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Versicherung T6.1 California Ocean


Tom50354

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Ich bin (mit meinem Auto) bei der Cosmos Direkt, die fand ich immer mit am günstigsten. Da könnte sich eine telefonische Anfrage lohnen (im Online Rechner ist der T6.1 noch nicht drin, und auch Wohnmobilzulassungen kann man dort nicht angeben).

 

Grüße

monta

Bearbeitet von monta
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Ja Markus...  alles bekannt!  War beim T6 bei mir sogar bei der Allianz auch so...  aber eben jetzt beim T6.1 nicht mehr!    

Weiss denn jemand ob es überhaupt möglich sein wird den T6.1 Cali Ocean auf PKW umzuschlüsseln? 

Als ich bestellt habe gab es kein Kreuzchen für die PKW Zulassung! 

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Eine Umschlüsselung, wie es früher machbar war, ist leider nicht mehr möglich.
Von der Typenzulassung her handelt es sich um zwei unterschiedliche Fahrzeuge mit unterschiedlicher Homologation. Eine Bescheinigung, wie man sie früher von VWN bekommen konnte, das die Fahrzeuge technisch identisch sind, wird es von VWN nicht mehr geben.

Man kann den Ocean beim Händler Aufpreispflichtig als PKW bestellen, im Konfigurator aber nicht,  das Kreuzchen gibt es beim Ocean auch heute nicht.
Diese Möglichkeit beim Händler kam aber erst knapp 2  Monate nach Verkaufsstart. 
Ich denke, das hat auch nichts mit T6 oder T6.1 zu tun, beim Wohnmobil ist keine TSN nötig.
Hersteller, zul. Gesamtgewicht, Leistung.. 

Gruß Andreas

Bearbeitet von jojo997
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Ab Werk geht das nicht mehr, weil VW unsere Spritschleudern aus dem Flottenverbrauch raus halten will.

 

Ich bin aber überzeugt, dass eine nachträgliche Ummeldung über den TÜV möglich sein muss. Ein Wohnmobil erfüllt alle Mindestanforderungen an einen PKW (und einige sogar noch besser, z.B. Mindestzuladung, besondere Einbauten wie Kochgelegenheit etc.).

Daher sollte einer Umschlüsselung nichts im wege stehen.

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Das würde mich sehr wundern. 
Ohne eine entsprechende Homologation geht das nicht.

Aber wir werden es sehen, ich lasse mich gerne belehren.......
 

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Ich habe einen Cali Beach. Den gibt es von VW nur mit PKW Typgenehmigung, nicht mit Womo Typgenehmigung. Folglich gibt es von VW auch keine Bescheinigung.

Dennoch konnte ich das Auto zum Womo ummelden.

Die andere Richtung ist noch einfacher, da die PKW Anforderungen geringer sind, s.o.

 

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Hallo Knox,

 

kannst Du den Ablauf bitte mal skizzieren?

 

Unser Cali wurde vor 4 Jahren als PKW bestellt - auch, um den Neuwagenschutz bei der Versicherung zu haben.

 

Jetzt macht es wohl mehr Sinn, ihn als Wohnmobil laufen zu lassen.

 

Wie hast Du das genau gemacht?

 

Danke im Voraus für Infos

 

Grüße

 

Uwe

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Du hast doch einen Ocean, der erfüllt alle Voraussetzungen für ein Wohnmobil, geh einfach zum TÜV und sage Du möchtest ihn zum Wohnmobil ummelden.

Ich bin auch gerade dran meinen Beach umzumelden, ist alles kein Problem, es wurde eine fest eingebaute Kochgelegenheit gefordert, alles andere hat er ja schon ab Werk.

 

Gruß

Markus

 

 

PS: Es gibt auch reine Wohnmobilversicherungen die Neupreisentschädigung anbieten

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Soweit ich das verstanden hab gibt es vom Hersteller sogenannte Typgenehmigungen, entweder für die Zulassung als PKW oder als Wohnmobil.

 

Ich stell es mir so vor, dass man mit dieser Typgenehmigung direkt zur Zulassungsstelle gehen kann um das Fahrzeug mit der entsprechenden Typgenehmigung anzumelden.

 

Fehlt mir diese Typgenehmigung vom Hersteller, so kann man sich diese auch noch nachträglich vom TÜV holen indem man dort vorstellig wird und dieser kontrolliert ob die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

 

Knox meint, dass ein Wohnmobil in der Regel auch alle Bedingungen eines PKWs erfüllt, während ein PKW nicht zwingend die Wohnmobil-Bedingungen erfüllt. Darum ist es vermeintlich leichter ein Wohnmobil in einen PKW umzuändern.

