MarBo Geschrieben 1. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the link content in this post. Recht aktuell und auch interessant...Ganz unten steht das Statement zu Überladung und Führerschein. Link zu diesem Kommentar
infonaut Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 Interessant, da widersprechen sich die Polizeiauskünfte. Ich hatte einen anderen Artikel gemeint. Also ist es wahrscheinlich Glücksache im Falle des Erwischtwerdens. Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Geert sprach aber von Enkelchen. Ausserdem kann man einen VW mit 4 Sitzplätzen nehmen - nachträglich 2 rausnehmen und ablasten. Link zu diesem Kommentar
retroactive Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 Moin. Also meiner Meinung nach, ist das klar definier. Wenn ich mit einem 3,5 t Cali und einem Klasse B Führerschein „überladen“ unterwegs bin, ist es eine Ordnungswidrigkeit (jenseits der 5% Toleranz). Wenn ich aber mit einem 3,88 t Cali mit einem Klasse B Führerschein unterwegs bin (ob überladen oder nicht) ist es eine Straftat (fahren ohne gültige Fahrerlaubnis). Die Tateinheit einer möglichen Überladung, ist dann eher Nebensache. Link zu diesem Kommentar
polachris Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo! Das ist sicher keine Glückssache. Im Strafrecht (Fahren Ohne) gilt das Legalitätsprinzip, im Ordnungswidrigkeitenrecht (Überladung) das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet erstmal, dass Fahren ohne Fahrerlaubnis in jedem Fall verfolgt werden muss, während es bei der Überladung Ermessen gibt. Grundsätzlich wird gleiches (Un)recht) auch gleich geahndet. Gerade bei Massendelikten wie sie im Straßenverkehr zu finden sind, ist das sehr leicht und daher der Spielraum eingeschränkt. Das sieht man zum Beispiel am Bußgeldkatalog, den es so strikt sonst in keiner Vorschrift gibt. Du kannst also sicher sein, dass die Art der Strafe nichts mit Glück zu tun hat. Im Zweifel gibt es dafür die Rechtsmittel. Die "Polizei" ist grundsätzlich nicht verfahrensführend. Die Entscheidung über Strafe liegt bei den jeweils zuständigen Behörden. Ich glaube kaum, dass die Internetseite "Bussgeldkatalog org" eine rechtlich sichere Quelle ist. Der Artikel sieht aus wie von einem Clickworker zusammengeschustert. Ich denke, Promobil ist da vertrauenswürdiger. So habe ich es auch mal gelernt. Die Fahrerlaubnis B nach § 6 Fahrerlaubnisverordnung spricht von "Zulässiges Gesamtmasse" - wie sie nach der Zulassung eingetragen wird. Solange die 3499 kg ist, begeht man keine Straftat, auch wenn das Fahrzeug tatsächlich schwerer ist. In dem Fall ist es eine Überladung nach der StVZO. Der Logik nach darf man (strafrechtlich) mit Klasse B ein Fahrzeug mit zul. Gesamtmasse von 3,5 ton fahren, auch wenn es 3,7 ton schwer ist (und dadurch keine Gefährdung eintritt). Jedoch darf man z B kein Fahrzeug mit 3,88 ton fahren, auch wenn es tatsächlich nur 2,9 ton wiegt. Falls jemand anderslautende Urteile zu dem Thema hat, würde mich das sehr interessieren. Auch interessant, dass war mir gar nicht bewusst. Vielleicht wurde es schon mal erwähnt: ab 72 Monate müssen Wohnmobile (also auch der Grand Cali) mit mehr als 3,5 ton zulässiges Gesamtgewicht jedes Jahr zur Hauptuntersuchung. Anlage 8, Punkt 2.1.6.2 StVZO Grüße, Chris 3 Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 (bearbeitet) ...und die HU kostet dann erheblich mehr Gebühr als bis 3,5 t. In Hessen bei TÜV statt 56,60€ 77,20€. Und die erste HU auch schon nach 2 Jahren anstelle von 3 Jahren. Bearbeitet 2. Dezember 2019 von MarBo Link zu diesem Kommentar
infonaut Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 @retroactive und @polachris hört sich logisch an. Inzwischen habe ich den Artikel auf den ich mich bezog gefunden. Ist in der ProMobil 12/2019, S.70 Rubrik: Fragen Sie uns / Strafe bei Überladung (Ist wahrscheinlich nicht erlaubt die Seite als PDF hochzuladen?) Da haben sie die Polizei Stuttgart gefragt und die Auskunft war Führerschein B und Fahrzeug über 3.5t reales Gewicht (egal wie zugelassen) ist Fahren ohne Fahrerlaubnis. (Ergänzend wird noch darauf hingewiesen das bei einem Unfall mit überladenem Fahrzeug auch die Versicherung die Zahlung verweigern kann.) Vielleicht hätten die einen Verkehrsrechtanwalt fragen sollen und nicht die Polizei. Schon witzig das in 2 Artikeln der Promobil mit einem Monat Abstand verschiedene Darstellungen erfolgen. Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Exakt. So sind diese Auskünfte nichts wert. Link zu diesem Kommentar
