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VWN/VVD Garantieverlängerung ab 01.01.2011


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Hallo Tom,

 

leider ist das ganze Thema komplexer ...

 

Kosten ... ein T5 Verlängerer zahlt zwischen 263,00€ (+12 Monate,

unter 77KW, bis 30.000km) und 4.027,00€ (+36 Monate, über 103KW,

bis 200.000km) ... schließt er das ganze innerhalb von 30 Tagen nach

Erstzulassung ab sinds 15% weniger also dann zwischen 223,55€ und

3.422,95 ... oder mit anderen Worten ... es wird nicht für alle teurer,

aber lange Laufzeit und hohe Motorleistung und hohe Kilometerleistung

addieren sich teilweise zu deutlich mehr als nur einer Verdopplung.

 

Mein 132KW Cali mit +36 Monate und max. 125.000km kostet z.B.

mit 15% Rabatt berücksichtigt 2.382,55€ ... oder 794,18€/Jahr, der

Preis für +24 Monate bei max. 100.000km ist 1.230,80€, oder eben

410,26€/Jahr ... die letzten 25.000km kosten dann gerade mal (gut

mit einem Jahr Laufzeit mehr) schlappe 1.151,75€ !

 

Leistung ... da wirds noch schwieriger ... mit den gescannten Doku-

menten 252/3 (alt) und 252/4 (neu) ist ein echter 1:1 Vergleich nicht

so einfach ... klar ist auf jeden Fall, dass die werbliche Hochglanzbro-

schüre und die Versicherungsbedingungen Stand 252/4 evtl. nicht

voll übereinstimmen, denn dazu müßten wohl unter Ziffer III noch

einige Ausschlüsse entfallen ... wobei man ... um das abschließend

beurteilen zu können ... erst noch die aktuellen Bestimmungen zur

Werksgarantie ... und die dort geregelten Ausschlüsse ... zum Ver-

gleich heranziehen muss ... bevor man vorschnell ein (Fehl)Urteil ab-

gibt ... zur Erinnerung ... die Werksgarantie ist ja eine freiwillige

Leistung des Herstellers (gut im wettbewerb) und sollte nicht mit der

gesetzlichen Gewährleistung verwechselt werden.

 

Leider habe ich keine Zeit für einen echten 1:1 Vergleich ... es gibt

aber sehr wohl einige Mehrleistungen und kaum nennenswerte Minderleis-

tungen, zumindest, wenn man meinem Zirkelschluß (vgl. oben) in den

alten VB's 252/3 folgt. Auch den CaliIsta trifft es NICHT so hart wie

hier und an anderer Stelle gern behauptet wird, denn ausgeschlossen

ist ja lediglich das Mobiliar (und was soll da schon groß im Sinne eines

Mangels kaputtgehen), aber die teuren, eher schon mal anfälligen

Dinge wie AD, Zeltbalg und Hydraulik, Ladegerät, (Kühlbox), CU und

was sonst noch verbaut ist ... das ist ja enthalten, soweit es eben nicht

ausdrücklich ausgeschlossen ist ...

 

 

Gypsy

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nicht voll? Apropo voll ;)

 

 

Bei einer solchen Ver*****ung verliere ich die Lust noch jemals einen Volkswagen zu kaufen!

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Hallo,

 

mußt du weiter lesen ... erst wenn die Ausschlüsse der aktuellen

Werksgarantie bekannt sind (ich hab die leider nicht) ... tja ... nur

dann könnte (Konjunktiv!) ... der Vorwurf tatsächlich berechtigt sein.

 

Die meißten (vielleicht eben alle) ausgeschlossenen Leistungen

in der aktuellen Garantieverlängerung sind auch bei der Werks-

garantie ausgenommen. Das muss man erst Punkt für Punkt neben-

einanderlegen ...

 

 

Gypsy

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hmm... und weiter...

 

 

 

hmm... Heisst das jetzt, dass die unter Ziffer III. (2a – e) aufgeführten Punkte doch mit abgedeckt sind?

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So würde ich das als Versicherungslaie lesen.

 

Und genau so würde es ja als Verlängerung der originalen Werksgarantie Sinn machen.

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Hallo Gypsi,

sorry wenn ich auch antworte ;)

 

Erst mal: du brauchst einen neuen Rechenschieber :D

 

 

Ein paar Beispiele gefällig von Dingen die am Cali-Mobiliar gerne kaputtgehen?

Kühlboxdeckel (ist eine Kühlbox Mobiliar? Bisher ja...)

Lamellentüren des Schrankes, Griffleiste reisst ab

Bett im Aufstelldach, Klappscharnier bricht bzw. Verpressung löst sich

Jalousie im Aufstelldach verklemmt, Lamellen verschieben sich

Klappsitzbank, Lehnenentriegelung/-verriegelung defekt

Campingstühle, Bef.Schrauben verabschieden sich

Campingtisch draußen: Nieten der Beinscharniere reißen aus

...

