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Inspektionsservice - Bremsflüssigkeit wechseln


exCEer

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Hallo,

es gibt ja immer wieder reichlich Verwirrung beim Erhalt und Verstehenwollen der Rechnungen für Intervallservice, Inspektionsservice und den beliebten Zusatzarbeiten (z.B. Bremsflüssigkeitswechsel).

 

Zunächst eine kurze Begriffbestimmung:

 

Ein Bremsflüssigkeitswechsel ist seit Mj 2005 (?) erstmalig nach drei Jahren, dann im Turnus alle 2 Jahre fällig. Das korrespondiert mit den Vorgaben für den Inspektionsservice. Achtung: Die zwischendrin fälligen Ölwechsel heißen bei Fahrzeugen mit LongLife-Serviceintervall (dürfte über 90% der hier vertretenen T5 betreffen) bekanntlich Intervallservice. Es kann also erstmalig nach drei Jahren passieren, dass Inspektionsservice und Intervallservice zusammentreffen bzw. man sollte diese beiden Dinge möglichst zusammenlegen.

 

So weit so gut. Mir ist jetzt aufgefallen, dass seit Mj 2008 (!) der Bremsflüssigkeitswechsel vom Arbeitsumfang automatisch mit im Inspektionsservice enthalten ist. Dafür ist natürlich der Inspektionsservice für einen T5 ab Mj 2008 etwas teurer als der Insp.Service für einen T5 vor Mj 2008. Das ganze ist immer natürlich jeweils zzgl. Materialkosten, also ca. 1,5 Liter Bremsflüssigkeit, beim 6 Gang Schalter noch etwas mehr (+0,15l), da dort ja auch die KupplHydraulik mit neuer Bremsflüssigkeit versorgt werden muss.

 

Nun meine Frage: Wie wurde das bei euch verrechnet? Wurde ein extra Bremsflüssigkeitsservice berechnet, also auch die Arbeitszeit? Oder nur das Material?

 

Ich bin sehr gespannt auf eure Berichte - vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen bei anstehenden Inspektionen auf eine korrekte Rechnung hinzuwirken.

 

Viele Grüße

Jochen

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Hallo Jochen,

 

nur damit ich es richtig verstehe. Ich hatte zwar schon versucht dies mit dem PDF-Dokument (aus dem Board) zu verstehen, aber irgendwie bin ich zu blöd dazu ...

 

Damit ich keine Probleme mit der Anschlußgarantie bekomme:

Ich muss alle 2 Jahre (oder entsprechend die KM) zum Intervallservice mit Eintrag im Serviceheft Mobilitätsgarantie.

 

Oder sind es das erste mal 3 Jahre (oder entsprechend KM) und dann erst alle zwei Jahre?

 

 

Früher war es leichter es gab nur "eine Durchsicht" alle X-Jahre bzw wenn man die KM eher erreicht hat. Diese ganzen neuen Begriffe sind für Otto-Normalnutzer der sich in Wartung und Versicherungsrecht nicht auskennt nicht so toll.

 

Gruß und Dank

Meinhard

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Hallo Meinhard,

mach dir nix draus... =)

 

Du musst unterscheiden in

1. Intervallservice: Das ist der Ölwechsel mit einem kurzen prüfenden Blick auf die Bremsanlage (Undichtigkeiten, Verschleiss der Beläge), die Bereifung, den Servoölstand der Lenkung und die Batterie(n).

 

und

 

2. Inspektionsservice: Das ist ein erheblich erweiterter Prüf- und Pflegekatalog, allerdings ohne Ölwechsel. Denn der ist ja in 1. enthalten!

 

1 ist nach Serviceintervallanzeige (SIA) fällig, spätestens nach 2 Jahren.

Anmerkung: Beim 5.1 mit Serien-DPF liegt die zugrunde zu legende Fahrleistung ca. bei 20-25.000km (neueste Software auf dem MSG vorausgesetzt). Beim 5.1 ohne Serien-DPF liegt die Fahrleistung bei ca. 30.000km - Ausnahmen bestätigen immer die Regel!

