CaliGypsy Geschrieben 11. März 2011 Teilen Geschrieben 11. März 2011 Hallo, tja ... dann hab ich das bei GS vollkommen falsch verstanden, aber ich habe ja auch nur die Sensoren im Auge gehabt und nicht wohin die messen ... tja ... da werden die Jungs bei Goldschmitt noch mal nachdenken müssen und ich habe wieder ein Problem mehr ... Goldschmitt + Xenon + 4-Motion + DSG ++++ warum sollte es auch einfach werden ... Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 18. März 2011 Teilen Geschrieben 18. März 2011 Moin, ich hab eben einen Touran mit dem LED-TFL als waagerechtes U gesehen, so wie es wohl auch im T5.2 kommen soll. Sah zumindest so aus wie auf den Fotos. Ich finde, es sieht in natura als waagerechtes U gar nicht so schlecht aus! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bulliritt Geschrieben 18. März 2011 Teilen Geschrieben 18. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, sieht wirklich nicht schlecht aus, wir haben sie an unserem Firmentouran. Zitieren Link zu diesem Kommentar
bonsai19 Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, ich dachte immer, dass das GS LFW für beide Achsen den T5 auf konstantem Niveau zwischen Längsachse und Straße hält. Somit sollte doch eigentlich egal sein, wie VW die Sensoren verbaut. Man muss die Teile, falls sie beim Einbau des LFW im Weg sind, nur hart auf "gerade" codieren/einstellen. Den Rest sollte doch das LFW selbst machen. Oder habe ich das vollkommen falsch verstanden? Übrigens, für das Setzen von Schlaglöchern als POI sollte man auf ein Navi aus nem Caterpillar umrüsten. Dann stimmen wenigstens Anzeige und Realität überein Grüße bonsai Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 12. Mai 2011 Teilen Geschrieben 12. Mai 2011 Hallo, Der TÜV akzeptiert zwar, wenn das Luftfahrwerk über die Niveauregulierung die automatische Leuchtweitenregulierung quasi miterledigt, allerdings müßte die Luftfahrwerks Niveau- regulierung, soweit sie auch als aLWR mißbraucht wird - um auch vor meinen Augen Wohlgefallen zu finden - ebenso ge- nau und ebenso schnell sein ... ist sie aber nicht, muß sie auch nicht, zumindest nicht solange Goldschmitt mit seinem Luftfahr- werk nicht Dinge wie einen dynamischen Wankausgleich oder ein adaptives Fahrwerk mit dynamisch verstellbaren Dämpfern realisieren möchte ... wovon aber nirgends nicht die Rede ist. Hinzu kommt, dass die Sensoren für das Luftfahrwerk die Quer- und Längsachse, die aLWR aber wohl nur die Längsachse er- fassen/messen müssen ... also 4 Sensoren (LFW) und wohl nur 2 Sensoren (aLWR). Würden - entgegen meiner halbwissenden Vermutung - statt 2 doch 4 Sensoren für das Werks Bi-Xenon radweise verbaut, dann gäb's natürlich eine elegante Lösung ... das Goldschmitt LFW müßte einfach (aber in der Entwicklung aufwendig und kosten- intensiv) die T5 CAN-BUS aLWR Sensor Daten abfragen und für seine eigenen Anforderungen nutzbar machen ... aber bisher holt sich das Luftfahrwerk vom T5erli IMHHHHO nur das Geschwin- digkeitssignal und sonst nix ... schade eigentlich denn unter Ausnutzung der Bus-Daten könnt man am Ende sogar - nach umfangreichen und extrem teuren Meß- und Parametrisierungsfahrten unter unterschiedlich- sten Bedingungen - sogar angepaßte ESP Profile hinterlegen ... je nach Fahrniveau ... oder die ASR im Off-Road deaktivieren, oder, oder ... Das sind aber Optionen, die man von einem - seitens des Fahrzeug Her- stellers - auf das Nachrüstgeschäft beschränkten Anbieters nicht wirklich erwarten kann und deshalb freue ich mich, dass es das Goldschmi!! LFW gibt und dass man bei Goldschmitt derzeit in der Anpassung an den T5.2 mit Bi-Xenon keine großen Probleme sieht ... wie auch immer die konkrete Lösung dann aussieht ... solange sie eben gerade nicht