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Diese Dokument ist hier im Forum zu  finden und wird wahrscheinlich helfen.
Gruß Andreas

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Hallo Uwe,

 

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Nur am Rande sei erwähnt, dass die Womo-Versicherer mittlerweile auch Neuwagenschutz anbieten. Mindestens 2 jahre.

Ich habe ja einen Beach, also ohne "Kochgelegenheit" ab Werk. Das ist beim Beach aber die einzige Womo-Anforderung, die nicht serienmäßig erfüllt ist.

Ich habe ein Küchenmodul gebaut und hinter dem Fahrersitz befestigt. Dieses enthält u.a. einen Spirituskocher.

 

Dieses Thema entfällt bei dir, da du ja einen Ocean hast.

 

Damit bin ich zum TÜV Süd in Konstanz gefahren. Ich hatte zuvor einen Termin vereinbart für eine "Änderungsabnahme" Im Gegensatz zur normalen HU dürfen das nur die "Prüfer" machen.

Dort wurde ein Gutachten erstellt, wonach mein Fahrzeug nun ein Womo ist (Fahrzeugklasse M1 SA statt bisher M1 AC). Die Kosten dafür sollten so bei etwa 80€ liegen. Ich hatte außerdem noch die VB Auflastungsfedern samt Auflastung eintragen lassen. Insgesamt habe ich daher gut 100€ gezahlt.

 

Mit dem Gutachten bin ich dann zur Zulassungsstelle gegangen und habe die Fahrzeugpapiere ändern lassen. Also neuen Brief und Schein. Hat glaube ich knapp 10€ gekostet. 

 

Zur Versicherung: Ich hatte das Fahrzeug von Anfang an als Womo bei ESV Schwenger versichert. Für die erste Zulassung als PKW hatte ich eine Fahrzeugklassen-unabhängige EVB-Nummer bekommen. Der versicherer hatte mir eine Frist von 4 Wochen eingeräumt, um das Fahrzeug umzubauen und umzumelden. Tatsächlich hatte ich das in 2 Wochen erledigt. In dieser Zeit durfte ich also meinen PKW mit Womo-Versicherung fahren.

 

Was die besonderen Womo-Anforderungen angeht, insbesondere Kochgelegenheit, erfüllt dein Cali ja schon alles. Ein weiterer Unterschied zwischen PKW und Womo ist die erforderliche Zuladung. Dazu hatte ich hier was geschrieben.

Du hast einen Cali Ocean 4motion. Falls du ihn noch nicht aufgelastet hast (in Verbindung mit dem GS-Fahrwerk), dann könnte es eventuell knapp werden mit dem 5. eingetragenen Sitzplatz. Falls du den behalten möchtest, müsstest du dann noch auflasten.

Es ist aber auch gut möglich, dass der Prüfer davon gar keine Ahnung hat... 

 

Das geht nicht mehr, da die Zulassungsstellen das nur noch auf der Grundlage eines Änderungs-Gutachtens (von TÜV etc.) machen dürfen.

 

Am Rande: Grundsätzlich ist das gut, dass das jetzt so ist. Bevor diese Regelung in Kraft trat waren Zulassungsstelle/Finanzamt der Meinung, es besser als die Prüforganisationen zu wissen, welcher Klasse ein Fahrzeug angehört. Da bekam dann der ein oder andere Womo-Fahrer eine saftige Nachforderung und sollte rückwirkend für mehrere Jahre die PKW-Steuer nachzahlen...

Das sollte auf jeden Fall hilfreich sein. Im Text steht aber explizit, dass man sich an eine Prüforganisation wenden soll. Um TÜV o.ä. kommt man also nicht herum.

 

Gruß

Mark

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Welcher Wohnmobilversicherer macht das? Habe bisher nur Allianz gefunden mit zwei Jahren Neuwagenschutz (aber extrem teuer). RMV hat 18 Monate. Die „üblichen Verdächtigen“ wie HUK scheinen für Wohnmobile keine Neupreisentschädigung anzubieten.

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Bei ESV Schwenger bekommt man mittlerweile 2 Jahre. Allerdings nur in Verbindung mit dem "

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", das 100€ Aufpreis kostet.

PS: !

 

PS2: Bei der RMV gilt das auch für "Kurzzulassungen". Also z.B. auch für AT-Reimporte. Bei ESV wurde mir mitgeteilt, dass das vollkommen Halterunabhängig ist. Es gilt also auch für einen Käufer, der das Fahrzeug nach einem Jahr gekauft hat.

Bearbeitet von Knox16
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Hallo Knox,

 

vielen Dank, dann werde ich das mal in Angriff nehmen 😉

 

Grüße

 

Uwe

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Danke für die Infos! Hatte mich schon fast damit abgefunden, das zweite Jahr bei Allianz versichern zu müssen. Das mit den 24 Monaten gibts bei RMV noch nicht lange, oder?

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