Andreas H Geschrieben 2. Juli 2010 Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 Noch eine Anmerkung zur Gasprüfung; wie Jochen schon erwähnt hat, kann es durch aus sein, dass die Erstprüfung im Werk schon einige Monate vor dem EZ-Datum liegt. (Meist bei Werksdienstwagen). Die Gasprüfung gilt eigentlich immer nur für einen Zeitraum von 2 Jahren. Das genaue Datum steht im Gasprüfbuch. Wenn also die Werksprüfung 06/08 stattgefunden hat, ist die Prüfung jetzt bereits abgelaufen, obwohl der Aufkleber bis 2010 ausweist. Ob man nun noch das eine Jahr aussetzt oder nicht, muss jeder selbst wissen. Ich hätte dabei überhaupt keine Bauchschmerzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 2. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Wegen möglicherweise vorhandener Druckfehler habe ich noch bei TÜV-Nord geschaut....scheint Fakt zu sein: You do not have the required permissions to view the image content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
exCEer Geschrieben 2. Juli 2010 Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 Lustig hier! Mein seliger T4 CaliExclusive (BJ und EZ 1997), als Wohnmobil zugelassen musste nach 2 Jahren zum TÜV. Mein jetziger T5 Cali (BJ und EZ 2007) auch. Weiss jemand wann diese Regelung mit den 3 Jahren für Wohnmobile Viele Grüße aus der Bananenrepublik Jochen Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 2. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 Hallo belustigter Jochen... ...die You do not have the required permissions to view the link content in this post. könnte ab diesem Datum gültig sein: Tante Edit: ...sorry...muß wohl noch früher gewesen sein, sonst wäre "dedetto" nicht in den Genuß der 3-Jahres Regelung gekommen You do not have the required permissions to view the image content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
dedetto Geschrieben 2. Juli 2010 Online Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 Ja, dann scheine ich ja doch irgendwie richtig zu liegen. Im Feb.2011 werde ich dann mal den TÜV bemühen und die HU machen lassen, inlc. Gasprüfung. Dannach passt es dann ja wieder mit alle 2 Jahre. Ach ja Jochen, Mein Cali wurde als Womo ausgeliefert, ist so versteuert und versichert. Wie sieht das bei anderen 2008-ern aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 2. Juli 2010 Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 Hallo, hat hier vielleicht jemand das aktuelle DVGW-Arbeitsblatt G607 ? Ich habe nur solche ohne Datumsangabe gefunden, d.h. das mag dann auch aus T2 bis T4 Zeiten stammen ... und was mir auch abgeht ist die gesetzliche Grundlage für das DVGW Arbeitsblatt. Gypsy. Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 2. Juli 2010 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2010 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Im Schein = PKW und auch so versichert Beim Finanzamt = Als Wohnmobil versteuert Zitieren Link zu diesem Kommentar
pony Geschrieben 5. Juli 2010 Teilen Geschrieben 5. Juli 2010 Schein und Finanzamt Womo. HU Intervall 3 Jahre. Gruß, Ronny Zitieren Link zu diesem Kommentar
Eumel Geschrieben 5. Juli 2010 Teilen Geschrieben 5. Juli 2010 Hallo, hat jemand eine Ahnung wie das in der Schweiz ist ? Die Gasprüfung scheint hier nicht üblich zu sein. Bei mir wurde der Kocher getauscht ohne Gasprüfung. Wo sollen die auch in der Schweiz eine deutsche Plakette herbekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 5. Juli 2010 Teilen Geschrieben 5. Juli 2010 Hallo Karl, da biste ja wieder... Wir haben uns schon Gedanken gemacht! Im gesamten EU Raum gilt eine einheitliche Norm für den Aufbau, Betrieb und Wartung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen. Seit 1. Januar 2006 gelten die Bestimmungen der EN1949, die den Aufbau, die Erfordernisse und die Überprüfung von Gasanlagen in Wohnwagen, wohnwagenähnlichen Aufbauten und Reisemobilen regeln. Weiters hat jedes Land entsprechende Prüfrichtlinien für Gasanlagen erlassen (z.B. G-107, G-607 usw.) Diese Vorschriften sind für den ganzen EU Raum gültig und sind von den einzelnen EU Staaten in Gesetzform umzusetzen. Ich meine gehört zu haben, dass lt. des schweizerischen Verein des Gas- und Wasserfaches (SVGW) im europäischen Binnenmarkt auch die Schweiz (obwohl sie nicht Mitglied der Europäischen Union - EU ist) im Zulassungs- und Prüfverfahren technischer Handelsprodukte zunehmend miteinbezogen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Eumel Geschrieben 5. Juli 2010 Teilen Geschrieben 5. Juli 2010 Ok, danke dir, ich hör dann mal bei der AMAG nach. Bin nächste Woche wieder unten. Ansonsten alles klar. War etwas im Stress. Der Dackel kriegt heute ein paar Fäden gezogen. Aber halb so wild. Deshalb hatte es auch mit Holland leider nicht geklappt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
masoze Geschrieben 9. März 2011 Autor Teilen Geschrieben 9. März 2011 (bearbeitet) Habe gerade nach 3 Jahren anstandslos die Gasanlage geprüft bekommen. Die Goldplomben außen gibt es wohl nicht mehr. Das neue Siegel klebt jetzt innen an der Gasschrank-Tür: You do not have the required permissions to view the image content in this post. Bearbeitet 4. April 2013 von masoze doppeltes Foto gelöscht Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 9. März 2011 Teilen Geschrieben 9. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Moin, auch die Goldplakette hab ich letztes Jahr auf Wunsch innen angeklebt bekommen. Kam nur die Aussage, bei Kontrolle muss ich den Schrank öffnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Ergo Geschrieben 9. März 2011 Teilen Geschrieben 9. März 2011 (bearbeitet) Servus! Gold ist immer noch aktuell Klebt seit drei Wochen auch in meinem Schrank. Viele Grüße aus Augsburg Jürgen You do not have the required permissions to view the image content in this post. Bearbeitet 4. April 2013 von masoze doppeltes Foto gelöscht Zitieren Link zu diesem Kommentar
h1971 Geschrieben 9. März 2011 Teilen Geschrieben 9. März 2011 Hallo, ich habe in 2009 auch eine TÜV-Plakette für die Gas-Prüfung bekommen (so wie von masoze) und keine goldene. Kann es daran liegen, wo man prüfen lässt? Diese habe ich mir in den Schrank über den Deckel der Gasflasche an die Seitenwand / Aussenwand von innen kleben lassen, war kein Problem. Komentar vom TÜV-Ing.:" Wer die sehen will, der kann sich auch den Hals verrenken". Die goldene von der Auslieferung und eine hässliche, große, rechteckige, weisse vom TüV von der ersten Nachprüfung auf der Heckklappe habe ich dann mit Föhn entfernt, also nun eine "saubere" Heckklappe. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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