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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


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Hallo Kitestudent!

 

Bei mir war der Fall sogar genau umgekehrt. Mein Cali ist laut Zulassungsstelle ein

Wohnmobil. Trotzdem wurde der Wagen wegen der geringen Höhe zunächst als PKW

besteuert (von wegen Stehhöhe an der Kochstelle usw.) und ich musste entsprechend

Einspruch erheben!

 

Für die Zulassungsstelle scheint es also unerheblich zu sein, ob die Stehhöhe vorliegt,

oder nicht. Da können wohl auch Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllen als

Wohnmobil eingestuft werden. Das würde ich an Deiner Stelle mal prüfen.

Veilleicht ergibt sich daraus ein weiterer Argumentationsansatz, nur quasi von hinten

aufgezäumt. (Im Sinne von: Nach Ihrer Argumentation wären demnach jedes als

Wohnmobil eingetragene Fahrzeug als Wohnmobil zu besteuern, auch wenn es die

Kriterien nach ... nicht erfüllt.)

 

Dein Finanzamt scheint da ein ganz eigenes Süppchen zu kochen. Deine Argumentation

mit den anderen Finanzämtern greift deshalb wohl nur, wenn bei Deinem Finanzamt nicht

ein Egomane mit übesteigertem Selbstwertgefühl sitzt. Ich habe leider schon selbst die

Erfahrung gemacht, dass manche Finanzbeamten logischen Schlüssen nicht unbedingt

zugänglich sind.

 

Letztendlich ist der Knackpunkt ja der, was als Grundlage der Besteurung dient. Dein

Finanzamt behauptet, dass es sich dabei nach der Zulassungstelle richten muss.

Und dein Finanzamt leistet Dir zur Aushebelung dieser Auffassung sogar Schützenhilfe:

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Und genau das, nämlich etwas Anderes bestimmen, tut IMHO das Gesetz durch die

Beschreibung, was als Wohnmobil bezüglich der KFZ-Steuer gilt. Würde das Gesetz durch

diese ausführliche Beschreibung nichts anderes bestimmen, dann wäre dieser ganze

Gesetzesinhalt vollkommen überflüssig.

 

Leider bin ich nicht in der Lage, Dir weitergehend bei der juristischen Argumentation zu

helfen (Ich bin kein Jurist). Ich bin aber sehr gespannt, wie das Ganze weitergeht. Ich

wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg bei Deinem Kampf gegen diese Art von Beamtenwillkür.

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Servus kitestudent,

 

sollte Dein Sachbearbeiter weiterhin auf stur schalten, so ist es manchmal auch hilfreich sich direkt an den Abteilungsleiter oder Leiter des Finanzamtes zu wenden. Ein Wink sich an den Vorgesetzten zu wenden, hat schon so manchen Sachbearbeiter umgestimmt.

 

Viel Erfolg

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Hallo,

das sehe ich ganz genauso.

Um die Stilblüten hier auf die Spitze zu treiben:

- Mein Cali war ab Werk als WoMo ausgewiesen und wurde als solches zugelassen

- Mein Finanzamt hat dieses Fahrzeug ungefragt als PKW besteuert

- Mehr als ein Jahr später habe ich die Fahrzeugart auf PKW geändert und auch als PKW zugelassen

- Erst danach (also schon im Stadium PKW) habe ich meinem Finanzamt geschrieben mit der Bitte als Womo zu besteuern. Zusammen mit ein paar Bildern war die Sache mit einer e-mail an das FA Rheingau-Taunus erledigt.

 

Die email bezog sich genau auf das genannte Gesetz:

 

Das Fahrzeug xxx, zugelassen auf yyy, ist derzeit als PKW versteuert.

Es handelt sich bei dem Fahrzeug jedoch um einen VW-California Comfortline, der alle Kriterien zur Versteuerung als Wohmobil nach § 2 Abs . 2 b KfzStG erfüllt, was von anderen Finanzämtern unabhängig von der Art der Zulassung auch so gehandhabt wird.

Ich bitte daher um Änderung der steuerlichen Einstufung des Fahrzeuges auf Wohnmobil.

