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Goldschmitt 4-Kanal Luftfahrwerk im T6 California Ocean


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Hatte meinen Weg ja schon beschrieben:

 

Die zulässigen Reifen- und Felgengrößen stehen im Teile-Gutachten zum Luftfahrwerk. 

Und dann wie @msk schon geschrieben hatte.

 

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Toni, die Distanzscheiben hast du beim örtlichen TÜV eintragen lassen?


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Nö, ich habe keine Distanzscheiben, die hat @msk auf seinem nicht aufgelasteten Cali.

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Heiße zwar nicht bluewatercat und habe auch nur ein Bild beim letzten Radwechsel geschossen:

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  • 9 Monate später...

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Zitiere mich mal selbst, um das hier zum Abschluss zu bringen (nix ist blöder, als wenn solche Beiträge ohne Ergebnis bleiben):

Auflastung auf 3.300 kg mit schon in 2018 verbautem GS LFW:

Bei der DEKRA-Niederlassung, bei der ich zuerst war, hat sich der Prüfer nicht mehr gemeldet, ich hatte anderes zu tun, so daß ich erst vor ein paar Wochen da wieder ran bin: Der ursprüngliche Prüfer ist nicht mehr bei der DEKRA, seit Monaten (kein Wunder, daß ich keine Antwort per Mail, WhatsApp, Teefon-Rückruf bekam).

Habe dann mit der DEKRA-Prüfstelle um die Ecke Kontakt aufgenommen und mit dem Sachverständigen für technische Änderungen das ganze durchgezogen.

Endergebnis: Achslasten vorne und hinten je 1700 kg, zGG 3300 kg, bei Anhängerbetrieb weiterhin +100 kg zGG, zusätzlich nur das Sonderrad Ronal R56 mit 235/55 R17 Bereifung als auch genehmigt eingetragen. Keine sonstigen Einschränkungen auf bestimmte Serien-Rad/Reifen-Kombinationen.

Auf meine Frage nach Erhöhung des Gesamtzuggewichts aufgrund Erhöhung des zGG waren dann auf einmal 3, 4 Prüfer am überlegen, letztendlich dann aber abgelehnt. Egal, so voll/schwer bin ich eh nicht unterwegs.

Kosten bei der DEKRA: 240 € (dies aber nur, weil Ronal die genaue Ausführung und Radgröße auf einen einfachen Papieraufkleber druckt und diesen auf eine Speiche der Felge klebt. Da haben der Prüfer und ich uns erstmal ein Stunde dumm und dusselig gesucht. Die Aufkleber waren nach einigen Jahren natürlich verwittert...Ich habe bei Ronal dann angerufen und neue Aufkleber bestellt (kostenlos), die kleben nun besser geschützt im Radnabenloch der Felge), Preis sonst um die 150 €.

Kosten bei der Zulassungsbehörde: 12,80 €

 

Was wie immer geholfen hat (und vom Prüfer sehr positiv erwähnt und geäußert wurde): ich hatte mich intensiv mit den Teilegutachten LFW und Auflastung beschäftigt, ebenso mit der ABE und dem dieser zugrundeliegenden Gutachten des TÜVNord. Ich hatte alle Unterlagen (ZB, CoC, TGA LFW, TGA Auflastung, Gutachten TÜVSüd für die Änderungsabnahme bzgl Einbau LFW aus 2018, ABE und Gutachten Ronal-Felge etc.) dabei und kannte mich damit aus und konnte eine schlüssige Argumentationskette aufbauen.

 

Abschließende Meinung meinerseits:

Goldschmitt und die dort auf dem Gelände angesiedelte TÜVSüd-Prüfstelle kennen ihr eigenes Teilegutachten für die Auflastung auf 3.300 kg zGG nicht, denn dort steht explizit drin, daß die Auflastung mit allen Serien-Rad/Reifen-Kombinationen getestet und freigegeben ist. Schlussfolgerung: diese brauchen nicht eingetragen zu werden.

Auch hatte GS Walldürn mit gesagt, daß eine Eintragung der Ronal R56 aufgrund der ET 42 nicht möglich ist. Auch das ist falsch. Im Anhang zum TGA Auflastung (und auch im TGA LFW) steht explizit, daß Sonderräder durch einen Sachverständigen geprüft werden müssen, im Hauptteil der TGAs steht sogar, daß Sonderräder, sofern für das Serienfahrwerk freigegeben (ABE oder TGA oder neu TTG) gar nicht eingetragen werden müssen.

Mein Eindruck: Geschäftemacherei von GS iVm der TÜVSüd-Prüfstelle, um die eigenen Felgen zu verkaufen und/oder Prüfgebühren zu generieren. 

 

PS: bei der Auflastung auf 3.500 kg sieht es anders aus, denn die Serien-Rad/Reifenkombinationen von VW reichen da mit 850 kg Traglast je Rad-Reifen nicht aus.

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