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Feldmaßnahme 23Z7


Knox16

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Nicht tot-sicher.

So haben sie es mir gesagt .. kann natürlich auch anders sein

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  • 5 Monate später...

Hallo zusammen, gibt es hier Erfahrungen zu evtl. Folgeschäden im Motor oder sonstigen Problemen infolge der Rückrufaktion 23Z7 (Motorenklasse EA 288) und des damit verbundenen Software Updates beim VW T6 California, Baujahr 2017? Danke und VG, Nicole

 

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Hallo Nicole

ich habe diese Maßnahme vor rd. 2 Jahren bekommen. Bei mir hat sich nix verändert. Motor läuft und läuft, Verbrauch ist unverändert. 
 

GG

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Hallo Nicole,

 

unser Cali (BJ2017) hat das Update im Mai 2019 bekommen. Seit dem ist er 20000km ohne Probleme gelaufen. Der Dieselverbrauch hat sich nicht wesentlich verändert, AdBlue-Verbrauch hat sich knapp verdoppelt.

 

Grüße

Miq

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  • 1 Monat später...

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Ups! Knapp verdoppelt ist heftig.

Bei meinem leichter Anstieg von 1.8 auf knapp 2.2 pro tkm. Gerade mal rd 20 Prozent.

Und so wie ich die Info hier lese wohl auch üblich.

LG

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  • 2 Wochen später...

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Habe nochmal nachgesehen, meine Datenbasis ist für diese Aussage auch einfach zu dünn.

Vor dem Update durchschnittlich 0,16l/100Km, danach nur zwei eigene Vollbetankungen: Einmal 0,23 und die zweite 0,33l/100km.

Und mit der zweiten wurde auch noch eine komplette Winterreise durch Norwegen abgespult. Wird sich also auch irgendwo in der Mitte einpendeln.

 

Grüße

Miq

 

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  • 4 Monate später...

So liebe Leute. Heute kam von meiner Zulassungsstelle die Ankündigung das mein VW T6 California (Baujahr 4/2017) stillgelegt wird wenn ich nicht innerhalb von 10 Tagen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen die Mängel als abgestellt vorweisen kann. Ich frage mich wozu ist denn mein erst vor wenigen Monaten erteilter TÜV zu gebrauchen. Dies ist doch ein amtlich bestellter Prüfer gewesen. Was meint ihr? Ich möchte eigentlich kein Update aufspielen lassen. 

 

 

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Der TÜV prüft soetwas doch gar nicht, das sind doch zwei Baustellen.

Ich kann bisher auch nichts negatives zum Update sagen. Der Cali hat von -20°C bis zum Hochsommer bisher alles mitgemacht. Der Adblueverbrauch hat sich auch wieder normalisiert.

Die Alternative den Bus stehen zu lassen ist denke ich weniger erfreulich.

Halte uns auf dem laufenden.

 

Grüße

Miq

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Im Prinzip hat luiboy ja recht.

Es bleibt den Verbrauchern aber leider nichts anderes übrig, als dieses Sch.-Spiel mitzuspielen.

 

Streng genommen hat VW den Kunden ein Produkt  verkauft, das nicht die versprochenen Eigenschaften hatte. In USA mußten hohe Entschädigungen gezahlt (und ich galube auch Fahrzeuge zurückgenommen) werden.

 

 

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Wie Miq schon geschrieben hat prüft der TÜV das nicht - und weil der T6 BJ 2017 ohne das Update die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhält hat sich VW mit dem Kraftfahrtbundesamt auf diese Lösung geeinigt. Somit ist es folgerichtig das bei nicht aufgespieltem Update die Betriebserlaubnis erlischt.

 

Der AdBue-Verbrauch ist bei mir allerdings um ca. 50% gestiegen. Leider aber nicht zu ändern...  

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Wer glaubt, dass bei einer Hauptuntersuchung die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs NICHT geprüft wird, der irrt gewaltig.

 

Über den sog. HU-Adapter wird der aktuelle Softwarestand des Motorsteuergeräts ausgelesen und mit dem Sollstand verglichen. 

Bei Abweichung gibt es zwei Situationen: 

 

1. ) Abweichung festgestellt, Fzg. aber noch innerhalb der Frist zur Durchführung des Rückrufs: Plakette zugeteilt, Hinweis auf fehlendes Update.

2.) Abweichung festgestellt, Frist zur Ausführung des Rückrufs abgelaufen: Plakette wird nicht zugeteilt, Nachprüfung innerhalb 1 Monats.

 

Die HU-Berichte sind von den Zulassungsstellen jederzeit einsehbar und müssen dazu nicht explizit angefordert werden.

 

Auf diese Art und Weise sind auch sog. Chiptunings auf einfache Weise erkennbar, was Ebenfalls zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt, falls die Zulässigkeit der Änderung nicht nachgewiesen und die Papiere nicht entsprechend geändert wurden.

 

Gruß T2-Fahrer

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Interessant - wieder was gelernt. Danke für die Aufklärung.

