Tom-Dortmund Geschrieben 4. Juni 2020 Teilen Geschrieben 4. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Dann würde ich an deiner Stelle mal deinen Händler kontaktieren. Ich weiß nur von unseren Händler, dass es beim Beach Camper immer wieder Probleme mit der Miniküche gab bzw. gibt. Link zu diesem Kommentar
Wurstblinker Geschrieben 4. Juni 2020 Teilen Geschrieben 4. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich zitiere mal den §: § 29 Umstellung langfristiger Verträge (1) Beruht die Leistung auf einem Vertrag, der nicht später als vier Kalendermonate vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, so kann, falls nach diesem Gesetz ein anderer Steuersatz anzuwenden ist, der Umsatz steuerpflichtig, steuerfrei oder nicht steuerbar wird, der eine Vertragsteil von dem anderen einen angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastung verlangen. Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Ist die Höhe der Mehr- oder Minderbelastung streitig, so ist § 287 Abs. 1 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden. (2) Absatz 1 gilt sinngemäß bei einer Änderung dieses Gesetzes. 1 Link zu diesem Kommentar
Nickman_83 Geschrieben 4. Juni 2020 Teilen Geschrieben 4. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Mit Verlaub: Was? ... ich meine: Wie bitte? Link zu diesem Kommentar
Skara4711 Geschrieben 4. Juni 2020 Teilen Geschrieben 4. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ist doch ganz klares Steuerdeutsch Wenn du deinen Vertrag beim Händler vor dem 1.3.2020 geschlossen hast, hast du einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich der umsatzsteuerlichen Minderbelastung (=Anspruch auf Erstattung der Mindersteuer bzw. Kaufpreisreduktion). Der Streit fängt dann wohl bei "Satz 1 gilt nicht, soweit die Parteien etwas anderes vereinbart haben. " an. Da diskutierst du dann Themen wie Festpreis, Bruttopreisvereinbarung, AGB-Klauseln, Verbraucher oder Unternehmer etc. Ich kann aber nur wiederholen: Wenn die das Gesetz zur Umsetzung der Coronamaßnahmen ordentlich machen, wird sich eine von 29 UStG abweichende Regelung finden, in der zumindest die 4 Monate angepasst werden, oder die Absenkung sogar für Altverträge ausgeschlossen wird. Das ist im Moment leider alles reine Spekulation. Link zu diesem Kommentar
Nickman_83 Geschrieben 4. Juni 2020 Teilen Geschrieben 4. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Danke für das Eindeutschen. Man kann es ja dennoch im Hinterkopf behalten. Link zu diesem Kommentar
Wurstblinker Geschrieben 4. Juni 2020 Teilen Geschrieben 4. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Kann ich mir fast nicht vorstellen das es in den kommenden 3 Wochen noch so geändert wird. Link zu diesem Kommentar
davem85 Geschrieben 4. Juni 2020 Teilen Geschrieben 4. Juni 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich mir auch nicht. Fraglich bleibt das Thema wieviel man bei Rechnungsdatum >01.07. bei einem eigenen Reimport an Steuer ans Finanzamt abführen muss. Der Vertrag ist natürlich schon vor mehr als 4 Monaten geschlossen worden aber der Händler bei der Steuerzahlung vollkommen außen vor. Zur Not wird der Kaufvertrag nach hinten datiert und das Auto - sollte es denn doch noch im Juni kommen - steht ein paar Tage länger auf dem Hof des Händlers, damit das Rechnungsdatum in den Juli fällt. Im Grunde lässt der AT Händler das Auto ja erstmal 8 Tage auf sich zu und darf es dir erst danach verkaufen. Dann kommt auch erst der Kauf zustande. Nach Europarecht dürfte es auch keine Benachteiligung geben. Bearbeitet 4. Juni 2020 von davem85 Link zu diesem Kommentar