 

Den Zeltbalg kannst du schon mal ganz knicken, der fällt sinngemäß lt. Versicherungsbedingungen unter Cabrioverdeck. Bei der CU freue ich mich bei den Bedingungen sehr auf die Diskussion. ob sie nicht auch unter Mobiliar fällt, denn sie zeigt ja Dinge an, die sich im Bereich Camperausbau befinden.

 

Wenn an einem Neufahrzeug nach 360 Tagen seit Erstzulassung bzw. Auslieferungsinspektion

1. der Auspuff abfällt

2. der DPF abraucht

3. der Turbolader hochgeht

4. der Krümmer reisst

5. die Hydraulik des AD platzt

6. die Kühlbox kaputt geht

7. die CU Displayfehler hat

8. die WaPu abkackt und der Wasserhahn der Spüle abbricht, der Wassertank ... ach ich hab keine Lust mehr :rolleyes:

 

da glaubst du doch wohl nicht im Ernst, dass VWN da sagt: Gibt nichts! Und komm jetzt bitte nicht mit dem Unterschied gesetzliche Gewährleistung vs. Garantie. Bei VW gilt: in den Monaten 7-24 wird genauso geleistet wie in den Monaten 1-6 nach EZ.

 

Und nach 370 Tagen sagt "die in vollem Umfang lt. Herstellergarantie" geltende lifetime dann: Schauen sie bitte in Ihre Versicherungsbedingungen! Pech gehabt!

 

Da kann man viele Worte machen - für mich ist das Vera****ung.

 

Viele Grüße

Jochen

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Hi Jochen...

 

ich bin ganz bei Dir! Aber haben wir vielleicht doch noch Glück und wir haben es nur nicht kapiert - bzw. der VVD hat es sehr umständlich formuliert?

 

Sollten wir vielleicht im Stile der alten Tage mal beim VVD anfragen? Wenn ich mich recht erinnere habe wir beide das damals doch auch ordentlich zurechtgebogen.

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Hi Tom,

gute Idee mit der Anfrage!

Ich bin vor lauter römisch II, Nummer 3 Absatz 4 Buchstabe a bis e inzwischen völlig verwirrt... :D

 

Kannst du mir bitte das alte Schreiben und die Antwort des VVD zumailen? Ich finde das nicht mehr als Original...

 

Und die neuesten Versicherungsbedingungen auch als pdf?

 

Und dann telefonieren wir uns morgen mal zusammen und formulieren was.

 

Viele Grüße

Jochen

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Das PDF habe ich telefonisch beim VVD angefordert. Sie wollen es per Post und per Email schicken.

Da bin ich gespannt.

 

Vielleicht kann Geert es vorab mal in höherer Auflösung an mich mailen? tom@vwcamper.de?

 

Das Schreiben und die antwort findest du

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Moin Jürgen,

die pdf war für mich sehr interessant. Danke!

 

Nach dem Vergleich mit unserer bereits vom Tradeporthändler abgeschlossene perfectcar pro Versicherung für das "dritte Jahr", hat die alte Timelife den Umfang der perfectcar. Wobei bei der perfectcar pro zusätzlich:

 

"Diese erweiterte Garantie gewährt zusätzlich die Funktions- fähigkeit aller mechanischen und elektrischen Bauteile des im Kaufvertrag/Werkvertrag näher beschriebenen Kraftfahrzeugs."

 

versichert sind.

 

 

Vielleicht ist das für den einen oder anderen auch eine Möglichkeit das "Grobe" abzusichern, für halbwegs humane Preise?

 

Viele Grüße

Isabella

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...jawoll Chef, soeben erledigt ;)

Gruß Geert

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Danke!

 

so nun für alle lesbar...

GVB 252_4_PDF (2).pdf

GVB 252_4_PDF (2).pdf

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Also ich sehe das so:

 

Der VVD versucht hier (vielleicht mit Absicht?) im Kleingedruckten den Versicherungsnehmer im Schadensfall schon vorneweg dazu zu bewegen diese Police erst gar nicht auf den Tisch zu legen.

 

Man kann sagen, dass es geschickt ist. Viele Fallen drauf rein. Geert, Jochen und meine Person eingeschlossen.

 

Unter Punkt II wird die Mängelfreiheit unter Ausnahme der Ziffer III (1), (2f-k) und (3) bis (7) zugesagt.

 

Der Umkehrschluss der Aussage aus Ziffer II (1) lässt eigentlich keinen Zweifel daran, dass die unter Ziffer III (2a-e) genannten Bauteile versichert sind. Zudem lassen die Darlegungen im Werbeprospekt Artikel-Nr. 007.3010.63. (Stand 01/2011) darauf schließen, dass die Formulierung der eigentlich gar nicht erwähnenswerten, da vertraglich völlig irrelevanten Punkte, unter der Überschrift: „Was ist nicht versichert?“ sehr unglücklich ist.

 

Für mich steht fest: Die Versicherung ist teuer, aber beruhigend.

