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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


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Hallo zusammen,

 

ich möchte zwar nicht doppelt posten, aber es ist ja doch schon ein spezielles Thema explizit fĂŒr den Calinisten interessant.

 

Ich kopiere einfach mal rein:

 

...... ich möchte abschließend hier berichten, dass meine Klage beim Finanzgericht bzgl. der Besteuerung des Cali als Wohnmobil OHNE Umschreibung Erfolg hatte!! Ich habe den geĂ€nderten Steuerbescheid erhalten, das Finanzamt erklĂ€rt die Angelegenheit in der Hauptsache als erledigt (pffft, kann es gar nicht *g*, das muß ich schon machen). Bisschen QuĂ€lerei mußte noch sein; man bat mich zu einem VorfĂŒhrtermin. Die wollten mich mal persönlich kennenlernen, sage ich, weil die AbĂ€nderung des Steuerbescheides bereits vor dem Besichtigungstermin meinem Anwalt gegenĂŒber signalisiert war. ...........

 

Hier der Link, falls jemand Interesse hat, den gesamten Thread zu lesen:

 

http://www.t5-board.de/board/t5-california/33539-wie-kriege-ich-das-finanzamt-ran-4.html#post525105

 

 

Ich freue mich jedenfalls!! Hurra!!

 

 

GrĂŒĂŸe

Wenzi

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Meinen GlĂŒckwunsch!

 

vielleicht erstellen wir hier gemeinsam eine FAQ wie man den Cali zum WOMO umversteuert.

 

Mit Musterbriefen und so!

 

Freiwillige vor!

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Hallo in die Runde der Cali-Liebhaber,

 

hinsichtlich der KfZ-Steuer beim Cali gibt es folgende Rechtslage :

 

Im Gesetzestext des § 2 Abs. 2b Kraftfahzeugsteuergesetz ist wörtlich festlegt, welches Fahrzeug unter welchen Voraussetzungen als Wohnmobil (fĂŒr die Kfz-Steuer) anzusehen ist :

 

* Fahrzeug der Klasse M

(=FĂŒr die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier RĂ€dern)

* mit besonderer grundsĂ€tzlich fest eingebauter AusrĂŒstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG,

(=Sitzgelegenheit mit Tisch; SchlafplĂ€tze, die auch umklappbare Sitzgelegenheiten sein können,KĂŒcheneinrichtung mit SpĂŒle (Frisch- und Abwasser) und Kochgelegenheit,Schrank bzw. Stauraum)

* wenn sie auch zum vorĂŒbergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die BodenflĂ€che des Wohnteils den ĂŒberwiegenden Teil der gesamten NutzflĂ€che des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der SpĂŒle aufweist

 

Alles Voraussetzungen, die unser geliebter Cali erfĂŒllt....

 

Ebenfalls wichtig zu wissen :

 

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist Bundesgesetz und gilt somit in ALLEN BundeslÀndern, wird aber offensichtlich (fÀlschlicherweise) unterschiedlich angewandt.

 

Das der Cali die erforderliche Stehhöhe nur erreicht, wenn das Aufstelldach hochgefahren ist, stellt keinen Hinderungsgrund dar. Die KĂŒchen- und SpĂŒlennutzung ist beim bestimmungsgemĂ€ĂŸen Gebrauch nur im Stand erlaubt und dann können wir das Dach locker hochfahren....

 

Die Klassifizierung im KfZ-Schein ist völlig irrelevant, wichtig sind allein die tatsÀchlichen VerhÀltnisse.

 

Es gibt offensichtlich ein ganz aktuelles Urteil vor einem Finanzgericht, dass den Cali fĂŒr die KfzSteuer als WoMo einstuft.

 

Wer konkrete Fragen zu der Thematik hat, kann sich gerne bei mit melden.

 

GrĂŒĂŸe

Thorsten

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Nun,

 

Musterschreiben fĂŒr den Einspruch kann ich gerne einkopieren .... die Klage einscannen ... musst sagen wie das am sinnvollsten fĂŒr Dich ist.

 

Das Erledigungsschreiben des FA hat der Hund angefressen *echtwahr!*. Obere rechte Ecke fehlt *grumpf*. Alles wesentliche kann man dem Schreiben aber entnehmen.

 

GrĂŒĂŸe

Wenzi

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Neee,

 

das ist so nicht richtig. In der Sache selbst wird _nicht_ entschieden (Umschreibung durch den TÜV ja/nein), da das FA schlicht den Steuerbescheid antragsgemĂ€ĂŸ Ă€ndert, ohne BegrĂŒndung!, und "das Verfahren in der Hauptsache fĂŒr erledigt erklĂ€rt". Dem stimme ich natĂŒrlich zu, weiter Aufwand wĂ€re unsinng. Damit ist die Sache durch. Das Gericht wird in seiner BegrĂŒndung auf die Sachlage nicht weiter eingehen.

 

Schade eigentlich, nicht wahr?

 

Zeigt aber nur, dass jedwede Argumentation in eine andere, als die von Jaco dargestellte, Richtung erfolglos sein wird. Jedenfalls sieht es mein FA (endlich) so :] .

