Bertram-der-Bulli Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. In der Zulassungsbescheinigung… Und in den hinterlegten Zulassungsdaten, die von den Ordnungsbehörden über das Kennzeichen abgerufen werden, bevor ein Knöllchen ausgestellt wird. 1 Link zu diesem Kommentar
rameda Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 Zulassung ist klar, Kontrolle müsste dann vor Ort passieren. Die Prüfung über Kennzeichen ist aber eher um die Ecke geholt, oder es sind wirklich sehr gespitzte Behörden. Allerdings ist es der StVO egal wie das Fahrzeug steuerlich geschlüsselt ist. Erst wenn es nicht hauptsächlich für den Personentransport benutzt wird ist es kein PKW mehr. Es ist eine ziemliche Grauzone. Frage: Wer hat hier den California als PKW laufen? Also den mit Schrank und Küche Herd etc. vG Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Woraus leitest Du das her? Welche rechtliche Grundlagen? Ich kenne einige. Steht in der ZB, Schlüsselnummern unter J und (4), die sind entscheidend. Ausgeschrieben dann nochmal unter (5). Im CoC steht die Systematisierung ebenfalls. Was wie geschlüsselt wird You do not have the required permissions to view the link content in this post. Link zu diesem Kommentar
rameda Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. 😅Aus den ganzen Ausführungen hier im Board und TX Board + Mototalk. Rechtlich ist die Gewichtsklasse entscheidend, auch bei SuV‘s müsste es so gehandhabt werden. Ob das in der “Wirklichkeit“ so ist 🤷🏻♂️ Wäre interessant ob diese von Wohnmobil auf PKW umgeschlüsselt haben. Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ok, ist uninteressant, alles Tertiär-Quellen, taugt nix. Wie es rechtlich geht: siehe meinen obigen Link zum KBA und von da aus dann zur EU-Richtlinie You do not have the required permissions to view the link content in this post. Dies sollte problemlos funktionieren, umgekehrt wird schwieriger. Die, die ich kenne, waren von Anfang an als PKW geschlüsselt. Link zu diesem Kommentar
Keinbaum Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, spätestens der Mitarbeiter im Ordnungsamt, welcher das Knöllchen losschickt, muss über die Kennzeichenabfrage die Halterdaten ermitteln. Dabei sollte die Art der Zulassung dann spätestens auffallen. Wir zum Beispiel, allerdings schon ab Werk. Da wir gelegentlich mit Anhänger unterwegs sind, war unter anderem auch Verkehrszeichen 277 ein Argument für die PKW-Zulassung. Da macht die STVO dann schon einen Unterschied. Die Summe aus Steuer und Versicherung zusammen würde für uns kaum einen Unterschied in der Zulassungsart machen. Gruß Frank 1 Link zu diesem Kommentar
Pfefferkuchen Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 Ich habe meinen Steuer rechtlich und Finanzamt technisch von der Wohnmobil Zulassung auf eine PKW Zulassung umschreiben müssen,… als selbstständiger und so ein Auto mit Wohnmobil Zulassung das erkennt das Finanzamt einfach nicht. Und wenn die fünf Jahre rum sind wird er einfach wieder als Wohnmobil umgeschrieben und gut is es …, das ist aber auch der einzige Grund, warum ich das gemacht habe Link zu diesem Kommentar
rameda Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 Wie hast du das geschafft? 🤩 Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das kannst du vergessen… Da ein Cali in FahrzeugklasseKlasse M läuft ist er immer ein PKW im rechtlichen Sinne… mit dem Zusatz Wohnmobil. VZ277 greift somit nicht, auch wenn das Zuggesamtgewicht mit Hänger über 3,5to liegt. Link zu diesem Kommentar
Keinbaum Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Wenn das die Rennleitung auch so sieht, soll mir das ebenfalls Recht sein. Unser hat ja eine PKW-Zulassung. Nach StVZO sagt die EG-Klasse M bzw M1 ja nur aus, dass mindestens 4 Räder und für Personenbeförderung ausgelegt und gebaute KFZ bis max 8 Personen + Fahrer. Da gibts keinen Hinweis ob PKW, Bus, WoMo oder sonst was. Gruß Frank Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Eben, die Fahrzeugklasse unterscheidet sich anhand der Nutzungsart. M/M1: KFZ zur Beförderung von Personen = PKW LkW = KFZ zur Beförderung von Gütern. Ein Wohnmobil dient nunmal zur Beförderung von Personen und ist somit eigentlich immer ein PKW, selbst mit mehr als 3,5to. 1 Link zu diesem Kommentar
rameda Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 (bearbeitet) So nun, nach meiner Zulassung ist meiner wohl eindeutig ein Wohnmobil. Die rot umrandeten Punkte lassen nichts anderes zu, sagen Versicherung und Zulassungsstelle. Wie habt ihr diese geändert (was geht überhaupt zu ändern? die TSN überhaupt nicht) um einen PKW daraus zu machen. VG You do not have the required permissions to view the image content in this post. Bearbeitet 30. Dezember 2023 von rameda Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 Umgeschlüsselt wird also nur die Aufbauart, die Klasse bleibt immer M: You do not have the required permissions to view the image content in this post. Quelle: You do not have the required permissions to view the link content in this post. (Die Quelle ist öffentlich zugänglich, der Screenshot unterliegt daher keinem Urheberrecht des KBA [wenn, dann habe ich das Urheberrecht, da ich das Bild erstellt habe ;-)]) Obiges Beispiel für M1, bei M2 und M3 sieht es ähnlich aus, ebenso für die MnG - Klassen. Bei den Küchen-Calis ohne zwekcbestimmte Aufbauart SA (WoMo) wird die Aufbauart vermutlich auf AC (Kombilimousine) geschlüsselt sein. Wohnmobil ist in der oben verlinkten EU-Richtlinie definiert: Für die klassischen Aufbauarten wird auf die Definitionen in der ISO-Norm 3833-1977 verwiesen. Link zu diesem Kommentar
rameda Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 Das ist mir bekannt. Nur wer kann mir einen PKW draus machen. Wo muss ich hin, es soll ja wohl gehen. Wer kann mir die Schritte nennen? Die Dekra hebt die Hände, geht nicht. Der VW Kundendienst hat mir telefonisch mitgeteilt, einmal als Wohnmobil zugelassen wird es kein PKW mehr. Bitte alle „vor“ die es gemacht/geschafft haben. 🙋🏻♂️ Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 30. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 30. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Die TSN hat mit der Systematisierung nix zu tun. Dafür sind nur J (Fahrzeugklasse) und (4) (Aufbauart) interessant. Willst Du die Aufbauart ändern (umschlüsseln) benötigst Du ein Gutachten eines technichen Sachverständigen (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.), der eine Einzelabnahme gemäß § 21 You do not have the required permissions to view the link content in this post. vornimmt. Mit dem Gutachten zur Zulassungsbehörde und beantragen, daß die Aufbauart geändert wird. Klasse und Aufbauart werden dann an Zoll (Kfz-Steuer) und die Kfz-Versicherung gemeldet. Dann such Dir ne andere Prüfstelle. Link zu diesem Kommentar
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