 

 

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Hallo zusammen,

 

ich habe das Update 23Z7 2019 im Rahmen einer Service-Plan Inspektion bekommen beim KM-Stand 61700. Mein VW-Vertragshändler teilte mir bei der Inspektion mit, dass es von VW einen Rückruf gebe. Es kam mir damals schon etwas komisch vor, dass in Zeiten des Dieselabgasskandals bei meinem California Ocean Campingbus Baujahr 2016 die Motorsteuerung wegen einer Abgaswerteüberschreitung modifiziert werden sollte. Auf meine Bedenken hin, sagte mir mein VW-Vertragshändler, dass mein Campingbus nicht vom Abgasskandal betroffen sei. Durch das Update würde sich nur der Add-Blue Verbrauch etwas erhöhen. Dafür würde ich Add-Blue Bons bekommen. Von weiteren negativen Folgen war nicht die Rede. Er sagte mir nicht, dass die Rückrufaktion eine Zwangsmaßnahme des KBA war. Ich meine auch, eine EUR 100,- Gutschrift auf die Inspektionsrechnung bekommen zu haben. Ich dachte mir nichts weiter dabei und habe aus Zeitgründen auch nicht weiter recherchiert. 

 

Ende 2020 ging dann bei KM-Stand 72700 während der Fahrt die Katalysatorwarnleuchte an. In der VW-Vertragswerkstatt zeigte das Auslesegerät einen Fehler in der Abgasrückführung an. Darüber hinaus, wurde beim Gas geben ein Zischen festgestellt. In der sich anschließenden Reparatur wurde für EUR 300,- ein eingerissenes Abgasverbindungsrohr ersetzt (deswegen das Zischen). Darüber hinaus, wurde für EUR 800,- der Kühler für die Abgasrückführung und das AGR-Ventil zweimal gespült. Die EUR 800,- für die Spülungen übernahm VW aus Kulanz. Drei Wochen nach dieser Reparatur ging dann bei KM-Stand 73200 während der Fahrt die Motorsteuerungswarnleuchte blinkend an und mein Bus verlor während der Fahrt spürbar an Leistung. Ich konnte nur noch ungefähr 80 KM/h schnell in der Ebene fahren. Nach Motor Neustart blieb die Warnleuchte aus und der Bus hatte wieder volle Leistung. Beim Wiederanlassen gab es zudem einen Start/Stop Automatik-Fehler. Auf der gleichen Fahrt ging die Motorsteuerungswarnleuchte nocheinmal an und ich musste den Wagen nocheinmal neu starten, um die Fahrt fortsetzen zu können. Ich brachte meinen Campingbus erneut in die VW-Vertragswerkstatt und das Diagnosegerät zeigte wieder einen Abgasrückführungsfehler an. Man sagte mir, dass das Spülen wohl leider nicht mehr ausgereicht hätte und man jetzt das gesamte kombinierte AGR-Ventil und Kühler-Bauteil austauschen müsse. In Bezug auf die Kosten, teilte man mir dann während der Reparatur mit, dass VW auf Kulanz 50% der Lohn- und Materialkosten übernehmen würde. Ich müsse danach aber die restlichen EUR 800,- Reparaturkosten selbst tragen. Der VW-Vertragshändler prüft im Moment, ob er noch einen Teil von meinen Kosten auf Kulanz übernehmen kann. Die Reparaturkosten kamen mir etwas hoch vor und der Fehler im für VW jetzt so sensiblen Abgasbereich merkwürdig. So fing ich an, im Internet etwas zu recherchieren und stieß dabei auf die auch hier diskutierten möglichen Folgen des Update 23Z7: Erhöhter Add-Blue Verbrauch, erhöhter Kraftstoffverbrauch, schnelleres Zusetzen des AGR-Ventils, verändertes Automatikschaltverhalten, etc.. Ich stellte meinen VW-Vertragshändler diesbezüglich zur Rede und er meinte, dass insbesondere kein Zusammenhang zwischen dem Update 23Z7 und dem schnelleren Zusetzen des AGR-Ventils bestehen würde. Eine Teilkulanz bei der Reparatur hätte ich wegen einer 5-Jahres-Statistik bekommen. Das ganze hat mich doch etwas geärgert und meine Recherche zum Nachdenken gebracht, ob nicht doch auch der neuere Motor mit dem Code CXEB in meinem Campingbus vom VW-Dieselskandal betroffen sein könnte. Gleichzeitig ist im Internet zu lesen, dass bei den vom VW-Dieselskandal betroffenen PKW, bei denen ebenfalls ein Softwareupdate durchgeführt wurde, VW alle AGR-Reparaturen, sowie weitere Reparaturen im Abgasbereich auf Kulanz bis zwei Jahre nach dem Update und bis 250000 KM Laufleistung übernimmt. Da kommt man ins grübeln. Zu meinem momentanen Ärger beigetragen, haben auch die vielen Ölwechsel-Services bei dem Fahrzeug gemäß flexibler Service-Intervall-Anzeige (Einstellung ist, wie im Serviceplan von VW verlangt: QI8 (nach flexibler Service-Intervall-Anzeige, spätestens nach zwei Jahren)). So war in den letzten 4 Jahren bei durchschnittlich 14000 KM jährlicher Laufleistung ein Ölwechsel-Service pro Jahr fällig geworden. Meine VW-Vertragswerkstatt hat für jeden dieser Ölwechsel-Services EUR 370,- berechnet. Begründet wurden mir die vielen Ölwechsel mit "hohen Verbrennungstemperaturen" im Abgasbereich.

