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Bus unterstellen wegen längerer Reise: Wo und wie absichern?


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Hallo,

 

meine kleine Familie plant demnächst für gut 5 Monate ins Ausland sich abzusetzen, um die Elternzeit mal richtig zu genießen. Jetzt ist es so, dass wir weder einen Stellplatz noch Garage bei der Wohnung noch den Eltern haben. Somit sollte der Bus von der Straße weg (abgemeldet) und gern überdacht sein.

Natürlich grasen wir schon die Nachbarn ab, doch da drängt sich auch die Frage in den Vordergrund: "Wie ist eigentlich der entsprechende Platzgeber abgesichert?". Es kann ja auch sein, dass mal per Unwetter etwas passiert oder - falls wir eine Halle finden - dort mal z.B. ein Wassereinbruch ist. Klar das der Platzgeber sich gern darauf beruft, dass es eigenes Risiko ist...Hat da jemand Tipps oder gar Erfahrungen?

Bei wem (Bauern, Nachbarn, Fremde, Parkhaus,...) würdet Ihr so ein Unterstellplatzvorhaben eher realisieren?

Vielleicht noch genialer: Hat jemand einen Platz demnächst in der Umgebung Dresden sogar frei :-) ???

 

Bin gespannt,

~Andreas

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Kannst ja mal hier reinschauen, evtl ist ja was dabei.

 

 

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Sue

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Hallo Andreas,

 

das mit dem Abmelden würde ich an Deine Stelle aber auch noch mit Fachkundigen (Versicherung) klären. Evtl. fährst Du besser wenn Du den Cali angemeldet lässt.

SF sammelt man meines Wissens nur für ganze Versicherungsjahre. Das wird also von der Versicherungsprämie abhängig sein.

 

Viele Grüße,

 

Oliver

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Hallo-

 

sowas versteh ich nicht...also ich würde die Elternzeit mit dem BUS machen....warum wegstellen ?????

 

Neidische Grüße aus Saarbrücken

 

Martin

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Ich würde das mit dem Abmelden auch erst mit der Versicherung klären, gerade in der Dredener Gegend. Wie sieht z.B. eine Entschädigung bei einer unfreiwilligen Fahrt nach Polen oder weiter während deiner Abwesenheit aus?

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Dem kann ich mich nur anschliessen....

 

Servus Fidel

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Servus,

 

der Versicherungsvertrag ruht für die Zeit der Abmeldung, d. h. bestimmte Schäden werden weiterhin abgedeckt. Wenn du das Fahrzeug wieder anmeldest wird der Vertrag wieder aktiv. Du kannst den Vertrag i. d. R. nicht kündigen, da eine Kündigung nur zum Jahresende mit entsprechenden Fristen möglich ist.

 

Einen unterschied macht es, wenn du das Fahrzeug verkaufst. Dies entspricht einem Wegfall des Versicherungsrisikos, dann kannst du die Versicherung kündigen.

 

Details zum Umfang der ruhenden Versicherung findest du in den Vertragsunterlagen.

Ob du unbedingt den SF-Rabatt für das Jahr einsammeln willst ist deine Überlegung, ob nur ganze Jahre zählen weiß ich aktuell nicht.

Mir wäre es nicht so wichtig.

 

Wenn du einen gewerblich vermieteten Stellplatz findest (mehrere Fahrzeuge, schriftlicher Mietvertrag) dann sollte auch etwas zur Haftungsregelung im Vertrag stehen. Aber grundsätzlich haftet man nur für den Schaden, den man selbst zu verantworten hat. Höhere Gewalt (Wetter, Krieg) musst du also selbst absichern (da kommt dann wieder die ruhende Kfz-Versicherung ins Spiel).

Schäden durch ein undichtes Dach (bei normalen Regen/ Schnee) wiederum würde ich dem Vermieter zuschreiben, da es ja Teil der Leistungsvereinbarung (Mietvertrag, Unterstellvertrag) ist, dass das Fahrzeug trocken und vor Witterung geschützt steht. Das ist aber nur meine persönlich Einschätzung ohne zugrundeliegende Rechtsprechung. Da kommt es sehr stark auf den Einzelfall an (Vertragsinhalte, Art der Unterbringung).

 

Hoffe das hilft dir weiter.

Ich wünsche dir eine tolle Elternzeit, ob mit oder ohne Bus. Uns ist es bisher leider nicht möglich.

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Danke für die Antworten, das hilft weiter. Dann werde ich einfach mal bei der Versicherung anrufen und das besprechen. Wenn es ein ruhender Vertrag ist, dann könnten wir alternativ ja auch die Jahreskilometerleistung stark nach unten setzen.

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Hallo Andi,

 

ja, das geht auch, kostet aber Geld. Der ruhende Vertrag ist relativ umfangreich (ich glaube fast alle Teilkasko-Umfänge), aber kostenlos.

Kilometerleistung herabsetzen (und Fahrergruppe und Unterstellart ändern) sollte dir bei der SF-Klasse helfen.

 

Dann müssen aber auch die Kennzeichen dran bleiben.

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Hallo Andreas,

 

Deine Überlegungen sind richtig.

