oki68 Geschrieben 10. April 2012 Teilen Geschrieben 10. April 2012 Hallo an alle Beach-Halter, meine Frage: Kann ich einen Cali Beach (zugelassen als Pkw) bei der Kfz-Steuer trotzdem als WoMo besteuern lassen? Was ist dafür an Einbauten (Miniküche) erforderlich, was gilt als "fest" eingebaut oder kann ich den Gaskocher und einen Wasserkanister auch sonstwo platzsparend und praktisch verstauen? Bitte nur Kommentare von Strandfahrern, die das mit dem FA schon erfolgreich abgeschlossen haben. Bitte kurz und knackig, Danke! Ich weiss, es gibt da diesen Giga-Eintrag: "T5 Cali Beach/Comfortline (PKW vs. WoMo), Zulassung, Versicherung, Steuer, Parken" Aber dort ist alles mit ca. 550 Meinungen und großteils von den sowieso WoMos Comfortlinern so in die Länge gezogen und mit Versicherung und allem Möglichen vermischt, dass es nicht diese Frage trifft. ciao Oki Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 10. April 2012 Teilen Geschrieben 10. April 2012 Hallo, steht zwar auch im Mega-Hyper-Lang Thread, aber ganz kurz: lies: You do not have the required permissions to view the link content in this post. "fest" heißt "nur mit Werkzeug zu lösen" den Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG mußte nicht lesen ... es reicht, wenn ihr gemeinsam überzeugt seit ... also du und die Kfz-Steuer Stelle bei Deinem Finanzamt, dass Dein Beach nach dem Umbau den Bedingungen entspricht ... "Wohnmobile müssen mindestens über folgende Ausrüstung verfügen: Tisch und Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten (können gegebenenfalls tagsüber auch als Sitze dienen), Kücheneinrichtung mit Spüle und Kochgele- genheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen (Schränke beziehungsweise Stauraum). Diese Ausrüstungs- gegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht sein, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann." Quelle: Hinweis: Auch die Kochgelegenheit ist im Wohnbereich fest zu verbauen ... Geerts Beach mit Maxcamp Ausbau ist als PKW versteuert ... viel- leicht kann er uns berichten warum dem so ist ... Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Rabe Geschrieben 11. April 2012 Teilen Geschrieben 11. April 2012 Sorry, dass ich als Comfortline mich einmische, aber musste zu den genannten Punkten den Nachweis beim FA bringen, dass man an der Kochstelle/Spühle im Fahrzeug aufrecht stehen kann. Gruß Rabe Zitieren Link zu diesem Kommentar
matrose Geschrieben 11. April 2012 Teilen Geschrieben 11. April 2012 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich glaube an der Küche muss eine "Stehhöhe" von 1,70 gegeben sein. Bei aufgestellten Dach sollte es damit wenig Probleme geben, wenn die Küche relativ weit vorn eingebaut ist. Gruß M. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 11. April 2012 Teilen Geschrieben 11. April 2012 Hallo, amtlicher ... so nachzulesen im oben verlinkten Kraftfahrzeugsteuer- gesetz unter "§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbe- hörden" ... "Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grund- sätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwie- genden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und ... der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist. So bleiben dann nur die zwei klassischen Einbauvarianten - zumindest bei einem vorne aufzustellenden Dach - und dass ist die Spüle nebst Kochgelegenheit direkt hinter den Fahrer/Beifahrersitz zu montieren, entweder quer unter Verzicht auf den Durchgang, oder eben längs wie z.B. beim Comfortliner. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
