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5 Sitzplätze im California


Gast ppatrick

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Ich habe da etwas Zweifel mit dem 5ten Sitz.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter Ziffer

S.1 (Sitzplätze einschließlich Fahrersitz) oo4, d.h. das

Fahrzeug ist für 4 Personen während der Fahrt zugelassen.

Oder übersehe ich da etwas ?????

 

Gruß

Frank

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Hallo,

 

stimmt ... der Eintrag unter Ziff. 5 = 8 Personen und unter Ziff. S1 = 4.

 

Hab auf der Kopie von meinem "ollen" gleich noch mal nachgeschaut,

aber so steht es da ...

 

Was gilt denn nun ... meiner ursprünglichen Erwartung entspräche

S1 = 4 Personen.

 

Gypsy

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Die 4-motion haben doch immer nur 4 Sitze, da sie sonst bei Vollausstattung mit mehr Sitzen das zGG überschreiten. Eine Auflastung, ,wie z.B. Gypsy mit 3,45t anmerkte, würde das ändern, aber ist aus meiner Sicht wiederum technisch nicht möglich, da das Gesamtfahrzeug nicht auf 3,45t ausgelegt ist. Allein eine Luftfeder rechtfertigt keine Auflastung.

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Bis 3,2t aber schon. Oder?

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Jain.....

die Luftfederung ansich nicht aber die Kombination aus Goldschmitt Luftfahrwerk, anderen Bremsbelägen und der Reifen/Felgen Kombi mit den passenden Tragkräften.

 

dann ist es möglich.

aber aus Marketingstrategischer Sicht von VW/N nicht erlaubt.

 

so waren unsere letzten Infos zu unserem B esuch bei Goldschmitt.

 

grüße

Achim

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hmm.. nein, da kann ich mich nicht daran erinnern, dass es ausser dem Fahrwerk und Bremse noch Unterschiede an der Karosse zwischen 3,0 und 3,2t gibt.

 

Gibts die?

 

Die Geschichte der Gewichtsklassen beim T5 ist sowieso ein Thema bei dem ich niemals ganz durchblicken werde.

 

Es gab PR Nummernmäßig bei äusserlich identischen Fahrzeugen verschiedene Gewichtsklassen.

 

Mein Neuer hat laut PR Austattungsliste:

 

Vorne Gewichtsbereich 6 (PR Nr. 0JF)

Hinten Gewichtsbereich 4 (PR Nr. 0YD)

 

Angaben, die mir gar nichts sagen.

 

So wie ich das im Moment sehe, kann es sein, dass ein California der zwei Autos vor oder hinter mir am Band steht, diesbezüglich andere Gewichtsklassen bekommt.

So wars auf jeden Fall beim T5.1!

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Hallo,

 

Mein Stand zur Diskussion ist:

 

darüber (Goldschmitt Auflastung) liegt auch ein im Auftrag von Goldschmitt

durch den TÜV Süd beauftragtes Gutachten vor, dass die Auflastung unter

Auflagen (Achslasten, Traglast Felgen, Lastindex Reifen) ausdrücklich positiv

beurteilt. Auf dieser Basis wurden auch bereits Fahrzeuge (auch Calis's) auf-

gelastet und zugelassen. ZGG dann 3.45t. Achslast VA/HA = 1.750kg. Traglast

Felgen bis 2284mm Reifenumfang = 875kg, Lastindex Reifen 103, oder höher.

 

Die Goldschmitt Jungs bieten offiziell ebenfalls auf Wunsch von VWN keine

Auflastung an, stellen aber das TÜV Gutachten, sowie Ihr Know How bezüglich

einer Auflastung zur Verfügung. Die Auflastung erfolgt dann als Einzelabnahme,

z.B. durch den TÜV in Walldürn.

 

Die UBB der VWN sieht keine Auflastung über das ZGG des Basisfahrzeugs vor.

VWN unterstützt T5 Auflastungen aus - so wird berichtet - nicht technischen

Gründen derzeit nicht.

