BulliKuno Geschrieben 16. Januar 2024 Teilen Geschrieben 16. Januar 2024 Hallo zusammen,  Vorab, die Suchfunktion habe ich genutzt aber noch nichts SchlĂŒssiges gefunden.  Gerade haben wir einen 2019er Cali Beach T6 als Zugfahrzeug fĂŒr unseren Wohnwagen gekauft. Jetzt bin ich am Ăberlegen, ob wir ihn als PKW weiterlaufen lassen oder als Sonderfahrzeug/Wohnmobil umschlĂŒsseln. Manchmal gelten Fahrverbote nicht fĂŒr âdurchreisendeâ Wohnmobile.  Dabei geht es nicht wirklich ums Geld sparen (ist eh alles sehr/zu teuer finde ich) sondern um mögliche Ausnahmen fĂŒr Wohnmobile. Ich habe aber auch gelesen, dass die Versicherungen fĂŒr Wohnmobile wohl nicht die SchĂ€den abdecken, die bei PKW abgedeckt wĂ€ren. Wir fahren eigentlich mit Teilkasko ganz gut als PkW. Unser Wohnwagen hat Vollkasko.  Also Fragen ĂŒber Fragen, momentan tendiere ich dazu, den Bulli als PKW weiterlaufen zu lassen. Was meint Ihr? Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 16. Januar 2024 Teilen Geschrieben 16. Januar 2024 Moin, Also ĂŒber die Suche oder auch mal das Ăberfliegen der einzelnen Unterforen findet man schon einiges. Zuerst solltest Du klĂ€ren, ob Dein Beach ĂŒberhaupt ein WoMo werden kann You do not have the required permissions to view the link content in this post. Und dazu auch mal die Suche oben rechts nutzen. Seit Anfang 2023 ist wohl auch eine ZwangsbelĂŒftung gefordert.  Intensive Diskussion insbes. Auch zur UmschlĂŒsselung war zum Jahreswechsel hier, inkl. Vor/Nachteilen PKW/WoMo-Zulassung.  Falls Dein Beach kein WoMo werden kann, erĂŒbrigen sich weitere Fragen. Link zu diesem Kommentar
BulliKuno Geschrieben 16. Januar 2024 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2024 Dankeschön, das hilft weiter. đ  Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 20. Januar 2024 Teilen Geschrieben 20. Januar 2024 Wenn du deine Frage jetzt noch in englisch stellst bist du sogar im richtigen Unterforum. Â You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Can you give an example? Link zu diesem Kommentar
BulliKuno Geschrieben 20. Januar 2024 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2024 (bearbeitet) @Knox16Â Apologies for choosing the wrong section. Â Wasnât aware of being in an English speaking part of Caliboard đ Bearbeitet 20. Januar 2024 von BulliKuno 1 Link zu diesem Kommentar
morgenroete Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024 (bearbeitet) Was hast du gegen PKW Zulassung? Bei vielen Verboten wie beim (LKW Symbol) Ăberholverbot, Durchfahrtsverbot usw. sind PKW nicht betroffen selbst, wenn du einen AnhĂ€nger mitfĂŒhrst. Wir haben beides und ziehen den Wohnwagen 2 t lieber mit einem PKW 3,5 t . WĂŒrde ich den Wohnwagen hinter den GC hĂ€ngen wĂ€re ich nicht so frei. Bearbeitet 7. August 2024 von morgenroete Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Bei Wohnmobilen bis 3,5to gibt es dahingehend keinerlei EinschrĂ€nkungen im Vergleich zu einem normalen PKW. Auch nicht mit AnhĂ€nger⊠ AuĂer bei speziell gekennzeichneten ParkplĂ€tzen. DafĂŒr darf man aber genau genommen, mit einem PKW-Cali nicht auf Womo-ParkplĂ€tzen stehen⊠hat beides Vor- und Nachteile. Bearbeitet 7. August 2024 von Bertram-der-Bulli Link zu diesem Kommentar