 

Wie geschrieben, die Gesetzeslage ist Bundesrecht. ALLE FA MÜSSEN SO ENTSCHEIDEN!!

 

Gerne gebe ich das AZ des Urteils bekannt, sobald es mir vorliegt. Hilft mit Sicherheit bei der Argumentation.

 

GrĂŒĂŸe

Wenzi

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Guten Abend,

mich wĂŒrde zu diesem Thema mal interessieren, ob sich bei Womo- Zulassung etwas bezĂŒglich der Umweltplakette Ă€ndert. Ich habe mehrfach gehört das Ă€ltere T4 mit einer solchen Zulassung keine Plakette erhalten, aber mit PKW-Zulassung und selben Schadstoffnummern schon.

Gruß Daniel

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Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die SchlĂŒsselnummer gar nicht mehr entscheident!

Wenzis Fahrzeug ist nach dem Fahrzeugschein bzw. nach der Neuen Zulassungsbescheinigung immer noch ein PKW.

 

Nur steuerrechtlich ist es jetzt ein Wohnmobil!

 

Aber so ganz blicke ich nicht mehr durch!

 

Ich glaube meine

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muss ich komplett ĂŒberarbeiten.

 

Bitte helft mir dabei!

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Ja aber genau davor habe ich Angst, spĂ€ter wird einem daraus ein Strik gedreht. Bei der Versteuerung der Mitsubishi L 200 (wurden als LKW) zugelassen und ausgeliefert und nachtrĂ€glich PKW Steuer erhoben. Sogar RĂŒckwirkend! Also mich wĂŒrde es nicht wundern, wenn auch bei der Womo Versteuerung (auch ohne UmschlĂŒsselung) irgendwann jemand auf die Idee kommt und sagt die Umweltplakette sei nicht mehr die richtige. Was dann?

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Keine Ahnung! Dem sollten wir auf den Grund gehen!

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Hi,

 

ich versuchs mal:

 

Es gibt ein Gesetz, oder eine Verordnung (siehe Jaco's Beitrag), in dem definiert ist, nach welchen Kriterien ein FZ als WoMo zu beurteilen ist. Punkt.

 

Und ein WoMo kostet xEuro Steuern. Punkt.

 

Mehr nicht!!! Nix mehr.

 

Emissionsklasse wurscht, Versicherung wurscht.

 

Es ist uninteressant, was in den FZ-Papieren steht (nach derzeitiger Gesetzeslage). Der Finanzbeamte muß sich ein Bild davon machen, um was fĂŒr ein FZ es sich handelt und er muß die Gesetze anwenden. Am nahe liegendsten ist hier die Inaugenscheinnahme. Er ist dazu verpflichtet. Habe ich auch irgendwo in den Weiten des Netzes gefunden, die Bestimmung, die die steuerlichen EntscheidungstrĂ€ger verpflichtet, sich im Zweifel das FZ vorfĂŒhren zu lassen. Oder sich Fotos schicken zu lassen.

 

So.

 

Alles andere wird nach den Eintragungen im FZ-Schein entschieden. Die Versicherung kuckt nach der SchlĂŒsselnummer, die Plaketten werden nach Emissionsklasse vergeben, Emissionsklasse steht im FZ-Schein. DA WURDE ABER NIX GEÄNDERT.

 

Das FZ ist immer noch ein Kombifahrzeug der Klasse M, so wie bei Auslieferung. Ein Pkw mit GrĂŒner Plakette und WoMo-Ausbau.

 

Alles bleibt wie es ist. Weshalb hier auch kein Strick gedreht werden kann. Wenn sich die Gesetzeslage Ă€ndert, aber das Gesetz ist ja erst in 2006 geĂ€ndert worden, dann bin ich da wo ich heute auch stehen wĂŒrden. Oder eben ganz woanders, je nach Wunsch des Gesetzgebers.

 

#Carsystem:

 

Das ist ja auch so passiert, wie du es schreibst, mit der GesetzesĂ€nderung in 2006. Echte WoMo's ĂŒber x Tonnen Gesamtgewicht, 3,5 to glaube ich (=eingetragen im FZ-Schein) wurden plakettenmĂ€ĂŸig schlechter gestellt = Steuern wurden erhöht fĂŒr Dreckschleudern ohne DPF, und zwar rĂŒckwirkend. Da laufen aber auch Klagen.

 

Ja, und dann diese riesen GelĂ€nde-FZ, die alle als Lkw, und damit kostengĂŒnstiger als ein Pkw, zugelassen waren. Dieses Loch wollte man stopfen. Die GelĂ€ndewagen sind Pkw und kein Lkw. Leute, die sich dicke fette Auto leisten konnten, haben auch noch Steuern gespart. Genauso wie die Busse, die nur ne transportable KĂŒche drin hatten und plötzlich steuerbegĂŒnstigt als WoMo versteuert wurden. Weißt du, was son alter T4 an Steuern kostet? Ich meine, es waren 740 Euro, wenn ich mich recht erinnere, jedenfalls habe ich immer geheult, wenn der Bescheid kam. Also die unechten WoMo's ohne AD oder HD. Das ist der Hintergrund.

