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Wertverlustberechnung in Unfallgutachten realistisch?


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Hallo zusammen,

 

mein erstes geplantes Campingwochenende 2020 an diesem Wochenende hatte sich leider bereits am Montag erledigt. 

Eine Ă€ltere Dame ist in einen Kreisverkehr eingefahren und voll in unseren Cali gekracht. O-Ton: „Ich habe den Bus nicht gesehen.“
Kann passieren und am Wichtigsten, es ist keinem was passiert. 
 

Erwischt hat sie uns offensichtlich voll am rechten Vorderrad. 
 

Ergebnis:

10.000.-€ Schaden lt. Gutachten (komplette AufhĂ€ngung/Achse usw.)

45.000.-€ Fahrzeugwert (bei ca. 74.000km)

 

Was mich aber stutzig macht ist der Wertverlust, der betrĂ€gt lt. Gutachten nur 1.000.-€.

BegrĂŒndung: es sind nur austauschbare Teile betroffen, kein Rahmenschaden o.Ă€.

 

Ist das aus Eurer Sicht realistisch? Das kommt mir extrem wenig vor.

Wer kauft schon einen Gebrauchtwagen von privat mit so einem Unfallschaden? Das geht doch nur ĂŒber den Preis. 
 

Frustrierte GrĂŒĂŸe

Matthias

 

 

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Hallo,

Bilder vom Schaden wÀren nicht schlecht.

Was wurde alles beschĂ€digt, KotflĂŒgel, Stoßstange, usw.

Die Höhe der Wertminderung hĂ€ngt von mehreren Faktoren ab. So ist z.B. zu unterscheiden, ob der Schaden einen großen, geringen oder gar keinen Einfluss auf einen zukĂŒnftigen Verkauf hat. Auch Bj., Laufleistung, Allgemeinzustand usw. gehören dazu.

Ich glaube nicht, dass sich ein Schaden an der Achse stark wertmindernd auswirkt. 

Zudem gibt es verschiedene Berechnungsmethoden. 

Wenn, so wie du schreibst, kein Rahmenschaden und keine anderen tragenden Teile beschÀdigt sind, wird die Wertminderung auch nicht so hoch sein.

 

 

 

Bearbeitet von habu01
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Gab es gar keinen Blechschaden ? ?

 

Ich habe was im Kopf das bei kompletter Teiletausch ohne Lackierarbeiten das Fzg nicht als Unfallwagen 'gilt' macht zwar nicht viel Sinnaber könnte so sein.

 

(Ausser mit der Annahme das beim Teiletausch ja kein verschlechterung Stattfindet was beim ausbeulen, spachteln, oder nachlackieren durchaus der Fall ist.)

 

Hab im Netz dafĂŒr aber keinen eindeutigen Beleg gefunden.

 

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kann man aber so interpretieren.

 

Gruss Gam

 

+ Hauptsache alle wohlauf !

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Danke fĂŒr deine Antwort. Genau so hat es mir der Werkstattmeister auch erklĂ€rt.
Aus Sicht des Gutachters sind AchsschĂ€den wenig Wert mindernd und es werden verschiedene Berechnungsmethoden angewendet und die fĂŒr den Kunden Beste genommen. 

 

Blechschaden hat es schon gegeben. Ich kenne das Gutachten noch nicht im Detail, hab gestern nur mit der Werkstatt telefoniert. Aber der KotflĂŒgel ist mindestens betroffen. 

Den Link wĂŒrde ich schon so interpretieren, dass ein Schaden immer angegeben werden muss. Davon bin ich auch ausgegangen und wĂŒrde es immer so tun, schon mal wegen der Fairness und um unnötigen Ärger zu vermeiden. Irgendwann kommt so was immer raus und fĂ€llt einem auf die FĂŒĂŸe. 
 

Mal zwei Bilder, die ich direkt am Unfallort aufgenommen habe. 
 

