Mondundsternelotte Geschrieben 27. August 2024 Autor Teilen Geschrieben 27. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ja bei mir steht auch: zulässiges Gesamtgewicht des Zuges 5200kg als Anmerkung zu F1./.2 Link zu diesem Kommentar
Slow-Fox Geschrieben 27. August 2024 Teilen Geschrieben 27. August 2024 Hallo zusammen! @Mondundsternelotte Das ist ja auch in Ordnung. Früher verwendete man den Begriff Zulässiges Gesamtgewicht (zGG). Im Zuge der europäischen Harmonisierung wurde der Begriff dann durch die zulässige Gesamtmasse (zGM) ersetzt. Beides kann synonym zu verwendet werden. Das kann man übrigens You do not have the required permissions to view the link content in this post. schön nachlesen. Beste Grüße aus der Voreifel, Daniel (Slow-Fox) 1 Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 27. August 2024 Online Teilen Geschrieben 27. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Es ist und bleibt schlicht falsch was du schreibst!! 1 Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 27. August 2024 Teilen Geschrieben 27. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Warum steht das da? Gibt es dafür eine sinnvolle Erklärung? Die Begrenzung des tatsächlichen Zuggesamtgewichts macht Sinn. In der Regel ist dieses abhängig von der Motorleistung und soll verhindern, dass das Gespann an Steigungen zum rollenden Hindernis wird. Aber was interessiert deinen Bulli (und wie merkt er das), ob ein vollbeladener 2,2t Hänger dran ist oder ein halbvoller 3,5t Hänger, der 2,2t wiegt?? Link zu diesem Kommentar
Slow-Fox Geschrieben 27. August 2024 Teilen Geschrieben 27. August 2024 Hallo zusammen! @Knox16 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich habe leider auch keine! Das kann uns vermutlich nur VWN beantworten… 🤷♂️ Ich sehe es grundsätzlich genau wie Du! Solange ich mich ihm Rahmen meiner Fahrerlaubnis bewege, sollte es eigentlich egal sein, wie sich die Last zusammen setzt, die man sich hinter den Bulli hängt. Hauptsache, die zulässige Anhängelast wird nicht überschritten! In meinem Fall nimmt VWN sogar eine Verminderung der max. zulässigen Gesamtmasse der Zugkombination vor. Die zGM meines Cali ist 3080kg, die max. zulässige Anhängelast 2300kg (gebremst). Theoretisch ergäbe das eine zGM der Zugkombination von 5380kg. In Feld 22 ist die zGM allerdings auf 5300kg reduziert. Warum hier auf einmal 80kg weniger angegeben werden, konnte mir auch noch niemand erklären… Beste Grüße aus der Voreifel, Daniel (Slow-Fox) Link zu diesem Kommentar
Keinbaum Geschrieben 27. August 2024 Teilen Geschrieben 27. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, Vielleicht kommt die Bremsanlage dann an ihre Belastungsgrenze, wenn die Bremse des Anhängers mal versagen sollte. Wäre zumindest eine logische Erklärung, ist aber auch nur eine Vermutung. Gruß Frank Link zu diesem Kommentar
Martin01 Geschrieben 27. August 2024 Teilen Geschrieben 27. August 2024 Jeder Cali mit 4Motion hat eine Auflastung vom Werk auf3080kg.Die Frontkratzer haben in der Regel 3000kg.Wahrscheinlich basieren alle Tests(VW) der maximalen Belastung auf das zgG. von 3000kg. Link zu diesem Kommentar
Slow-Fox Geschrieben 27. August 2024 Teilen Geschrieben 27. August 2024 (bearbeitet) Hallo zusammen! @Keinbaum Das wäre eine Erklärung, aber dann hätte man auch gleich die zulässige Anhängelast um 80kg reduzieren können. Es macht ja keinen Sinn im Feld O.1 als zulässige Anhängelast 2300kg anzugeben, wenn diese gem. der Angaben in Feld 22 gar nicht gezogen werden darf… 🤔 Ich werde mal schauen, ob ich in den nächsten Tagen einen Spezialisten hierzu befragen kann. @Martin01 Etwas derartiges hatte ich auch schon vermutet, aber dann hätte man bei diesen Fahrzeugen sinnvollerweise auch die zulässige Anhängelast um die 80kg reduzieren müssen. Beste Grüße aus der Voreifel, Daniel (Slow-Fox) Bearbeitet 27. August 2024 von Slow-Fox Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 28. August 2024 Teilen Geschrieben 28. August 2024 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nach einiger Recherche bin ich der Meinung, dass sich auch dieser Wert, so wie die technisch zulässige Anhängelast, auf das tatsächliche Gewicht bezieht. Alles andere macht keinen Sinn und ich habe nirgends etwas anderslautendes gefunden. Einen Bezug zu F1 sehe ich nicht. Auch wenn es in Feld 22 häufig Erhöhung von F1 bei Hängerbetrieb gibt, hat das nichts mit einander zu tun. Ich bleibe dabei: du darfst einen 3,5t Hänger ziehen, solange Anhängelast und Zuggesamtgewicht eingehalten sind (tatsächliche Gewichte). PS: einen „richtigen“ Führerschein vorausgesetzt… Bearbeitet 28. August 2024 von Knox16 Link zu diesem Kommentar
Reno66 Geschrieben 28. August 2024 Teilen Geschrieben 28. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Link zu diesem Kommentar
Reno66 Geschrieben 28. August 2024 Teilen Geschrieben 28. August 2024 @Slow-Fox Vielen Dank für die Erklärung! Für mich bleibt die Kurzfassung: Jeder Busfahrer darf diese Anhänger mitführen: Klasse B: Anhänger mit einer zGM von max. 750kg Klasse B96: Anhänger mit einer zGM von max. 1250kg Klasse BE: Anhänger mit einer zGM von max. 2200kg Wobei ich mit Führerschein von 1984 B & BE habe Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 28. August 2024 Teilen Geschrieben 28. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nicht jeder Bus hat eine zGm von 3000 kg! Viele haben 3080 kg, und einige haben aufgelastet. Nach Meinung von Daniel und bei zGm 3000 kg und max. Zuggesamtgewicht 5200 kg vom Bus: ja. Nach Meinung (fast) aller anderen: nein. Mit BE darf man Hänger mit zGm von 3500 kg ziehen. Und vermutlich C1E. Daher dürftest du sogar einen Hänger mit zGm > 3500 kg an den Bus hängen. Link zu diesem Kommentar
Martin01 Geschrieben 28. August 2024 Teilen Geschrieben 28. August 2024 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Und wenn er fleißig zum Arzt gegangen ist und verlängert hat,auch noch den kleinen CE. Bearbeitet 28. August 2024 von Martin01 Link zu diesem Kommentar
msk Geschrieben 28. August 2024 Online Teilen Geschrieben 28. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Fakt: ein T6 mit 75 / 84 kW mit 5 Gang SG 2M aus 2019 hat 3000 kg zGG, eine gebremste Anhängelast bei 12% von 2200 kg und ein z.Zuggesamtgewicht bei 12% von 4900 kg Frage: wenn der Bus voll gepackt ist und mit Stützlast die 3000 kg wiegt, darf der Hänger nur noch ein GG von 1900 auf die Waage bringen? Sonst kommt das Gespann über die 4900 kg! Das wird sich ja innerhalb kurzer Zeit hier klären 😉 Wenn mein Hinweis oben richtig ist, dann ist es m.E. hilfreich durch einen Mod den Originalbeitrag von @Reno66 so zu verändern, dass die individuelle Prüfung immer notwendig ist. Ich denke: so einfach allgemein gilt das nicht. ergänzend: ein T6 mit 110 kW und 6-Gang SG 2M aus 2019 hat 3000 kg zGG, eine gebremste Anhängelast bei 12% von 2500 kg und ein z.Zuggesamtgewicht bei 12% von 5200 kg fragende Grüße msk Link zu diesem Kommentar
Reno66 Geschrieben 28. August 2024 Teilen Geschrieben 28. August 2024 🤣 Doch noch komplizierter... Für mich bleibt die Kurzfassung V2: Jeder Busfahrer darf diese Anhänger mitführen: Klasse B: Anhänger mit einer zGM von max. 750 kg Klasse B96: Anhänger mit einer zGM von max. 1250 kg (bei Bus mit zul. Gesamtgewicht von 3000 kg; Anhänger bis 1170 kg bei Bus mit zul. GG von 3080 kg usw.) Klasse BE: Anhänger mit einer zGM von max. 3500 kg , begrenzt durch zulässige Anhängelast gebremst/ungebremst laut Zul.bescheinigung Teil 1 O.1 / O.2 (meist um 2500 kg / 750 kg) So besser? Den CE/C1E habe ich leider seid ein paar Jahren nicht mehr 😉 Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden