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Auflastung auf 3,2t


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Wahrscheinlich 1575...

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Unser Cali jetzt, max VA 1710 kg, HA max 1720kg bei gesamt 3,2t.

Teilegutachten für die Auflastung 75€

TÜV Einzelabnahme für Fahrwerk Felgen und Auflastung 390€.

 

Gruß Axel 

 

 

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Meiner wird im Zusammenhang mit dem Einbau des Luftfahrwerks aufgelastet. Hinterachse dann bei 1.750 kg.

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Ja, wird es.

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Prima, das musstest  du wahrscheinlich zusammen mit dem Cali bestellen wegen der Lieferzeiten. 😉 Auf jeden Fall ne runde Sache. 

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Das wäre sicherlich sinnvoll gewesen. Einbauzeitraum wird Februar 2024 sein.

 

Der ganze Kauf des Calis erfolgte relativ spontan. Im Frühjahr auf der CMT noch nach Kastenwägen auf Ducato-Basis (Adria, Pössl etc.) oder Sprinter 4x4 geschaut, dann wurde das Fahrzeugprojekt im Familienrat begraben. Denn diese Fahrzeuge wären keine Alltagsautos geworden. Daher waren wir zunächst auch auf den Westfalia Kepler One scharf, haben uns nun aber final - auch aus Gründen der Alltagstauglichkeit - für einen T 6.1 Ocean entschieden. Allrad war für uns allerdings ein zwingendes Ausstattungskriterium.

 

Über einschlägige Suchportale dann einen Neuwagen mit gewünschter Ausstattung und Tageszulassung zum guten Preis entdeckt und zugeschlagen. Daher erfolgte die Bestellung bei Terranger auch erst vor etwa 3 Wochen, nachdem ich den Kaufvertrag unterschrieben hatte. Sonst hätte sich die Zeit bis zum Einbau sicherlich auch verkürzen lassen. Jetzt muss ich noch etwas warten. Aber wir jammern mal wieder auf extrem hohem Niveau. 🤣

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Ja das kenn ich. Wir haben ja auch kurzentschlossen einen Bestandswagen gekauft, weil wir 4M wollten. Nur mit 2024 für Fahrwerk kann ich mich noch nicht abfinden. Bin aber auch noch unentschlossen, was für uns am meisten Sinn macht (Luft oder Gewinde). 

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Korrekt, wie bei mir auch.

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  • 9 Monate später...

 

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Hi @TheCrys,

 

Ich habe mir ebenfalls die VB Suspension Federn besorgt und in meinen T6.1 einbauen lassen. Habe die Auflastungsdokumente auch einem Kollegen bei der DEKRA zugeschickt, welcher geprüft und für i.O. befinden hat.  Verweis lief für mich auch über die Typenbezeichnung 7HMA, welche sowohl im Fahrzeugschein als auch in der ABE und im Auflastungsdokument steht.

 

Der DEKRA Prüfer hat sich dann allerdings an der Handelsbezeichnung T5 im Auflastungsdokument aufgehängt...meint, dass es eine neue Version geben müsste, in der der T6.1 ebenfalls aufgeführt ist. 

 

Wurde das bei dir oder bei einem anderen ebenfalls bemängelt und wie seid ihr das ggf. umgangen? Die Typenbezeichnung ist ja die identische...

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Bearbeitet von Califahrer718
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@T6LR ich habe jetzt gerade erst gelesen, dass du wohl das gleiche Problem hattest wie ich im vorherigen Beitrag beschrieben habe. Hast du es mit deinem Prüfer lösen können?

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Hai,

 

also unser Dekra Mensch fand das alles sehr stimmig.

Ich meinte zu ihm , dass der 6.1 ja die weiterentwickelung ist und selbst die Typenbezeichnung im Schein gleich ist.

 

Das sah er auch so.

 

drück dir Daumen 

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Guten Tag aus Halle 🙂

 

ich habe mir den ganzen Fred mal durchgelesen und habe festgestellt dass es hier offenbar sehr viele Varianten gibt um ans Ziel zu kommen.