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Schaut auf den ersten Blick eigentlich ziemlich harmlos aus, war ĂŒberrascht ĂŒber die Höhe des Schadens. Bin damit noch 15km langsam zur Werkstatt gefahren ohne dass es sich anders angefĂŒhlt hĂ€tte. 
 

Beim Wertverlust bin ich einfach mal von mir als technischem Laien ausgegangen. Wenn ich in der Preisregion eines vierjĂ€hrigen Calis „Unfallwagen“ in der Anzeige sehen wĂŒrde und der Preis sich nicht von unfallfreien unterscheidet wĂŒrde ich den gar nicht in Betracht ziehen. Da mĂŒsste der Preis schon sehr attraktiv sein.

 

Danke fĂŒr Eure Antworten, damit kann ich das schon realistischer einschĂ€tzen. 
 

GrĂŒĂŸe

Matthias

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Beim Verkauf angeben musst Du den Schaden in jedem Fall.

 

Ich wĂŒrde diesen Schaden von einem Anwalt abwickeln lassen. Weil die Schuldfrage ja klar ist muss den die gegnerische Haftpflichtversicherung in jedem Fall zahlen.

Wenn Du da einen kompetenten Fachanwalt wÀhlst bekommst Du auch eine fundierte Aussage zum Wertverlust.

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Hallo,

ich wĂŒrde mir eher Gedanken ĂŒber die Höhe des Gutachtens machen!

Wer hat das erstellt? Ein von dir beauftragter Gutachter oder der von der Versicherung des Unfallgegners?

 

Was auf dem Bild zu sehen/zu vermuten ist:

- KotflĂŒgel, StoßfĂ€nger muss bestimmt ersetzt werden.

- Motorhaube wird unten rechts einen Lackditscher vom KotflĂŒgel haben.

- Scheinwerferbefestigungen alle intakt?

- Radhausschale rechts vorne

- Kabelage ABS-Sensor intakt?

- Felge muss neu

- 2 Reifen mĂŒssen neu, die können dir ja nicht nur rechts vorne einen neuen aufziehen, links vorne also auch

- Spurstange?

- Hat das Lenkgetriebe durch den Stoß was abbekommen?

- Gesamte rechts RadaufhĂ€ngung ist zu prĂŒfen

- AggragatetrĂ€ger (das Teil was die vordere RadaufhĂ€ngung und den Motor trĂ€gt) muss geprĂŒft werden

 

Stell doch bitte mal das Gutachten anonymisiert ein!

 

GrĂŒĂŸe

Jochen

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Hallo,

wie Àrgerlich.

Ein Tipp: Bei meinem Schaden war im Scheinwerfer nur ein kleiner Kratzer. Wurde ersetzt. Jetzt Àrgere ich mich, ihn nicht mitgenommen zu haben. Nach der Norwegentour sieht der neue auf der Front durch die Steinchen jetzt schlimmer aus als der alte...

Also alles, was verkehrstechnisch noch ok ist, mitgeben lassen.

Ich hatte den Gutachter von der VWN-Werkstatt genommen und eine Freundin, die AnwÀltin kurz vor Ruhestand ist, mit der Regelung beauftragt. So richtig reingehÀngt hat sie sich nicht, ich musste sie auf weitere Kostenerstattungen wie Ersatzwagen hinweisen. Also lieber einen Fachanwalt und selber einen Gutachter suchen.

 

Die Wertminderung fand ich bei mir auch zu gering. Das LFW wollte er nicht reinrechnen đŸ˜€

 

Bearbeitet von Binou
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Hallo Binou, warum sollte das Luftfahrwerk in die Wertminderung einfließen? Ein neu verbautes Fahrwerk stellt doch keine Wertminderung beim Verkauf dar.

Das mit dem mitnehmen erneuerter Teile ist auch eine Sache fĂŒr sich, denn die gehören weder der Werkstatt noch dem Halter, sondern gehen rechtlich eigentlich in den Besitz der Versicherung ĂŒber. 

