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T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer


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Danke, wird erledigt :] !

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Wenn er das macht ist der Beach doch als Wohnmobil versichert oder??

Oder macht er das nur für die Zulassung und bei seinen Angaben dann ATL rein, damit der Beach als PKW Versichert und als Wohnmobil versteuert ist???

 

MfG

larry

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Servus zusammen,

 

zwei Randbemerkungen meinerseits:

 

a) Für die Erstzulassung (d.h. die EVB für die Zulassungsstelle) benötigt ein guter Versicherungsmensch nur die Info ob PKW oder WoMo! Im Zweifel kann er die EVB sogar für beide Fahrzeugklassen ausstellen. Die TSN/ HSN sind hierfür NICHT notwendig.

 

b) Nachdem alle neuen Fahrzeuge (z.B. der 150kW TSI) nun scheinbar tatsächlich die Kennung "Beach" integriert haben (einfach Suche entsprechend anpassen), wäre ich nicht 100% sicher (auch wenn ich ebenfalls keinen 100kW kenne), dass der Beach MJ2012 nicht doch mit der ATK kommt. Aber selbst das ist für die Beitragsberechnung total egal, da sowohl der AQX als auch der ATK die identischen Schadenseinstufungen (VKN/ TKN) haben.

 

Warten wir's also bis zur Auslieferung ab, vielleicht tut sich ja bei den Schlüsselnummern tatsächlich etwas.

 

VG

 

CaliMUC

 

 

EDIT: Aus meiner Sicht handelt es sich bei der Suchmaschine immer um die PKW Schlüsselnummern! Zudem ist ein Beach (bislang) immer ein PKW ...

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Hallo,

 

AQX wird als AC = Kombilimousine, also PKW (nicht Wohnmobil) ab

Werk zugelassen und ist entsprechend zu versichern.

 

Fahrzeuge mit Womo Zulassung werden im GDV Verzeichnis nicht

geführt (nur PKW).

 

 

Gypsy

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Hallo,

 

Zwischenstand:

 

Zulassung: PKW, Mehrzwecksfahrzeug (AF)

 

Kfz.-Steuer: Einspruch gegen Steuer-Bescheid mit Einstufung als

PKW erfolgreich. Bescheid lautet jetzt auf Wopmo.

 

Versicherung: noch immer offen.

 

Die Allianz will meinen weiterhin als Womo versichern, obwohl das

Fahrzeug als PKW zugelassen ist. Einen Erweiterten Versicherungs-

umfang will sie unter unter Hinweis auf §70 StVZO nicht übernehmen.

 

Wenn ich Peter richtig verstanden habe, dann geht es aber trotz un-

veränderter TSN (AQQ/AQR) das Fahrzeug als PKW zu versichern, wenn

es denn als PKW zugelkassen ist. Oder besteht hier noch einmal ein

qualifitierender Unterschied zwischen AC=Kombilimousine, oder AF=

Mehrzweckfahrzeug ?

 

 

Gypsy

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Guten Tag an alle - bin neu hier, wenn auch schon viel mitgelesen und viele Ideen bekommen. Lob an alle.

 

Jetzt bin ich allerdings fast am verzweifeln.

 

Ich habe nun alle Beiträge zum Thema Versicherung des California als WoMo oder PKW gelesen und meine, dass ich kapiert habe, dass die Cali, die, wie der von mir erworbene, vom Werk aus als WoMo zugelassen worden sind so "umgeschrieben" werden können, dass eine PKW-Versicherung möglich ist (käme mir wegen des hohen SF-Rabattes und der weitergehenden Leistungen der PKW Versicherung entgegen.

 

Wie ich die Beiträge verstehe hängt es auch vom jeweiligen TÜV (? ginge DEKRA auch ?) ab, ob der Eintrag geändert wird. Anscheinend ist hierfür ein Schreiben der VWN notwendig, welches die technische Baugleichheit mit den jetzt hergestellten Fahrzeugen (die wieder als Pkw vom Werk aus zugelassen werden können): Einzig fehlt mir jetzt dieses Schreiben oder eine "Adresse, bei der dieses Schreiben angefordert werden kann. Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir dies zur Verfügung stellen / diesen Ansprechpartner bei VWN nennen könntet, denn meine Bemühungen bei TÜV (Südwest,Ulm) und der VWN -Endkundenservice waren leider nicht erfolgreich. Von dort kam gestern die übereinstimmende Auskunft "einmal WoMo, immer WoMo", eine Korrektur sei nicht möglich.

 

Ich wäre deshalb dankbar für Eure Hilfe, um den Beteiligten dann doch noch den "rechten Weg" weisen zu können. Vielen Dank erst einmal - und ein schönes WE (auch wenn es kalt und regnerisch zu werden verspricht).

 

Grüße von Topo

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Ja so war es bei meinem T5.2!

Es war sogar so, dass durch die Eintragung AC eine WOMO Versicherung unmöglich wurde und ich bei der Zulassungsstelle mit der Umschreibung eine neue EVB Nummer vorlegen musste.

 

 

Wenn du diese Umschreibung ohne neue EVB Nummer durchbekommen hast, wird die Eintragung "AF" nicht viel bringen.

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1. Dein Fahrzeug ist MJ 2010. Da war eine Zulassung als PKW nicht möglich. die E-Prüfnummer deines Fahrzeugs unterscheidet sich von der Nummer eines MJ 2011 oder später.

 

Mein alter T5.2 war aber auch ein MJ 2010 und es hat geklappt!

 

2. Der TÜV Rheinland hat es nicht umgeschrieben. In Darmstadt war s kein Problem.

 

Eine Kopie des Gutachtens sollte Dir JoJoM oder Radfahrer geben können. Vielleicht habe ich auch noch etwas eingescannt.

 

Ich such mal was ich noch so habe.

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Hallo,

 

die Umschreibung ging ohne neue EVB ...

 

 

Gypsy

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Das ist kein gutes Zeichen.

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Hallo,

 

im Zeichenlesen bin ich nicht wirklich gut, aber wie jetzt Versicherungs-

technisch ein HSN:0603/TSN:AQR, aber AF/Mehrzweckfahrzeug, statt

SA/Wohnmobil zu behandeln ist ... das interessiert mich natürlich sehr.

 

Das vorgelegte Gutachten vom TÜV Hessen hat der TÜV Süd übrigens

mit einer Bemerkung abgetan, die ich hier nicht wiedergeben will, aber

im Ergebnis hat sich der TÜV Süd nicht zur Umschreibung auf AC Kombi-

limousine bewegen lassen ...

 

Gypsy

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Hallo Tom,

 

ging ja fix und ist genau das, was ich benötige , dem TÜV darzulegen, dass das "geht nicht" noch nicht das letzte Wort ist.

 

Besten Dank hierfür und vielleicht kann ich mich mal revanchieren.

 

Grüße

 

Topo

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Hallo Gypsy,

 

jetzt versteh ich so langsam gar nichts mehr. Ich meinte Deinem Beitrag vom 28.07. entnehmen zu können, dass der TÜV Südwest deswegen eine Eintragung als "Mehrzweckfahrzeug" statt "WoMo" vorgenommen hat.

 

...oder hab ich da etwas falsch oder gar nicht verstanden?

 

Gruß

 

Jochen

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Hallo,

 

AC/Kombilimousine hat der TÜV Süd bei mir nicht akzeptiert.

 

AF/Mehrzweckfahrzeug hat der TÜV Süd - aber nur in Verbin-

dung mit der Auflastung auf 3.2t ZGG - akzeptiert.

 

Die TSN blieb die alte, also AQR.

 

 

Gypsy

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AQR... davon reden wir hier doch gar nicht!

Wir reden hier von AQQ!

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