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Bitte um Hilfe: Richtiges Vorgehen beim Import aus Luxembourg (T6.1 Beach)


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Vielen Dank für die bisherigen Tipps und Hinweise. 

 

Was mich irritiert ist der Umstand, dass ich bei 3 verschiedenen Zulassungsstellen an-/nachgefragt hatte und jeweils immer die Antwort erhielt, dass eine Anmeldung ohne vorher beim TÜV vorzufahren nicht möglich sei – und damit dem hier Dargelegten und auch den Aussagen des Verkäufers widersprachen. 

 

Da helfen die Links von Dir @sciononsciowirklich sehr – danke!

Bearbeitet von centaurius
Typos
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Vielen Dank für die zus. Infos.

 

Als Ergänzung: Das Verfahrensdokument zur Zulassung der Stadt Trier deckt sich mit dem Berlin-Dokument. Auch dort findet sich nicht der von Dir zitierte Satz zum Prüfbericht einer deutschen Prüfstelle. Auch schreibt die Münchner-Zulassungsstelle:

 

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 Das findet sich in den anderen beiden Dokumenten nicht.

 

Ich werde, wie vorgeschlagen vorgehen und dann hier darüber berichten. 

 

Es ist schon krass, dass dieser Vorgang von verschiedenen Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt wird. Bei uns im Kreis Bergstraße von ein und derselben Zulassungsstelle (siehe Beitrag von @MarBo).

 

 

Edit: Behördengebahren aus der Hölle bzw. von der hiesigen Zulassungsstelle

 

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Auszug: 

Warum das (hier) so ist wird natürlich nicht begründet!

 

Bearbeitet von centaurius
Formatierung
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Es hilft ein Blick ins Gesetz, hier die FZV, 

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Dort dann  §§ 6 FZV ff.

 

Da find ich auf die Schnelle nix, warum die Zulassungsbehörde jetzt bei Dir so rumzickt.

 

Du hast ja das CoC, da steht alles drin, zum anderen sollte die Zulassungsbehörde auf die

der Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union (§ 6 Abs 3 Nr 2 FZV) - hier also Lux zugreifen können.

 

Da Du nur das CoC und noch keine ZB II (ehemals Brief) hast, mußt Du erst die ZB II beantragen und dann die ZB I.

Wenn die weiter zcikig sind, können die sich nur noch darauf berufen, daß Du das Fahrzeug da vorführen sollst, weil die die FIN sehen und vergleichen wollen.

 

Ist das lux. CoC auf Deutsch oder Französisch? Sollte aber auch egal sein, da die Felder ja europaweit genormt sind.

 

Telefoniere mal mit dem Sachgebietsleiter für Sonderfälle, die normalen Sachbearbeiter haben idR keine Ahnung wenn es sich nicht um Standard-08/15-Fälle handelt 

(War bei der freiwilligen Zulassung meiner 50er Vespa hier in Köln jedenfalls so).

 

Du könntest auch noch Fotos der FIN am/im Fahrzeug, den aktuellen km-Stand (wird wohl max 20 km sein, daran sieht man ja, daß es neu ist) sowie des Gesamtfahrzeugs zuliefern.

 

 

Hier könnte auch noch was stehen:

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Vielen Dank für die Antwort @tonitest

 

Zu Deinen Fragen:

 

Ja die wollen die FIN vor Ort mit dem Fahrzeug abgleichen – so sagte mir das die Dame am Telefon. Alternativ akzeptieren sie auch den Abgleich von einem (deutschen – immer) TÜV oder Sachverständigem.

 

Das CoC ist auf Deutsch. 

 

Danke auch für den Tipp mit dem/der Sachgebietsleitung und den Fotos. 

 

–Stefan

 

 

Edit: Ich muss wohl auf eine Befreiung der Vorführpflicht hinarbeiten (der Vorschlag mit den Fotos könnte hier helfen) – wie in folgendem Link der Zulassungsstelle Vulkaneifel dargelegt:

 

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Quelle: 

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Blöd nur, dass unsere Zulassungsstelle eine Händlererklärung kategorisch ablehnt; damit wäre eine Befreiung von der Vorführpflicht möglich.

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Bin gerad nochmal die §§ durchgegangen.

 

Die MA des Amtes bezieht sich wohl auf § 6 Abs. 8 FZV:

(8) Das Fahrzeug ist vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

 

Da steht aber nicht, wie sie das machen sollen/müssen.

Das kann auch über Fotos, den Kaufvertrag und CoC erfolgen.

Das muß nicht durch Vorführung erfolgen, das wäre mMn auch unverhältnismäßig.

 

Die MA kennt sich halt nicht aus: Die kennt nur deutsche Auslieferungen/Neufahrzeuge, da kommen die Halter schon direkt mit der ZB II (ehemals Brief) und nicht mit dem CoC.

Hier mußt Du ja erstmal die ZB II beantragen (nach § 12 FZV), danach dann erst die ZB I und die Zuteilung eines Kennzeichens.