 

Anhand der angehängten Bilder können Sie leicht erkennen, das:

- Kochgelegenheit und Spüle vorhanden sind

- die Stehhöhe im Bereich Küche/Spüle gegeben ist

- der Wohnteil der überwiegende Teil des Fahrzeugs ist

 

Die Sitzbank kann zur Schlafegelegenheit umgebaut werden.

Ein Klapptisch im Fahrzeug ist ebenfalls vorhanden.

Die Sitze im Führerhaus können gedreht und damit als Sitzgelegenheit in Richtung Wohnteil genutzt werden.

 

Gerne stelle ich bei Bedarf weitere Bilder zur Verfügung.

Für eine Vorführung des Fahrzeugs stehe ich nach Absprache gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rübezahl

 

§ 2 Abs . 2 b KfzStG

"Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG , wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."

 

- Das Gesetz stellt hier keinerlei Bezug zwischen Besteuerung und Zulassung her.

- Das Gesetz definiert klare Kriterien ab wann ein Fzg. als Wohnmobil einzuordnen ist.

 

Der Versuch das Thema erstmal innerhalb der Behörde zu eskalieren und auf einen andern Schreibtisch zu bekommen kann auf jeden Fall nicht schaden.

Per Gericht wirst Du sicher durchkommen - aber wer will das schon...

 

Gruß

 

Gunther

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Nein tut es nicht.

 

Auch auf den Hinweis auf diesen Paragrafen bekomme ich immer die selbe Antwort.

Erst TÜV dann Zulassungsstelle zum Umschreiben auf WOMO dann WOMO Steuer. Alles andere ist unzulässig.

 

Ich sagte der Dame, dass andere Ämter in Deutschland dies aber machen.

Darauf kam die Antwort: Ich mache meine Arbeit Korrekt. ?(

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Moin,

 

ich würde auch allen Kämpfern gegen die sturen Finanzbeamten diesen Vorschlag empfehlen. Von Erfolgen danach habe ich auch schon öfter gehört.

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Und ich schließe mich da zu 100% an - kann doch nicht sein, dass die Beamten dort die eigenen Gesetze auslegen dürfen, wie sie wollen! Und außerdem ist die Formulierung dort ja (wie leider nur selten mal) eineindeutig (siehe Musterschreiben hier).

 

Also: Nicht aufgeben!

 

Meint Tom, der in dieser Sache beim Finanzamt ausnahmsweise mal nicht wiedersprechen musste...

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Hallo ins Forum,

 

Da ich keinen neunen Thread öffnen möchte, hier meine Frage. Ich bin seit Montag stolzer Cali Besitzer (Comfortline) und stehe vor folgender Situation:

 

Fahrzeug in Österreich gekauft und in D problemlos als WOMO zugelassen.

 

Schlüsselnummer AQQ

 

Versicherung kann Fahrzeug anhand der Schlüsselnummer nicht finden. In der Zentrale nachgefragt und kann nur als WOMO versichert werden.

 

Wie habt Ihr es geschafft, die Karre als PKW zu versichern? Spart ja immerhin 130€ bei mir p.a.

 

Finanzamt hat mein Fhzg als PKW versteuert!!! Obwohl WOMO im Schein steht. Also habe ich jetzt das Schlechteste aus beiden Welten.

 

Habt Ihr Ideen, wie ich das "drehen kann"?

 

Danke vor ab.

 

Grüße

Andreas

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Hallo arudl,

 

nachdem VWN nach schriftlicher Anfrage bei einem noch nicht zugelassenen Neufahrzeug nicht im Stande ist, das COC-Dokument von WOMO zurückzuziehen und stattdessen ein COC-Dokument PKW herauszugeben, blieb mir nur der Weg zur techn. Prüfstelle.

 

Die netten Kollegen dort hatten gar kein Problem damit, meinen Cali T5.2 von "M1 SA" (Wohnmobil) auf "M1 AF" (Mehrzweckfahrzeug) umzuschreiben.