 

Ob bereits die Auflastung auf 3.45t, oder erst die tatsächliche Ausnutzung der

höheren ZGG somit einen denkbaren Ausschluss von Garantie- und/oder Gewähr-

leistungsansprüchen seitens VWN mit sich bringt ist (noch) offen, da bisher keine

Probleme bekannt geworden sind.

 

Die Maxi Achse wurde in den Boards diskutiert, da VB Airsuspension bzw. ich

den Begriff in die Auflastungsdiskussion einbrachte (VB bietet keine Auflastung an).

 

Eine abweichende Achskonstruktion für die T5.1 mit 3.2t ZGG ab Werk wurde aber

bisher (von den Boardern mit ETKA Zugriff) nicht identifiziert.

 

Im Rahmen der EU weit verabschiedeten, bzw. teilweise noch in Diskussion

befindlichen Ausrüstungsvorschriften- und Empfehlungen für Rettungsfahrzeuge wird

die Diskussion aber auch für VWN an Aktualität gewinnen, da Fahrzeuge ohne

Luftfahrwerk bzw. mit nur 3.0t ZGG dann mehrheitlich für den Rettungseinsatz

ausscheiden werden.

 

Gypsy

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Hallo,

 

ich kenne die Ausstattungscodes mit den Gewichtsbereichen von Audi.

 

Was uns fehlt ist die VWN/T5.2 Zuordnung zu den entsprechenden

Achslasten ...

 

Gypsy

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ich kenn nur das hier:

 

Wobei sich die Massen auf die gefederten Massen eines leeren Fahrzeugs beziehen.

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Wobei das schon die "schwersten" Gewichtsklassen sind!

 

Späßle: Gucken die sich die Fahrer an, bevor die sowas vergeben :D

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Hallo,

 

Späßle: Der Normfahrer hat 75kg ;(

 

Faktenlage ...

 

gewiß ist nur, dass ich immer weniger verstehe, desto mehr

ich zu Wissen und in Erfahrung gebracht zu haben glaube ...

 

Anbei mal eine Übersicht für einen Cali 132KW DSG (ohne 4-Motion).

 

Alles was grün ist, steht so in Katalogen, oder Zulassungsbest. Teil 1, oder, oder ...

Alles was gelb ist, ist rein rechnerisch ermittelt, aber "unbewiesen"

Alles was rot ist, versteh ich nicht, oder erscheint mir bedenklich

 

Gypsy

Cali ZGG.pdf

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@ Gypsy

 

schöne Tabelle haste da gemacht, aber:

 

1. Du ordnest dem Cali 132kW DSG ganz allgemein die Gewichtsklassen 6 und 4 für VA und HA zu. Diese treffen doch aber nur speziell für den Cali von Tom zu. Sein Fahrzeug wird mit all seinen PR-Nr. aller Wahrscheinlichkeit nicht über 2.545kg wiegen.

 

2. Die max. zulässige HA-Last bei o.g. Cali beträgt 1575kg und nicht 1550kg. siehe

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3. Die Summe der zulässigen Achslasten müssen doch nicht zwangsläufig dem zGG entsprechen. Wenn es so wäre. dann müsstest Du ja dein Fahrzeug immer so beladen, dass du exakt die zulässigen Achslasten erreichst. Das schafft kein Mensch und schon gar nicht ohne Waage

 

Beispiel: Belädst du den Cali so, dass du die volle HA-Last ausnutzt, also 1575kg, so darf die VA-Last 1425kg nicht übersteigen, auch wenn die maximal zulässige VA-Last 1550kg beträgt, weil du die 3000kg zGG sonst überschreiten würdest.

 

4. Traglastindex 103 = 857kg, also völlig ausreichend. Wie muss man die -4 Differenz verstehen?

 

Gruß Ben

 

P.S.: Die auf ETKA - zugreifenden Boarder sollten vielleicht ihre Recherche bezüglich der zGG 3,2t nicht nur auf die Achskonstrukion beschränken, ich kann mir gut vorstellen, dass es da noch an anderer Stelle Unterschiede gibt

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Das war genau das was ich hören wollte!

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