 

Wie geschrieben, kläre das in einem ruhigen, sachlichen Telefonat mit der Sachgebiets- oder Behördenleitung.

Falls das nix hilft, bitte darum, Dir die Ausführungen rechtskräftig, schriftlich zu bescheiden.

Dann kannst Du notfalls bei der zuständigen Kommunalaufsicht mal nachhören (idR Regierungsbezirk, Landesverwaltungsamt, Landesverkehrsministerium; ist jeweils Bundesland abhängig)

 

Das halte ich für nicht gerechtfertigt und entspricht überhaupt nicht deren Ermessensspielraum.

 

Da würde ich definitv mal nach den Gründen und der Rechtsgrundlage fragen.

Und dann bei der zuständigen Aufsicht bzw. Ministerium mal nachfragen, Ansprechpartner im Ministerium findest Du hier:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Kaiser-Friedrich-Ring 75 Postfach 3129 Telefon: Telefax: Telefax Pressestelle: Telex: E-Mail: Internet: 65185 Wiesbaden 65021 Wiesbaden 0611-815-0 0611-815-2225 0611-815-2227 4186817 poststelle@wirtschaft.hessen.de

Dort dann das Referat VI 4:

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Kannst Du übrigens auch mal im Vorfeld schon anrufen, bevor Du wieder mit der Zulassunsstelle telefonierst.

Dann sollen Dir die Ministerriums-MA mal erklären, wie das funktionieren kann, und dann sagst Du denen, wie die Bergrstraße das macht...

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Du hattest recht – in folgendem Dokument wird auf diesen Paragraphen Bezug genommen bzw. dieser als Legitimierung herangezogen (siehe Einleitungssatz).

 

Quelle: 

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Spannend ist, dass es scheint, als könnten Zulassungsstellen Ausnahmen von der Vorführpflicht erlassen. Im verlinkten Dokument (Hochtaunuskreis) betrifft dies u.a. Wohnmobile etc.

 

Es wird – gefühlt – immer absurder...

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@centaurius, was ist denn, wenn Du in Lux die ZB II (ohne ZB I) beantragst? (Ohne das Auto in Lux zuzulassen bzw. Kennzeichen zuteilen zu lassen)

Damit dann zusammen mit dem CoC zu Deiner Kreis-Behörde, da sollte dann keine Vorführung mehr erforderlich sein.

 

Oder eventuell durch den TÜV in Lux die Identität bestätigen lassen (TÜV Rheinland ist wohl auch in Lux aktiv und auf Deutsch sollten die die Identifizierung auch bestätigen können).

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Vielleicht gibt es bei dieser Zulassungsstelle ja noch andere Mitarbeiter(innen),welche problemloser das in deinem Fall handhaben werden.Würde mal nur die letzte Ziffer deiner Telefonnummer der Zulassungsstelle verändern und schon hast du eine(n) andere(n) Sachbearbeiter(in) der oder die in deinem Fall anders reagiert.

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Habe zwar keinen Cali, aber früher 2x neue Hondas aus Österreich importiert.

Meine Erfahrung: Meistens gibt es in Zulassungsstellen bestimmte Leute, die Zulassungen bei Import abwickeln. An sie muß man erst mal geraten, die anderen haben keine Ahnung.

Einige sind pingelig, daß neue Auto muß in "echt" vorgeführt werden, weil es Betrüge mit virtuell erstellten KFZ Papieren gab, bei denen die Autos gar nicht existierten. Danach Diebstahl gemeldet, Versicherung muss für eine Auto zahlen, das nicht existiert. Scheinbar lagern manche Zulassungsstellen das nun an den TÜV aus, siehe Bennos Identifizierung beim TÜV.

Ein fabrikneues Auto muß aber zu keiner Abnahme, wenn ein COC exisziert, das ist ein Europäisches Dokument, aufgrund dessen die Zulassungsstelle (nicht der TÜV) die Kfz Papiere erstellt.

Anders, wenn es im Ausland schon mal zugelassen war, dann existieren zu dem COC aber auch die ausländischen KfZ Papiere, die umgeschrieben werden müssen. 

Ich habe die Hondas damals mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen in der Reisetasche (nicht rote Nummer) abgeholt, das ist zwar nicht ganz astrein weil Ausland, aber der Weg von LUX bis zur deutschen Grenze ist ja noch viel kürzer als von AT nach DE... 😉 

Vorher das Auto bereits bei de Versicherung versichert und vereinbart, daß die Vollkasko auch bereits die Überführungsfahrt mit dem Kurzzeitkennzeichen abdeckt, das machen die in der Regel.

 

Bearbeitet von Nero3
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danke für die Ergänzung, denn ja unsre AT Busse sind „ Gebrauchtfahrzeug importiert“  da 1 Wochen Zulassung in AT wegen Nova.

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@centaurius, hast Du den Cali mittlerweile zugelassen bekommen? 

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so ist es im Prinzip bei uns gegangen. Wir hatten zwar über einen deutschen Reimporteur bestellt, aber unsere Zulassungsstelle hat das Auto mit den belgischen Papieren zugelassen und nur eine Kopie vom Fahrzeugschein mitgegeben. Innerhalb einer Woche mussten wir das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen zwecks Kontrolle der FIN und dann haben wir das Original bekommen.

  • Mag ich 1
  • Danke 1
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Unser Coast kam in 2020 aus Luxemburg, über einen Händler in Trier. Auch unsere Zulassungsstelle hat eine Fahrzeugidentifikation vom TÜV gefordert, das ist wohl eine Ermessensfrage. War aber undramatisch und hat dann alles funktioniert, Zulassung seinerzeit über einen Zulassungsservice, war ja Corona. Zulassung im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein.

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Wir haben im Mai 23 genau so wie von deinem Händler beschrieben und völlig problemlos einen neuen Cali von Lux aus in Deutschland zugelassen. Wir haben die Schilder und Zulassungsdokumente bekommen und haben damit den Wagen einen Tag später abgeholt. Das wars. Wir haben einen Tag vor der Zulassung in Deutschland die MwSt bezahlt (Formblatt kann man vorher beim zuständigen Finanzamt runterladen).

 

Es war komplett simpel (und wie es im Einzelfall gehandhabt wird, hängt sehr sicher von Lust und Laune der jeweiligen Zulassungsstelle ab - wie alles und immer in Deutschland).

 

Liebe Grüße 

Butschi

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Darauf hat sich die hiesige Zulassungsstelle leider nicht eingelassen ("wir können keine Papiere ausstellen für ein Fahrzeug, dass wir nicht gesehen haben!". 

 

An alle Beitragenden zunächst einmal ganz herzlichen Dank für die vielen guten Tipps und die Unterstützung.

 

Damit auch andere, die ggf. vor demselben Problem stehen wie wir, hier unsere gesammelten Erfahrungen und Lessons Learned.

 

Lessons Learned:

  • Vorab (am besten 2-3 Wochen vor Abholungstermin) bei der zuständigen Zulassungsstelle über das Procedere bei Zulassung von EU-Neufahrzeugen informieren. Fast immer haben die Zulassungsstellen hier separate Merkblätter. 
  • Die Zulassungsstellen haben einen gew. Handlungsspielraum bei der Identifikation und damit auch bei der Zulassung.  
  • Vorab telefonisch erfragen, ob eine Zulassung mit CoC, Originalrechnung und(!) Händlerbestätigung akzeptiert wird.
  • Sollte das nicht möglich sein, dann einen/mehrere der vorgeschlagenen alternativen Identifikationswege (o.g. Unterlagen + Foto oder Überführung mit Kopie der Fahrzeugscheine und Aushändigung der Originale nach Vorführung vor Ort) vorschlagen. Vielleicht ergibt sich die Möglichkeit eines Mittelweges etc. Die Zulassungsstellen haben einen gew. Handlungsspielraum.
  • Der beste und kostengünstigste Überführungsweg ist der mit deutschen Kennzeichen das Auto zu überführen (siehe vorherige Punkte)
  • Alternativ kann man ein Kurzzeitkennzeichen beantragen; hierfür benötigt man eine eigene EVB (Kostenpunkt bei unserem Zulassungsdienst: ca. 135 EUR)
  • Eine Überführung mit Ausfuhrkennzeichen ist lt. unseren Informationen aus LUX sehr teuer (500 - 1000 EUR lt. Auskunft unseres Verkäufers). Neben der Gebühr kommen noch Versicherungskosten etc. hinzu. Auch benötigt dieser Weg einen entspr. zeitlichen Vorlauf. Hier sollte man die Hilfe des Autohauses in Anspruch nehmen. Unser Autohaus riet aber von dieser Option ab.
  • Ein Zulassungsdienst hilft bei der ganzen Angelegenheit und kann mit unter "Türen" öffnen – kostet allerdings auch etwas mehr (bei uns ca. 240 EUR für Kurzzeitkennzeichen + Versicherung + Zulassung). Bei uns ergab' sich zusätzlich der Vorteil, dass wir das Fahrzeug schneller anmelden konnten (innerhalb von 1 Tag), da die Zulassungsdienste von den Zulassungsstellen mitunter bevorzugt behandelt werden. Lt. div. Google-Rezessionen wart(et)en Leute (zumindest bei unserer Zulassungsstelle) teilweise 3 Wochen auf einen Termin.
  • Rote Nummernschilder sind keine Option mehr (man bekommt diese nur noch sehr selten und der Versicherungsschutz im Ausland ist mWn auch ein strittiges Thema). Geduldet werden diese allerdings in einigen EU-Ländern bspw. in Luxembourg.  
Bearbeitet von centaurius
Ergänzungen
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