CaliPilot Geschrieben 30. Juli 2013 Teilen Geschrieben 30. Juli 2013 Hallo, war gestern beim Service für die 80.000er Inspektion. Der Ölwechsel für DSG und Haldex bei 60.000 wurde "verschlafen". Ansonsten war alles OK an der Kiste (vom Blumenkohl mal abgesehen). 628,45 Teuronen. Dafür das ja nichts war, wars meine bisher teuerste Inspektion. Uff. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Radfahrer Geschrieben 31. Juli 2013 Teilen Geschrieben 31. Juli 2013 ... dumme Frage: wie will Dein Schrauber die Bremsscheiben verschließen? Das hätte ich auch gern, weil sie bei mir immer anfangen zu rosten, wenn das Auto 3 Tage im Regen steht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bullirentner Geschrieben 31. Juli 2013 Teilen Geschrieben 31. Juli 2013 Moin Peter ! Man könnte ja jetzt auf die heisse Diskussion im Parallelforum bezüglich Rechtschreibung verweisen. Aber das lassen wir lieber bleiben. Mir ist bei diesem Wetter schon warm genug. Da brauche ich nicht noch zusätzliche Temperaturschübe wegen der mangelhaften Rechtschreibung.:D:D Gruß Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar
Ridethebulli Geschrieben 31. Juli 2013 Teilen Geschrieben 31. Juli 2013 Machst du die Bremsen selber? Und ÖL bringe ich immer mit! Zitieren Link zu diesem Kommentar
mapman Geschrieben 31. Juli 2013 Teilen Geschrieben 31. Juli 2013 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Chris, interessante Aufstellung das angefügte Bild. Ich nehme an, auf die aufgeführten Preise kamen dann noch 19% Mehrwertsteuer drauf, oder? Warst Du bei einer der Niederlassungen des, nahezu den gesamten Großraum Stuttgart beherrschenden VW-Händler-Riesen mit dem "Gockel" im Emblem? Welche der Niederlassungen war's denn? Hintergrund der Fragerei: Habe meine Ersatzteile bisher meist bei deren Niederlassung in Sindelfingen besorgt. Durch diverse Postings hier und "drüben" bin ich dann kürzlich drauf gekommen, dass das feine Autohaus die empfohlenen VW ET-Preise inkl. Mehrwertsteuer als Netto-Preise nimmt und darauf dann die 19% Mwst draufschlägt. Bei Deiner Rechnung scheint mir das ebenfalls der Fall zu sein. Das ist dann ein satter Zusatzverdienst auf unsre Kosten. Auf dieser Seite kann man die empfohlenen VW-Preise mit/ohne Mwst. zur Orientierung gut vergleichen: You do not have the required permissions to view the link content in this post. Also in diese Händler-Gruppe hab ich Null Vertrauen mehr. Wer kann schon nachkontrollieren, wenn sich auf ähnliche Weise diverse "Unschärfen" bei der Abrechnung von Reparaturen etc. einschleichen? Man sollte mal einen Thread starten mit Erfahrungswerten, welcher VW-Händler reelle ET-Preise verlangen und welche großzügig nach oben aufrunden. Viele Grüße Ralf Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sebastian Geschrieben 31. Juli 2013 Teilen Geschrieben 31. Juli 2013 Die Diskussion Öl mitbringen oder nicht kann jeder mal führen wie er will, ich kenne genügend Werkstätten die dann anderweitig mehr aufschreiben um die fehlende Marge beim Öl in der Kalkulation wieder raus zu holen. Zu Recht wie ich finde aber das mag jeder anders sehen. Jeder Unternehmer macht seine eigene Kalkulation, günstigere Arbeitszeitwerte kommen ja nicht von ungefähr. Wer unbedingt den besten Preis will sollte vielleicht eher alles selbst machen, genug DIY Werkstätten gibt es ja. You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Kinderkram. Der 2004er Citroen C5 meiner Lebensabschnittsgefährtin war vor 3 Wochen zur 120tkm Inspektion, satte 1400 EUR (freie Werkstatt, Citroen wollte noch diverse hunderter mehr) lagen an. Da war auch nichts dran. Der Kühlerlüfter kam dann letzte Woche, nochmal 500 EUR.*grummel* Wird Zeit das der Cali kommt... Zitieren Link zu diesem Kommentar
