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Siggi

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Da hast du völlig Recht. Aber was passiert, wenn mit dem Fahrzeug wirklich etwas nicht stimmt? Du hast ein Montagsgerät erwischt und denkst daran, an den Grundpfeilern des Kaufvertrags zu rütteln?

Solange sich alles über die Garantie regeln lässt: kein Thema. Solange du immer wieder hinfahren willst, obwohl die Werkstadt deiner Wahl schon das dritte Mal am selben Fehler doktort: kein Problem.

Sollte die dann aber mal Geld verlangen oder einfach die Arme heben und "ist halt so" sagen: Dann wirst du feststellen, dass nicht VW dein Vertragspartner ist, sondern das Autohaus. Und das darf nachbessern. Und zwar bis zu 3 mal.

Dann hast du besser viel Zeit und die Muse, deine Siebenmeilenstifel zu schnüren.

 

Ich meine, ich bin kein Jurist und ich habe noch nie ein Fahrzeug in meiner Umgebung gekauft. Versteh mich bitte nicht falsch.

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