radlrob Geschrieben 26. Juli 2021 Teilen Geschrieben 26. Juli 2021 Jub: You do not have the required permissions to view the image content in this post. Normalerweise stand die nach oben. Mit dem dritten Rad musste sie aber hängend montiert werden. War aber auch Käse, weil man sie jedesmal abnehmen musste wenn man an die Box wollte. An den Atera passt sie aber auch, und so sind wir jetzt zufrieden. Räder und ggf Tafel am Atera, Box oben. Grüße Robert Link zu diesem Kommentar
Grete56 Geschrieben 10. Mai 2023 Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 Ich hole diese thread noch einmal raus. laut ADAC braucht es in Italien 2 Warntafeln (je eine rechts und links) wenn das Fahrrad länger ist als der Cali breit ist. Hat das schon mal jemand so gemacht? Unsere Räder steht rechts und links jeweils ca 10 cm über. ich habe in Italien noch nie einen Cali mit 2 Tafeln an den Fahrrädern gesehen. Im ADAC Shop kosten diese Schilder jetzt Eur 30 pro Schild. Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 10. Mai 2023 Online Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Habt ihr Tandems dabei? Die breiteste Stelle am Cali sind die Außenspiegel…. Sind die Räder tatsächlich 10cm breiter als die Außenspiegel? 2 Link zu diesem Kommentar
CherryBuzz Geschrieben 10. Mai 2023 Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Niemals........ 😉 Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 10. Mai 2023 Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 Es geht wohl um die Heckbreite, Spiegel zählen nicht. Gesehen hab ich das auch noch nicht. 1 Link zu diesem Kommentar
CaliRoma Geschrieben 10. Mai 2023 Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 Stimmt, Spiegel zählen nicht. Nach Hinten maximal 3/10 der Fahrzeuglänge, nach Aussen max 30cm mehr als Fahrzeugbreite. Artikel 164 kann man hier nachlesen ( leider nur auf italienisch ) You do not have the required permissions to view the link content in this post. wobei ich ehrlich gesagt auch noch nit zwei Tafeln gesehen habe… Ciao WillnenCali Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 10. Mai 2023 Online Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Muß es doch auch irgendwo auf Deutsch geben, ist ja schließlich auch Amtssprache in Italien, zumindest in Teilen ;-). Offizielle Übersetzung gefunden: auf You do not have the required permissions to view the link content in this post. Dort dann Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 10. Mai 2023 Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 Da sehe ich jetzt nichts, aber eigentlich kann man den ACI-Text schon verstehen. Man darf beidseits 30 cm über die Kontur hinaus laden und muss auf jeden Seite die herausragt so eine Tafel anbringen. 1 Link zu diesem Kommentar
MrHomn Geschrieben 10. Mai 2023 Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Könntest Du die Nummer des Absatzes nennen, in dem genau das drin steht? Ich finde die Warntafel(n) nur in Absatz 6, wo nur der LÄNGSüberstand ("sporgenza longitudinale") thematisiert wird. Es werden da zwar "uno o due" Warntafeln genannt, die an den "Enden des Überstands" angebracht sein muss/müssen, es wird aber nirgends der QUERüberstand genannt bzw. ob/dass es von diesem abhängt, ob 1 oder 2 Tafeln anzubringen sind. Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 10. Mai 2023 Online Teilen Geschrieben 10. Mai 2023 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Direkt zum PDF: Ich habe da ebenfals nix gefunden; nur 1 oder 2 Tafeln, an der Fahrzeugmitte ausgerichtet. In Artikel 61 der STVO (Italien) steht auch nix. Nachtrag: Sowohl ADAC als auch ÖAMTC schreiben: Italien: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt. Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln links und rechts am seitlichen Ende der Ladung angebracht werden. (Quellen: , Da Räder beim Cali wohl in der Regel (ausgenommen Kinderräder, abgebautes Vorderrad o.ä.) die gesamte Breite einnehmen, müssen da anscheinend 2 Tafeln dran... Bearbeitet 10. Mai 2023 von tonitest Nachtrag eingefügt Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 11. Mai 2023 Teilen Geschrieben 11. Mai 2023 @MrHomn: Absatz3. Link zu diesem Kommentar
MrHomn Geschrieben 11. Mai 2023 Teilen Geschrieben 11. Mai 2023 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Danke. In Absatz 3 steht bei mir allerdings gar nichts über Warntafeln (weder eine noch zwei), sondern nur, dass die Ladung auch seitlich überstehen darf. In Absatz 6 steht dann bzgl. Tafel(n) nur was zum Längsüberstand und dass man die Tafel(n) dort "an den Enden" anbringen muss. Man könnte sich daraus evtl. zusammenreimen, dass mit "Enden" (auch) die Enden des Querüberstands gemeint sein könnten; das wird aber nirgends gesagt (der Satz beschäftigt sich ja explizit mit dem Längsüberstand.) Haben wir denselben Text? ( You do not have the required permissions to view the link content in this post. ) N.B.: Natürlich bin geneigt, dem ADAC zu glauben, und werde auch lieber 2 Tafeln mitnehmen, als nachher kräftig Strafe zu zahlen. Aber es ist natürlich interessant zu wissen, ob die Regelung das wirklich vorschreibt. Bearbeitet 11. Mai 2023 von MrHomn Link zu diesem Kommentar
Grete56 Geschrieben 11. Mai 2023 Teilen Geschrieben 11. Mai 2023 Ich merke schon das dieses Thema doch wohl nicht so eindeutig ist wie ich gehofft habe. Auf meinen vielen Italienreisen ist mir noch nie ein Bulli mit 2 Warntafeln an Fahrrädern begegnet. Da ich ADAC Mitglied bin, habe ich dort die Juristische Abteilung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, die ich dann auch hier veröffentlichen werde. Trotzdem vielen Dank an euch für die vielen Beiträge. Gruss Gerd 1 Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 11. Mai 2023 Teilen Geschrieben 11. Mai 2023 Ich zitiere mal den Absatz 3 nach googletranslater... 3. Unbeschadet der maximalen Spurweitengrenzen gemäß Art. Gemäß § 61 Abs. 1 dürfen Gegenstände transportiert werden, die seitlich über die Form des Fahrzeugs hinausragen, sofern der Überstand auf jeder Seite 30 Zentimeter von den vorderen und hinteren Positionsleuchten nicht überschreitet. Schwer erkennbare Stangen, Stangen, Platten oder ähnliche Lasten dürfen bei horizontaler Anordnung auf keinen Fall seitlich über die Fahrzeugform hinausragen. 1 Link zu diesem Kommentar
Grete56 Geschrieben 11. Mai 2023 Teilen Geschrieben 11. Mai 2023 Da ist aber nichts zu den Warntafeln mit ausgesagt. Die müssen immer dran sein sobald etwas rechts oder links von der Karosserie hinaus ragt. Oder verstehe ich hier was falsch? Link zu diesem Kommentar
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