Slow-Fox Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024 Hallo zusammen!  @Bertram-der-Bulli  You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  Und mit dem Womo-Cali nicht auf Pkw-ParkplĂ€tzen⊠Insbesondere bei WanderparkplĂ€tzen oder auf RaststĂ€tten kommt man dabei schnell in die Bredoullie⊠ Aber, wie Du schon korrekt angemerkt hast hat beides Vor- und Nachteile. đ€·ââïž Â Beste GrĂŒĂe aus der Voreifel, Daniel (Slow-Fox) 1 Link zu diesem Kommentar
morgenroete Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024 WanderparkplĂ€tze sind nicht nur fĂŒr PKW.  Aufpassen muss man in Deutschland noch beim Parken auf Gehwegen. Da gilt wie uralte 2. 8 t Grenze fĂŒr die zulĂ€ssige Gesamtmasse. Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Richtig⊠aber da ist man ja mit dem Cali eh raus⊠egal wie er zugelassen ist đ Link zu diesem Kommentar
Slow-Fox Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024 Hallo zusammen!  @morgenroete  You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  Das hatte ich auch nirgendwo behauptetâŠÂ đ  Leider werden - zumindest nach meinen Feststellungen - immer mehr (Wander)ParkplĂ€tze zusĂ€tzlich mit dem VZ 1010-58 versehen, wodurch das Parken fĂŒr andere Fahrzeugklassen (z.B. Womo) dann untersagt ist. Ăber You do not have the required permissions to view the link content in this post.  Link erhĂ€ltst Du hierzu ein Beispiel. Leider betrifft das dann auch unsere geliebten, ĂŒberwiegende als Womo zugelassenen Calis⊠Eine Regelung nach zGM wĂ€re fĂŒr uns hier deutlich vorteilhafter.  Abschleppen wird man Dich dort höchstwahrscheinlich nicht, das erhöhte âParkentgeldâ nach TBNR 112032 ff wirst Du dann aber wohl entrichten mĂŒssenâŠÂ đ  Beste GrĂŒĂe aus der Voreifel, Daniel (Slow-Fox) Link zu diesem Kommentar
Keinbaum Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  Einspruch euer Ehren, Verkehrszeichen 277 gilt sehr wohl fĂŒr Womo's. Ausgenommen sind nur PKW und Kraftomnibusse. Mit einem AnhĂ€nger ist man dann schnell jenseits der 3,5 t .  GruĂ Frank Link zu diesem Kommentar
morgenroete Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024  Mit dem Nugget AD darf man auf Gehwegen nicht parken, weil er 3,1 t zGM hat. Hat nichts mit Zulassung zu tun.  Ansonsten hat Frank recht. Man achte auf den Wortlaut des Textes zum VZ.  Gruà Andrea Fahrlehrerin Link zu diesem Kommentar
Hendrixx Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024 Zum GlĂŒck sind wir ja nicht in der Fahrschule. Aber natĂŒrlich immer Augen auf. Je nach Ort werden die Verkehrszeichen zum Thema Parken und Halten ĂŒberwiegend zum Regulieren der Gemeindefinanzen aufgestellt. Link zu diesem Kommentar
Slow-Fox Geschrieben 7. August 2024 Teilen Geschrieben 7. August 2024 (bearbeitet) Hallo zusammen!  @Keinbaum  @Bertram-der-Bulli schrieb, daĂ es bei Wohnmobilen bis 3,5t (auch mit AnhĂ€nger) bezogen auf ein Ăberholverbot fĂŒr LKW (VZ 277) keine EinschrĂ€nkungen zu  normalen Pkw gibt.  Dein âEinspruchâ VZ 277 gelte sehr wohl fĂŒr ein Womo ist daher nur zutreffend, wenn dieses (incl. AnhĂ€nger) schwerer als 3,5t wĂ€re. Unter dieser Grenze ist VZ 277 de facto fĂŒr ein Womo nicht relevant, daher sehe ich was das Ăberholverbot angeht, ebenfalls keinen Unterschied zum PKW - und nichts anderes hatte Bertram-der Bulli ja geschriebenâŠÂ đ  Beste GrĂŒĂe aus der Voreifel, Daniel (Slow-Fox)    Bearbeitet 7. August 2024 von Slow-Fox 1 Link zu diesem Kommentar
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