 

2 ist das erste Mal 3 Jahre nach EZ fällig, dann alle 2 Jahre und sollte nach Möglichkeit mit 1 zusammengelegt werden (logisch, denn wer fährt schon gerne zur Inspektion und hat danach kein frisches Öl im Motor?)

 

Das ist die Thoerie... die so übrigens auch im Serviceheft niedergeschrieben ist ;)

Dazu kommt dann noch das schöne Thema Bremsflüssigkeitsservice - die sich seit Mj 2008 nochmals leicht verändert hat, da sich auch hier die Wechselintervalle von stur 2jährig auf "erster nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre" geändert haben.

 

Und diese Theorie jetzt mal an den erhaltenen Rechnungen und durchgeführten Servicearbeiten gespiegelt - ob wir wohl auch korrekte Rechnungen finden?

 

Viele Grüße

Jochen

 

Edit: Grade gesehen: Du hast einen 5.2 - da kann ich das ganze "Spiel" - mangels aktuellem Serviceheft - nicht mit letzter Sicherheit sagen. Die erreichbaren "km bis Service" sind auf jeden Fall anders. Das System Intervallservice/Inspektionsservice dürfte sich aber nicht geändert haben!

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Moin,

 

ich hab leider momentan das Serviceheft nicht greifbar, aber den Ausdruck der "zeit- und/oder laufleistungsabhängigen Zusatzarbeiten" aus dem Serviceheft.

 

Da ist der Bremsflüssigkeitswechsel nicht mehr explizit aufgeführt. Das deutet darauf hin, dass er beim T5.2 im Inspektonsservice integriert ist.

 

Vielleicht hat ja schon jemand nachgeschaut, bevor ich wieder das Serviceheft vor mir habe. ;)

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Moin Jochen,

 

langsam verstehe ich das.

 

Wenn ich also nie genug KM fahre (angenommen 5.000km im Jahr).

Angenommen ich habe einen Neuwagen (EZ 2010): dann muss ich nach 2 (im Jahre 2012) Jahren zum Intervallservice und nach 3 Jahren (im Jahr 2013) zum Inspektionsservice mit Bremsflüssigkeitswechsel?

 

Das Spiel wiederholt sich dann solange ich nicht alles zusammen mache Intervall und Inspektionsservice?

 

 

Ich war zum Bsp. im Dezember (laut Rechnung) zum Intervallservice mit Mob.garantie - damit ich aber keine Probleme mit der Garantieversicherung bekomme muss ich nun in einem knappen Jahr (3 Jahre nach EZ) nochmals zum Inspektionsservice?

 

 

Gruß und Dank

Meinhard

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Moin Meinhard,

 

genau so ist es richtg. Intervallservice und Inspektionsservice sind unterschiedliche Arbeiten.

 

Der Inspektionsservice hat immer eine feste Zeit, erstmalig nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre.

 

Der Intervallservice ist bei Vielfahrern nach Servicebimmel fällig, aber (bei Wenigfahrern) spätestens alle 2 Jahre.

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Moin Moin,

 

also es reicht heutzutage nicht mehr nur ein Service, sondern ich benötige zwei ....

 

Wem das eingefallen ist .... kann jedenfalls als Mitarbeiter des Jahrzehnt ausgerufen werden. Schließlich sind es für die Werkstätten ein gute Möglichkeiten den Umsatz zu steigern und anderweitig die Anschlussgarantie wird Probleme machen...

 

 

Ich wäre diesmal Ende des Jahres nicht nochmal zu VW gegangen, weil ich der Annahme war ich habe wieder 2 Jahre Zeit ..., und das hätte bei der Garantie bestimmt Ärger gegeben.

 

 

Gruß

Meinhard

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Stimmt Meinhard, dann gibt´s vor allem Probleme mit der Mobilitätsgarantie.

 

Im Serviceheft sind die einzelnen Services übrigens erklärt. Es gibt da als dritten Service auch noch den Ölwechsel-Service. 8o

Und dann gibt es noch die diversen Zusatzarbeiten zwischendurch.

 

 

@Jochen:

Ich hab grad einen Scan aus meinem Serviceheft gefunden, der Bremsflüssigkeitswechsel ist beim T5.2 im Inspektionsservice enthalten.

 

Ich häng den Scan mal hier an.

Service T5.2 Cali.pdf

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Ich finde die Erklärungen aber sehr verwirrend :-( viel zu viel für ein Ding - dann soll VW doch gleich sagen: alle Zwei Jahre ein Service der So und So viel kostet ....

 

 

Gruß

Meinhard

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Hallo Wolf,

danke für das pdf des 5.2! Das Grundprinzip ist - wie zu vermuten war - also gleich, lediglich in den km-Abständen hat sich was geändert.

 

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Den Ölwechsel-Service können wir hier imho komplett außen vor lassen, denn er gilt nur bei festem Serviceintervall. Und das haben hier wohl die wenigsten!

 

@ Meinhard: Ich bin hinsichtlich des "Umsatzsteigerns" resp. des "Mitarbeiters des Jahrzehnts" ganz anderer Meinung: Das von VW vorgegebene System ist imho sehr durchdacht und reduziert - richtig angewendet =) - die Unterhaltskosten des Fahrzeugs sehr erheblich!

 

Als Vielfahrer hätte ich sonst schon zig Inspektionen mit - in dieser Häufigkeit z.T. völlig überflüssigen Wartungsarbeiten - gehabt und vor allem auch bezahlt. Stattdessen habe ich jetzt ca. 2x im Jahr nen kleinen Intervallservice, weiss die wichtigsten Teile im/am Auto kontrolliert und schiebe zu einem passenden Intervallservice den Inspektionsservice ein und alles ist gut.

 

Für Wenigfahrer ist das System imho auch ok, lediglich der erste holpernde "3Jahre/2 Jahre-Turnus" zu Beginn mag ein wenig stören. Aber wenn man nach 3 Jahren eh das erste Mal zur HU muss, erschliesst sich evtl. der Sinn der Regelung und wenn man dann dem Bus gleich noch neues Öl gönnt hat man turnusmäßig ab da auch wieder zwei Jahre Ruhe im Schiff.

 

Du solltest dir nur zur Wahrung deiner Anschlussgarantie jetzt merken: Bei Fälligkeit der HU den Inspektionsservice machen lassen! Deine Servicebimmel wird dich nämlich aller Wahrscheinlichkeit nicht anmahnen, da diese jetzt auf den nächsten Intervallservice programmiert ist (=730Tage/2 Jahre). Es gibt nur ganz wenige Werkstätten, die das richtig manuell nachprogrammieren, gehen tut es natürlich!

 

Viele Grüße

Jochen

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Wenn ich nun als Wenigfahrer (hab aktuell ein Zweitauto und ein Motorrad mit dem ich zur Arbeit fahre) den Inspektionsservice und Intervallservice auf ein Datum lege gibt es das irgend ein Paketpreis schließlich denke ich wird einiges in beiden Services geprüft.

Dies ist nur mal rein Interessehalber ...

 

Bei meinen Fahrzeugen zuvor gab es zwei Möglichkeiten: Vielfahrer und Normalfahrer - je nachdem was man war (KM-Abhängig) musste mehr oder weniger gemacht werden. Da musste man nicht darauf achten das es zwei Service gibt, die man einzuhalten hat.

Wenn man fällig war - wurde geprüft "Viel-" oder Normalfahrer. Dem entsprechend wurden dann einige Dinge weggelassen beim Vielfahrer.

 

Ich bin der Meinung, es wäre von VW auch OK mit diesem Servicemodellen, wenn Sie es wie Du oben schreibst richtig Programmieren würden.

