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Ich glaube es nicht…..Der Cali kein Wohnmobil ?


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Auch eine Behörde muss sich natürlich an das jeweils für sie gültige (Landes-) Verwaltungsverfahrensgesetz halten. 

Der Mitarbeiter hat somit erstmal sein Einschreitermessen ausgeübt und beabsichtigt daher einen Verwaltungsakt zu erlassen. Augenscheinlich war die Sachverhaltsermittlung noch nicht vollständig, denn wenn die Wohnmobilzulassung vorher geprüft worden wäre, gäbe es keinen Rechtsverstoß, der ein Einschreiten rechtfertigen würde.

Trotzdem müssen natürlich die Betroffenen angehört werden (auch um solche nicht vollständigen Sachverhaltsermittlungen auszuschließen). Sofern sich im Rahmen der Anhörung der Sachverhalt anders als durch den Mitarbeiter vermutet darstellt, wird der Vorgang eingestellt. 

Dafür gibt es ja das Schreiben mit der Anhörung und darauf soll dann entsprechend geantwortet werden. Bis dahin gab es keine Verwarnung und kein Bußgeld. Nur Zeitaufwand. 

Ist nicht optimal gelaufen, aber im Rahmen der Vorgaben bisher vermutlich erstmal korrekt. 

 

In der Behörde, die mein Entgelt zahlt, (nix mit Kfz Verkehr) gilt daher: Wenn ihr euch nicht 100% sicher seid, lasst es bleiben. Alles andere kostet nur unnötig Zeit (und Geld des Steuerzahlers). 

Bearbeitet von badenweisser
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Wenn man sich hier im Forum über mangelnde oder nicht stattfindende Mängelbeseitigung, "Fehlern" von VWN oder einem Servicepartner oder ähnlichen Dingen "aufregt", bekommt man von dem einen oder anderen User durchaus zu lesen, dass man im übertragenen Sinne ja "alles viel zu eng sehen würde" oder "sich doch nicht über dieses oder jenes Aufregen solle".

Jetzt wird hier ernsthaft seitenlang über ein "Ticket" wegen Falschparken diskutiert, was nach aller Wahrscheinlichkeit im Sande verlaufen wird?

Wenn demnächst die Post kommt, wird das Ganze Erfahrungsgemäß mit einem Zweizeiler per E-Mail und dem Anhang des Fahrzeugscheins erledigt sein und zwar komplett, egal ob der ausstellende Mitarbeiter nun möglicherweise einen Fehler gemacht hat oder nicht. Das würde ich ohne jegliches Hintergrund-Wissen eh nicht beurteilen können. Vielleicht war es ihm technisch an Ort und Stelle ja gar nicht möglich, irgendetwas zu überprüfen, weil z.B. die Datenverbindung gefehlt hat oder oder oder...

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Was in Deutschland ja so kein Novum ist.

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Dann hätte er es ja auch lassen können, oder gilt in Deutschland: Im Zweifel gegen den Angeklagten?

Ich würde es als 'dumm gelaufen' abtun, bezahlen wirst du ja eh nichts müssen. Jeder macht mal Fehler, hat einen guten oder schlechten Tag und wie bereits geschrieben wurde, hat das nichts mit Fahrlässigkeit und schon gar nichts mit grober Fahrlässigkeit zu tun. 

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...........................🥵🙂

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Hallo zusammen.

Ich hatte mal ein Ticket bekommen, wegen zu schnellen Fahrens vor dem Pfändertunnel um halb drei Nachts.

Als ich dann auf der Dienststelle das Foto sehen wollte , oh welch ein Wunder , wurde dann aus B für Bregenz plötzlich ein BZ für Bludenz ,ohne das ich

dass Foto zu sehen bekam. Entschuldigung gabs keine , hab ich aber auch nicht erwartet.

 

Gruß Franz.

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Dann wünsche ich Dir, bei einer evtl. Kotrolle durch slowenische Ordnungshüter, viel Spaß bei der Diskussion, ob es für einen als PKW zugelassenen Cali eine 2A oder 2B Vignette braucht … 😀

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Hallo,

 

Warum nicht? Krümelt aber so im Cali....🙄

 

Also ich hätte noch Erdnüsse und Bier....🤣

 

 

kurzweilige Grüsse,

 

Stephan

 

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Genau das ist es ja: 

die Vignette geht nach Höhe über der Vorderachse und nicht ob Womo oder Klempnerkarre. Da hilft mir der Eintrag im Schein nicht. 