gerald8045 Geschrieben 31. Juli 2013 Teilen Geschrieben 31. Juli 2013 Hallo Sebastian, es macht halt einen großen Unterschied ob die selbe Sorte Öl 8,-- oder 34,--, wie bei meinem VW-Händler, kostet. Da steht es dann 50,-- zu 200,-- bei einem Ölwechsel! Wäre der Preis pro Liter irgendwo in der Mitte, würde ich auch das Öl der Werkstatt nehmen! FG Gerald Zitieren Link zu diesem Kommentar
soeren Geschrieben 31. Juli 2013 Teilen Geschrieben 31. Juli 2013 hallo ich besorge mir auch das Castrol 5W30 Longlife seit Jahren für die Inspektion und habe kein Problem damit! Allerdings helfe ich der Werkstatt auch ab und an bei Problemfällen, so dass mir auf Ersatzteile 10% vergütet werden. Die geringen Kosten für die Entsorgung des Altöls trage ich gerne. Ich habe festgestellt, eine Flasche und ein paar nette Zeilen, auf gute Zusammenarbeit, sind da, zu Weihnachten, sehr hilfreich. Wenn sich der entsprechende Mitarbeiter zusätzlich bemühte, wurde nach anfänglicher Ablehnung, nachträglich auch noch Kulanz gewährt. Notfalls hat auch der Kontakt, zu entsprechenden Fachabteilungen, zum Erfolg geführt. Beispiel Federbruch beim Polo, bei 120.000 T, nach 4 Jahren, führte aufgrund einer "Unfallmeldung" zum kostenlosen Ersatz beider vorderer Federn. Diese Meldungen landen dann nicht beim normalen Kundendienst sondern in der Fachabteilung von Q . Gruß Siegbert Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliPilot Geschrieben 1. August 2013 Autor Teilen Geschrieben 1. August 2013 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hi! Danke für den Hinweis, werde ich nach meinem Urlaub gleich mal in das Service Center reingrätschen und der Sache auf den grund gehen Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sue Geschrieben 1. August 2013 Teilen Geschrieben 1. August 2013 (bearbeitet) Hallo, habe mal unsere Rechnung vom Mai 2012 (Km-Stand 68.600) fotografiert, zuzüglich 19% MWST waren es dann 661,79 € beim Freiburger "Kompetenzzentrum". Scheibenklar hätte natürlich nicht sein müssen, aber wenn der so nett fragt ... Der Hammer war die Gasprüfung, fand ich unverschämt, aber auch da waren wir selbst Schuld, wir wollten uns einen Weg zum Händler sparen, bei dem wir es zuvor machen haben lassen. Dort (Fa. Rempp in Freiburg) hat es meiner Erinnerung nach etwas über 30 € gekostet, war aber halt auch 2 Jahre vorher und die Preise steigen ja auch rasant. Die unterschiedlichen Preise zB für den Intervall-Service lassen sich evtl. durch einen "anderen" Intervall-Service erklären ??? ... unsere Rechnung weist dafür die Position 01350052 (81,20 €) auf, die von Yksili 01350030 (115,20 €). Die Positionen für die Schraube sind gleichlautend, bei uns 1,73 € + MWST, bei Yksili 1,90 € (mit oder ohne MWST ist unbekannt). Sue You do not have the required permissions to view the image content in this post. Bearbeitet 1. August 2013 von Sue Zitieren Link zu diesem Kommentar
exCEer Geschrieben 1. August 2013 Teilen Geschrieben 1. August 2013 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Sue, mal abgesehen davon dass Yksili einen 5.2 fährt, der ohnehin andere ArbPositionen im Inspektionsservice hat als der 5.1 , hängt der unterschiedliche Preis im wesentlichen damit zusammen, dass man Yksili richtigerweise den Inspektionsservice mit Intervallservice "in Verbund" berechnet hat. Bei deiner Rechnung hat man voll einmal den Intervallservice und einmal den Inspektionsservice abgerechnet, obwohl es Arbeiten im Verbund (= günstiger) sind. Außerdem: Der Inspektionsservice ist üblicherweise nach 3 Jahren fällig, bei euch wurde der jedoch nach vier Jahren gemacht? Warum das? Wurde nach 3 Jahren keiner gemacht? Wann wurde die Bremsflüssigkeit gewechselt? Meiner Meinung nach ist eure Rechnung nicht korrekt! Aber verjährt... Viele Grüße Jochen Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sue Geschrieben 2. August 2013 Teilen Geschrieben 2. August 2013 Hallo Jochen, wir haben alle Services machen lassen, nix ausgelassen. Da müsste ich mal bei Gelegenheit die vorige Rechnung rauskramen zum Vergleich oder im Serviceheft gucken, da steht ja wohl alles drin. Sue Zitieren Link zu diesem Kommentar
T5-Aspirant Geschrieben 2. August 2013 Teilen Geschrieben 2. August 2013 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. wie das? Erstattungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung unterliegen imho der Regelverjährung. Gruß Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sebastian Geschrieben 2. August 2013 Teilen Geschrieben 2. August 2013 (bearbeitet) Da ist noch nichts verjährt, die Verjährung beginnt nach You do not have the required permissions to view the link content in this post. mit dem 1.1.2013 und die 3 Jahre laufen mit dem 31.12.2015 ab. Zumindest eine Erklärung sollte da noch kommen. Zum Inhalt hat exCEer ja bereits geschrieben das es eigentlich nur ENTWEDER Inspektionsservice ODER Intervallservice gibt - beides zusammen macht wenig Sinn. gerald8045, ich sage ja nicht das es ggf. Sinn machen kann sondern das man an anderer Stelle mit Aufschlägen rechnen muss. Wie man ja bei Sue sieht kommen die allerdings auch so bei vielen Händlern mit drauf. VW lässt ja nicht ohne Grund Spielraum und niemand schreibt es den Händlern vor das der Listenpreis eingehalten werden muss. Sowohl nach unten als auch nach oben hat jeder die Entscheidungsfreiheit - solange der Kunde allerdings keinen Vergleich hat wird der Markt das nicht von allein regeln. Für mehr Leistung mehr Geld zu zahlen sehe ich persönlich nicht als schlimm an - nur muss dann die Leistung auch passen. Waschwasser auffüllen ist so eine Sache, wird es nicht gemacht gibt es Abzüge im Werkstattest andererseits ist das eine Position die häufig aufgeschrieben wird ohne das auch wirklich was gemacht worden ist. Ich hab zum Beispiel bei meinem (ehemaligen) Skodahändler mehrfach diesen Punkt kritisiert da ich schlichtweg darauf geachtet habe das Fahrzeug mit vollem Waschwassertank dort abzugeben. Gleichzeitig ist für mich nicht nachvollziehbar wie man nach einer Inspektion satte 150 km mehr auf dem Tacho haben kann, die Diskussion gehört aber kaum hierher. Bearbeitet 2. August 2013 von Sebastian Zitieren Link zu diesem Kommentar
T5-Aspirant Geschrieben 2. August 2013 Teilen Geschrieben 2. August 2013 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. erster Halbsatz: Zustimmung. zweiter HS: die Verjährung dürfte hier imho erst am 01.01.2014 beginnen (und sich daher erst mit Ablauf des 31.12.2016 vollenden), weil es dafür nicht allein darauf ankommt, in welchem Jahr der Anspruch objektiv fällig geworden ist. Hinzu kommen muß die subjektive Komponente, nämlich die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Tatsachen (§ 199 I Ziff.2 BGB) und da können wir alle bezeugen, daß es (erst) ExCEers Beitrag vom 01.08.2013 war, der Sue ins Bild gesetzt hat. Gruß Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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