Mondundsternelotte Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 Hallo :) wir sind jetzt auch stolze Bullibesitzer. Der Bulli hat laut dem Fahrzeugschein in F1. 3000kg. Jetzt steht aber unten drunter als Ergänzung im Fahrzeugschein: F.1/F.2 +100 u 7.2/8,2 +75: bei Anhängebetrieb* zum. Ges-Gew d. Zuges max 5200kg* Fz ist mit werksseitig montierter AHK und ESP ....usw Darf denn jetzt jemand mit Führerscheinklasse B den Wagen fahren? Weil das Gesamtgewicht 5200kg ist, oder gelten die 3000 von oben in F1 weiter und man darf mit mit B nur kein Anhänger dranmachen? Haben schon beim TÜV angerufen und gefragt, die uns erklärt haben so etwas würden sie nicht wissen. Vielleicht hat ja jemand ähnliches in seinen Fahrzeugpapieren und kann uns weiterhelfen oder hat eine Idee wo wir fragen könnten. Danke an alle! Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 Letzteres. Das Gesamtzuggewicht bezieht sich ja auf das Fahrzeug mit Anhänger, das Fahrzeug allein kann mit dem B gefahren werden. 1 Link zu diesem Kommentar
Mondundsternelotte Geschrieben 26. August 2024 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2024 Oh vielen Dank für die schnelle Antwort. Das macht das ganze natürlich deutlich einfacher. Link zu diesem Kommentar
KlausiT5 Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 Habe bei mir das selbe stehen, ist zwar etwas anders Formuliert aber inhaltlich genau gleich. Bin mir auch echt unsicher. Aber TÜV meinte bei mir, ich dürfte den Fahren mit dem neuen B Führerschein. Grüße Link zu diesem Kommentar
Nero3 Geschrieben 26. August 2024 Online Teilen Geschrieben 26. August 2024 You do not have the required permissions to view the link content in this post. Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das Fahrzeug mit 750 kg Hänger darf auch gefahren werden. Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 Ich habe einfach die Frage beantwortet. Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich auch. Aber diese: Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Aber nicht mit nur Klasse B. Da darf am Cali mit 3000 kg zGG nur ein Anhänger mit 500 kg zGG dranhängen. Wie immer: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 6 FeV You do not have the required permissions to view the link content in this post. You do not have the required permissions to view the image content in this post. Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nö Der Blick alleine reicht nicht. Man muss den Text auch richtig erfassen. Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das ist einfach nur völlig falsch!! Mit Klasse B darf man IMMER einen 750kg Anhänger ziehen, selbst dann wenn das Zugfahrzeug die 3,5to komplett ausnutzt. Klasse B erlaubt somit ein maximales Gespanngewicht von 4250kg. 2 Link zu diesem Kommentar
msk Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. ich bitte um Interpretationshilfe, da ich den obigen Text/ Screenshot wie @tonitest verstehe... dankende Grüße msk 1 Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Meine Antwort bezieht sich auf die Klasse B. Was Ihr im Kopf habt, ist Klasse B mit Schlüsselzahl 96, damit dürfen dann auch die von Euch genannten Gespanne geführt werden. Geregelt in Paragraph 6a FeV. Bitte nochmals dort lesen. Aber mir ist es auch egal, habe noch Klasse 3, da interessieren mich die Grenzen nicht wirklich. Und 12t/18t Züge habe ich nicht vor zu fahren. Bearbeitet 26. August 2024 von tonitest Link zu diesem Kommentar
Mondundsternelotte Geschrieben 26. August 2024 Autor Teilen Geschrieben 26. August 2024 (bearbeitet) Ok es ging mir tatsächlich darum, dass jemand mit Führerschein B ihn ohne Anhänger fahren darf - auch wenn die Gesamtlast mit 5,25t eingetragen ist. Bearbeitet 26. August 2024 von Mondundsternelotte 1 Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 26. August 2024 Teilen Geschrieben 26. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das darf jemand. Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden