Gast Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Ich bin kurz vor der Bestellung eines Cali T6 und da taucht die Frage nach der Art der Zulassung auf. Es gibt ja die Möglichkeit, den Cali als PKW oder als Wohnmobil zuzulassen, dies muss man anscheinend bei der Bestellung des Fahrzeugs schon angeben.  Nun meine Frage: Welche Vor- und Nachteile haben denn die beiden Möglichkeiten der Zulassung beim T6?  Vielen Dank schon mal. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mane Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Hallo,  Schau mal, hier gibt es eine Abhandlung ĂŒber 70+ Seiten zu dem Thema: T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo) Zulassung, Versicherung, Steuer  Kurz gefasst: - Steuer bei WoMo wesentlich gĂŒnstiger (zumindest beim Euro5 T5.2) - Versicherung muss man im Einzelfall durchrechnen lassen - fĂŒrs WoMo gilt eine andere Schadenfreiheitsrabattregelung und die PrĂ€mie wird durch den Fahrzeugwert bestimmt, kann aber durchaus auch gĂŒnstiger sein - andere im Thread benannte WoMo Nachteile, wie ggf. andere MautgebĂŒhren etc. sind mir in der Praxis noch nicht untergekommen  GrĂŒĂe, Manfred Zitieren Link zu diesem Kommentar
woplop Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Hallo, leider habe ich das bei der Bestellung noch nicht angegeben (magles Wissen) und er kommt nun als WOMO. Im Nachhinein wĂ€re mir die PKW Versicherung / Zulassung eigentlich lieber gewesen. Preislich macht es bei der Versicherung bei mir keinen Unterschied (Vorversicherung ca SF30). Allerdings ist die Steuer ca 150 teurer bei der PKW Versicherung. Trotzdem hĂ€tte ich die PKW Vers. lieber gehabt wegen fehlender NeuwertentschĂ€digung.  Man kann wohl auch nachtrĂ€glich beim TĂV wieder einen PKW draus machen lassen. Denke aber, dass mir das den Aufwand doch nicht Wert ist.  Denke er bleibt jetzt ein WOMO. Bei RĂŒckstufung im Schadensfall ist der preisliche Unterschied auch in beiden FĂ€llen ca 130 obwohl bei PKW von ca SF 30 auf ca SF 15 gestuft wird und bei WOMO von SF 20 auf SF 3. 15 Sieht halt schöner aus als 3. Falls wirklich wieder einmal ein PKW versichert werden sollte bleibt die Frage, ob dann SF3 evtl. wieder in SF 15 beim PKW umgerechnet wĂŒrde? Ist mir aber auch egal. Rabattretter gibt es bei WOMO soweit ich weiĂ, nicht. Bei PKW schon. Muss aber auch extra bezahlt werden.   GrĂŒĂe woplop Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Die Kfz-Steuer mĂŒsste beim T6 kosten: als PKW: 338 Â als WoMo: 220 Â Â Hab ich das richtig berechnet? Kennt sich da jemand gut aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre65 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Es gibt auch Wohnmobil-Versicherungen mit NeuwertentschÀdigung wie z.B. RMV oder HUK. Zitieren Link zu diesem Kommentar
woplop Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Â Kommt natĂŒrlich auf den Motor drauf an. Kommt aber in Etwa hin. Â woplop Zitieren Link zu diesem Kommentar
woplop Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  HUK tatsÀchlich? Da muss ich nochmal nachlesen. Ich dachte die hÀtten es eben nicht.  woplop Zitieren Link zu diesem Kommentar
woplop Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Hallo, hab gerade aus den Versicherungsbedingungen der HUK entnommen:  "Wann zahlen wir den Neupreis des Fahrzeugs? b Bei Pkw zahlen wir anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neu- preis des Fahrzeugs, wenn innerhalb von 18 Monaten nach dessen Erstzulassung ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust ein- tritt. Wir erstatten den Neupreis auch, wenn bei einer BeschĂ€digung innerhalb von 18 Monaten nach der Erstzulassung die erforderlichen Kosten der Reparatur mindestens 80 % des Neupreises betragen. Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug bei Eintritt des Schaden- ereignisses im Eigentum dessen befindet, der es als Neufahrzeug vom Kfz-HĂ€ndler oder Kfz-Hersteller erworben hat. Ein vorhandener Rest- wert des Fahrzeugs wird abgezogen. Beim Basis-Tarif fĂŒr Pkw gilt fĂŒr die Neupreiserstattung anstelle der Frist von 18 Monaten eine Frist von 6 Monaten." Also bei WOMOs keine NeupreisentschĂ€digung oder sehe ich das falsch?  woplop Zitieren Link zu diesem Kommentar
Andre65 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  Ja, du scheinst recht zu haben. Da steht ausdrĂŒcklich PKW obwohl das die Versicherungsbedingungen sind, die dem Antrag fĂŒr Wohnmobile anhĂ€ngen. Bleibt aber auf jeden Fall die RMV. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 FĂŒr die die es nutzen können gibt es auch noch einen steuerlichen Unterschied bei der Abschreibung. PKW 6 Jahre, Wohnmobile 8 Jahre.  GruĂ Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
cali5 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Kann es sein, dass man sich in Ăsterreich mit einen PKW ĂŒberall hinstellen kann (auch ĂŒbernachten), hingegen mit einen Wohnmobil bzw. mit Wohnmobil-Zulassung nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Woher habt ihr denn die Info, dass ein T6 California als Wohnmobil vom Band lÀuft?  Ich habe die Info, dass mein T6 California Ocean 4 Motion als PKW zugelassen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
uskoeln Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Mein T6 4Motion auch, aber nur, weil ich es angekreuzt habe (Konfigurator) Â Â Gesendet von iPhone mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  Ja, es muss explizit so ausgewÀhlt werden. Ansonsten wirds eine WoMo.  Gruà Markus Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 22. Oktober 2015 Teilen Geschrieben 22. Oktober 2015 Ich danke Euch!  Obwohl ich bei der Bestellung schriftlich Typschild fĂŒr M1-Pkw mit EG-Typgenehmigung geschrieben habe, wird mein Auto derzeit als Wohnmobil gefĂŒhrt.  LĂ€sst sich aber wohl noch Ă€ndern!  Uff!! Zitieren Link zu diesem Kommentar
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