Gibt es dazu eine Anweisung im VW-System?

 

Hab ich noch mehr zu beachten - wo ich zu VW muss?

 

 

Gruß

Meinhard

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Hallo Meinhard,

wenn du den Inspektions- und den Intervallservice zum selben Zeitpunkt durchführen lässt, gibt es für den Intervallservice eine extra Arbeitsposition "als Verbundarbeit".

Diese ist ein klein wenig günstiger (etwa 40 Zeiteinheiten weniger) als dieselbe Arbeit ohne gleichzeitigen Inspektionsservice.

 

Soweit die Theorie!

 

Prüfen kannst du es nur, wenn du die linksseitig auf der Rechnung erscheinenden Arbeitspositionen (z.B. 01 35 00 02) einem unabhängigen Fachmann vorlegst...

 

Das von dir angemahnte System für "Viel-/Normalfahrer" ist imho von VW exakt so wie von dir gewünscht umgesetzt. Im Normalfall ist alle 2 Jahre was fällig, nämlich Intervall+Inspektion. Vielfahrer werden nach der Servicebimmel im Rahmen ihrer Kilometerleistung einbestellt. Dieser Service ist dann zwischendrin billiger ;) (=Intervallservice) und alle 2 Jahre "normal" ;) teuer (+ Inspektionsservice). In meinen Augen gibt es da nix zu verbessern, außer vielleicht die Umsetzung dieser Regeln in den Werkstätten...

 

Das Problem mit dem ersten Service erst nach 3 Jahren und der richtigen Programmierung der Servicebimmel gibt es schon seit 2005 - ich glaube so richtig gemerkt hat es bei VW noch keiner. Eine entsprechende ArbAnweisung ist mir jedenfalls nicht bekannt (muss aber nichts heißen). War ja auch bisher im Falle eines Falles nicht so dramatisch, da du schlimmstenfalls halt erst nach 4 Jahren zum entsprechenden Service angerollt kamst. Die Kulanzzeit während des dritten Jahres lief ohnehin (da ja erster Intervallservice trotzdem nach 2 Jahren eingehalten war), im vierten Jahr sah es kulanzmäßig ohnehin immer schon düster aus.

 

In Zeiten ausufernder Versicherungsbedingungen (Lifetime-Garantie) sollte man dem Thema vorsichtshalber sicherlich mehr Beachtung schenken - inwieweit das auch die Bearbeiter der Versicherungsfälle tun, ist mir jedoch nicht bekannt! Fälle wie "Garantie abgelehnt wegen Nichteinhaltung der Serviceintervalle" kenne ich hier noch nicht!

 

Viele Grüße

Jochen

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Hallo Jochen,

 

ich glaube, bei der Lifetime wird nicht soooo genau danach geschaut. Aber wenn man die Mobilitätsgarantie in Anspruch nimmt, kann es sein, dass der :) nach dem Kreuzchen im Serviceheft schaut. So war´s bei mir seinerzeit, als ich mit dem blauen Cali mal stehen geblieben bin. Sonst hätte ich möglicherweise Abschleppdienst und Leihwagen selber bezahlt.

 

Daher auch der Tipp an alle, schaut nach dem Service, ob der :) auch das Kreuzchen bei der Mob-Garantie gemacht hat.

 

Außerdem hab ich auch schon gesehen, dass ein :) bei der Art des Service falsch angekreuzt hatte.

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Bei mir wurde bei Lifetimegarantieanfragen ganz genau geschaut ob alles i.O. ist laut Serviceheft.

 

Das mit der Mob.-Garantie hmm ich rufe da üblicherweise den ADAC - ich (für mich persönlich) wüsste nicht wozu ich die benötige.... oder habe ich schon wieder was übersehen?

 

Ist das wirklich ein Kreuzchen? Auto steht zu Hause aber ich meine es ist ein Stempel ganz unten???

 

Gruß

Meinhard

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