 

Abmelden würde ich den Dicken nicht. Die ganze Lauferei und die Kosten lohnen IMHO den Aufwand nicht.

 

Daß es auch Risiken gibt, wenn Du das Gefährt auf einem fremden Stellplatz oder einer Tiefgarage abstellst hat man in Stuttgart gesehen. Da brannte es ja am Neujahrsmorgen in einer Tiefgarage. Gestern kam dann ein Bericht in der Landesschau. Da hatte auch ein Anwohner seinen Freunden den Stellplatz überlassen. Das Auto brannte völlig aus.

 

Ich hatte es früher für 4 Monate so gemacht.

 

Versicherung bleibt angemeldet.

 

Auto kam auf Grundstück. (hatte ein wenig gesucht und einen Bauern in der Umgebung gefunden).

 

Heute empfiehlt sich eine weitere Absicherung w/Klau.

 

Da wären:

 

Felgenschlösser

Lenkradkralle

Bear Lock

und wie im Nachbarboard (T5 Board) beschrieben eine Kastensperre für die Pedale. Wird gerade konstruiert.

 

Wenn die Dir dann den Dicken weghieven hast Du natürlich verloren.

 

Aber zu ängstlich muß man ja auch nicht sein.

 

Jedoch: "je näher an der Ostgrenze desto besser die Absicherung".

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So,

also der Abmeldungszeitraum ist beitragsfrei bei meiner Versicherung, wenn das Auto z.B. auf Grundstück mit Zaun oder Garage untergebracht ist => Aussage bestätigt.

 

Jetzt nur meine nächste "Hürde". Herausgefunden habe ich, dass man auf jeder bundesweiten KFZ-Stelle das Auto abmelden kann (entstempeln, Kennzeichen als reservieren lassen). Nur in der heutigen so hochmodernen Welt kann ich - laut Aussage KFZ-Stelle Nürnberg - mein Auto nur in Nürnberg wieder anmelden, nicht von einer anderen Stadt aus...erst habe ich gelacht über dieses Schildbürgertum, doch leider ist es ernst!

D.h., ich kann doch nur per Versicherungsparagraph:

 

"Für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zugeteilt oder für Sie reserviert wurden, besteht Versicherungsschutz. Dies sind z. B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung."

 

die Fahrt von Dresden nach Nürnberg mit den ungestempelten Nummernschildern (und Terminnachweis) durchführen??? => Sonst komm ich doch garnicht weg aus der Stadt...oder verstehe ich das vollkommen falsch? Leider konnte mir die Dame in der KFZ-Stelle darauf antworten.

 

Hoffe auf Erleuchtung?!

Danke schon Mal,

Andreas

 

Übrigens: Ich möchte schon gern das Auto abmelden, denn das spart ordentlich Geld für 5,5Monate -> dieses Geld mag ich lieber in mein Kind investieren als in den Staat!

Bearbeitet von Andi Mk4
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Hallo Andi,

 

so wie ich das verstanden habe, darfst Du da nur den direkten Weg, und auch nur bis zum benachbarten Landkreis fahren.

Mir steht nämlich ähnliches bevor, allerdings reicht mir der benachbarte Landkreis.

 

Viele Grüße,

 

Oliver

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Hallo Andreas,

 

also eine Fahrt Dresden-Nürnberg würde ich auf Basis des Paragraphen nicht riskieren, auch wenn es rein Formal keine Einschränkungen über die Fahrstrecke gibt (soweit der Text vollständig zitiert ist).

Lieber einen Zulassungsservice damit beauftragen, kostet von 20 bis 50€. Ist allemal günstiger als der Kraftstoff DD->N.

Und ja, eine Anmeldung ist nach derzeitiger Gesetzes-/ Vorschriftenlage nur in dem Ausgabebezirk (Landkreis, Stadt) möglich, eine Abmeldung überall.

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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, §10, Abs. 4:

 

„Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirk und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.“

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Hallo,

so, damit sollten jetzt aber alle Informationen beisammen sein...mein Zitat war rein von der Versicherung - aber schon allein deshalb hätte ich mir eine andere Möglichkeit gesucht, denn die 3h + x mit ungestempelten Nummernschildern ist halt echt keine gute Idee.

Entscheidendes Stichwort ist "ZULASSUNGSDIENST" -> Vielen Dank!!!

 

Zusammenfassend:

* Abmelden des KFZ überall möglich (Nummernschilder reservieren!)

* Anmelden des KFZ nur im Zulassungsbezirk möglich

-> Zur Zulassung in fremder Stadt (je nach Entfernung) den Zulassungsdienst bemühen

-> Fahrt zur Zulassung ist nur in der Zulassungsbezirk oder direkt angrenzendem Bezirk möglich

-> Wenn während der Abmeldedauer kein regulärer TüV fällig war, dann muss er zu Wiederzulassung nicht neu gemacht werden

* Versicherungsschutz wird auf ruhend gelegt, mit (je nach Versicherung) voller Teilkasko

-> jedoch entweder auf Privatgrundstück mit Zaun abstellen oder in Garage (abschließbar) verfrachten

 

Allen schon mal vielen Dank, vorallem Duke :-)

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