die Werks aLWR einfach deaktivieren wollen ... Weitere Optionen ... dynamischer Wankaus- gleich, adaptives Fahrwerk, oder weitere Gedankenspielereien sind wohl einem Werksseitig entwickelten und vertriebenen Luftfahrwerk vorbe- halten ... und davon haben wir (für den T5) noch nie etwas gehört ... Der Volkswagen Zulieferer für die Luftfahrwerke der Tuaregs und Phaetons, ist - gerüchteweise - Continental - aber FireStone hat sowas auch im Portfolio, und mit denen arbeitet ja Goldschmitt er- folgreich zusammen ... sollte es also mal Planungen bezüglich eines Wrksseitig entwickelten Luftfahrwerks geben, dann hätte die VWN Entwicklung (und der Einkauf) ja schon einmal ein paar denkbare Zulieferer ... neben all den anderen ... wie auch immer ... Werks Bi-Xenon incl. ALWR ab Werk ist gesetzt. Goldschmitt auch. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 20. September 2011 Teilen Geschrieben 20. September 2011 Hallo, kurzer Stand der Dinge ... Die aLWR Niveausensoren von VWN (je einmal an der VA und HA, rechts) zum Werks-Bi-Xenon bleiben bei Verbau eines Goldschmitt Luftfahrwerks unverändert bestehen. Die Funktion bleibt vollständig erhalten. Auch die Anpassung der Bi-Xenon Scheinwerferstellung an die verschiedenen Fahrniveaus wird über die VWN aLWR Sensoren ohne Eingriff und automatisch und korrekt vorgenommen. Die Bi-Xenon Scheinwerfer haben eine phantastische Ausleuchtung und die Fernscheinwerfer sind die Wucht. Die dynamische aLWR stellt dabei sicher, dass der Gegenverkehr bisher keine Einwände gegen die Licht- flut vorgebracht hat ... Leider gibt's noch einen offenen Punkt ... und das betrifft nur die VWN Seite ... und das ist die Frage nach der (zeitweisen) Umstellung der Bi-Xenon Scheinwerfern auf Linksverkehr ... leider schweigt sich dazu auch die VWN Bedienungsanleitung aus, obwohl diese in der Version 05/2011 die Xenon Scheinwerfer zumindest grundsätzlich kennt (auf S. 408 wird der Lampentausch beschrieben) ... im MFA gibt's keine Einstellung (z.B. Touristenlösung), wie bei anderen Xenon Konzernin- karnationen. Ob man über VCDS irgendwie weiter kommt ... keine Ahnung. So, oder so ... das muss über die MFA definierbar sein, denn auf den Englandfähren, oder bei den Eurotunnel Einfahrten gibt's noch keine ständigen VWN Vertretungen und ein Notebook mit einem ak- tuellen VCDS wird mit den Xenon-Bullis MJ2012 auch nicht mitgeliefert und das in wunderbarer epischer Breite beschriebene Abkleben ... tja das gilt nur für die H4 und H7 Fraktion. Hat schon jemand eine Lösung zum Thema Rechtsverkehr und Bi-Xenon und zeitweise (Urlaub auf den Inseln) Umstellung auf Linksverkehr gefunden ? Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hein Geschrieben 20. September 2011 Teilen Geschrieben 20. September 2011 Hallo Gipsy, stand mit dem MP vor unserer Inselreise kürzlich vor dem gleichen Problem. Doku-mäßig nichts gefunden. Zum Vreundlichen: Abdeckung Scheinwerfer hinten aufgedreht - Hebelchen umgelegt und schon wurde aus dem asymetrischen Licht ein linksverkehr-blendfreies symetrisches Licht. Aufwand Hein Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 20. September 2011 Teilen Geschrieben 20. September 2011 Hallo, tja ... beim MP mag das ja so sein, aber bei unserem Bulli ? Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 21. September 2011 Teilen Geschrieben 21. September 2011 Hallo, ich habe ja die T5 GP Bi-Xenons ab Werk verbaut ... und seit heute ist vorerst sicher ... es gibt keine Möglichkeit die T5.2 (GP) Werks Bi-Xenon Scheinwerfer für Linksverkehr umzustellen! Dies betrifft sowohl eine denkbare elektronsich/elektrische Möglichkeit über die MFA (wie bei anderen Konzernmodellen) als auch eine manuelle Umschaltung (z.B. über einen Schalter an den Scheinwerferln), als auch ein Abkleben der Scheinwerfer (wie bei Halogen Scheinwerfern). Die Offizielle Antwort auf die Anfrage meines Freundlichen bei VWN kam schnell: "da die XENON-Scheinwerfer sich starr im Gehäuse befinden, sich damit nicht nach rechts, links, oben oder unten bewegen können, ist eine elektrische Einstellung der Scheinwerfer auf Linksverkehr nicht möglich. Unsere Fahrzeuge mit XENON müssen nicht auf Linksverkehr umgestellt werden. Man kann mit den Rechtsverkehr-Einstellungen des Scheinwerfers auch in Linksverkehr-Ländern fahren." Nun ja ... das mit nicht nach "oben oder unten" bewegen können, dass ist auf jeden Fall nicht zutreffend ... das mit links/Rechts leider schon ... also wird's wohl nix mit Umstellung per MFA ... wobei ... was machen denn all die anderen Konzernmodelle mit Bi-Xenon, aber noch ohne dynamisches Kurvenfahrlicht in Linksfahrer Ländern? Und ohne Änderung im Linksverkehr fahren können ... da hab ich ja noch so meine Zweifel ... denn wie sich so ein entgegenkommender Brite, Schotte, oder Ire fühlen wird, wenn er im Gegenverkehr Bekanntschaft mit dem hellstmöglich leuchtenden Lichtpunkt der wirklich sehr guten Xenons im Gesicht überrascht wird ... ich weiß es nicht ... Seh ich da ein Problem wo sich kein Problem ist ? Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliMUC Geschrieben 21. September 2011 Teilen Geschrieben 21. September 2011 Servus, ich würde es als "mögliches, aber nicht besonders wahrscheinliches Problem" kategorisieren. a) Da wir 2008 so ziemlich eines der wenigen Fahrzeuge aus D waren, das mit abgeklebten Scheinwerfern unterwegs waren, haben wir 2010 und 2011 darauf verzichtet - ohne auch nur tadelnde Blicke zu erhaschen. b) Dein LFW (noch besser als das kaum in die Knie gehende Seikel HD FW) regelt zumindest auf den Beladungszustand, so dass die Scheinwerfer nicht unnötig hoch stehen. Gut, ich hab' auf "3" gedreht, das bringt evtl. noch etwas mehr ... c) Wenn du weitgehend tagsüber fährst und das Licht NICHT auf Automatik stehen hast, wirst du Dank LEDs auf jeden Fall gesehen und du musst nur im Ernstfall (Tunnel, Weltuntergangsregenhagelschauer, etc.) das Licht am Tag aktivieren. Und wenn du tatsächlich ein Knöllchen bekommst, hast du einen Grund für den Rücktritt vom Kaufvertrag, da dir ja keiner vor dem Kauf gesagt hat, dass du damit nicht nach GB darfst Ansonsten ist das schon eine ziemlich schwache Leistung von VWN, das mit dem Umstellen (manuell) konnte schon mein 2003er E46 ... Viele Grüße CaliMUC Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 22. September 2011 Teilen Geschrieben 22. September 2011 Hallo, wer will denn vom Kaufvertrag zurücktreten ... zumal wegen eines Pro- blems, dass womöglich überhaupt Keines ist und für das - davon gehe ich aus - VWN doch noch eine Lösung anbieten wird. Zwei weitere Anfragen an VWN laufen ... Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 26. September 2011 Teilen Geschrieben 26. September 2011 Hallo, erstes Zwischenergebnis der Anfragen bei VWN ... die Werks-Bi-Xenon Scheinwerfer sind über die geführte Fehlersuche -> Bauteile -> 55 Leuchtweitenregulierung auf Linksverkehr umstellbar. Wer also ein entsprechendes Diagnosesystem zur Hand hat und derart bewaffnet auf einen Eurotunnel Zug , oder auf eine Fähre fährt, der hat schon mal eine Lösung an der Hand. Das Steuergerät 55 Xenon findet man auch im VCDS ... LongCode Rechtsverkehr, Dataset, Rod: Coding: 020A000001000000 ASAM Dataset: EV_HeadlRegulVWLWRPt 001004 ROD: EV_HeadlRegulVWLWRPt_VN75.rod leider gibt's noch keinen LongCode für beide Einstellungen ... wer also mal auf die schnelle Zeit hat ... der lese seinen LongCode für's Rechts- verkehrs Xenon aus (vergleiche mit oben, ob identisch) , fahre dann mit VCDS bewaffnet zum Freundlichen und lasse ihn auf Linksverkehr umstel- len und dann lese man mit VCDS den neuen LongCode aus ... fertig wäre die Lösung für VCDSler ... zumindest soweit die Hoffnung trägt. Labeldatei von Ross-Tech/PCI ausdrücklich erwünscht ;-)) Und für alle anderen ... also 99,9% der T5 Fahrer ... da läuft die Anfrage bei VWN noch ... denn eigentlich ist klar ... die Umstellung gehört in's MFA ... Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Hallo, nach Angaben von VWN ist eine Umstellung der Scheinwerfer auf Linksverkehr nicht mehr erforderlich. Soweit erst einmal perfekt, denn ohne an irgendetwas denken zu müssen kann man mithin den Kanal überqueren und die Britischen Inseln unsicher machen ... Allein ... gewisse Zweifel bleiben ... Wie eine Blendung des Gegenverkehrs im Linksverkehr ohne ein Umschalten der für den Rechtsverkehr vorgesehenen Scheinwerfer vermieden wird ... keine Ahnung. Aufgrund der typischen Fahrbahnausleuchtung von Xenon-Fahrschein- werfern müßte doch IMHO eine Blendung des Gegenverkehrs unver- meidlich sein ... Beispiel hier: You do not have the required permissions to view the link content in this post. Würde der Gegenverkehr im Linksverkehr tatsächlich mit Scheinwerfern für Rechtsverkehr (wie behauptet) nicht geblendet (z.B. durch eine immer eingeschwenkte Blende), dann würde das ja mit erheblichen Nachteilen im Rechtsverkehr erkauft werden ... Nachteile die ich aber noch nicht bemerkt habe ... aber warum läßt sich das Xenon-Licht trotzdem über VAS umstellen (mit nachweislicher Korrektur der Ausleuchtung) ? Ich versteh es (noch) nicht ... aber sobald ich auf meine Anfragen bei Volkswagen und Automotive Lighting eine schlüssige Antwort erhalten habe, werde ich wieder berichten ... Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
hpk Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 Stell dich mal gerade vor eine Wand und schau, welchen Bereich die Xenons erhellen. Bei meinem Audi hab ich gestaunt, da geht nichts mehr über die Horizontale hinaus, der Spickel nach rechts oben ist dort jedenfalls nicht mehr vorhanden. Wenn's beim Cali auch so sein sollte, dann passt es hüben wie drüben. Ansonstan mal auf einem Feldweg parkieren und dich vorne rechts mit dem Campingstuhl hinsetzen. Wenn's dich blendet, sind deine Zweifel berechtigt ... Empirisch wirst du sicher rausfinden, was nun Sache ist Zitieren Link zu diesem Kommentar
Ben Geschrieben 13. Oktober 2011 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2011 In der E98 gibt es folgenden Passus: You do not have the required permissions to view the link content in this post. 5.4.1. Bei Scheinwerfern, die für die Verwendung bei nur einer Verkehrsrichtung (entweder Rechts- oder Linksverkehr) gebaut sind, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Verkehrsteilnehmer in einem Land, in dem eine andere als die Verkehrsrichtung gilt, für die der Scheinwerfer gebaut ist, nicht belästigt werden ( 1 ). Dabei kann es sich um folgende Maßnahmen handeln: a) Abdeckung eines Teils der Fläche der äußeren Abschlussscheibe; b) Verschiebung des Lichtbündels nach unten. In diesem Fall muss die vertikale Verschiebung mindestens 0,5° betragen. c) jede andere Maßnahme, mit der der asymmetrische Teil des Abblendlichts zurückgehalten wird. 5.4.2. Nachdem diese Maßnahme(n) getroffen worden ist (sind), müssen bei der Beleuchtungsstärke die folgenden Werte eingehalten werden: 5.4.2.1. Für Rechtsverkehr ausgelegtes Abblendlicht, das für Linksverkehr angepasst wurde: bei 0,86D-1,72L >=5 Lux bei 0,57U-3,43R Wenn das die T5 Xenons erfüllen, dann ist s ok. hpk hats schon gut beschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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