T2-Fahrer Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 Hallo in die Runde, wie seht ihr denn die ähnliche Situation eines defekten Türöffners an der Fahrertüre? Diese Schäden sind ja hier im Board hinlänglich bekannt: Türe läßt sich von innen nicht mehr öffnen weil das Widerlager des Bowdenzuges an der Türverkleidung abgebrochen ist. Ergo muß die Türverkleidung erneuert werden, macht 300.- Euronen. Für mein bescheidenes Maschinenbau-Ingenieur-Verständnis ist ein Türöffner ein mechanisches Bauteil, weil ich damit manuell die Türe von innen öffne. Dass das Widerlager nun dummerweise an der Innenverkleidung der Türe angebracht ist kann man als Schlechtkonstruktion bezeichnen, auch läßt sich dieses Teil ja nicht einzeln austauschen. Der VVD hat die Regulierung natürlich auf ein Anschreiben meinerseits abgelehnt mit dem Hinweis auf Verkleidungen... Hätte ja nun auch direkt Lust bekommen zu klagen, mein Freund ist Anwalt. Was meint ihr dazu ? T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bullidesperado Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Habs mal an den Kummerkasten geschrieben Mal sehen was draus wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Vielleicht wollen sich ja andere anschließen You do not have the required permissions to view the link content in this post. @T2 Fahrer Mit solch einem Freund würde ich es probieren Gruß Jürgen Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Dem schließe ich mich an! @T2-Fahrer, Fragen sollte doch gerade Dich bei deinem Anwalt noch nix kosten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...... X( Zitieren Link zu diesem Kommentar
californiphil Geschrieben 30. November 2011 Teilen Geschrieben 30. November 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Aus meiner juristischen Laiensicht stellt sich das so dar: 1. Der VVD versichert mechanische Bauteile. 2. Der Türöffner ist ein solches Bauteil. 3. Wenn der versagt, dann muss das die Mechanik wieder in einen funktionsfähigen Zustand gebracht werden. 4. Wenn es dafür keine andere Reparaturmöglichkeit als den Austausch der Verkleidung gibt, dann muss das übenommen werden. Ich würde wohl klagen, und die Chancen stehen vermutlich nicht schlecht. Aber vor Gericht weiß man natürlich nie Für eine defekte Schranktür git das Gleiche, da eine Tür eindeutig mechanisch ist und eine wichtige Funktion hat. Und für den Kühlschrank gibt es ja sogar schon ein entsprechendes Urteil. Mit der Versicherung, die hinter dem VVD steht, habe ich in anderen Zusammenhängen ähnliche Erfahrungen gemacht. Inzwischen bin ich mit keiner Verischerungsart mehr dort versichert. Und wenn ich meinem Verischerungsmakler glauben darf, dann haben viele seiner Kunden die gleichen Erfahrungen gemacht und die gleichen Konsequenzen gezogen. Nur leider geht das beim VVD nicht. Für mich heißt es jedenfalls inzwischen: "Hoffentlich nicht .... versichert" So wie Monstertom geht es vielen, und das wissen auch die Versicherer. Manch eine Versicherung scheint das zum Geschäftsmodell zu entwickeln. Erst wird mal ausgetestet, wo die Schmerzgrenze des Kunden ist. Wenn er dann klagt, kann ich mich als Versicherer immer noch einigen. Oder eben ein Gerichtsurteil abwarten. Wobei Vergleiche oft besser sind, weil dann keine Präzedenz-Fälle geschaffen werden und der Kunde evt. noch etwas nachgibt. Wenn der Kunde hart bleibt, dann kann der Versicherer immer noch aufgeben und zahlen. Ohne rechtskräftiges Urteil. Ohne Urteile kann das Spiel ganz leicht bei jedem Kunden von neuem durchgespielt werden. Im Gesundheitswesen kann dieses Muster bei einigen privaten Krankenversicherern sehr gut beobachtet werden, und die Versicherung hinter dem VVD war da ganz lange vorn mit dabei. Im Endeffekt gilt hier wohl: Je mehr Kunden klagen, desto größer wird der Aufwand für den Versicherer. Desto mehr Urteile kommen irgendwann zustande und die Öffentlichkeit nimmt irgendwann Notiz. Dann kommt zum Aufwand noch der Image-Schaden, der den Versicherer auf Dauer noch mehr kostet. Zitieren Link zu diesem Kommentar