 

Wir lassen das trotzdem noch mal klären und uns schriftlich vom VVD geben.

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soderle... Jochen und ich haben gemeinsam diesen Brief entworfen.

Er geht heute per Post an den VVD

 

Volkswagen Versicherungsdienst GmbH

Gifhorner Str. 57

38112 Braunschweig

 

 

 

 

 

 

Offener Brief zu Versicherungsbedingungen GVB 252/4

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir sind der Betreiber der größten Internetcommunity (

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) zum VW T5 California.

Regelmäßig stellen unsere User in dem angeschlossenen Forum () Fragen zum Thema Volkswagen Life Time Garantie aus Ihrem Hause.

Die Versicherungsbedingungen haben sich mit der Einführung der GVB 252/4 geändert. Die Preise sind deutlich gestiegen, dafür wurde lt. Werbebroschüren für die Lifetime-Garantie der Leistungsumfang wesentlich erhöht.

 

Punkt II der GVB 252/4 beschreibt den Garantieumfang und sich auf die Mängelfreiheit des Fahrzeugs unter Ausnahme der unter Ziffer III (1), (2f-k) und (3 bis 7) aufgeführten Positionen.

 

Uns und vielen anderen Interessenten an Ihrem Produkt ist unklar, wie die Sachmängelhaftung für die unter Ziffer III (2a-e) genannten Positionen geregelt ist.

 

Der Umkehrschluss Ihrer Aussage aus Ziffer II (1) lässt eigentlich keinen Zweifel daran, dass die unter Ziffer III (2a-e) genannten Bauteile versichert sind. Das würde auch zu Ihren Aussagen im Werbeprospekt Artikel-Nr. 007.3010.63. (Stand 01/2011) passen, die darauf schließen lassen, dass die originale Herstellergarantie „sorgenfrei“ verlängert wird. Uns wundert jedoch sehr, dass Sie Bauteile, die gemäß o.g. Formulierung versichert sind, unter der Überschrift: „Was ist nicht versichert?“ explizit aufführen, was wir für sehr unglücklich halten.

 

Können Sie uns bitte zweifelsfrei bestätigen, dass die unter Ziffer II (2a-e) genannten Bauteile in der Garantieversicherung enthalten sind?

Bitte beantworten Sie uns diese Frage, damit in Bezug auf die Garantieversicherung Rechtssicherheit herrscht und wir auch weiterhin mit gutem Gewissen Werbung für den Abschluss der Garantieversicherung auch und gerade für Besitzer des T5 California machen können.

 

In Erwartung einer positiven Nachricht verbleiben wir

 

mit den besten Grüßen aus Hürth

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Hallo,

 

also nach einigen Sicherheitsupdates von Microsoft, die - wie auch immer,

warum auch immer - den Zugang auf einige wenige Webseiten total

blockiert hatten - darunter auch vwcamper.de, bin ich wieder mit im Spiel ...

 

Ich sehe es genauso ... die Leistungen gem. Ziffer III (2) a-e sind in

Verbindung mit Ziffer II (1) für die vereinbarte Laufzeit mitversichert.

 

Mein Hinweis auf das Mobiliar bezog sich allein auf III (2) i ... wobei

ich überlesen hatte - mea maxima culpa - dass dies ausdrücklich nur

für "nicht werksseitig" eingebaute Teile gilt ... mithin können wir -

auch der Jochen - uns in diesem Punkt wieder berühigt hinlegen.

 

Ich sehe deshalb - wie schon gesagt - zunächst eine deutliche

Mehrleistung bei einem - zumindest über 60KW - auch deutlich

gestiegenen Preis ... inzwischen habe ich auch die Garantiebe-

dingungen (Basisgarantie 24 Monate) für die die Garantieaus-

schlüsse (nicht wortwörtlich, aber sinngemäß) gem. III (1);

III (2) f-k und III (3-7) ebenfalls gelten ... wobei ich noch nicht

ganz durch bin ... aber auf den ersten und den zweiten Blick

entspricht die Garantieverlängerung im Rahmen der vereinbarten

Laufzeit und Laufleistung der Werksgarantie, also auch hier kein

Grund für einen großen Aufreger.

 

Verwunderlich ist für aber nach wie vor, warum der T5 (132KW)

preislich über einem Tuareg, Phaeton, oder Q7 liegt und nur

knapp unter einem A8, S8, R8 ...

 

Ob sich meine Sicht durch die Antwort des VVD bestätigt ? Wir

werden sehen ... zumindest telefonisch wurde dies mir gegen-

über bereits bestätigt und IMHO ist diese neue Versicherung (so-

weit sie auch noch für's MJ2012 zur Anwendung kommt) nach

meinem gegenwärtigen Stand eine beruhigende Invesition und

gibt einem für max. 5 Jahre und max immerhin 200.000km !!!!!!

ein großes Maß an Sicherheit ... über den Preis muss man eben

nochmal reden ...

 

 

Gypsy

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