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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


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Hallo,

 

habe auf Grund der Anfragen hier nochmals in meinen Unterlagen gestöbert.

Mein Cali (EZ 2008) wurde zunächst als PKW versteuert. Mit Hilfe eines Musterbriefes, den ich hier im Forum gefunden haben, wurde Einspruch erhoben. Diesem Schreiben habe ich noch drei aussagekräftige Bilder hinzugefügt (ausgefahrenes Dach mit Blick in Küche, weiteres Bild mit deutlich sichtbarem Kennzeichen). Kurze Zeit später kam ein revidierter Steuerbescheid.

Das wars. Keinerlei Nachfragen oder Aufforderung, zum Tüv zu fahren.

 

Hoffe für euch, dass es auch so problemlos läuft.

 

Gruß

 

Konrad

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Hallo zusammen,

 

der Cali MJ 2010 ist ja nun WoMo.

 

Obwohl ich bei der Zulassungsstelle zusammen mit der Lastschriftgenehmigung gleich ein Schreiben zur Weiterleitung an das Finanzamt auf Versteuerung als WoMo abgegeben habe, kam der (s)Teuerbescheid für Pkw.

 

Einspruch eingelegt, nach 10 Tagen war die Rückerstattung auf dem Konto, einen Tag später kam der geänderte Bescheid mit 210,- €

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Hallo an alle,

 

die gleiche Erfahrung. Steuerbescheid als Pkw erhalten. Sofort Einspruch eingelegt mit dem Musterschreiben aus dem Board. Persönlich auf dem Finanzamt abgegeben, Fotos beigelegt. Die Finanzbeamtin war ausgesprochen freundlich und ändert den Bescheid auf Womo ab. Kein Problem.

 

Gruß

Günter

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Bei mir ähnlich und sehr unkompliziert: Finanzamt Stade, Niedersachsen!

 

Erst als PKW besteuert obwohl die Zulassungsstelle ihn als Womo eingetragen und angemeldet hat - kurzes Telefonat mit erstaunlich freundlichem Sachbearbeiter - Mail mit eingescannter Zulassungsbescheinigung (bei mir als SonderKFZ Womo eingetragen) losgeschickt - 10 Tage später kam der geänderte Bescheid für Womo: 290 €

 

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Ob das wirklich stimmt?

Ich fahre mit 35% des Vollbeitrags als Wohnmobilversicherung, bin also schon 65% runter! War mit meinem T3 ja schon seit 15 Jahren als Womo versichert und habe da ganz normal meine Prozente senken können wie bei jeder PKW Versicherung auch...

 

 

Und dass ich sofort alle SF verliere, wenn ich einen Schaden habe ist mir auch vollkommen neu!?!

Hatte damals auch schon mal einen Unfall (habe beim Rangieren einem Lupo die komplette Plastikfront mit meiner Anhängerkupplung zermatscht :rolleyes: ), den die reguliert haben und wurde nur 2 SF Stufen zurückgesetzt!

Evtl. ist das ja von Gesellschaft zu Geschellschaft unterschiedlich...

Ich werde mich nach den Feiertagen mal bei meiner Versicherungsmaklerin schlaufragen und berichten...

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Moin Christoph,

aus dieser Tabelle aus dem

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lese ich, daß es egal ist welche SF-Klasse Du über 3 hast,

beim ERSTEN Schaden geht's zurück auf 2 !

 

Beim Beitragssatz Kasko ist bei 55 % Schluß, nur bei Haftpflicht scheint's noch weiter zu gehen.

 

(bei meinem PKW-Cali 30%-30% - habe ich ab SF 25 einen Schuss frei! :D

...und natürlich habe ich trotz Versteuerung als WoMo noch meine grüne Plakette.)

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Noch ein weiterer Haken bei der WoMo-Versicherung:

Die maximale SF ist 10, auch wenn der Rabatt ev. höher ist weil man z.B. vom PKW mit SF 15 Wechselt.