T5-Aspirant Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. warum nicht? Beauftragt Franco/Frank, wenn er mag; der hat die Text- bausteine schon in der edv. Je mehr das machen, um so genauer wird sich der VVD überlegen, ob es sich wirklich rechnet, Leistungsansprüche fadenscheinig abzufertigen. Gruß Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Monstertom Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Ok, meinen "Fall" nebst Daten der Rechtsschutzversicherung stelle ich gern zur Verfügung - wenn ich mich nicht weiter darum kümmern "muss"! Hat jemand konkrete Kontaktdaten? Grüße und Danke, Tom Zitieren Link zu diesem Kommentar
T5-Aspirant Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ...seine Kanzleiadresse steht im Urteilsrubrum (bin im übrigen weder verwandt noch verschwägert, nur einer von geschätzt 150.000 Kollegen...) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Monstertom Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Ich hab Frank mal ne PN geschrieben - mal sehen, was draus wird! Tom, jetzt immer mit Gaffa-Tape unterwegs Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bullidesperado Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Hallo Heute hat mich ein Herr Scha . vom VVD angerufen. Er meinte dass der Schaden im Rahmen der Garantieverlängerung nur die Gasdruckfeder beinhaltet und auch nur dieses Teil ersetzt werden kann. Ich erklärte ihm noch einmal das genau dieses Teil Völlig OK ist und nicht der Mangel an der Kühlbox. Ich erklärte ihm dass an der Kühlbox eine starke Rissbildung am Plastikverbund aufgetreten sei und sich die Gasdruckfeder Axial hin und her bewegt. Mit diesem Mangel ist eine einwandfreie Funktion der Kühlbox nicht gewährleistet da sich zudem auch noch der Deckel von der Glasplatte löst und ebenfalls Axial nach rechts bewegt. Der Herr Scha . vom VVD hörte sich meinen Vortrag an und meinte dass der Deckel eben nicht in der Garantieverlängerung miteinbezogen ist. Ich verwies ihn dann auf den Offenen Brief von Tom an den VVD und hab ihm die entsprechende Passage vorgelesen incl. der Antwort. Herr Scha . klärte mich nun auf dass in jener der Garantieverlängerung nur Mechanische oder elektrische Teile beinhaltet sind. Daraufhin verwies ich auf das Urteil von Frank unserem User hier im Forum. Er meinte nur Da gibt es halt irgendein Gerichtsurteil dass ändert aber nichts an diesem Fall. Ich forderte ihn jetzt auf mir die Ablehnung Schriftlich zukommen zu lassen was er auch diese Woche noch in die Wege leiten will. Zum Schluss sprach ich ihn noch wegen meines Heckschrank Rollos an, aber da meinte er auch nur kurz angebunden Steht alles in unserer Ablehnung drin So dass ist in kurzen Worten der Sachverhalt. Auch wenn es so aussieht als ob die Kühlbox mitversichert ist, der VVD weigert sich einfach und der Kunde muss wieder Bittsteller spielen. Ich bin jetzt mal gespannt was in dem Ablehnungsschreiben steht und was der Kummerkasten der Auto Bild für mich tun kann. Wenn es nicht so traurig wäre würde ich fast sagen das ist spannender als ein Krimi Ich möchte an dieser Stell noch mal die betroffenen User auf den Kummerkasten aufmerksam machen einfach anklicken und Daten übermitteln. Schon einmal hatte ich mit meinem MV damit Erfolg vielleicht nützt es auch diesmal etwas. Ich Halte dass Forum auf dem laufenden. Gruß Jürgen @Monstertom Viel Glück.. Zitieren Link zu diesem Kommentar
T5-Aspirant Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. wenn ich sowas lese, geht mir der Hut hoch...diesen arroganten Herrschaften gehören so viele Klagen auf den Tisch, daß sie nicht mehr drüber raus schauen können. Das bewirkt dann ev. sowas wie nachgelagerte Erziehung. An Deiner Stelle würd ich auch dann klagen, wenn ich nicht rechtsschutz- versichert wär, vorausgesetzt, Du hast den Schaden noch vor Ablauf der Garantie gemeldet (sonst hätt der nette Hr. Sch... wohl nochmal anders argumentiert). Das Kostenrisiko ist überschaubar: unterste Wertstufe bis 300,00, dh. Gerichtskosten 75,00, Anwaltskosten auf jeder Seite brutto ca. 90,00, macht zusammen 255,00, vor allem aber: Du hast das Urteil d. AG Göttingen, das genau diesen Fall entschieden hat - das schreibt der nächste Amtsrichter gerne ab, so überlastet wie die sind, zumal er nicht fürchten muß, aufgehoben zu werden, denn: die Berufungsbeschwer von 600,00 wird nicht erreicht, dh. über der 1. Instanz wölbt sich der blaue Himmel. Gruß Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bullidesperado Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Nun ja 255 Hmm, wenn ich vor Gericht verlier muss ich den Deckel selber kaufen, da bin ich dann ganz schnell bei fast 650. Grübel Mir geht dieser