Zum Inhalt springen

Schaden Solarmodul "brauchen eure Hilfe"


Empfohlene Beiträge

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Wie genau meint ihr das? Ich habe den alten Link ja nicht mehr. Und in meinem Suchverlauf ist er auch nicht mehr drin

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

You do not have the required permissions to view the link content in this post.

 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Schick mal den aktuellen Link zur Anleitung. 

 

Das Netz vergisst nie ... 😉

Link zu diesem Kommentar

Servus...

...nur mal so interessenhaft :

 

Gibt es etwas "Neues" zu diesem Thema ?

 

Was sagt der beauftragte Anwalt ?

 

 

...nicht das neugierig bin - aber es interessiert mich 🙂

 

 

 

Glückauf,

schlossi

Link zu diesem Kommentar

Ich sehe den Fall etwas anders als sich dies aus den anderen Beiträgen ergibt (nicht als reinen Gewährleistungsfall) :yikes:.

 

Der bestehende Mangel ist ja nicht durch normalen Gebrauch der Sache entstanden (das wäre dann ein Gewährleistungsfall), sondern, so sagt der Verkäufer, durch unvollständigen Zusammenbau der gemäss seinen Ausführungen vollständigen Lieferung.

 

Nun sagst Du, die spannenden Verstärkungsbleche hätten nicht beigelegen.

 

Eine unvollständige Lieferung ist vom Käufer unverzüglich (+- 2 Wochen) zu rügen.

 

Nun stellt es sich für Dich so dar, dass Du nichts hast rügen können, da Dir nicht transparent war, was der Lieferumfang zu dem Zeitpunkt war; Du sagst weder die Anleitung noch ein sonstiger Beleg / Aufdruck hätte einen Hinweis auf das spannende Blech gegeben. 

 

Da für Dich eine Teillieferung mangels obigem nicht erkennbar war, konntest Du auch nichts rügen.

 

Der Verkäufer sagt aber das Gegenteil, aus der Anleitung und dem Lieferumfang hätte sich der Umfang und der korrekte Zusammenbau ergeben.

 

Also steht Aussage gegen Aussage.

 

Du musst beweisen, dass die Bleche nicht beigelegen haben und/oder auch die Anleitung keinen Hinweis auf diese Bleche gegeben hat.

 

Das kannst Du nur, wenn (alternativ, ab besten nat. wenn Du mehrere Punkte erfüllen kannst):

 

(1) Du die alte (ohne Blechhinweis) Anleitung / Packliste noch hast.

 

(2) Du ggf Zeugen hast, die beim Auspacken mit dabei waren und glaubhaft bestätigen können, dass die Bleche nicht dabei waren.

 

(3) Ggf. ergibt sich ja auch ein Indiz aus dem Dir vorliegenden Blech; ich habe keinen Link zum Aufbau und kann insofern nur vermuten; müssten dann nicht in dem Dir vorliegenden Blech zusätzliche Löcher drin sein, die die Schrauben der Verstärkungsbleche aufnehmen; wenn dem so ist und diese nicht existent sind, ist dies ein eindeutiger Beweis, dass Deine Konstruktion  ohne Verstärkungsbleche “konstruiert” war.

 

(4) Du findest hier einen Mitleidensgenossen, der auch keine Bleche hat und Du kannst ihn als Zeuge benennen.

 

Für die Bleche würde ich einen Rechtsfall 👩‍⚖️ nicht starten (+- EUR 200 Schaden); mit den Folge-Schäden in der Lackierung sollte man dies aber erwägen (je nach Erfüllungsgrad der Punkte 1 - 4); es ist aber ein langer Weg bis zum Erfolg!

 

Viel Glück

 

fregatte :;)):

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Dem stimme ich vollkommen zu. 
 

hatte dies weiter oben auch schon angedeutet. 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Der Verkäufer zeigt auf Instagram als auch auf seiner eigenen Homepage Bilder eigener Installationen ohne eben dieses Blech.

