centaurius Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 (bearbeitet) Liebe Community,  unser im Feb. 2023 gekaufter VW California Beach T6.1 steht seit Freitag (30.06) bei unserem luxemburgischen HĂ€ndler in Junglinster.  Allerdings haben wir nun das (groĂe) Problem, wie wir das Fahrzeug nach D und dort angemeldet bekommen.  Lt. unserem VerkĂ€ufer (Herr Ba...) sei es kein Problem, mit den ĂŒbersandten Unterlagen (Rechnung, Ăbereinstimmungsbescheinigung, HĂ€ndlerbestĂ€tigung) das Fahrzeug bei einer deutschen Zulassungsstelle zuzulassen, und dann mit den Zulassungskennzeichen nach LUX zu reisen und das Fahrzeug zu ĂŒberfĂŒhren. Dies wĂŒrde lt. seiner Aussage bei vielen Fahrzeugen so gemacht werden.  Unser Ansuchen bei div. Zulassungsstellen brachte Gegenteiliges zum Vorschein: Lt. deren Aussagen MUSS das Fahrzeug bei einer deutschen Zulassungsstelle / deutschen TĂV vorgefahren werden und erst dann könne eine Zulassung erfolgen. Die Unterlagen aus dem (europ.) Ausland werden nicht akzeptiert. Ein deutscher TĂV etc. muss die Ăbereinstimmung bestĂ€tigen.  Die Reaktion unseres VerkĂ€ufers darauf war: die kennen sich bei der Zulassungsstelle nicht aus. Das funktioniert so und das machen auch viele unserer Kunden (aus D) so.  Mit diesen Aussagen stehen wir nun zwischen den StĂŒhlen, da nach unserer Recherche auch rote Kurzzeitkennzeichen nicht fĂŒr die ĂberfĂŒhrung von Fahrzeugen aus dem Ausland verwendet werden dĂŒrfen [1]. Lt. der Quelle benötigt man ein temporĂ€res Auslandskennzeichen, welches man vorab beantragen muss. Wir wĂŒrden dies allerdings nur als letzte Option sehen (Abholung mit HĂ€nger ist aufgrund mangelnder Ressourcen und Entfernung keine Option).  Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Habt Ihr Empfehlungen fĂŒr den Import bzw. das weitere Vorgehen? Sind die Aussagen des VerkĂ€ufers belastbar und wird das viell. wirklich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich gehandhabt?  Vielen Dank vorab fĂŒr die Antworten / BeitrĂ€ge. âStefan  [1] https://www.evz.de/reisen-verkehr/auto/ueberfuehrung-und-zulassung.html Bearbeitet 2. Juli 2023 von centaurius Formatierung Zitieren Link zu diesem Kommentar
stiptec Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 Hallo Stefan,  bei unserem Reimport aus Luxemburg im Jahr 2016 haben wir das so gemacht wie von deinem VerkĂ€ufer beschrieben. Alles reibungslos!  GruĂ  Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 Man könnte der Zulassungsstelle vorschlagen, das Fahrzeug zuzulassen und die ZB1 einzubehalten. Dann könnte man das Fahrzeug mit deutschen Kennzeichen abholen, vorfĂŒhren zum Abgleich der Fahrgestellnummer und die einbehalten ZB1 mitnehmen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
centaurius Geschrieben 2. Juli 2023 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 Vielen Dank fĂŒr die Antwort Stefan â interessant.  Ich nehme mal an, ihr hattet auch nur die oben beschriebenen Papiere (also keinen deutschen Brief etc). Lt. unserer Zulassungsstelle (Kreis BergstraĂe) ist das nicht möglich und auch nicht zulĂ€ssig. Die freundliche Dame vom Amt hat es auch nicht versĂ€umt klarzustellen, dass es ihr völlig egal sei, wie der Wagen nach D kĂ€me ("das ist IHR Problem..."), aber er muss bei "uns" vorgefahren werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 Und dran denken die 19% MwSt unaufgefordert nach Zulassung ans Finanzamt zu ĂŒberweisen.  Zitieren Link zu diesem Kommentar
centaurius Geschrieben 2. Juli 2023 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Sehr guter Vorschlag, vielen Dank! Â Ich werde das der Dame bei unserer Zulassungsstelle (siehe obiger Antwortpost von uns) vorschlagen. Die Reaktion (auf die ich sehr gespannt bin, allerdings eine gew. Vorahnung habe) werde ich dann hier posten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 Ich habe das in HP 2016 genauso gemacht, verstehe gar nicht was die auf einmal wollen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
centaurius Geschrieben 2. Juli 2023 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 Interessant; genau mit der Zulassungsstelle habe ich eingehend (+freundlich und konstruktiv) gesprochen. Keine Chance! Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 14. Dezember 2016, Tankstelle Junglinster... Â You do not have the required permissions to view the image content in this post. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
centaurius Geschrieben 2. Juli 2023 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 Wow, tolles Fahrzeug. So sieht / so soll unserer auch aussehen â allerdings haben wir die "Standard"-Edition (die seitlichen Streifen werden wir nachtrĂ€glich folieren).  Ganz herzlichen Dank auch fĂŒr das Foto! Da habe ich etwas zusĂ€tzliches argumentatives Material fĂŒr das morgige GesprĂ€ch. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Benno_R Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 Hallo  ev nur falsche Reihenfolge. Mit dem COC zum (bekannten) TĂŒv. Papiere erstellen lassen. DANN zur Zulassungsstelle. So habe ich aus Ăsterreich 2 Calis importiert wenn ich recht erinnere. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
centaurius Geschrieben 2. Juli 2023 Autor Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 (bearbeitet) Hi Benno,  vielen Dank fĂŒr die Antwort â interessant. Diese Reihenfolge hatte ich so noch nicht gehört. Ich werde morgen (MO) gleich mal beim TĂV anrufen und mich erkundigen.  Nur zum VerstĂ€ndnis: Ăbereinstimmungsbescheinigung (von Volkswagen) == CoC ?  Edit: Und noch eine Frage: Welche Papiere werden beim TĂV erstellt?  Danke (auch fĂŒr die bisherige Hilfe/Tipps). âStefan Bearbeitet 2. Juli 2023 von centaurius Zitieren Link zu diesem Kommentar
Benno_R Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 So ⊠lÀuft bei uns der Hase   You do not have the required permissions to view the image content in this post. Bin mir recht sicher dass ich zuerst beim Tuevfreund war 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 Der TĂV kann doch auch nur identifizieren was er sieht. CoC in ZB wandeln macht die Zulassungsstelle. TĂŒv nur wenn kein CoC vorliegt. Die Autos aus A haben immer eine Tageszulassung in A, dann gibt es die ZB aus A und kein CoC mehr. In Lux ist das nicht so. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 2. Juli 2023 Teilen Geschrieben 2. Juli 2023 In Lux wird natĂŒrlich keine MwSt bezahlt da das Fahrzeug exportiert wird. 2mal muss nicht bezahlt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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