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Matratze im G680


Tom50354

Empfohlene Beiträge

Guten Tag liebe Forumsmitglieder

Ich lese seit geraumer Zeit Beiträge im Califorum und bin seit August stolzer Besitzer eines 680 4Motion. Vorher habe ich 8 Jahre einen Viano Marco Polo gefahren. Zunächst mein Dank an alle Mitglieder im 680 Forum! Die vielen sachkundigen Beiträge helfen gut dabei die doch etwas besonderen Eigenschaften dieses konzeptionell gelungenen  Fahrzeugs kennenzulernen und ggf. auch damit umzugehen.

 

Natürlich blieben auch bei mir nach ca. 4000 km Mängel nicht aus. Den für mich persönlich ärgerlichsten, da körperlich äusserst unangenehm erfahrbaren Mangel möchte ich hier kommentieren. Die weiter vorn gezeigten aussagekräftigen Bilder von Moby800 führen jedem Betrachter das Dilemma der Längsspalten zwischen den drei Matratzen im 680 deutlich vor Augen! So deutlich, dass der Freundliche bei Besichtigung nur etwas zerknirscht feststellte, dass VWN dies nicht als Mangel betrachte und ich trotz seines persönlichen Verständnisses keine Chance auf Nachbesserung habe. Melden würde er es aber trotzdem. Die verantwortlichen MA bei VWN sind demgemäß entweder blind, haben nie auf diesen Betten geschlafen oder sie wollen über manche Dinge nicht reden. Leider bin ich auch von vielen diesbezüglichen Beiträgen im Forum enttäuscht. Viel zu schnell wird auf die Möglichkeiten eines Ersatzes hingewiesen. Da gibt es sicherlich gute Lösungen, aber die sind alle teuer. Gerade weil mein Fahrzeug nicht billig war, lasse ich mich nicht mit falsch zugeschnittenen Matratzen abspeisen, und das schon gar nicht mit dem Hinweis auf teuren Ersatz, der bei dem Preis des Fahrzeugs ja wohl noch drin sein müsse. Das würde der VWN-Logik entgegenkommen die wohl gezielt davon ausgeht, dass derartige Käufe getätigt werden und Alibilösungen im Fahrzeug verbaut. Statt dessen sollte ehrlicherweise in der Fahrzeugbeschreibung darauf hingewiesen werden, dass manche Lösungen im Fahrzeug als provisorisch anzusehen sind, und dass für die vorgesehene Nutzung des Fahrzeugs ein kundenspezifischer Zukauf von geeigneten Teilen erforderlich sein wird. Oder VWN lässt die als Ersatzteil mit ca. 400 € veranschlagten Matratzen ganz weg. Auch im Sinne der Nachhaltigkeit. Denn wo landen diese im Fahrzeug unbrauchbaren Matratzen letztendlich? Bei Ebay habe ich sie „wie neu“ für 30 € gesehen.

 

Hier werde ich wohl nachfassen müssen und ggf. durch ein Fachgutachten belegen lassen, dass diese Matratzen für den vorgesehenen Zweck, nämlich guten Schlaf, ungeeignet sind. Vielleicht ist dadurch einigen Mitgliedern im Forum geholfen. Ich bin vom Viano Matco Polo auf den 680  hauptsächlich wegen der bequemen (?) Betten umgestiegen.

 


 

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Hallo,

 

wenn man den GC 680 bestellt, weiß man ja schon das diese Matratzen Lösung nicht ideal ist. Wir haben uns deshalb einen Topper zugelegt der dann für einen optimalen Schlafkomfort sorgt.

ich denke, das eine Investition in einen besseren Schlafkomfort sinnvoll ist.

Es werden so viele Dinge am GC investiert über die man sich Fragen kann, ob das Sinn macht.

 

Es geht aber nichts über einen guten Schlaf.

 

Gruß Reiner 

 

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Genau, einen Topper habe ich auch gekauft. Wie der Name schon sagt - top!

Der GC ist nun einmal so konzipiert, da kann man nicht hinterher über die verbauten Komponenten meckern. Er hat auch andere Bauteile, die nicht optimal sind, aber das weiß ich ja vor dem Kauf.

 

Gruss

Achim

Bearbeitet von JWLerg
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Nur das ich dich richtig verstehe @EnzoR.....

du kaufst dir also ein GC 680 und kennst die Ausstattung des Heckbettes  mit den 3 geteilten Matratzen und auf einmal merkst du, ups, ist ja nicht so schön wie auf einer ohne Teilung und möchtest dies noch als Mangel geltend machen.

Also mal ernsthaft, der Kauf war deine freie Entscheidung, mit den geteilten Matratzen und dabei es ist egal, ob die 3 Teilung aus deiner subjektiven Sicht für einen gesunden Schlaf nicht geeignet sind.

Das wäre genauso, du kaufst dir ein Dreirad und merkst, das Fahren mit 4 Rädern wäre besser und meldest beim Hersteller einen Mangel wegen des fehlenden Rades an.

 

Also sorry..... manchmal sollte man sich vor den Kauf mit dem Produkt beschäftigen, ob es zu einem passt.