 

Mal so ganz grundsätzlich, weil ich das nicht wirklich durchdringe. Wenn ich meine Hinterachse auflasten möchte (sagen wir von 1500 auf 1650kg), dann benötige ich dafür ggf. stärkere federn oder? Entweder man nimmt die von VB/ Eibach oder MAD oder besorgt sich originale von VW? Und wenn man die eingebaut hat oder einbauen hat lassen, muss man die ja noch eintragen lassen. Wie kommt man denn jetzt auf die höhere Achslast? Also entscheidet das der TÜver/DekraMann anhand der verbauten federn oder braucht man zu den Federn noch ein Extragutachten? Oder reicht die ABE der Feder aus, um die Achslast zu erhöhen?

 

Und angenommen das wäre dann durch und man will das zGG erhöhen (von 2800Kg auf 3080Kg z.B.) geht es dann weiter? Braucht man dann wieder ein Gutachten oder einen TÜVer der die Achslasten im Rechner adiert und dann ein neues zGG einträgt?

 

Meine Fragen klingen etwas naiv und vielleicht auch dümmlich. Aber dieser entscheidende Schritt war mir in den ganzen Beiträgen nicht klar geworden. Das ganze scheint ein eher intransparentes Verfahren zu sein?

 

Ich wäre für eine aufklärende Antwort sehr dankbar. Damit ich weitere Schritte für mich überlegen kann. Viele Grüße  und herzlichen Dank Johannes

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Moin Johannes,

 

um das zulässige Gesamtgewicht und insbesondere die Achslast der Hinterachse zu erhöhen, muss du in der Regel folgende Schritte befolgen:

  1. Gutachten: Du benötigst ein Teilegutachten für die neuen Federn, das die Verwendung bei deinem Fahrzeug im Straßenverkehr genehmigt. Dieses Gutachten wird oft vom Hersteller der Federn bereitgestellt. Bestenfalls geht aus diesem Gutachten hervor, dass damit auch eine Auflastung durchgeführt werden kann. Die zulässigen Achslasten bzw. Das zulässige Gesamtgewicht geht aus dem Gutachten hervor. Daran orientiert sich nachher auch der Prüfer.
  2. Federwechsel: Der Austausch oder die Ergänzung von Federn an der Hinterachse kann zu einer Erhöhung des Fahrzeugs führen. Deshalb muss nach Einbau die Spur vermessen und ggf an Vorder- und Hinterachse neu eingestellt werden. Zudem müssen ggf. die Scheinwerfer neu eingestellt und Kamera/Radar für Assistenzsysteme neu kalibriert werden.
  3. Eintragung: Mit dem Teilegutachten musst Du zu einer anerkannten Prüfstelle wie TÜV oder DEKRA, um die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Die Prüfstelle führt eine Abnahme durch und stellt bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Änderungsabnahmebescheinigung aus.
  4. Zulassungsstelle: Anschließend müssen Sie mit der Änderungsabnahmebescheinigung zur Zulassungsstelle gehen, um die Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

Es ist - wie ich gelernt hab - wichtig, dass du dich vorab bei den entsprechenden Prüfstellen informierst, da die Anforderungen variieren können. Es kann auch hilfreich sein, sich mit einem Fachbetrieb in Verbindung zu setzen, der Erfahrung mit solchen Modifikationen hat. Genannt wurde auf einer der vorherigen Seiten z.B WDT.

 

 

Bearbeitet von Califahrer718
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Moin, 

Ja es liegt wohl sehr viel daran an wen man gerät. Ich war mit dem damals neuen Auto beim 🙂 zum Bearlock Einbau und der TÜV-er war vor Ort bei werkseitig eingetragenen Achslasten von 1575 / 1620 hätte dieser mir ohne weiteres ein zGG von 3195 eingetragen statt der 3080.

Gruß Jörg 

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