Neubicolt Geschrieben 3. April 2025 Teilen Geschrieben 3. April 2025 You do not have the required permissions to view the link content in this post. Der letzte Teil ist natürlich ernüchternd. 1 Link zu diesem Kommentar
Maffy Geschrieben 3. April 2025 Teilen Geschrieben 3. April 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Auch grad gelesen, hier noch mal vom ADAC: Ich hoffe wirklich, dass es nicht so lange mit der Umsetzung dauert...und ehrlich gesagt habe ich auch keine große Lust wieder viel Geld bei der Fahrschule auszugeben bei der recht kleinen Gewichtserhöhung...nicht mal annähernd an den 7,5 t dran die alle mit Führerschein vor 1999 inklusive haben. Hoffentlich gibt es da Ausnahmen wie Führerscheinbesitz seit ein paar Jahren etc. Link zu diesem Kommentar
Neubicolt Geschrieben 8. April 2025 Teilen Geschrieben 8. April 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Von dem Geld kann ich auch das Bußgeld bei 5-10% Überladung bis ans Lebensende zahlen 😉 1 Link zu diesem Kommentar
Breitler Geschrieben 8. April 2025 Teilen Geschrieben 8. April 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hmmmm... in Frankreich z.B. gibt es keinerlei Toleranz und bei 5% Überschreitung wird das Wohnmobil sogar beschlagnahmt. Ähnlich in Spanien. In Großbritannien, Luxemburg und Österreich kann ein zu hohes Gewicht recht schnell zu mehreren Tausend Euro Strafe führen. 2 Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 9. April 2025 Teilen Geschrieben 9. April 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Wenn Du ein 4.25t-Gefährt mit Deinem 3,5t-Führerschein fährst, ist das kein Problem der Überladung. Das Fahrzeug darfst Du so schwer beladen. Es ist ein Problem, dass Du ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kfz bewegst. Und da bewegen wir uns bei Straftaten sowie im Falle eines Unfalls/Schadens wird Dich die Versicherung in Regress nehmen. 2 Link zu diesem Kommentar
Haikumsai Geschrieben 23. April 2025 Teilen Geschrieben 23. April 2025 Auszug aus ProMobil vom 02.04.2025: "Im Ergebnis einigten sich die Verhandelnden auf eine Sonderregelung für Krankenwagen und Wohnmobile. Inhaber des B-Führerscheins können demnach in Zukunft alle Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen fahren, nachdem sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolviert haben. Welche von beiden Optionen greift, können die jeweiligen Mitgliedstaaten selbst entscheiden. Damit können selbst junge Campende weitverbreitete Diesel-Teilintegrierte mit bis zu 4,25 Tonnen mit einem B-Führerschein fahren. Bei Wohnmobilen mit alternativen Antriebsarten wie Elektromotoren entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung ganz, wenn die Fahrenden seit mindestens zwei Jahren ohne Unfall im Besitz eines B-Führerscheins sind. Gültig wird die neue EU-Führerscheinrichtlinie erst, nachdem sie offiziell verabschiedet und von den jeweiligen Mitgliedsstaaten in nationalem Recht umgesetzt worden ist. Dafür haben die Länder bis 2030 Zeit" Warum muss ich für ein Wohnmobil über 3,5 - 4,25 To mit E-Antrieb keine Zusätzliche Prüfung machen aber für ein Wohnmobil mit einem Dieselmotor schon? Ich verstehe es nur nicht. 1 Link zu diesem Kommentar
bastian1441 Geschrieben 24. April 2025 Teilen Geschrieben 24. April 2025 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. weil man verzweifelt versucht weitere Privilegien zu erfinden um den Krampf in den Markt zu drücken . Wenn es nicht anders geht auch zu lasten der Sicherheit auf den Straßen. Das ganze ist aber ohnehin irrelevant da es keine BEV gibt in der Gewichtsklasse die sich irgendjeman zumuten würde der bei klarem Verstand ist. ist das gleiche wie die alten 3er Scheine mit denen man Gespanne bis 12 Tonnen fahren darf ohne jede Qualifikation, Die Regel gehört auch längst kassiert. Andersherum hast du beim C1 Schein jetzt 3 Regelungen was die Gültigkeit angeht. Unendlich, bis 50, Lebenjahr und bei den neueren Erteilungen nur noch 5 Jahre, Bearbeitet 24. April 2025 von bastian1441 Link zu diesem Kommentar
Slow-Fox Geschrieben 24. April 2025 Teilen Geschrieben 24. April 2025 Hallo zusammen! You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Je nach Anhängertyp sogar bis max. 18,75t! 😉 Ich bin allerdings froh, daß hier ein Bestandschutz greift! Man stelle sich vor was sonst noch alles Rückwirkend geändert werden könnte… 🙄 Die Begründung daß bei alternativen Antriebsarten die Pflicht zur Prüfung entfällt, weil sich das Mehrgewicht ggf. aus den schwereren Antriebskomponenten ergibt, ist für mich allerdings an den Haaren herbei gezogen. Der Physik und somit der Fahrdynamik dürfte es egal sein, warum das Fahrzeug 4,25t auf die Waage bringt! Beste Grüße aus der Voreifel, Daniel (Slow-Fox) 3 Link zu diesem Kommentar
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