 

In diesem Sinne, viele Grüße 

Norman 

 

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Hallo Norman,

 

du hast mich falsch verstanden.

Natürlich wußte ich vor dem Kauf, das die 3 Matratzen

nicht optimal sind. Mit dem Topper ist es jetzt eben top.

 

Gruß Reiner 

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Hi Rainer, meine Meinung ist an EnzoR adressiert.

 

VG

Norman

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Hallo,

 

okay, habe ich nicht gesehen. Entschuldigung.

Einen schönen Abend.

 

Gruß Reiner 

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Hallo Norman,

 

Deinen Vergleich mit dem Dreirad spinne ich mit Vergnügen weiter: 

An ein Wohnmobil sind zwei grundsätzliche Forderungen zu stellen: Es muss fahren und man muss darin wohnen können. Und zum Wohnen gehört nun mal der gute Schlaf. Es bleibt festzuhalten dass Volkswagen  ein Wohnmobil auf den Markt bringt, bei dem das  „vierte Rad“ mit Plattfuß verkauft wird und somit einer Grundfunktionalität nur mangelhaft Genüge geleistet wird. Dies ist zwar allseits bekannt, so wie auch die anderen Mängel am Fahrzeug, wird aber in Gegensatz dazu von VWN derzeit nicht als Mangel anerkannt.

 

Hier liegt der „Hund“ begraben!

Ich hoffe, Du verstehst das Norman

VG Enzo

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Für mich klingt das so wie Leute, die in Flugplatznähe ziehen und sich danach über Fluglärm beschweren.

 

Gruss

Achim

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Das die Matratze nicht das Beste am GC ist dürfte ja bereits bei einer ersten Besichtigung klar werden. Aber daraus einen Mangel abzuleiten und ein Fachgutachten ins Spiel bringen ist aus meiner Sicht überzogen. Das VWN hier keinen Mangel im Sinne des BGB sieht ist einleuchtend:

 

 

BGB: Ein Sachmangel liegt vor, wenn dem Werk die vereinbarte Beschaffenheit fehlt (§ 633 Abs. 2 Satz 1 BGB). Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, so besteht ein Sachmangel, wenn das Werk sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 633 Abs. 1):  

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Hallo „Urlaub“

 

Nach Par. 434 Abs. 1 ist eine Sache dann frei von Sachmängeln, wenn sie bei Übergabe vom Verkäufer an den Käufer (Gefahrenübergang) u.A.

 

- die vereinbarte Beschaffenheit aufweist,

dh. konkret, ich habe einen Kaufvertrag für ein Wohnmobil mit den dafür üblichen Grundfunktionalitäten abgeschlossen.

 

- und sich für die im Vertrag vorgesehene Verwendung eignet:

nach fast einhelliger Meinung im Forum ist dies bzgl. eines guten Schlafes (Wohnfunktion) auf den gelieferten zu kleinen Matratzen nicht der Fall.

 

Will der Verkäufer einem Kunden ein Produkt verkaufen das hinter den objektiven Anforderungen an das Produkt zurück bleibt, müssen  die Informations- und Hinweispfichten gem. Par. 476 BGB beachtet werden.  Das bedeutet, der Händler muss den Kunden hinweisen darauf dass

 

- die Sache sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet

 

- nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen dieser Art üblich und vom Käufer erwartet werden kann.

 

Dies muss schriftlich in Form eines Extra-Vereinbarung erfolgen und ist bei Vertragsabschluss nicht erfolgt.

 

Soviel zur Juristerei und vielleicht auch für andere Diskussionen im Forum interessant.

 

Es bleibt also dabei, dass nicht nur meiner Meinung nach hier ein Sachmangel vorliegt, der vom Verkäufer (VW und/oder Händler) im Rahmen der Gewährleistung behoben werden muss.

 

Beheben lässt sich dieser Mangel im Übrigen sehr einfach durch die Bereitstellung von Matratzen mit ausreichender Gesamtbreite. Die Matratzen an sich sind in Kombination mit den Federtellern gar nicht so schlecht.

(Aber bestimmt nicht so gut wie die über das Board oder anderweitig für teures Geld vertriebenen Topper oder Matratzen😉)

 

 

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  • 3 Wochen später...

Na denn viel Spaß, die Rechtsabteilung von VW wird sich freuen und dich mit Genuß verspeisen.

 

 

 

Bearbeitet von JWLerg
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Hallo JWLerg,

danke, den Spaß hatte ich schon! VWN hat neue Matratzen geliefert.

Muss bei besserem Wetter aber noch probeliegen.

 

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Gratulation, und was für Matratzen hast Du jetzt bekommen?

 

Liebe Grüße, Mario

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Hallo H. Hesse-Freund,

 

die Matratze ist dreigeteilt und scheint geringfügig dicker und breiter zu sein als die vorige. Da diese zurückgegeben wurde ist der direkte Vergleich nicht möglich. Entscheidend für die Beurteilung wird die Rutsch- und Schlafprobe.

 

Aber immerhin, VWN hat trotz einiger Unkenrufe getauscht. Und ich bleibe optimistisch.

 

Beste Grüße nach Wien

Enzo

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