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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


Empfohlene Beiträge

Hallo California Girl,

 

wie die Zulassung und Versicherung eines T5.2 4-Motion als PKW möglich

ist, das ist hier bereits zu lesen ... eine andere haben wir noch nicht aus-

baldowert ...

 

 

Gypsy

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Hallo.

 

Ich kämpfe mich jetzt seit sechs Stunden durch diesen Thread und habe nicht alles verstanden.

 

Zwei Fragen:

 

*Ist ein Mehrzweckfahrzeug das, was früher Sonderkfz war? Konkret, kann man den California 4Motion als Bürofahrzeug zulassen? Oder verwirrt die Frage nur?

 

*Manche berichten von Steuerrückerstattungen nach steuerlicher Umschreibung vom Pkw auf WoMo. Ist die Umschreibung also rückwirkend? Womöglich bis zur ersten Zulassung auf mich? Weil, wenn ja....., verliere ich dann die Steuerfreiheit der ersten Jahre?

 

Ich glaube, bei Saisonkennzeichen und einer Steuerersparniß von anteilig etwa 60 Euro pro Jahr rentiert sich der Aufwand nicht.

 

Interessant wird es, falls ich später mal einen neuen California kaufen möchte. Da muß ich wohl aufpassen die Pkw-Zulassung jedenfalls ist mir wichtig.

 

Grüße

Ralf

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Moin Moin,

beim FA habe ich auch einen Antrag auf Womo-Steuer gestellt und nun die Auskunft erhalten, dass dieses auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müsse. Hier oben aufgeführt ist das ja auch so dokumentiert...........muss ich nun auch einfach abwarten, oder welche Möglichkeiten habe ich.

Das Mein Fahrzeug ein Camper ist und auch die Kriterien erfüllt, wurde vom FA bestätigt.

Verstehe ich was falsch?????, oder ist das eine Willkür vom FA .

Der Klageweg mag ja funktionieren, aber auf welche Gesetzesgrundlage?

Habe mir die Augen schon wund gelesen :D

Schöne Grüße

Bernd Bokern

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Hallo Bernd,

 

in meinem Schreiben ist der Paragraph aufgeführt, nach dem als Wohnmobil versteuert wird. Da muss nix in die Papiere eingetragen werden.

 

Da haste ein besonderes Modell eines Beamten erwischt.

 

Welche rechtlichen Möglichkeiten Du hast, kann Dir aber nur ein Rechtsverbieger beantworten.

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Hallo Wolf,

danke dafür....Dein Schreiben habe ich schon mal gelesen. Ich werde es mal benutzen und dem FA Beamten vorlegen, bzw auch einige Zitate aus diesem Fred, klar auch unter Androhung eines Rechtsbeistandes.

Berichte was dabei rausgekommen ist.

 

Schöne Grüße

Bernd Bokern

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  • 5 Wochen später...

Hi, hat jemand zufällig das Formular bzgl. Einspruch gg. die Versteuerung als PKW parat ?? Ich finds nirgends mehr ... :-(

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Moin,

 

was steht denn in Deinem Steuerbescheid? Bei mir stand drin wenn ich nachweisen kann das ich nach §... nachweisen kann das es ein Wohnmboil ist,

 

Also habe ich formlos ein Anschreiben an die Behörde geschickt. Per Email!, kostet nichts und geht schnell. Und es war nur eine info@......de Adresse.

Dazu habe ich noch Fotos gemacht "Stehhöhe", Schrank, Tisch und Aufstelldach.

Einen Tag später wollten die noch ein Bild von außen mit Nummernschild, das habe ich den dann auch noch per Email geschickt. Dann war alles OK und der Steuerbescheid wurde geändert.

 

Gruß

Meinhard

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Hallo,

 

unformatiert, aber hoffentlich lesbar. Ging dann ohne Vorführung.

 

Hugo Heizbar 64567 Holzstadt, 15.03.2010 Kohlenweg 4711

 

 

 

 

 

Finanzamt

Holzerstr. 30

 

64568 Holzstadt

 

 

 

Einspruch, Kfz-Steuer 007 HO-KK 456 581/6

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid v. 11.03.2010 ein und beantrage die Festsetzung der Steuer nach dem Tarif für Wohnmobile.

 

Begründung:

Das Fahrzeug ist ein Campingfahrzeug des Typs VW California. Es ist nicht als Pkw zugelassen, sondern lt. Ziffer 5 der Zulassungsbescheinigung als "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Wohnmobil" und erfüllt alle Merkmale, die laut Kfz-Steuergesetz §2 Abs. 2b für die Einstufung als Wohnmobil vorgegeben sind.