Bearbeitet von Bulli53
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Hallo zusammen!

 

Das kocht ja ganz schön hoch hier - und das schon wegen eines Verwarnungsgeldes in Höhe von nur 10,00 Euro…

Da möchte ich gar nicht wissen, welche Geschütze bei vermeintlich größeren oder schwerwiegenderen Fehlern aufgefahren werden?! 🙄

 

Ob nun rein formaljuristisch eine fahrlässige Handlung des Mitarbeiters des Ordnungsamts vorliegt, lässt sich sicher lang und ausgiebig streiten.

 

Fakt ist, der Mitarbeiter hat tatsächlich einen (kleinen) Fehler gemacht, indem er - offenkundig - keine ZEVIS-Abfrage getätigt hat.

Andernfalls wäre ihm sicher aufgefallen, daß es sich tatsächlich um eine Zulassung als Wohnmobil,

und somit um einen ordnungsgemäßen Parkvorgang gehandelt hat.

 

Ob das aus rein aus Fahrlässigkeit oder schlichtweg Unkenntnis erfolgt ist, wer weiß…

Hätte es nicht passieren sollen? - Nein, aber wo Menschen arbeiten passieren Fehler!

Geht die Welt davon unter? - Vermutlich eher nicht!

Hätte er im Zweifelsfall lieber von seinem Ermessen gebrauch machen sollen? - Natürlich!

Hat der Themenstarter hierdurch ein psychisches Trauma erhalten? - Ich hoffe doch nicht!

 

Grundsätzlich sollte auf dem Knöllchen eine Zahlungsfrist angegeben sein.

Diese beträgt in der Regel 1 Woche.

Wird das Verwarnungsgeld innerhalb dieser Frist nicht gezahlt, erfolgt eine schriftliche Verwarnung,

der sogenannte Bußgeldbescheid.

 

Hierzu erhält man dann einen Anhörungsbogen, in welchem man sich zur Sache äußern kann.

 

Hier würde ich als Rückantwort lediglich einen einzigen Satz vermerken:

 

“Bei meinem Fahrzeug handelt es sich zweifelsfrei um ein Wohnmobil, daher war der Parkvorgang ordnungsgemäß, das Verwarnungsgeld unbegründet!“

 

Ab in den Briefkasten damit (Rückantwort bezahlt Empfänger) und gut ist.

 

Da der Vorgang aber erstmal die Ebene der zuständigen Bußgeldstelle passieren muß, wird es vermutlich erst gar nicht soweit kommen.

Spätestens hier sollte dem Sachbearbeiter der Bußgeldstelle (bei sachgerechter Prüfung des Vorgangs) auffallen, daß das Verwarnungsgeld unbegründet war.

 

Ein funktionierendes Amt vorausgesetzt, ist dann auch keine Beschwerde beim Amtsleiter nötig.

Das wird schon auf dem „kleinen Dienstweg“ erledigt.

Der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle, wird seinem Kollegen im Außendienst dann freundlich erklären, daß er da Mist verzapft hat und er als Sachbearbeiter - da eh schon überlastet - i.d.R. weder Lust noch Zeit hat, sich auch noch mit zu unrecht erlassenen Verwarnungsgeldern zu beschäftigen.

 

Just my 2 cents…

 

Beste Grüße aus der Voreifel,

Daniel (Slow-Fox)

 

 

  • Mag ich 2
  • Danke 4
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in diesem Fall nur Popcorn 😉

 

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Einzig das Lesen der VVelen Beiträge hier dürften deinen Kopf zum Fauchen gebracht haben.........😊

 

Was für Politik und Presse das Sommerloch............ erlebt man hier im Forum im Winter :closed:

Bearbeitet von FreeDriver
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Servus Franz,

 

Ach so.....:kopfpatsch:....jetzt weiss ich endlich, was ein Wechselkennzeichen bedeutet...🤣

 

erstaunte Grüsse,

 

Stephan

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Bitte diesen Faden nicht stoppen oder einfach verschwinden lassen.
Hier  steckt unglaubliches Potential. Nicht nur weil, seid  14. Februar Fastenzeit ist.  

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Alleine auf die geforderte „Ausstattung zu Wohnzwecken“ würde ich mich nicht verlassen!

Es wird

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 (Seite 4) ja auch explizit der Eintrag in der Zulassung erwähnt!

 

 

 

Bearbeitet von Joe
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