oki68 Geschrieben 11. April 2012 Autor Teilen Geschrieben 11. April 2012 Hallo zusammen, Danke für das Rauspicken der entsprechenden Textstelle. Also die Formulierung ist damit präzisiert, es bleibt aber noch die Frage, wer aus dem Forum das mit seinem Cali Beach durchexerziert hat? Wer ist der Pionier? Bitte melden.... ciao Oki (der heute ziemlich frustriert ist, mehr dazu gleich....) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Radfahrer Geschrieben 11. April 2012 Teilen Geschrieben 11. April 2012 Hallo Oki, wenn Du den Aufwand mit der Gasanlage für den Kocher umgehen willst, such mal nach Spirituskocher für Festeinbau (Origo) oder ganz luxuriös Dieselkocher (Webasto). Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lefty75 Geschrieben 11. April 2012 Teilen Geschrieben 11. April 2012 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Also ich habe es hinter mir. Ich habe allerdings die MaxxCamp Möbel. Ich habe einfach beim Finanzamt angerufen und gesagt, dass ich einen T5 California mit AD habe. Darauf der Sachbearbeiter: Dann ist es ja klar: Wohnmobil. Ich sollte dennoch beim FA vorfahren. Hab ich dann gemacht. Der Sachbearbeiter hat allerdings nur von weitem auf den Bus geschaut und gesagt: OK alles klar, der geänderte Steuerbescheid wird ihnen zugestellt - rückwirkend versteht sich. Ich habe schon von Fällen gehört, da hat es gereicht ein Foto ans FA zu mailen. Ich würde einfach bei deinem FA anrufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 11. April 2012 Teilen Geschrieben 11. April 2012 Hallo, ich habe auch einfach beim Amt angerufen und binnen zwei Wochen lag der korrigierte Bescheid ohne Besichtigung des Fahrzeugs in der Post ... aber ... erstens habe ich einen Comfortline, der die gesetzlichen Be- dingungen für eine Besteuerung als Womo erfüllt ... und zweitens wird aus einem Beach kein Womo nur weil ein Mitarbeiter unseres Lieblingsamtes den Beach als Womo an- erkennt ... entscheidend sind allein die tatsächlichen Verhält- nisse ... und für deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen haftet allein ... na ... wer wird das wohl sein ? Ob der Weg über einen Antrag auf "verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten" nach § 89 Abs. 2 AO für Herstel- ler wie Aljo, oder Polyroof ein sinnvoller Weg wäre um Ihren Kunden etwas mehr Sicherheit in Sachen PKW, oder WoMo Be- steuerung zu verschaffen kann ich leider nicht beurteilen. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Pinback Geschrieben 12. April 2012 Teilen Geschrieben 12. April 2012 @Lefty: weißt Du, was Du jetzt pro Jahr unterm Strich komplett (Steuer/ Versicherung) sparst? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lefty75 Geschrieben 12. April 2012 Teilen Geschrieben 12. April 2012 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich meine statt 417,00 EUR zahle ich jetzt 220,00 EUR. Ich kann aber leider im Moment nicht schauen, da meine Unterlagen grad bei unserem Steuerberater sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Pinback Geschrieben 12. April 2012 Teilen Geschrieben 12. April 2012 Danke! Bei meinem bin ich bei 356,- Mal gucken, was der Küchenmodulmarkt in den nächsten Monaten interessantes bringt Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lefty75 Geschrieben 12. April 2012 Teilen Geschrieben 12. April 2012 @Pinback Da ich ja die 132kw habe kommt das schon hin. Wenn Du dann auf WoMo umschlüsselst, wird Deiner auch wieder günstiger als meiner sein, da dann das zgG. entscheidend ist. Ich habe ja 4M und dadurch über 3.000 kg. Du wirst dann bei etwa 200,00 EUR liegen denke ich. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 12. April 2012 Teilen Geschrieben 12. April 2012 Halo, die Cali Womo Kfz.-Steuer ist einfach gerechnet: ZGG 3.000kg = 210,00 ZGG 3.080kg = 220,00 die Kfz.-Steuer mit Zulassung als PKW beträgt je nach Motor, Getriebe und Antrieb zwischen 276,00 und 414,00 (bei Erstzulassung in 2011). Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Löffel Geschrieben 12. April 2012 Teilen Geschrieben 12. April 2012 Und die PKW Steuer läß sich hier recht gut berechnen. You do not have the required permissions to view the link content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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