 

KfzStG §2 Abs. 2b: Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

 

Bei Bedarf bin ich gern bereit, das Fahrzeug vorzuführen.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Hallo,

 

beim FA München, sowie Augsburg reicht ein Anruf ... Telefonnummer

steht auf Deinem Bescheid ... Gespräch ... Ihr Bescheid vom xx. ist falsch ...

denn ich habe einen California mit Aufstelldach/Hochdach, also ein

Womo ... ja ... ich kann Ihnen Katalog, Fotos, oder die persönliche

Vorführung anbieten ... klar, natürlich ist das der California, ja so wie

der T4, ja ... natürlich Stehhöhe an Spüle/Herd, ja natürlich fest

installierte Möbel, Gas- und Wasseranlage ...

 

nur mal so zur Aufwandsminimierung auf beiden Seiten ...

 

 

Gypsy

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Moin,

 

der Musterbrief von mir sollte in einem der Beiträge in diesem Fred sein.

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Dank`euch!

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  • 1 Monat später...

Danke an Euch alle!

 

In Hamburg war es sehr schwierig. Die Sachbearbeiterin bestand darauf, dass man hier immer nach der Zulassungsbescheinigung gehe. Meine eindringliche Bitte, den Fall doch lieber gleich an die Rechtsbehelfsstelle weiterzugeben, hat dann aber doch etwas gebracht. Gestern lag der neue Bescheid im Briefkasten. Ich zahle im Jahr nun ca 200 Euro weniger!

 

Meine Argumente waren die hier genutzten, ergänzt um ein freundliches aber bestimmtes Telefonat mit der Bitte, dem Steuerzahler Gerichtskosten und der Mitarbeiterin Ärger zu ersparen, da ich vor Gericht aufgrund eindeutiger Rechtslage ohnehin gewinnen würde. Der Behauptung, alle FA würden bei der Besteuerung so vorgehen wie in HH, setzte ich entgegen, dass ich mit einer Liste von FA und Fahrzeugen belegen könne, das dem nicht so sei...

 

Nochmal Danke!

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  • 2 Monate später...

Hi,

in NRW scheint es auch nicht ganz so einfach zu sein.

 

Ich hatte heute die Sachbearbeiterin am Telefon. Sie beharrt daraf, dass im Fahrzeugschein Wohnmobil stehen muss. Ich hätte die falsche Schlüsselnummer und außerdem muss das ja vom TÜV bescheinigt sein.

 

Das das so wäre, würde in dem von meinem Schreiben erwähnten "Anhang" stehen? Zuschicken wollte sie mir diesen Anhang den sie da hat allerdings nicht. Nach mehrmaligem nachfragen kam dann auch raus, dass sie diesen tollen Anhang selber auch nicht vorliegen hat. Das wäre halt so.

Sie hat dann auch noch was von einer Gesetzesänderung gefaselt. Gab es da in letzter Zeit wieder eine??

 

Jegliche Argumente hier aus im Forum haben die gute Dame kalt gelassen.

 

Ich bekomme jetzt erstmal eine Schriftliche Ablehnung meines Einspruchs. Ich bin mal auf die Begründung gespannt.

 

Dagegen werde ich dann wieder Einspruch einlegen und hoffen, dass es eine Instanz höher wandert.

 

Gibt es eigentlich ein Finanzamt in NRW wo schon jemand erfoglreich war?

Dann könnte ich die gute Frau mal bitten, sich mit diesem FA in Verbindung zu setzen.

 

Hehe, das wäre doch mal ein spannendes Thema für Markt oder WiSo ;-)

 

Grüße, kitestudent

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Moin,

 

bei mir in Wuppertal hat es schon zwei Mal geklappt durch Einspruch und gleichzeitigem Beilegen eines Fotos.

 

Gleiches Ergebnis hatte @Bullifritz in Erkrath.

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  • 3 Wochen später...

Hallo zusammen,

 

es hat lange gedauert, nun hab ich endlich eine schriftliche Begründung vorliegen:

 

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Tja, was nun. Ich möchte das möglichst außergerichtlich hinbekommen. Wie kann ich da am besten Wasserdicht gegen Argumentieren. (die Paragraphenschlacht kann beginnen :-D )

 

Hier mal der Anfang meines neuen Einspruchscheibens:

 

 

Bei dem Gesetzlichen teil bin ich auf eure Hilfe angewiesen. Was fehlt noch um das ganze Wasserdicht zu machen?

 

Viele Grüße,

kitestudent

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