S. 8, Überschrift) gilt für:

 

"Pkw (Kfz der Klasse M1 und M1G einschließlich Fahrzeuge mit besonderer

Zweckbestimmung und Aufbauart SA über 2,8 t, SC und SD)"

 

Wohnmobile sind gem. Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG

Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung.

 

35BO ist also auch ein für Wohnmobile gültiger Emissionschlüssel.

 

Das Buslexikon irrt, bzw. kennt den Schlüssel BO überhaupt nicht,

auch nicht für PKW, hört aber unter 3. PKW (Diesel) schon mit

EUR4 auf ... ist also evtl. veraltet.

 

Ich bleib vorert bei meiner Aufassung (Bis zur Überzeugung vom Gegenteil).

 

 

Gypsy

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Hallo Tom, Onk,

 

ist Dein/Euer Emissionsschlüssel 3530, oder 35BO ?

Ich lese 35BO.

 

Gypsy

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Hallo Gypsy

 

35BO. Zumindest das ist sicher - liegt schwarz auf grün vor mir.

Wenn der Schlüssel sowohl für MV als auch für den Cali gilt, kann es durchaus sein, dass der Steuerbescheid falsch ist, da am Fahrzeugschein auch nicht das Wohnmobil zu erkennen ist. Dort steht sowohl die Version mit 8 Sitzplätzen als auch Wohnmobil.

Das einzige Dokument, in dem nur WoMo steht ist die EG-Bescheinigung (für die ReImporter dann die COC-Papiere).

Wenn die Versicherung korrekt gemacht worden wäre, dann würde es dort auch stehen... Die ist bei mir zu Zeit aber noch falsch da auf Basis der Information AQX statt AQZ erstellt. Ich hab' den Versicherer informiert, das wir was tun müssen. Ansonsten halte ich mich erstmal zurück und schaue, was ich an der Zulassung ändern kann. Gegen den Steuerbescheid gehe erst an, wenn ich auf meinem WoMo sitzen bleibe...

 

Gruß

 

Gunther

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Hallo Gypsy

 

zu 1.: Gibt's denn sowas überhaupt noch auf dem Markt (ausser Deinem Ehemaligen mit verkorkstem LFW... oder umgebaut auf Stahl...), dann: ZUSCHLAGEN und das gesparte Geld in Aufrüstung investieren (evt. Xenon, LFW falls Du noch den Mut hast usw.)

 

zu 2.: Ist wohl die realistischste Variante, darauf hoffen, dass sich in Eurem Paragraphedschungel in Zukunft noch irgend etwas zu Deinen Gunsten ändert...

 

zu 3.: Und dann? Bist Du denn so sicher, dass nicht irgend eine andere Neuerung Dir wieder einen Strich durch die Rechnung macht... und wer sagt denn, dass so eine Version überhaupt mal kommt... Willst Du wohl nicht wirklich, denn auch die Wartezeit würde Dich wohl überstrapazieren... ;)...

 

zu 4.: Geht wohl gar nicht, definitiv nicht !!!

 

Ich kenn mich nun wirklich nicht aus in dem ganzen PKW/WoMo/EU-Gedöns; was ich jedoch beim Lesen dieses Freds aus Aussenstehender herausspüre, ist die Tatsache, dass wohl Manches noch nicht wirklich ausgereift und sakrosankt ist. Also ich würde einfach mal mutig bestellen (wenn Dir nicht noch ein schöner 5.1 NL 4M vor die Linse kommt... :D...) und darauf hoffen, dass sich der Paragraphen-Nebel in nächster Zeit mal etwas lichtet und es für Dich doch nicht so ganz teuer zu stehen kommt wie aus heutiger Sicht vermutet...

 

Good luck...

 

 

P.S.: Gott bin ich froh, dass wir nicht in der EU sind... :D :D...

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Hallo Dany55!

 

Zitat:

P.S.: Gott bin ich froh, dass wir nicht in der EU sind... ...

 

Wir sind dabei, aber:diese "Überregularien" sind eindeutig

Deutsches Eigentum.

 

In AUT ist die Frage: Ist es ein LKW, oder ein PKW, und nach dem Motor wird gezahlt. (Der Cali ist eindeutig PKW)

Schluss und Ende.

 

Also:Geht auch in der EU.

 

Gruß altbeton

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Hallo Dany,

 

glaubst Du wirklich, dass mein Problem der §§§ Dschungel ist?

 

Ehrlich - mir persönlich ist das so was von egal, ob der Cali

nun €210,00, oder €290,00, oder €378,00 p.a. Steuer kostet,

daran reizt mich nur heraus zu finden, was denn nun die Fak-

ten sind ...

 

 

Gypsy

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Hallo Altbeton,

 

will dich ja nicht erschrecken, aber diese EU Richtlinien sind auch

für Österreich verbindlich, aber es gibt natürlich noch nationalen

Bewegungsspielraum und bei meiner Recherche zu dem Thema bin

ich gestern auf Kilometerlange EU Texte, auf 1000+1 Querverweise

zu weiteren Querverweisen bezüglich diversester Übergangsvor-

schriften gestolpert, aber Dschungel ist hier das richtige Wort,

undurchdringlich für Gelegenheits Interessierte ...

 

Da wirds in Wien schon ein paar Hauptberufliche geben, die sich

darum kümmern ...

 

Und Dany ... dank nicht Gott, sondern der mehrheitlichen EU Ab-

lehnung Deiner Mitbürger, die mündig genug zu sein scheinen um

das Desaster nicht herbeizuwählen.

 

 

Gypsy

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ich brech ab...

 

Für das Finanzamt ist die Fahrzeugart: Personenkraftwagen

calisteuer t52.pdf

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Auch wenn Du denen Bilder vom Aufstelldach und der Küche lieferst, wie ich es beim T5.1 gemacht habe?

 

Das wäre ja genau umgekehrt wie früher. ?(

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Natürlich werde ich die Einstufung als Womo beantragen.

 

Aber irgendwie witzig... der eine so, die anderen so...

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Mit dem Steuerbescheid würde ich zur Versicherung gehen, Pkw beantragen und anschließend beim Finanzamt die WoMo-Besteuerung beantragen.

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