Geht's dann aber vielleicht nach 5 Jahren wieder zurück auf einen PKW dann bist Du mit SF10

(nämlich die erreichte WoMo Höchststufe) und nicht SF20

(tatsächlich schadensfreie Jahre) dabei!

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Hallo,

 

die Sache mit der Wohnmobilsteuer für einen als PKW zugelassenen Cali ist anscheinend in Baden-Württemberg ein besonders hartnäckiges Thema:

 

Ich habe anhand dem Musterschreiben Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Als Antwort bekam ich ein Schreiben, in dem die Vorführung des Fahrzeugs beim Finanzamt und die Umschreibung zum Wohnmobil als Bedingungen für den Wohnmobiltarif gemacht wurde. Die Vorführung des Fahrzeugs beim Finanzamt habe ich mittlerweile gemacht. Ein kurzer Blick hat genügt um das Fahrzeug für die Finanzbeamten als Wohnmobil zu erkennen.

 

Leider bleiben sie bei der Meinung, daß eine Umschreibung zum Wohnmobil weiterhin erforderlich ist. Die Definition von KraftStG §2 Abs. 2b "Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 ..." leuchtet ihnen zwar ein, sie stören sich aber an der Aufbauart "AC" und an der Bezeichnung "Kombilimousine" im Fahrzeugschein. Für sie ist jetzt das Fahrzeug ein "Kombinationskraftwagen über 2,8t", der als PKW zu versteuern ist. X(

 

Dazu hätte ich jetzt einige Fragen:

 

Kann jemand von Euch sagen was eine "Kombilimousine" ist und was die Aufbauart "AC" bedeutet. Leider wird in der entsprechenden Richtlinie 70/156/EWG nur auf die ISO-Norm 3833 Begriff-Nr. 3.1.1.4 verwiesen, die ja nicht so ohne weiteres für jedermann einsehbar ist. Gehe ich richtig in der Annahme daß hier nur die äußere Form des Fahrzeugs beschrieben wird und nicht die Nutzung?

 

Ist eine "Kombilimousine" das gleiche wie ein "Kombinationskraftwagen"? Meiner Meinung nach nein, da es sich bei den Kombinationskraftwagen um Fahrzeuge handelt, die sowohl zur Güter- als auch Personenbeförderung geeignet sind. Auf einen Cali würde das nicht zutreffen (außer man baut die Möbel aus).

 

Der Erlass, daß Kombinationskraftwagen über 2,8t als PKW zu versteuern sind, stammt aus dem Jahr 2005. Die Definition des Wohmobils im KraftStG aus dem Jahr 2006. Kann dieser Erlass von 2005 schon deshalb nicht auf den Cali angewendet werden?

 

Ich wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Die Finanzbeamten geben wenigstens zu, daß sie sich nicht 100%ig sicher sind, daher könnten einige gute Argumente schon noch was bewirken.

 

Gruß SteMar

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  • 2 Wochen später...

#Stefan

 

Es kann bei Dir nichts anderes gelten als bei mir. Du fährst einen T 5.1, ich fahre einen T 5.1 (beim T 5.2 ist glaube ich die Zulassung ab Werk eine andere). Insofern, im Zweifel das Gericht bemühen. Du kannst Dich selbst vertreten, Gegenstandswert wurde mit 1.000 Euro angesetzt, das Prozesskosten-Risiko hält sich in Grenzen.

 

Eine Kombilimousine ist ein FZ der Klasse M 1:

 

C. BEGRIFFSBESTIMMUNG DER ART DES AUFBAUS

 

(nur für vollständige/vervollständigte Fahrzeuge)

 

Die Art des Aufbaus in Anhang I, Anhang II Teil 1 Punkt 9.1 und in Anhang IX Punkt 37 ist durch die folgende Kodierung anzugeben:

 

1. Personenkraftwagen (M1)

 

AA Limousine ISO-Norm 3833-1977, Begriff Nr. 3.1.1.1, allerdings einschließlich Fahrzeugen mit mehr als 4 Seitenfenstern.