 

Aus diesem Grund überlege ich mir im Moment, ob ich nicht ebenfalls rechtliche Schritte gegen VW unternehmen soll, wie einige der Teilnehmer dieses Threads. Heute habe ich eine der Rechtsanwaltskanzleien angerufen, die im Internet dafür Werbung machen, gegen VW wegen des Updates 23Z7 rechtlich vorzugehen. Die Rechtsanwaltskanzleien sind überzeugt, dass man gegen die Ursachen des Updates 23Z7 wegen Mangel und Delikt vorgehen kann. Die Kanzlei, die ich anrief, hat mich dazu ermutigt, meine Abgasskandalansprüche durch sie untersuchen zu lassen. Da der Kaufpreis meines VW-Campingbusses so hoch war, könne ich eine hohe einmalige Schadensersatzzahlung, sowie Nachrüstung fordern, bzw. eine hohe Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung. Problem bei mir wäre, dass ich meine momentane Rechtsschutzversicherung erst 1,5 Jahre nach dem Kauf meines Campingbusses abgeschlossen habe. Aus diesem Grund erwartet die Rechtsanwaltskanzlei, mit der ich sprach, keine Deckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung. Alternativ könne ich aber den Finanzierungsservice einer Partnerfirma der Kanzlei nutzen, bei dem ich bei Klageerfolg unterschiedliche Prozentsätze der einmaligen Schadensersatzzahlung, bzw. der Kaufpreiserstattung an die Kanzlei und den Prozessfinanzierer abführen müsste. Für mich würden auf alle Fälle keinerlei Prozesskosten entstehen. Habe mit so etwas keinerlei Erfahrung.  
Mich würde Eure Meinung diesbezüglich interessieren?

 

Darüber hinaus, kann ich aus meiner Fahrerfahrung nach dem Update nicht unbedingt über weitere negative Folgen des Updates berichten. Vielleicht etwas Leistungsverlust, etwas "bockigeres" Schaltverhalten der Automatik. Beides rein subjektiv und ich könnte nicht beschwören, ob es wirklich so ist. Add-Blue aufgrund meiner Bons hat die VW-Vertragswerkstatt immer gleich bei meinen Inspektionsterminen nachgefüllt und ich habe bisher nicht kontrolliert, ob sich der Verbrauch nach dem Update signifikant erhöht hat. Für den Kraftstoffverbrauch muss ich noch die Fahrtenbücher der letzten zwei Jahre auswerten. Der Diesel-Durchschnittsverbrauch war bei meinem California Ocean Campingbus mit 204 PS DSG-7-Gang und immer schon sehr hoch bei um die 10 Liter gewesen. Ich bin ein sehr konservativer Fahrer. Die PKW-Versicherung ist übrigens auch sehr teuer: EUR 1050 pro Jahr mit EUR 1000 Vollkasko Selbstbeteiligung bei 15000 KM versicherter Jahreslaufleistung. Ein PKW-Versicherungsrechner hat mir mal ausgespuckt, dass man dafür schon einen Porsche 911 mit wesentlich mehr PS versichern könnte. Also ein teurer "Luxus-Bully", der jetzt nicht mehr nur Freude, sondern zumindest in Bezug auf Abgasskandal und Wiederverkaufswertsenkung auch anfängt Ärger zu machen. Und sollte solch ein "Luxus-Bully" bei dem hohen Kaufpreis, hohen Versicherungskosten, hohem Spritverbrauch, hohen Service- und Reparaturkosten nicht ausschließlich nur Freude bereiten?

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  • 1 Monat später...

Das ist alles sehr ärgerlich.

Ich habe das Zwangsupdate 23Z7 auch nach Stilllegungsandrohung durch das KBA im Oktober 2020 aufspielen müssen. Seit dem hat sich der Dieselverbrauch um ca. 20% erhöht. Ich habe seit Neukauf den Verbrauch über Spritmonitor getrackt. Das Fahrverhalten ist subjektiv, das ist nur mein Gefühl, schlechter geworden, er hat etwas Power im oberen Bereich verloren.

Verfahren gegen VW läuft. Ich kann nur jeden dazu ermuntern.
Die Freude am Cali hat durch diesen Betrug leider sehr gelitten.


Ein schönes Wochenende!

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Ich will deine Daten nicht anzweifeln, aber könnte es sein, dass du im Winter wie viele andere aus mehreren Gründen ohnehin einen höheren Verbrauch hattest ?

Ich verwende ebenfalls seit vielen Jahren den Spritmonitor und mir ist unabhängig jeglicher Updates kaum eine Veränderung im Verbrauch aufgefallen (außer eben jeden Winter).


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