 

Es sollten steuerliche Schlupflöcher gestopft werden. So kam es zu der o. g., aus meiner Sicht korrekten, Definition, was eigentlich ein WoMo ausmacht.

 

Und ein Cali ist ein WoMo. Wer wollte das bestreiten.

 

GrĂŒĂŸe

Wenzi

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Vielen Dank,

das hört sich schlĂŒssig an, werde auch meinem FA. mal auf den Zahn fĂŒhlen.

Wenn nach und nach Immer mehr Cali-Fahrer AntrĂ€ge einreichen, dĂŒrfte es immer einfacher werden. Ohne großen Aufwand.

Gruß Daniel

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Ich noch mal,

WĂŒrde mich sehr ĂŒber ein Musterschreiben freuen.

Noch mal Danke und Gruß von Daniel

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Ich kann Wenzi dazu nur 100% beipflichten.

Habe die Chose auch hinter mir (allerdings zum GlĂŒck ohne Anwalt und Gericht) und es Ă€ndert sich in den Fahrzeugpapieren und damit fĂŒr die Plakette rein gar nichts. =)

Genausowenig kann damit einem auch in der Zukuft ein Strick daraus gedreht werden.

 

Zu beachten gilt aber, wenn es aus irgendwelchen GrĂŒnden z.B. durch Umbauten am Fahrzeug, die in die Papiere zwecks allgemeiner Betriebserlaubnis eingetragen werden mĂŒĂŸen, zu Änderungen kommt, meldet die Zulassungsstelle dies automatisch dem FA, diese hat wieder die "Pkw"-Daten und man bekommt wieder einen Steuerbescheid als Pkw und mĂŒĂŸte wieder von vorne die Änderung beantragen.

Die Frage ist dann, wie oft das FA dieses Spiel mitmachen wĂŒrde...wichtig fĂŒr Tuningfreaks. ;)

 

 

Ja, genauso ist es. Imho mußt du die Abhandlung ĂŒber die Steuer nicht ĂŒberarbeiten, gilt alles so weiter, sondern lediglich um die Variante "lt. Papiere Pkw, damit auch versichert als Pkw, nachtrĂ€gliche Umschreibung des Steuerbescheides - nicht der Fahrzeugpapiere - direkt beim FA zum Wohnmobil rein steuerrechtlich möglich", oder so Ă€hnlich formuliert...

 

Kernpunkt ist ja, das man sich das jeweils Beste aus den beiden Abgabesystemen Versicherung und Steuer rauspicken kann - ein fĂŒr Deutschland nahezu unglaublicher Vorgang. ;)

 

Gerade Califahrer mit hohem Schadenfreiheitsrabatt fahren im Regelfall mit der Versicherungsvariante "Pkw" immer wesentlich gĂŒnstiger, da es als WoMo nur bis 50% SF gibt und die ZuschlĂ€ge fĂŒr den Fahrzeugwert (in den ersten Jahren zwangsweise sehr hoch) wegfallen.

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@alle,

 

hier kommt mein - erfolgreicher - Einspruch. Dazu gab es eine Seite Bilder von der Digicam. Es wurde sofort umgeschrieben, ohne weitere RĂŒckfragen. Ich hatte auch schon im anderen Board davon berichtet.

 

GrĂŒĂŸe

Uli

 

----------------------

 

Kfz-Steuer zu xxxxx

Einspruch gegen die Steuerfestsetzung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

gegen den Beschied vom 19.03.2009 lege ich hiermit fristgerecht Einspruch ein.

 

BegrĂŒndung: Das Fahrzeug ist ein Campingfahrzeug des Typs VW California. Es ist zwar als Pkw zugelassen, erfĂŒllt aber alle Merkmale, die laut Kfz-Steuergesetz fĂŒr die Einstufung als Wohnmobil vorgegeben sind. In dem Gesetz steht nach meinen Erkenntnissen nicht, dass hierfĂŒr eine Eintragung als Wohnmobil erforderlich wĂ€re.

 

KfzStG $2 Abs. (2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsĂ€tzlich fest eingebauter AusrĂŒstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorĂŒbergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die BodenflĂ€che des Wohnteils den ĂŒberwiegenden Teil der gesamten NutzflĂ€che des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der SpĂŒle aufweist.

 

Ich habe einige Bilder vom Fahrzeug beigelegt, damit sie sich einen Eindruck verschaffen können. Ich bin bei Bedarf auch gerne bereit, das Fahrzeug vorzufĂŒhren.

 

Ich beantrage daher die Änderung des Steuerbescheides und die Festsetzung der Steuer nach dem Tarif fĂŒr Wohnmobile.

 

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen

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  • 2 Wochen spĂ€ter...

Hallo Ihr Steuerfreaks,

 

alles redet vom Umschreiben auf WoMo. Was mich dazu noch interessiert ist die Höhe der Einsparung, wenn ich ihn als WoMo versteuern lasse.

Kann hier jemand diesbezĂŒglich einen Betrag nennen?

 

Danke

 

Konrad

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