Somit PKW Zulassung und PKW-Steuerbescheid. Hier half ein Anruf beim Finanzamt und eine kurze Vorführung des Fahrzeugs, dann wurde der Bescheid auf WOMO geändert.

 

Einen anderen Weg sehe ich derzeit nicht.

 

Gruß T2-Fahrer

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  • 4 Wochen später...

Es sei mir verziehen das ich nicht alle Seiten durchgelesen habe, aber ich sehe die Vorteile einer Versicherung als PKW nicht so ganz? Mein T3 war damals als WoMo sehr viel günstiger und auch der neue Dicke den ich diese Woche abholen werde ist bei meinen Versicherungsanfragen ganz klar günstiger als WoMo. Als PKW bekomme ich teilweise nur die Vollkasko mit einer SB von 1000€ angeboten!! 8o Das ist doch der wahn!

Worin liegt also der Vorteil einer Versicherung als PKW?

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Nabend,

 

nachdem ich wegen meinem Beach 2 mal beim Finanzamt war, wegen der Womo Steuer und ich jedes mal die Antwort bekam: Erst TÜV zur Womo-Abnahme dann Zulassungsstelle zum Ummelden dann Womo-Steuer dacht ich, ich schreibe mal eine E-Mail ( hat ja bei verschiedenen hier auch geholfen ) und warte mal ab.

Dann kam die Ablehnung mit folgendem Abschnitt:

 

Zur Rechtslage ergeht folgende Stellungnahme:

 

Die Steuerliche Anerkennung als Wohnmobil im Sinne des § 2 Abs. 2b KraftStg setzt neben der entsprechenden Einstufung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörden voraus, dass der Wohnteil sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle eine Stehhöhe von mindestens 170 cm aufweisen.

Des weiteren wäre erforderlich, dass das Fahrzeug verkehrsrechtlich als Wohnmobil zugelassen wird.

 

Ich geb auf, das hat wohl keinen Sinn bei meinem Finanzamt.

Da renn ich jedesmal gegen eine Mauer.

 

Also denn Pech X(

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Korrekt! Und Dein Beach hat keine Kochgelegenheit und Spüle. Oder doch?

 

 

Das widerum wäre neu und auch in keinem Gesetzestext zu finden. Reine Willkür des Finanzamtes.

 

Aber Klagen kannst bzw. solltest du IMHO nur mit einem FEST verbauten Kocher und einer Spüle.

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Moin,

 

doch habe ich, sonst wäre ich nicht auf die Idee gekommen es zu probieren. :D

Ich habe mir die Schränke aus Holz selbst gebaut, ähnlich wie MaxxCamp.

Der Kocher ( Kartuschenkocher ) ist nicht gerade fest verbaut aber an dem soll es nicht scheitern.

 

Das mit dem Klagen ist immer so eine Sache.

Bei meiner Scheidung ging auch nicht alles so wie meine Anwältin es mir prophezeite und hat dabei mächtig kassiert. :(

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Und ne Spüle hast Du auch?

 

du brauchst ja nicht direkt klagen.

 

Nochmals Einspruch einreichen.

Folgende Anlagen zufügen.

 

 

 

1. Fotos vom Fahrzeug mit geöffnetem Dach machen. Nummerschild muss erkenntlich sein.

2. Durch die Schiebetür mit einem ausgeklappten vertikal stehenden 2m Zollstock

3. Kochstelle und Spüle fotografieren

 

4. Danach fragen, in welchem Gesetzestext steht, dass das Fahrzeug als M1 SA zugelassen sein muss.

 

Vielleicht ist auch ein netter Mitboarder mit M1 SA so nett und schickt dir in Kopie seine Zulassungsbescheinigung und den Steuerbescheid. Wäre toll wenn das auch ein Beach wäre.

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Also ich könnte so ein netter Mitboarder sein :cool:

 

Einen Beach habe ich, MaxxCamp auch, Steuern zahl

ich als WoMo, zugelassen ist er als PKW. Nur was das

M1 SA bedeutet weiß ich grad nicht!

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M1 SA heisst Wohnmobil!

 

Ja dann bist du der nette...

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