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Die Altteile gehören dem Anspruchsteller bei HP-SchĂ€den und dem VS-Nehmer bei VK. Die Versicherung kann evtl. einen Abzug fĂŒr die Altteile vornehmen. Das ist aber ein Thema fĂŒr lange Streitigkeiten und wird gerade bei relativ neuen Fahrzeugen nicht gemacht.

Wertminderung ist im Grunde individuell zu beurteilen. Formeln decken nicht immer den Einzelfall ab. Wertminderung kann technisch oder Merkantilismus sein.

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Oh jeh, heißes Eisen...

Sollte zum Gesamtpreis gezÀhlt werden, wovon der prozentuale Anteil an Wertminderung abgezogen wird... oder so...

 

Ach, welche Materialverschwendung 🙄 Gleiches bei den StĂŒhlen. Nur kleine Kratzer, die mich nicht gestört hĂ€tten... Vielleicht sind sie ja irgendwo zu Geld gemacht worden. Als ich nachfragte, wo sie sind...Der MĂŒll ist schon abgeholt worden!!! Ich hĂ€tte stattdessen lieber einen neuen StossfĂ€nger gehabt...đŸ€Ș

 

OK, dann zieh ich meine Anmerkungen zurĂŒck

 

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Nee, brauchst du nicht, ich lag nicht ganz richtig, sorry. Die Teile gehören, egal ob Haftpflicht oder Kasko den Besitzer des Fahrzeugs.

Bei KaskoschĂ€den kann die Versicherung aber einen VerĂ€ußerungswert auf die EntschĂ€digung anrechnen.

Bei HaftpflichtschĂ€den nennt man das dann z.B. Neu-fĂŒr-Alt-Abzug.

Da ich das Thema ganz interessant finde, habe ich mal ein bisschen gegoogelt.

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und wird's meines Erachtens recht gut beschrieben.

Fest steht aber, in keinem Fall hat eine Werkstatt Anspruch auf die Teile.

Bearbeitet von habu01
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Hallo zusammen,

 

danke fĂŒr eure BeitrĂ€ge und die vielen Tipps. 


Der Gutachter wurde mir von meiner Werkstatt empfohlen. Gestern kam das Gutachten.
 

@exCEer: Link ist eingefĂŒgt.
 

Was mich wundert, es muss die Felge ersetzt werden und der Reifen ist beschÀdigt. Im Gutachten steht aber nur ein neuer Reifen.
Die Reifen haben ca. 15tkm drauf, Restprofil 8mm lt. Gutachten. 

Ich bin immer davon ausgegangen, dass Reifen achsweise getauscht werden. 
 

Werde am Dienstag mal beim Gutachter anrufen und mir den Wertverlust und den Reifen erklÀren lassen. 
 

GrĂŒĂŸe

Matthias


 

 

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Bearbeitet von aderci
Gutachten verlinkt
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Hallo Matthias,es ist hier schon angeklungen. Unbedingt einen versierten Fachanwalt hinzuziehen!!!!!!!  Gruß Charly

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Fabrikneue Autoreifen eine Profiltiefe von 8 bis 9 mm.  Bei deinem Fahrzeug wurde ein Restprofil von 8 mm gemessen, also wie neu. Deshalb wird der Gutachter auch nur ein Reifen aufgeschrieben haben. 

Bearbeitet von habu01
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Was ich nicht wirklich glauben mag, bei 15 tkm auf der Uhr.

Was sind/waren denn fĂŒr Reifen drauf? Van- / Cargo- / Transporter-Reifen? da mag das vlt noch hinhauen, da ja fĂŒr 70 tkm + "designt" wurden.

 

UnterstĂŒtze den Tip zum Fachanwalt vollumfĂ€nglich! 

 

Vielleicht hat auch @T2-Fahrer noch Tips, wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist er sehr nah dran am Versicherungs-Thema.

 

VG

Jörg

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