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Führerschein Klasse B - EU weite Neureglung


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Du darfst nicht 7,5t + 12t Anhänger fahren sondern Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht, solange das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist.

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Ich hab die serienmäßige Aufbaubatterie, keine Set-Anlage, keine Dachklima und den Fahrradträger aus Gewichtsgründen abmontiert.

 

Mit dabei sind meine Frau und meine 20 Monate alte Tochter mit entsprechendem Kindersitz und Buggy. Wir Erwachsenen haben normales Gewicht und an Gepäck bzw. Ausstattung haben wir immer nur das nötigste dabei. Trotzdem sind wir überladen, sobald wir mehr als ne 1,5 Liter Flasche Wasser im Tank haben. Ich finde definitiv die 3,5t Reglung ist nicht mehr zeitgemäß und heutige moderne Camper sind auch mit 4,25t in punkto Fahrverhalten und Sicherheit den älteren Fahrzeugen mit 3,5t oder weniger haushoch überlegen.

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Hallo zusammen!

 

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@Rene2209 

 

Ich lese aus den Antworten von MarBo, daß dieser vermutlich über die alte Klasse 3 verfügt (hat).

In diesem Fall hätte er Besitzstandswahrung und dürfte tatsächlich in der Klasse C1E Fahrzeugkombinationen führen,

bei denen die zulässige Gesamtmasse 12t Gesamtgewicht übersteigt!

 

Zusätzlich zum Zugfahrzeug mit einer zGM von max. 7,5t dürfen (einachsige) Anhänger mit einer zGM von max. 11t geführt werden.

In Summe ergibt sich also eine zGM von max. 18,5t.

 

Das gilt natürlich nur, wenn die Besitzstandswahrung bei der Umschreibung in einen Kartenführerschein mit der entsprechenden Schlüsselzahl (CE79) dokumentiert wurde!

 

Rein rechtlich gehört die Besitzstandswahrung in aber nicht in die Klasse C1E, sondern in die Klasse CE (obwohl nur Zugfahrzeuge von max. 7,5t zGM geführt werden dürfen).

Das bedeutet, auch diese Besitzstandswahrung erlischt mit dem 50. Lebensjahr, wenn sie nicht rechtzeitig verlängert wird.

 

Wenn er aber, wie angegeben mehrfach Fahrzeugkombinationen mit 7,5t + 12t Anhänger geführt hätte, dann wäre die zulässige zGM von 18,5t überschritten und er hätte tatsächlich eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) begangen…

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

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Hallo,

 

am besten sollte man eine Seite vom TÜV sich anschauen, da hier alles sehr gut beschrieben ist:

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Deine Verlängerung der Führerscheine ist nur für den C und CE notwendig ab dem 50 Lebensjahr, dies kann man machen für private Zwecke auch viel später und muss nicht mit 50 sein, sondern erst wenn man ihn wieder braucht. Der C1 und C1E verfällt zur Zeit noch nicht. 
 

beste Grüße 

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Nee, am besten nutzt man Primärquellen, in diesem Fall die FeV

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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen!

 

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@Fvkrogh

 

Mein Posting bezog sich ausschließlich auf die Besitzstandswahrung der alten Klasse 3 - und insbesondere der Berechtigung bestimmte Fahrzeugkombinationen bis max. 18,5t zGM zu führen.

Diese fällt rein rechtlich in die Klasse CE!

Die Beschränkung auf 18,5t zGM bei Fahrzeugkombinationen mit max. 3 Achsen wird als Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 eingetragen.

Diese verfällt gem. §76 Ziffer 9 FeV (Übergangsrecht) sehr wohl mit dem 50. Lebensjahr, wenn danach keine Verlängerung beantragt wird!

Ob eine spätere Verlängerung möglich ist, hängt von der Kulanz des zuständigen Straßenverkehrsamtes - und auch der dann bestehenden gesundheitlichen Verfassung - ab.

Persönlich sind mir hier Fristen von bis zu 12 Monaten bekannt.

Deine Aussage, man könnte die Klasse C oder CE erst dann verlängern, wenn man sie wieder braucht halte ich gelinde gesagt für gewagt…

 

Die nicht befristete Umstellung der Klassen C1 und C1E gilt nur für Fahrerlaubnisinhaber der alten Klasse 3, wenn diese bis zum 31.12.1998 erteilt wurde.

Auch diese Regelung findest Du in §76 Ziffer 9 FeV.

 

@tonitest

 

Die Nutzung von Primärquellen ist immer sinnvoll, allerdings gibt es häufig so viele begleitende Vorschriften und zusätzlich auch noch die Rechtsprechung, so daß man oftmals schnell erschlagen wird…

Aber dafür ist ja die Hilfestellung im Forum gut.

Ich lasse mich ja grundsätzlich auch gerne immer vom Gegenteil überzeugen - dann aber bitte immer mit Angabe der „Primärquelle“… 😆

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

 

 

 

Bearbeitet von Slow-Fox
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Jährlich TÜV gilt bei Wohnmobilen aber nur ab dem 6 Jahr für > 3.5t < 7,5t.  Für  > 7,5t ist generell jählich TÜV vorgeschrieben. 

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Ich hoffe ich habe alles richtig verstanden wenn ich meine "Karte" mal als lebendes Beispiel beifüge. Wenn ich ab 2/2027 den CE (mit der genannten Einschränkung) verlängern möchte muss ich wg. Ü50 wieder einen Sehtest und einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung beibringen.

 

Viele Grüße

Jochen

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Hallo Jochen, ja ist so sonst ist der CE erstmal weg.

Beste Grüße

Ferdinand

 

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Da ich fahrtechnisch bisher nur 7,5t gefahren bin - kann mir bitte mal jemand ein Bild zeigen, wie das "Gespann" aussehen würde das ich damit fahren dürfte? Ich habe meinen alten grauen Lappen tatsächlich nur aus Prinzip auf das maximal mögliche umschreiben lassen, gebraucht habe ich es bisher nicht. Daher die vermeintlich komische Frage...

 

Danke und viele Grüße

Jochen

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Hallo Jochen,

hier Beispiele:

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Klassisches Getränkelastergespann.  Muß man ein bissel vorsichtig sein...

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Danke für den Link!

Der unten in dem Link gezeigte 1Achs-Anhänger (der grüne) dürfte also noch ganz normal mit C1E gefahren werden, richtig? Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,49t, Anhänger nicht schwerer als 4,5t.

 

Der oben in dem Link gezeigte 2Achs-Anhänger (blaues Zugfahrzeug, weiße Aufbauten) dürfte mit dem CE und der genannten Einschränkung (zulGesamtmasse größer 12t, nicht mehr als 3 Achsen) gefahren werden?

Obwohl das Gespann mehr als 3 Achsen hat? Oder zählt die Tandemachse des Anhängers wegen des Abstands der beiden Achsen als eine Achse?

Dürfte das Zugfahrzeug schwerer als 7,49t sein (imho nicht, aber wo steht das?)?

Wie schwer dürfte das Gespann insgesamt sein?

Oder gibt es solche Gespanne nur in der Führerscheintheorie, aber nicht in der Praxis?

So ähnlich wie den grünen 1Achs-Anhänger, den habe ich auf der Straße so noch nicht gesehen (JFL ca. 40tkm/anno, aber im Bulli :;-): )

 

Sory für die vielen Fragen, aber ich suche wirklich schon eine Weile nach einem "lebenden Beispiel" für die CE-Regelung mit der beschriebenen Einschränkung der 3 Achsen.

 

Wie gesagt, ich habe nicht vor nächste Woche mit sowas die Straßen unsicher zu machen. Aber die theoretischen Möglichkeiten würde ich trotzdem gerne verstehen.

 

Danke

Jochen

Die fahren bei uns als 12t Zugfahrzeug rum, dazu brauche ich doch den CE ohne die Einschränkungen, oder?

 

Grüße

Jochen

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Hi,

für den alten KLasse 3, für den es Bestandsschutz gibt, durfte das Zugfahrzeug 7,5t und das dreiachsige Gespann (auch mit Tandem Achse) zusammen fast 18t.

Horensagen: Mit dem einem alten Kalsse 3 Fürerschein kann man mit dem Zwangs-Tausch einen unbeschränken CE erhalten und damit 40t fahren.

🙂 Swer

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Humbug. Oder Hummbuck.

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