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Bremsflüssigkeitswechsel


gentleman4ever

Empfohlene Beiträge

Bremsflüssigkeit ist alle zwei Jahre zu tauschen... warum das Händler C nach knapp(?) 2 Jahren ausschließt verstehe ich nicht so recht...

 

*edit*

Ich habe die Beiträge zum Thema Bremsflüssigkeit mal aus dem Ursprungsthema herausgelöst und hier separat gesammelt.

Bearbeitet von 4cheers
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Wo steht das? Bei uns wurde die Bremsflüssigkeit bei der ersten Inspektion nach 2 Jahren jedenfalls nicht getauscht. Demnächst steht die zweite Inspektion an, gehe jetzt mal davon aus, dass dann auch die Bremsflüssigkeit getauscht wird.

 

Grüße

quas

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Hatte den Bremsflüssigkeitstausch bei der zweiten Inspektion, also nach (aus organisatorischen Gründen knapp) drei Jahren. 

 

Zum Thema, über die Cali on Tour App kann man übrigens nach VWN-Partnern für den Service suchen. Über die WeConnect App glaube auch, da kann man ja seinen präferierten Servicepartner einstellen. Vielleicht findet sich da noch eine Alternative.

 

VG

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Zwei Jahre wird dringend empfohlen weil Bremsflüssigkeit Wasser zieht/aufnimmt... Ist auch beim Tüv relevant... deswegen lass ich es immer bei fälligem Tüv vorher mitmachen... Bei nem neuen Auto ist ja erst nach 3 Jahren TÜV... wird man auch überleben... man sollte halt drandenken und es dann auch machen lassen aber ist halt wie bei der Gasprüfung... die ist normal auch alle 2 Jahre fällig... das mit 3 Jahren bzgl. erstem TÜV ist organisatorisch echt bescheiden... 

 

 

wer ein Fahrrad mit hydraulischer Bremse hat weiß vielleicht was passiert wenn die Flüssigkeit zu viel Wasser oder schlimmer die Leitung Luft gezogen hat ;)

Bearbeitet von gentleman4ever
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Im Zweifel steht das im Handbuch oder Wartungsplan.

Der Bremsflüssigkeitswechsel ist kein Bestandteil der Inspektion sondern wird separat beauftragt und berechnet (ca. 50 € - 60 €)

Die Werkstatt sollte aber selbstverständlich darauf hinweisen.

 

 

 

Hier noch ein bißchen Input dazu:

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Ich kann dieses Dokument empfehlen:

Multivan 2022 ➤ Instandhaltung genau genommen - Ausgabe 07.2022

D4D808C3C29-Instandhaltung_genau_genommen.pdf

Das Dokument bekommt man bei erWIN

 

Dort ist der Wartungsplan sowie die genaue Durchführung der Wartungsarbeiten beschrieben.

 

Bremsflüssigkeit soll alle zwei Jahre gewechselt werden. 

 

 

Es ist wahrscheinlich auch günstiger, die Bremsflüssigkeit regelmäßig zu wechseln, als nach zehn Jahren die Bremssättel zu tauschen, weil deren Alukolben aufgrund des erhöhten Wassergehalts der Bremsflüssigkeit festgegammelt sind.

Bearbeitet von snipy
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Auch das Thema Bremsen hab ich eine Antwort von 3 Werkstätten erhalten: "Das Intervall beim Neuwagen für T6.1 wurde von 3 auf 2 Jahre ab Neukauf verkürzt", Punkt aus ende. 

Apropos erWin, ist auch nicht kostenlos richtig?

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Das es empfohlen ist, und auch Sinn macht die Bremsflüssigkeit regelmäßig zu wechseln, war mir klar. Ich hatte deinen ersten Kommentar nur so verstanden, dass es ein Vorschrift gibt, sei es nun gesetzlich oder von VW, dies alle 2 Jahre zu tun.

Ich hatte bisher im Kopf, dass der erste Wechsel (bei VW) nach 3 Jahren vorgesehen ist und erst dann alle 2 Jahre. Ist jetzt aber egal, morgen kommt der Wagen zur Inspektion und da werde ich mal nachfragen.

 

Grüße

quas

Bearbeitet von quas
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das mit den 3 und dann alle 2 Jahren kommt vom TÜV... es ist Ermessenssache des Prüfers den Zustand einzuschätzen und die Betriebstauglichkeit für die nächsten 2 Jahre zu beurteilen... ist die Flüssigkeit deutlich älter als 2 Jahre kann dir die Abnahme auch verweigert werden... ✌️

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Ich wüsste jetzt nicht wie bei der HU der Zustand der Bremsflüssigkeit geprüft werden soll. 

Hat bei mir auch nie einer gemacht.

Der Wechsel im Intervall ist natürlich kein Fehler. 

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beim Bremsen auf dem Bremsprüfstand  und optische Prüfung am/im Ausgleichsbehälter... oft ist dort auch das Datum des letzten Wechsel zu finden... Ist Luft oder zu viel Wasser im System merkt man es am Feedback im Bremspedal... ✌️

Bearbeitet von gentleman4ever
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Auf dem Prüfstand wird ein paar Sekunden gebremst, das Pedalgefühl ist unspezifisch. Solange die Bremswirkung erbracht wird gibt es keine Mängelrüge.

 

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Tatsächlich kann der TÜV, wenn er mag, den Wassergehalt der Bremsflüssigkeit im Bremsflüssigkeitsbehälter feststellen.

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Dazu müssten sie ein Gerät zum Bestimmen des Siedepunktes haben, die Leitfähigkeit bzw. der Widerstand der Flüssigkeit ist nicht beweisend. Ich habe bei der HU in der  Werkstatt noch keinen Prüfer erlebt der ein derartiges Gerät dabei hat.

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z.B dieses hier:

 

Dass Du es selbst noch nicht erlebt hast ist kein hinreichendes Indiz, dass es das nicht gibt.

 

Man muß nicht alles kommentieren, vor allem dann nicht, wenn man sachlich nichts beitragen kann.

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