Verein wirklich sehr stark auf den Nerv und ich bin wütend ohne Ende um es mal vornehm auszudrücken. Ich hab gestern mit meinem KD Berater gesprochen und ihn um seine Meinung gebeten, ob es was bringt nur den Gasdruckheber zu wechseln, was ja bezahlt wird. Er meinte Das bringt gar nichts Ich meine Wir hier im Forum wissen dass, ein jeder normale Mensch weiß es wenn er sich die Aufhängung und das Axial Spiel anschaut. Doch weiß es wirklich auch der Richter????? War grad mal an meinem Bulli und hab mir dass ganze angeschaut. Um nicht noch mehr kaputt zu machen hab ich jetzt mal den Gasdruckheber ausgehängt, nicht dass der mir noch die Glasplatte beim Öffnen oder schließen zertrümmert so wie vom Themenstarter beschrieben. Zur Not könnte man die Aufhängung unterfüttern vielleicht mit Klebstoff kleben oder andere Schrauben reinschrauben aber es wird früher oder später wieder soweit sein. Bleibt ja immer noch der lockere Deckel der inzwischen überhaupt nicht mehr in der ALU Schiene hält. Denn müsste ich ja auch noch mit SIKAFLEX verkleben Die Zweite Möglichkeit wäre komplett auf den Gasdruckheber zu verzichten und während des Be u. Entladens den Deckel mit der anderen Hand halten oder etwas unterstellen. Die Dritte Möglichkeit - Neuen kaufen - selber umbauen und sich über den VVD ärgern. Zunächst muss ich aber erst mal das Ablehnungsschreiben abwarten und dann die Reaktion des Kummerkastens der AUTO BILD. Da wird nämlich gefragt ob schon Anwaltlich vorgegangen wird, ansonsten geht da nix. Ich denke mal bis Mitte nächster Woche sehe ich schon klarer. Wie hat Franco gesagt Mich juckts gewaltig in den Fingern Mich auch. Gruß Jürgen Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 Moin ! Für mich ist klar: Kommt die Ablehnung wird geklagt ! Das es nicht gut ausgehen sollte kommt mir gar nicht in den Sinn, mich ärgert nur der ganze Aufriss für eine Sache, die mir eigentlich sowieso rechtlich und vertraglich zusteht. Die Versicherung baut doch insbesondere auf verunsicherte Kunden denen sie mit fadenscheinigen Begründungen die Leistung verweigert. Bei 80% gehts auch wahrscheinlich gut.....ist für die ALLIANZ (VVD) schon 'ne ordentliche Einsparung. Zitieren Link zu diesem Kommentar
calimerlin Geschrieben 1. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 1. Dezember 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Jürgen, Es besteht auch die Möglichkeit sich mit solchen Problemen an Verbrauchersendungen im Fernsehen zu wenden. Wenn sich mehrere mit dem gleichen Problem melden, könnte das vielleicht für die interessant sein. Zum Beispiel: You do not have the required permissions to view the link content in this post. Es könnte auch vielleicht genügen, damit zu drohen. Hat bei mir geklappt als ich meinen letzten Cali wandeln wandeln wollte, und VW auf stur geschaltet hat. Nachdem ich damit gedroht hatte, mich an Infomarkt zu wenden, ging auf einmal alles völlig problemlos. Gruss, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bullidesperado Geschrieben 2. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 2. Dezember 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hi Manfred daß ist ne Ansage und ich wünsch dir Erfolg. Informiere uns bitte wenn es soweit ist. Diesem Verein muß nachgeholfen werden. Geholfen insofern dass sie merken wer der Kunde ist und was uns kunden vertraglich zusteht. Schon allein die Ignoranz des Herrn Scha... ärgert mich maßlos. @Stefan Danke für die Hinweise Wie gesagt ich warte mal auf die Auto Bild und dann werd ich sehen. Bei meinem MV hat es ja auch geholfen Die Gerichtskosten halten sich ja in Grenzen und so wie es aussieht sind wir Kunden ja im Recht auch wenn der VVD dass nicht so sieht. Danke hier noch mal an Franz (T5-Aspirant) für die klare Auskunft. Wenn ich daß ein paar Std früher gewußt hätte wäre ich wahrscheinlich gleich auf Kollisionskurs mit dem VVD gegangen. Gruß Jürgen Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bullidesperado Geschrieben 3. Dezember 2011 Teilen Geschrieben 3. Dezember 2011 Es gibt eine Rückantwort vom Kummerkasten. Laut der EMail ist der Hersteller, also VW angeschrieben worden und um Stellungnahme gebeten worden. Es kann aber zwischen 4-6 Wochen dauern bis Rückantwort kommt. Vorerst heißt es also Abwarten Gruß Jürgen Zitieren Link zu diesem Kommentar
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