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Versicherung 2024 Beitragsvergleich und Ersparnis


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Ah ok...

ich danke Euch für die Info´s 👌.

 

Dann werde ich mal mit der ESV-Hotline telefonieren...

 

Danke  

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Wie schon geschrieben: ich hoffe, niemals einen Schaden melden zu müssen. Bisher habe ich 3x dieselbe Frage (Deckungsreichweite und -umfang im Ausland: auch z.B. Albanien?) per Webdialog gestellt, bisher ohne jede Rückmeldung. Per Telefon kann man eh vergessen. Schadensfall...? Brruuuaah!😲 Auch Schnelligkeit und Umfang der Schadensabwicklung für mich war bei der HUK des Unfallgegners sehr gut. Ok, natürlich lief das über einen Anwalt, kriegt man vom 🙂 ja eh nahegelegt und kostet einen nix.

 

Ich werde weiter verfolgen, ob sich hier ein klarer Favorit ergibt. Wenn, dann werde ich dort mal anrufen und mir versuchen, ein Bild zu machen. Ansonsten werde ich zum nächstmöglichen Termin wieder zu einem "renommierten" Versicherer gehen, vermutlich zur HUK. Jetzt bin ich halt erstmal 1 Jahr gebunden.

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Zugegeben: das folgende ist jetzt nicht "Beitragsvergleich", ich stell's trotzdem mal hier rein.

Heute ist nun nach mehrmonatiger Wartezeit meine (ich glaube früher hieß das so) "grüne Versicherungskarte" per PDF eingetroffen. Da heißt es unter §8:

 

8. TERRITORIALE GÜLTIGKEIT
Diese Versicherungskarte gilt für Länder, die nicht in der Länderleiste gestrichen sind (weitere Informationen unter www.cobx.org).
In jedem besuchten Lande übernimmt das Büro dieses Landes hinsichtlich des Gebrauchs des in dieser Versicherungskarte
bezeichneten Fahrzeuges die Garantie für das Bestehen von Versicherungsschutz, und zwar in Übereinstimmung mit den Gesetzen über
die Pflichtversicherung in diesem Lande.
Die Bezeichnung des jeweiligen Büros finden Sie unter www.cobx.org.

 

Frage: was bedeutet genau der Passus "Versicherungsschutz, und zwar in Übereinstimmung mit den Gesetzen über
die Pflichtversicherung in diesem Lande
"?

  • Und zwar hinsichtlich Kasko/VK und Diebstahl/Vandalismus/etc.: ist der Deckungsumfang genauso wie in D definiert, oder kriegt man bei Diebstahl in Bulgarien oder auch GR nur 1000€ abzüglich Unkosten für die lokale Polizeidienststelle, die den Diebstahl bescheiningt?
  • Existiert ein Zusatzmodul wie "Auslandsschadenschutz", die das abdeckt?
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Keine Kasko nur Haftpflicht

Und Vorsicht Türkei nur bis zum Bosporus.

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Und keine Zusätze möglich?

Meine Güte, nach all den Jahren fällt mir das jetzt schon auf...🙄

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Hallo

Zusätze muss man ggf separat ordern. Meine Antwort bezieht sich nur auf die grüne Karte.

 

Ich habe nur HP bis dato in den Ländern

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Das kommt drauf an.

Bei den WoMo-Maklern ist oft auch VK in den Ländern mit drin, evtl auf Antrag, tlw kostenlos. 

Du musst die Bedingungen und die Zusatzbedingungen prüfen. 

 

Bei den PKW-Versicherungen sind Nordafrika und Co oft aussichtslos.

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Zu einem Makler wollte ich allerdings nicht, ich hab ja meinen eigenen...

🤷‍♂️

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Ich meinte damit RMV, ESV & Co.

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  • 4 Wochen später...

Hallo!

Ich habe nochmal ne Frage zu den Versicherungen.

Habe mehrere die hier im Forum diskutiert werden angeschaut und deren Internet-Beitragsrechner verwendet, kann aber keine Optionen/Auswahlmöglichkeiten zum Thema Grobe Fahrlässigkeit finden.

Hat jemand dies in seiner Vollkasko? Und wenn ja bei welchem Anbieter?

Ganz lieben Dank für die Hilfe 🤗

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Dir ist hoffentlich klar, was grobe Fahrlässigkeit bedeutet! 

Grobe Fahrlässigkeit wird wohl niemand versichern.

Meist ist da zumindest bei Schäden auch eine Straftat eingeschlossen und vor Strafe schützt keine Versicherung.

Na ja vielleicht versichert es Lloyds London zu einem horrenden Preis!

 

Sorry 

 

Gruß F.S.

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Sorry, dass ich da Widersprechen muss.

Es gibt einige Versicherungen die grobe Fahrlässigkeit versichern - alle meine vorherigen PkW Versicherungen hatten das.

Das ist ganz und gar nicht unüblich. (Adac, Huk etc bieten das für Pkw zum Beispiel an)

Wenn man über zB aus Unachtsamkeit eine rot werdende Ampel überfahren wird, kann das als grob fahrlässig interpretiert werden und der Versicherungsschutz erlöschen.

Wenn man sich hierzu Artikel durchliest, wird geraten, das mitzuversichern, damit es erst gar nicht zu Diskussionen mit der Versicherungen kommt ob etwas nun leicht oder schon als grob Fahrlässig zu werten ist (aus Unachtsamkeit Vorfahrt nehmen zB).

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

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Dazu musst Du die Bedingungen lesen.

Im Zweifel, kontaktiere die Versicherer bzw. Makler und lass sie Dir schicken.

Auf rein telefonische Auskünfte würde ich mich nicht verlassen.

 

Und ich stimme Dir zu: Der Ausschluss des Einwands der groben Fahrlässigkeit sollte immer dabei sein und ist es mittlerweile auch idR, zumindest bei den Nicht-Basis-Tarifen. 

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Hey Tonitest,

Danke, genau das habe ich jetzt auch gemacht und habe noch einen Tipp von einer Bekannten bekommen.

 

Für wen es auch interessant ist: Janitos und Zurich bieten in den Premium-Tarifen Versicherung gegen grobe Fahrlässigkeit. 

Bei mir ist es jetzt Janitos geworden. Bin gespannt :)

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