 

AB Schräghecklimousine Limousine (AA) mit Schrägheck.

 

AC Kombilimousine ISO-Norm 3833-1977, Begriff Nr. 3.1.1.4 (Kombifahrzeug)

 

AD Coupé ISO-Norm 3833-1977, Begriff Nr. 3.1.1.

 

AE Kabrio-Limousine ISO-Norm 3833-1977, Begriff Nr. 3.1.1.

 

AF Mehrzweckfahrzeug Andere als unter AA bis AE genannte Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck oder von Gütern in einem einzigen Innenraum.

 

Und weiter an anderer Stelle:

 

5. "Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung": ein Fahrzeug der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau bzw. die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss.

 

5.1. "Wohnmobil": ein Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

 

- Tisch und Sitzgelegenheiten

 

- Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können

 

- Kochgelegenheit und

 

- Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.[/i]

 

 

Falls du dich selbst durcharbeiten möchtest, kann nicht schaden:

 

 

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(Der Link funzt nicht, wieso?? Ansonsten den Begriff: ISO-Norm 3833 Begriff-Nr. 3.1.1.4 eingeben ).

 

 

Im Grunde eine Frechheit, dass DU hier die entspr. Verordnungen raus suchst. Die Leute vom FA sollen ihre Hausaufgaben machen!

 

Grüße

Wenzi

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hallo guten morgen..

 

gestern war es soweit post vom finanzamt .. auf grund der erfahrungen mit meinem zum womo umgeschlüsseltem t4 und den infos die hier zu lesen sind war ich schon fast sicher das der neue cali als pkw eingestuft wird ... und ... genauso war es!

 

heute morgen habe ich dann mal bei der zuständigen dame angerufen und ganz nett und höflich um erklärung gebeten.

sie kann mit der fahrzeugbezeichnung california überhaupt nix anfangen.. noch nie gehört und auch nicht einleuchtend wie sich ein cali von einem normal bus unterscheiden soll.

 

ergebnis des telefonats .. ich habe heute mittag eine spontane vorführung auf dem hof des finanzamtes!

 

ich bin gespannt ob sie mit zollstock bewaffnet meine standhöhe vermessen kommt! ;-)

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War da nicht die Rede von grundsätzlicher Einstufung des "Neuen" als WoMo ? KLICK

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Da ging es um die Versicherung.

 

Da die Finanzbeamten meist nichts mit dem California anfangen können, stufen sie nach Schlüssel das Gefährt erst mal wie einen MV ein. Und da scheint sich bei dem T5.2 wohl nix geändert zu haben.

 

Allerdings geben sich die meisten Finanzbeamten zur Umstufung mit Fotos zufrieden.

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genau .. nur finanzamt .. versicherung war kein thema!

 

vorstellung ist gerade gelaufen .. die dame hat sich tatsächlich auf den hof bemüht und ist staunend um den wagen geschlichen .. alles besichtig und ein vorgefertigtes protokoll abgearbeitet .. küche .. ja ... standhöhe .. ja ...

 

jetzt wird er als womo eingestuft!

 

so ein theater!

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Hi,

beim T5.1 Cali konnte man ja noch zwischen PKW und Wohnmobilzulassung wählen. Wohnmobil ging damals im Konfigurator allerdings nicht mehr, wenn man den Zusatzsitz in der zweiten Reihe mit bestellen wollte. Der Diskussion hier entnehme ich, dass das jetzt wohl kein Problem mehr ist. Den Zusatzsitz kann man ja immer noch bestellen - und Wohnmobil ist Satz?

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Ja! Egal ob mit oder ohne Zusatzsitz, Wohnmobil ist leider immer noch die versicherungstechnisch einzig mögliche Zulassungsart.

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