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Zulassungsart umschlüsseln (PkW => WoMo; WoMo => PkW)


Tom50354

Empfohlene Beiträge

Ich hab zwar einen T5 aber bei mir stehst genauso

 

 

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Hallo Sansum,

 

das ist so in Ordnung.

 

Ein "Fahrzeug zur Personenbeförderung" ist ein PKW (Personenkraftwagen) . Neue Fahrzeugklasseneinteilung nach EU.

 

Das "Mehrzweckfahrzeug" ist die EU-weit einheitliche Bezeichnung für die ehemaligen PKW Kombis.

 

T2-Fahrer, der genauso verschlüsselt ist

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@ T2-Fahrer, danke für die Info. Dann bin ich ja beruhigt und kann umschlüsseln lassen.

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Guten Abend,

das würde ja aber bedeuten das man den Cali anmelden kann wie man möchte ?

Ohne VW Schreiben und TÜV

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@Wolf54:

Die Zulassungsbehörde nimmt die Fahrzeugart gemäß COC-Papier.

 

Wenn du eine andere Fahrzeugart da stehen haben möchtest brauchst du erst ein Gutachten vom TÜV(alte Bundesländer) oder DEKRA(neue Bundesländer).

 

Das Schreiben von VW ist hierbei hilfreich aber nicht zwingend notwendig.

 

T2-Fahrer

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Danke:)

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Da unser Cali wohl bald produziert wird, hab ich mir am Wochenende mal die Mühe gemacht, die Unterschiede bei der Zulassung als WoMo bzw. PKW zu vergleichen. Es wurde hier ja schon erwähnt, dass bei einer Zulassung als WoMo die Rückstufung im Falle eines Schadens deutlich schlechter ist als bei einem PKW. Das kann ich nicht unbedingt bestätigen, ich denke es kommt auch auf die SF-Klasse an, die man hat. Hier mal ein Vergleich:

 

Ich habe momentan SF 12 in der Haftpflicht und SF 28 in der Vollkasko.

 

Bei einer Zulassung als WoMo zahle ich bei der RMV: Haftpflicht 141 €, Vollkasko (SF 20) 381 €, Summe: 522 €

Bei einer Zulassung als PKW zahle ich beim BGV (öffentl. Dienst): Haftpflicht 273 €, Vollkasko (SF 28) 343 €, Summe: 616 €

 

Im Schadensfall käme ich beim WoMo (RMV) in der Haftpflicht von SF 12 nach SF 1/2 bzw. in der Vollkasko von SF 20 nach SF 7.

Finanziell würde dies bedeuten, dass ich in der Haftpflicht dann 228 € zahlen würde und in der Vollkasko 488 €.

Beim BGV mit PKW-Zulassung käme ich im Schadensfall in der Haftpflicht von SF 12 nach SF 5 bzw. in der Vollkasko von SF 28 nach SF 18.

Finanziell würde dies hier bedeuten, dass ich in der Haftpflicht dann 373 € zahlen würde und in der Vollkasko 418 €.

 

Man sieht also, dass man als WoMo im Schadensfall zwar in eine wesentlich niedrigere SF-Klasse kommt, dies aber finanziell auch nicht unbedingt ungünstiger ist als bei einem PKW-Schadensfall.

 

Wenn man dann noch die günstigere Kfz-Steuer (220 € als WoMo bzw. 338 € als PKW) berücksichtigt, ist die Zulassung als WoMo wesentlich günstiger (zumindest in meinem Fall).

 

Die Leistungen der Versicherungen sind ziemlich identisch. Dass man als WoMo nur 12 Monate Neuwertentschädigung bei Totalschaden hat (beim PKW meist 18 oder 24 Monate) nehme ich in Kauf.

 

Bei mir wird es also eine WoMo-Zulassung.

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Anders schaut es bei den Leuten aus, die das Fahrzeug gewerblich zulassen (Selbständige etc.). Das Finazamt könnte da bei einem Wohnmobil ggf. Schwierigkeiten machen, zudem lässt sich ein PKW steuerlich besser abschreiben.

 

Gruß Markus

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Hallo,

bei uns stellt sich auch die Frage wie wir den Cali versichern. Z.Z. Wäre er ein Womo. Der Händler könnte das aber umschlüsseln lassen. Ich bin mir wirklich nicht sicher was besser ist, auch auf die Zukunft gesehen. Bei älteren Fahrzeugen ist es ja oft besser es als Womo zu versichern, die Steuer ist dann auch günstiger. Ärgert man sich in 6 Jahren, dass dann die Pkw Versicherung plötzlich ungünstiger wird? Dann ist das mit der Neupreisentschädigung ja auch vorbei.

 

Zudem frage ich mich, ob bei Pkw-Variante ggf. Die Küchenteile nicht versichert sind. (Diebstahl Schränke beschädigt).

 

Vielleicht kann uns nochmals jemand einen Rat gebe.

 

Herzlichen Dank

Christian

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Wen es interessiert: Nachdem wir nächste Woche unseren Cali in Besitz nehmen dürfen, haben wir nun ebenfalls die zwei Versicherungsvarianten verglichen (Versicherungskammer Bayern):

 

Pro WoMo:

- mit aktueller SF14 100 Euro billiger als Pkw Versicherung mit 18.000 km ohne Rabattschutz, 400 Euro billiger als Pkw Versicherung mit Rabattschutz (Rabattschutz bei Womo nicht möglich)

- nach einem Schaden bei SF 1/2 Beitrag gleich mit Pkw nach einem Schaden

- Laufleistung/Jahr egal

- 100-150 Euro Steuerermäßigung / Jahr

- Anschlussversicherung 300 Euro einmalig billiger

 

Kontra WoMo:

- max SF 20

- keine Neuwertentschädigung

- bei späterem Wechsel zurück zu einer Pkw Versicherung & Schadensfall Einstufung in schlechtere SF. Ohne Schadensfall würden die unfallfreien Jahre aber auch > 20 übernommen. Aber warum sollte ich jemals wieder etwas anderes fahren :P

- bei einem zweiten Schaden dann teurer

 

Wie man's macht, macht man's falsch. Ich denke wir bleiben beim WoMo, so hätten wir beim ersten Einsteigen schon mal mindestens 500 Euro gespart.

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Hallo zusammen,

 

wollte meinen T6 vor Erstzulassung umschlüsseln und habe mit dem COC-Papier bei

VW-Nutzfahrzeuge das Schreiben beantragt. Jetzt habe ich folgende Auskunft erhalten:

 

 

 

"vielen Dank fuer Ihre Antwort.

 

Es steht ausser Frage, dass wir Ihnen gerne weiterhelfen moechten. Dies ist uns jedoch nicht umgehend moeglich. Um eine

Umschluesselung pruefen zu koennen ist es zwingend notwendig, dass uns der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheini-gung Teil I)

vorliegt, da wir anhand dieses Dokuments den „Ist-Zustand“ des Fahrzeugs feststellen koennen.

 

Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.

 

Freundliche Gruesse

xxx

 

 

 

 

Ich dachte eine Umschlüsselung vor Zulassung wäre möglich? Kann mir jemand, der dies schon

gemacht hat einen Tip geben, wie ich das hinbekomme?

 

Grüße dasweezel

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Na, die Herrschaften müssen doch selbst wissen was im COC-Papier für dein Auto steht.

 

Dort steht entweder M1 AF (Mehrzweckfahrzeug) oder M1 SA (Wohnmobil).

 

ZUlassungsbescheinigung ist dazu definitiv NICHT notwendig, das COC gibt Auskunft.

 

Gruß T2-Fahrer

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  • 3 Wochen später...

Kann mir jemand sagen, woran man in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung erkennt, ob der Cali ein WoMo oder ein PKW ist.

Bei Fahrzeugklasse steht bei mir: M1. Dies kann ja aber sowohl PKW als auch WoMo sein. Woran sieht die Zulassungsstelle sonst, dass es ein WoMo ist?

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Hallo,

 

ich glaube da steht dann unter Pkt. 38 ”SA". Beim Brief steht unter 5 (Zulassungsbescheinigung Teil II) steh unter Ziffer 5: „Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl.” und in der zweiten Zeile „Wohnmobil”. Dann ist es definitiv ein Wohnmobil.

 

Wenn im Brief unter 5 „Fz. z. Pers. bef. b. 8 Spl.” und in der zweiten Zeile „Kombilimousine” steht wird er als PKW zugelassen.

 

Grüße

Chribee

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