 

Wenn die halbwegs bei Verstand sind, sollte denen daran gelegen sein, dass solche Bilder wie oben gar nicht erst entstehen und in Eigeninitiative Nachrüstsätze an die Bestandskunden rausschicken. Auch im Sinne der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Und so, wie sie mit dem TE umgehen, gehts auch nicht. 

 

Grüße 

Robert

Bearbeitet von radlrob
Link zu diesem Kommentar

@radlrob

… klingt doch gut; dass wäre dann Pkt 5; dann würde ich mir die Webseiten als pdf abspeichern; ist ja ein starkes Indiz, dass es diese “Beta Version ohne Bleche” tatsächlich gab und der Verkäufer erst später sein Produkt “optimiert” hat.

 

@tonitest

Ihr habt in Richtung Gewährleistung und daran geknüpfte Fristen und Beweislasten gedacht/argumentiert; der Fall ist aber nach den Einlassungen des Verkäufers kein Gewährleistungsfall, sondern ein “Fall einer unvollständigen Lieferung / Zusammenbau und den daraus resultierenden Schäden”.

 

:;)):

Link zu diesem Kommentar

Hallo liebe T6-Solarkollegen,

 

hab bis jetzt (Seite 3) mitgelesen.

Eine eindeutige Klärung, wer hier wann was versäumt/nicht geliefert hat ist wohl eher unrealistisch. 
Ich würde deshalb von juristischen Schritten gänzlich Abstand nehmen.

Kostet Geld und der Ärger zieht sich hin.

Tip:

1. Panel abbauen, Blech richten.

2. Verstärkungsbleche entweder vom Händler besorgen, oder selbst geeignete Zusatzbleche  beschaffen.

3. Aluabrieb (dunkle Stellen) auf dem Dach so gut es geht entfernen (Versuchs mal mit Politur und viel Geduld).

4. zusätzliche Schutzstreifen anbringen (Armaflex o. ä.)

5. Panel wieder montieren

6. Vorsicht künftig bez. Nutzung von Waschanlagen. Ggf. den  Spalt zwischenDach und Panel vorher mit Textilband fixieren, besser gleich Handwäsche.

 

Und ab Übermorgen ist das Thema abgehakt und der Bus macht wieder Laune

 

Wir haben eine ähnliche PV-Anlage auf dem Dach plus Montagesystem am Heck. Seither erfolgen die vier Wagenwäschen pro Jahr von Hand…

 

LG Christof 

 

 

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

 

 

… diese pragmatische Lösung ist auf jeden Fall die, die einem in der Summe am wenigsten “graue Haare” wachsen lässt; der rechtliche Weg ist sehr zeitaufwendig, mühsam und wird sich etwaig über Jahre hinziehen (… evtl. Gutachten etc.pp). Früher war auch ich in Bezug auf Gerichtsfälle etwas "streitsüchtiger"; hat sich nun gelegt :;)):

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

 

.... ja, bei mir in fortgeschrittener Form;

 

es lebt sich deutlich entspannter!

 

Habe sogar die 2 Jährige Mangellieferung / Mangelbehebungsuntätigkeit eines T6.1 mit unzulänglichem “Infotainment (“Infotainmenterlebnis gem. VW”)” (H12 Arie) gerichtsfrei überstanden und die Sache nervte täglich; bin therapiert (durch VW Schocktherapie)! :prost:  :;)):

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Ich war von Sachmängelhaftung weg. 
evtl war das auch im PN Kontakt. 
Aber egal jetzt. 
sind uns ja in der Sache einig. 
🍻

Link zu diesem Kommentar

You do not have the required permissions to view the quote content in this post.

Das klingt nach ner vernünftigen Lösung.

Vorsicht beim Anziehen der Verschraubungen. Das kann vom Bild her täuschen, aber es sieht aus, als wäre die Schraube etwas zu fest angezogen worden. Evtl. mit größer Scheibe und Federring arbeiten…

 

Gruss

Uwe

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Von 4 Mitgliedern gesehen

    Yuup Gisto Carstenv71 oli-99
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.