yogimuc Geschrieben 4. Juni 2020 Teilen Geschrieben 4. Juni 2020 Guten Abend, ich grätsche jetzt mal in die Steuerdiskussion mit einer guten Nachricht (für mich) rein: Morgen um 09:00 dürfen wir unseren Beach Camper in Reutte abholen. Den mit der angeblich und hoffentlich doch nicht so problematischen Miniküche. Wir freuen uns wie Bolle und nötigen auch meinen Trauzeugen dazu, uns mit unserem Zweitwagen hin zu fahren - damit die ganze Familie einträchtig und komplett im neuen Bulli nach Hause Fahren kann... Bescheuert...🙄 Ich habe die ganze Steuerdiskussion noch nicht so richtig mitbekommen vor lauter Arbeit und Zulassung und Versicherungsgedöns - aber ich werde es in Demut ertragen, vermutlich nicht profitieren zu können - auch wenn das natürlich weh tut. Der Preis in Reutte war echt gut, der Freundliche sehr freundlich und ich freue mich dann ganz einfach für alle die, die es mitnehmen können. Vermutlich wird VW jetzt die Preise geschwind um 2 Prozent anheben... Somit verabschiede ich mich aus dem Wartezimmer, wünsche allen die noch warten Nerven wie Stahlseile und Sage nur: Wir hatten nur 3 Monate Wartezeit zu überstehen 😉 Viel länger hätte ich es vermutlich auch nicht mehr ausgehalten 7 Link zu diesem Kommentar
davem85 Geschrieben 4. Juni 2020 Teilen Geschrieben 4. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Gute Fahrt und viel Spaß! Welchen Verkäufer hattet ihr, wenn ich fragen darf? Link zu diesem Kommentar
yogimuc Geschrieben 5. Juni 2020 Teilen Geschrieben 5. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hannes. Der „MöglichMacher“. Ein echt netter Typ - und sehr geduldig, was auch nötig war mit Kunden wie mich ... 😂😂😂 Link zu diesem Kommentar
keksi151280 Geschrieben 5. Juni 2020 Teilen Geschrieben 5. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hier geht es aber nur um Leistungen, nicht um Lieferungen oder? Link zu diesem Kommentar
Granini Geschrieben 5. Juni 2020 Teilen Geschrieben 5. Juni 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das macht im juristischen Sinne keinen Unterschied. Leistung = Warenlieferung oder Dienstleistung. Hier geht es um Leistungen aus einem Vertrag im Allgemeinen. Bearbeitet 5. Juni 2020 von Granini Link zu diesem Kommentar
davem85 Geschrieben 5. Juni 2020 Teilen Geschrieben 5. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. In den meisten Fällen wird ein entsprechender Passus im Standard Vertragswerk enthalten sein (wenn der Vertrag MwSt enthält) und damit ist dieser Backup Paragraph hinfällig. Will ja schließlich kein Händler die MwSt Erhöhung tragen (eine Senkung ist ja eher die unerwartbare Ausnahme) und bei Fahrzeugbestellungen liegen wohl oft mehr als 4 Monate zwischen Lieferung der Leistung und Vertragsschluss. Link zu diesem Kommentar
Skara4711 Geschrieben 5. Juni 2020 Teilen Geschrieben 5. Juni 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Guter Punkt, aber das "Leistung" ist hier wohl eher zivilrechtlich als Leistungsaustausch und nicht umsatzsteuerrechtlich gemeint. Laut Anwendungserlass sind wohl auch Lieferungen erfasst. Link zu diesem Kommentar
Glongo Geschrieben 5. Juni 2020 Teilen Geschrieben 5. Juni 2020 Wenn hier so rege über die Steuersenkung gesprochen wird. Machen wir es doch mal konkret in meinem Fall. Bestellt am 27.2 in D beim Freundlichen. Auslieferung Voraussichtlich erst nach 1.7. Wenn ich jetzt also meine AGB richtig verstehe, zahle ich meinen Nettopreis zzgl. der UmSt. Da Lieferung nach 1.7 aber ja nur 16%, oder hab ich hier jetzt nun Pech da ich vor dem 1.3 Bestellt hab? 🤔🤔🤔 You do not have the required permissions to view the image content in this post. Link zu diesem Kommentar
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