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Ausrüstungspflicht GC6X0 >3,5t und >4t ?


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Hallo,

ich habe eine Frage zur Ausrüstungspflicht unserer Fahrzeuge:

Es geht mir nicht um die Warnweste und den Verbandskasten, die ja obligatorisch sind.

 

Der (blöde) Aufkleber " ANGLES MORTS" für Fahrzeuge >3,5t in Frankreich ist mir bekannt.

Auch das lästige,gestreifte Warnschild am Fahrradträger (u.a.) am Heck für Italien und Spanien kenne ich. (noch irgendwo vorgeschrieben?)

Nun habe ich gehört, dass auch Auffahrkeile ab einem bestimmten zzGG erforderlich sein sollen?

Auch ein Warnlicht soll bei >3,5t verpflichted sein? Stimmt das?

 

Über Hinweise und womögliche Produktempfehlungen

freut sich

Günter

 

 

 

 

 

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Hier findet man alle Pflichtgegenstände:

 

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Hallo Bertram?,

Danke für den Link, hat mir schon einmal geholfen!

Liefert VWN eine Warnleuchte bei einem Fahrzeug >3,5t mit? und auch die Keile?

LG

Günter

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Das weiß ich leider nicht. 
Meine Vermutung ist aber dass VW keine Leuchte liefert. 
 

Soweit ich weiß, sind die Unterlegkeile nur bei druckluftgebremsten Fahrzeugen vorgeschrieben… normale Wohnmobile <7,5to benötigen diese meiner Meinung nach nicht. 
 

Ausreichende Warnleuchten/ Nissenleuchten für LKW Bedarf sollten im Baumarkt oder an Raststätten zu bekommen sein… oder einfach bei bekannten LKW-Fahrern fragen was die so mitführen…

 

Ich hab mir für unseren kleinen Bus solche kleinen Leuchten geholt… 


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Sind praktisch im Köfferchen. 
 

Ob die fürs Wohnmobil ausreichend sind weiß ich nicht…

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Hallo Günter,

Diese Sachen sind nicht im Auslieferungszustand dabei!

VG Volker

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 Die entsprechenden Vorschriften sind ganz einfach in der StVZo nachzulesen. Dort wird NICHT unterschieden zwischen hydraulischen und druckluftbetätigten Bremsanlagen.

Der Sprinter hat übrigens diese vorgeschriebenen Gegenstände schon immer an Bord, beim Crafter kann ich es nicht genau sagen.

 

Gruß T2-Fahrer 

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Hallo T2-Fahrer,

welche "vorgeschriebene Gegenstände" sind es genau?

fragt sich

Günter

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Hallo, 

die Warnleuchte kann im Konfigurator zusammen mit Warndreieck und Verbansdkasten ausgewählt werden.

Gruß

Gerhard


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Es ging um den Unterlegkeil und die Warnleuchte, wie weiter oben bereits erwähnt. 

 

Gruß T2-Fahrer 

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Also gem. Paragraph 41 Absatz 14 ist ein Unterlegkeil ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 4 t erforderlich und nicht ab 3,5 t.

 

VG

Norman 

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  • 4 Monate später...

Kann der Unterlegkeil auch ein Auffahrkeil sein? 

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Hallo,

habe meine GC680 4M also mit 3,88t bekommen.

Eine Warnleuchte ist dabei!

Den Unterlegkeil oder Auffahrkeil muss ich mal suchen! nur wo?

LG

Günter

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Und was willst du denn damit anstellen, Pflicht ist dieser ja nicht.

VG

Norman 

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@n.t5

Norman:

mein Wohnmobilfreund hat auch auf 4,2t auflasten lassen und musste sich einen "Keil" besorgen.

Ehrlich gesagt: ich muss das auch recherchieren. Habe die Aussage einfach so geglaubt!

LG

Günter

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Naja, bis 4 t brauchst du keinen Keil, ab 4 t schon.... Siehe meinen Beitrag weiter oben.

 

VG

Norman 

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