polachris Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Bei sowas kann man als Journalist vielleicht sogar die gesetzgebende Behörde, StB 15 im BMVI, kontakieren. Die wissen im Zweifel immer am besten, wie ein Gesetz gemeint ist. Ein Rechtsanwalt vertritt ja erstmal nur seine Auffassung des Gesetzes. Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Danke für den Link. Interessant ist auch, was dort zur "Einzelabnahme" steht. Zitat: "Der Paragraph 19 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraph 21 der StVZO ebnet den Weg in den nationalen Rechtsbereich. Die EU-Verordnung zum Nutzlastbedarf ist dabei nicht bindend." So kenne ich das auch. Es gab vor einigen Jahren ein Urteil (ich meine OLG München, ich finde es leider gerade nicht mehr) zu einem ähnlichen Fall: Der Inhaber eines normalen PKW-Führerscheine war in seinem Kleinbus mit 9 weiteren Fahrgästen unterwegs. Der Vorwurf lautete zunächst u.a.: Fahren ohne Führerschein der Klasse D1 bzw. D und Fahren ohne Personenbeförderungsschein. In erster Instanz wurde er dafür verurteilt. Diese Punkte hat das OLG aber kassiert: Die zusätzliche Person ändert nichts an der Zulassungsart des Fahrzeugs. Und nur die ist für führerscheinrechtliche Fragen maßgebend. Link zu diesem Kommentar
Andreas H Geschrieben 2. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2019 Mal zurück zum Thema. Das Problem besteht schon länger. VWN hatte die Auslieferung gestoppt und auch nicht mit offenen Karten gespielt. Mich hatte im Sommer jemand aus Dresden über das Sprinterforum kontaktiert. Der hatte einen unterschriebenen Vertrag, den Ihn dann VW oder der Händler gekündigt hatte. Zitat Hallo zusammen, ich weiß nicht ob wir die Einzigsten sind, die sich den Crafter Grand California 600 4Motion bestellt haben. Wäre aber schön zu erfahren, wie es anderen ergeht. Wir haben vor 2 Tagen von unserem Händler des Vertrauens erfahren, dass unser im März bestellter Grand California 600 gar nicht mehr als 4Motion auf den Markt gelassen wird. Vorgesehene Auslieferung laut Bestätigung "VW Nutzfahrzeuge" war die KW 30. Eine Euro 6 D-Temp Efap RDE etc. funktionierte angeblich nicht bei dem 600er 4Motion. Daher soll er bis auf Weiters eingestellt werden. Er geht auch im Augenblick nicht zu konfigurieren. Im Zuge dazu habe ich auch mal versucht, einen anderen Crafter wie Pritsche, Kipper etc. als 4Motion zu konfigurieren... klappt auch nicht. Die Verwirrung ist nun sehr groß, weiß jemand mehr ? Viele Grüße Lufuzius Bei meinem Crafter 4m musste ich bei der Bestellung auch die Standheizung wegen des Gewichtes weglassen. Laut meinem Händler gibt es zur Zeit keine 4motion wegen 6 temp zu bestellen. Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 4. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Leider werden diese unrichtigen Aussagen immer wieder nachgeschrieben. Selbst Promobil musste jetzt endlich mal den Sachverhalt berichtigen. Einfach mal in der Ausgabe 1/20 auf Seite 15 unten links lesen. Wer mit 3.5T überladen fährt wird wegen der Überladung gebüsst. Es ist aber in ganz Europa keine Übertretung wegen Fahrens ohne Führerschein. Link zu diesem Kommentar
JudgeCal Geschrieben 4. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ist richtig und kann u.a. auch noch nachgelesen werden (neben anderen spannenden Rechtsfragen rund ums Wohnmobil) in: Scheidler: Straßenverkehrsrechtliche Fragen um das Wohnmobil, DAR (Deutsches Autorecht) 2013, 315-320. Hintergrund ist, dass es für die Fahrerlaubnis auf das abstrakt zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs ankommt und nicht auf das tatsächliche. (§6 FeV) Ich konnte auf die schnelle in 'der' juristischen Datenbank auch keine Rechtsprechung finden, die was anderes sagt. Das OLG München hat 2010 für die Parallelfrage bzgl. Anzahl der zu befördernden Personen aber entsprechend entschieden, dass es auf die Bestimmung der Zulassung des Fahrzeugs ankommt und nicht darauf, ob tatsächlich mehr als 8 Personen neben dem Fahrer befördert wurden (Beschluss vom 9.3.2010, 4 St RR 187/09, DAR 2010, 653 f.) Beste Grüsse Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 4. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Danke für den Hinweis. Auch wenn ich da einige Dinge durcheinander gebracht hatte, war es das Urteil, auf das ich oben verwiesen hatte... Für alle Interessierten: U.a. You do not have the required permissions to view the link content in this post. findet man Details zu der Sache. Link zu diesem Kommentar
JudgeCal Geschrieben 4. Dezember 2019 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2019 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Oh sorry, stimmt natürlich. Das hatte ich übersehen. Link zu diesem Kommentar
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